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Thema: Hauptwohnsitz in Deutschland behalten

  1. #1

    58 Jahre alt
    26 Beiträge seit 04/2010

    Hauptwohnsitz in Deutschland behalten

    Hallo

    Kann mir jemand sagen, wie es sich mit einem Zweitwohnsitz auf Teneriffa verhält? Ist das überhaupt möglich und zulässig? Möchte meinen Wohnsitz in Deutschland gern behalten und halt nur die meiste Zeit auf Teneriffa leben.

    Lieben Dank

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Anita
    44 Jahre alt
    aus Braunschweig
    25 Beiträge seit 10/2010
    In Spanien gibt es nur einen Wohnsitz und nach spätestens 90 Tagen muss man sich hier verpflichtend anmelden. In Deutschland gilt eine 183-Tage-Regel, die besagt, dass du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast, wenn du mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland lebst.

    Hoffe, ich konnte etwas helfen.


  3. Nach oben    #3

    58 Jahre alt
    7 Beiträge seit 02/2012
    Wenn du länger als 3 Monate auf Teneriffa bleiben möchtest, musst du dich beim Rathaus anmelden. Dazu brauchst du wenn du Eigentümer einer Wohnung bist die Escritura, sonst den Mietvertrag. Auch die Anmeldung eines Autos ist kein Problem. Mach dir im Vorhinein von allen Dokumenten (Reisepass etc.) Kopien. Die brauchst du unbedingt.
    Lass dich wenn du die NIE Nummer bei der Policia Local beantragst nur nicht dazu hinreissen, dass du die Residencia beantragst. Die Residencia bedeutet nämlich, dass du deinen Wohnsitz nach Teneriffa verlegst und auch steuerlich nur noch Spanien veranlagt wirst. Wenn also die Rede von einem grünen Zettel ist, den du unbedingt benötigst, Finger weg.

  4. Nach oben    #4

    72 Jahre alt
    aus TFN
    19 Beiträge seit 05/2013

    deutschen Wohnsitz behalten

    Hallo zusammen,

    Ich will auch meinen Wohnsitz in Deutschland behalten. Meine Rente läuft weiterhin auf mein Konto in Deutschland und per Dauerauftrag auf ein bereits bestehendes Konto nach Teneriffa.

  5. Nach oben    #5
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Wer auf Teneriffa eine unbestimmte Zeit leben will, zieht aus Deutschland weg und hat sich dort abzumelden, je nach Region oft innerhalb weniger Tage. Nach spätestens 90 Tagen auf Teneriffa ist man hier zur Registrierung verpflichtet. Über den festgestellten fiskalischen Wohnsitz entscheiden noch andere Kriterien.

  6. Nach oben    #6

    72 Jahre alt
    aus TFN
    19 Beiträge seit 05/2013
    Es ist so, dass ich ein bisschen Angst habe.....vielleicht komme ich nicht klar.....vielleicht ganz doll Heimweh? Irgendwie habe ich gedacht, wenn ich meinen Wohnsitz noch in Deutschland habe, ist es leichter zurückzukommen. Ich kenne die Insel seit vielen Jahren, allerdings immer für maximal 4 Wochen. Was passiert denn nach 183 Tagen? Kann man sich von Teneriffa aus im nachhinein von Deutschland abmelden? Für illegales Verhalten bin ich nicht der Typ, eher umgekehrt.

  7. Nach oben    #7
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Zitat Zitat von chicadobi Beitrag anzeigen
    Kann man sich von Teneriffa aus im nachhinein von Deutschland abmelden?
    Ja, das ist per Brief, Fax und neuerdings auch per Email möglich.
    Man muss nicht mehr persönlich erscheinen.

  8. Nach oben    #8
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Die Meldefrist beträgt 3 Monate. Wer länger bleibt, muss sich bei der Ausländerpolizei melden. Wer länger als 182 Tage bleibt (ab dem 183. Tag also), muss sich auch im "Registro de Ciudadano de la Unión Europea" einschreiben lassen (das ist die sogenannte "Residencia").

    Es stimmt, in der Praxis passiert normalerweise nix, wenn man die Fristen nicht einhält. Und die NIE kriege ich auch als Nichtresidenter. Aber dann habe ich Probleme bei der Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Steuer, usw. Ehrlich lebt es sich einfacher.

    Eine Rückwanderung ist für EU-Staatsbürger jederzeit möglich. Und jemand, der aus der deutschen Rentenversicherung Rente bezieht, hat da auch keinerlei Probleme. Nur Laufereien...

  9. Nach oben    #9

    aus München
    20 Beiträge seit 01/2015
    Gracias
    1

    Von Teneriffa aus für Firma in Deutschland arbeiten

    Kann mir jemand beantworten, wie es ist, wenn ich bei einer Firma in Deutschland beschäftigt bin, aber in Spanien wohne und meine Tätigkeiten von dort aus online erledige? Reicht in Spanien die deutsche Krankenversicherung aus?

    Wie wäre es, wenn ich in Spanien Residente wäre, mein Mann aber in Deutschland? Würde mein Mann dann in Deutschland weiter mit Steuerklasse 3 /Ehegattensplitting besteuert werden, oder wie ein Single mit Steuerklasse 1?

  10. Nach oben    #10
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Auch das kommt darauf an...

    1. Wenn du bei einer Firma in Deutschland angestellt bist, aber von hier aus arbeitest, dann muss evtl. die deutsche Firma hier eine Niederlassung eröffnen. Und damit auch hier Steuern zahlen (oder aber auch nicht, siehe Deutsch-Spanisches Doppelbesteuerungsabkommen) und dich hier bei der spanischen Seguridad Social versichern.

    2. Wenn du hier selbständig für Kunden in Deutschland arbeitest, dann erbringst du deine Leistungen hier. Du musst dich also hier als Gewerbetreibende anmelden, Steuern zahlen und dich hier auch sozialversichern.

    3. Die deutsche Krankenversicherung reicht aus, wenn der Aufenthalt in Spanien nicht länger als 90 Tage dauert. Bis zu dieser Frist reicht die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte. Zusammen mit dem Ausweis, versteht sich. Bei einem Aufenthalt darüber kann die deutsche Versicherung zuständig bleiben, wenn es sich bei dir um einen Rentner handelt, oder wenn du in Deutschland (z.B. als Gewerbetreibender oder Angestellter) versicherungspflichtig bist. Als Rentner bekommst du ein S1, mit dem du in Spanien in die Seguridad Social aufgenommen wirst, und die Rechnungen werden an die deutsche KV weitergereicht, die ja auch weiter die Beiträge kassiert. Dazu bekommst du anstelle der deutschen eine spanische Gesundheitskarte. Anderenfalls läuft es ähnlich, aber du behältst die deutsche Gesundheitskarte.

    4. Die Steuerklasse 3 bleibt - soweit ich glaube - erhalten, weil ihr ja nichts im Rechtssinne dauernd getrennt lebt. Ihr habt nur doppelte Haushaltsführung. Auch deine Steuerpflicht richtet sich dann nach dem Mittelpunkt der Lebensinteressen. Der kann dann auch für Deutschland angenommen werden, wenn dein Mann dort lebt, arbeitet und den Großteil der Einkünfte erzielt. In diesem Fall musst du in Spanien deine spanischen Einkünfte versteuern, dann aber mit deinem Mann eine gemeinsame Steuererklärung in Deutschland machen. Dort wird auf die spanischen Einkünfte zwar keine Steuern erhoben, aber sie werden bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Hierzu solltest du unbedingt einen deutschen Steuerberater aufsuchen!

  11. Nach oben    #11

    aus München
    20 Beiträge seit 01/2015
    Gracias
    1
    Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Sie hilft bestimmt auch anderen, die hier im Forum Informationen suchen. Vielleicht kann ich dazu noch beitragen, dass ich bereits mit dem Finanzamt und der Krankenkasse gesprochen habe und es in unserem Falle so aussieht:
    Ich bin als Angestellte in einer kleinen Firma in Deutschland weiterhin beschäftigt und erledige die Arbeit zum größten Teil online, teilweise, indem ich zwischendurch vor Ort in Deutschland bin. Damit bleibe ich in Deutschland steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig und die Krankenkasse stellt mir eine Bescheinigung für Spanien aus, dass ich ausreichend krankenversichert bin. Ich werde nicht länger als 90 Tage am Stück in Spanien sein, aber in der Summe mehr als die Hälfte des Jahres. Also reise ich in kürzeren Intervallen als 90 Tagen hin und her.
    Steuerlich bleibt es – wie Du schon geschrieben hast – dabei, dass mein Mann die Steuerklasse 3 behalten kann und meine möglichen Einnahmen auf Teneriffa (zum Beispiel aus Vermietung) auch auf Teneriffa versichert werden, aber in die Steuerprogression der gemeinsamen Steuererklärung in Deutschland einfließen.

  12. Casimira´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  13. Nach oben    #12
    Avatar von MeinerEiner
    57 Jahre alt
    aus San Eugenio Alto
    610 Beiträge seit 04/2015
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    134

    Zweitwohnsitz auf Teneriffa

    Auch für uns soll Teneriffa nur der Zweitwohnsitz werden aber wir werden uns meistens dort aufhalten. Wir behalten unsere Wohnung in Deutschland und bleiben auch dort gemeldet. Das erleichtert die Sache mit der Krankenversicherung, da wir weiterhin in Deutschland versichert sind.

  14. Nach oben    #13
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    669
    Seinen Lebensmittelpunkt nach Teneriffa verlegen und deutschen Wohnsitz behalten, geht in der Regel nicht. Die deutschen Meldegesetze sehen eine zwingende Abmeldung bei Umzug ins Ausland vor. Eine verbleibende Wohnung kann man in Deutschland aber auch ohne dortige Anmeldung weiter unterhalten.

    Für den fortlaufenden Rentenbezug und Krankenversicherung aus Deutschland gibt es für Rentner in der EU optimale Regelungen, welche in Anspruch genommen werden sollten. Zu den Formalitäten kann man bereits einiges im Forum finden.

  15. Nach oben    #14
    Avatar von MeinerEiner
    57 Jahre alt
    aus San Eugenio Alto
    610 Beiträge seit 04/2015
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    134
    Vielen Dank für die Antwort.

    Vielleicht sollte ich doch weiter ausholen. Ich werde weiterhin für eine Firma in Deutschland arbeiten. Das führt dazu, dass ich ständig hin und her Fliegen werde. Deshalb brauch ich die Wohnung in Deutschland auch. Meine Kinder wohnen dann ja auch in Deutschland und die will ich regelmäßig sehen. Meine Freundin wird mich wahrscheinlich immer begleiten..

    Gruß
    Markus

  16. Nach oben    #15
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    669
    Wenn ihr für auf Dauer ausgerichtet auf Teneriffa lebt, müsst ihr euch in Deutschland ab und auf Teneriffa anmelden.

    Steuerrechtlich ist das dann eine etwas kniffligere Konstellation, weil die Regelungen beider Länder zwar solche Fälle berücksichtigen, jedoch auch trotz Doppelbesteuerungsabkommen nicht zwingend ineinandergreifen. Es kann also passieren, dass letztlich nicht mehr ihr, sondern das deutsche oder spanische Finanzamt sich erlaubt euren Aufenthaltsstatus im jeweiligen Land festzulegen und dies unter Umständen sogar gleichzeitig tun.

  17. Nach oben    #16
    Avatar von MeinerEiner
    57 Jahre alt
    aus San Eugenio Alto
    610 Beiträge seit 04/2015
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    134
    Hallo Rainer,

    verstehe ich nicht so ganz. Es gibt doch die Regelung des Zweitwohnsitzes. Gibt es das in Spanien nicht? Wenn nicht, muss eben der erst Wohnsitz in Teneriffa anmelden und ich melde hier nur den Zweitwohnsitz an.

    Wie gut dass wir so früh mit den Vorbereitungen anfangen

    Gruß

    Markus

  18. Nach oben    #17
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    669
    Der so genannte Zweitwohnsitz in Deutschland ist kein Wohnsitz im rechtlichem Sinne, sondern lediglich eine weitere juristische Zustellanschrift. Das erklärt auch, warum man keinen Zweitwohnsitz ohne Hauptwohnsitz haben kann. Dieses Konstrukt samt irreführender Bezeichnung gibt es in Spanien gar nicht. Ergo, das geplante Wischiwaschi über Ländergrenzen hinweg ist formell nicht möglich.

  19. Nach oben    #18
    Avatar von MeinerEiner
    57 Jahre alt
    aus San Eugenio Alto
    610 Beiträge seit 04/2015
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    134
    Was ja grundsätzlich kein Problem darstellt, deswegen muss ich mich doch in Deutschland nicht abmelden. Oder sehe ich das falsch?

  20. Nach oben    #19
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Wann man sich an- und abmelden muss, ist in den jeweiligen Meldegesetzen geregelt. In Deutschland übrigens Ländersache.

    Selbst wenn das spanische Finanzamt deinen gewöhnlichen Aufenthalt trotz 180-Tage-Regelung in Deutschland anerkennt, da dort Arbeit und Familie vorhanden sind, musst du dich wegen der 90-Tage-Regelung auch in Spanien korrekt anmelden und Steuererklärung für deine gesamten Welteinkünfte abgegeben. Die bereits in Deutschland bezahlte Steuer wird jedoch dank DBA angerechnet, weshalb wahrscheinlich nichts mehr zu entrichten wäre.

  21. Nach oben    #20
    Avatar von MeinerEiner
    57 Jahre alt
    aus San Eugenio Alto
    610 Beiträge seit 04/2015
    Gracias
    134
    Ganz ehrlich, das ist doch total bescheuert. Es lebe die EU. Frage mich, wozu wir die haben, wenn so einfach Dinge nicht möglich sind.

    Ich danke für die Antworten

    Gruß
    Markus

  22. Nach oben    #21
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Du siehst das zu verbissen. Nichts und niemand schränkt euch in eurer Freiheit ein, innerhalb der EU dort zu leben und zu arbeiten, wo ihr wollt. Diese Freiheit bleibt gewahrt. Nur darf eben jedes Land für sich entscheiden, welche Registrierungsbedingungen dann gelten.

  23. Nach oben    #22

    3 Beiträge seit 11/2017

    Erstwohnsitz - Zweitwohnsitz ?

    Hallo "Teneriffa", :-)

    ich beabsichtige, in Zukunft einen Teil meines Lebens auf Teneriffa zu verbringen. Das heisst, ich pendle zwischen Deutschland und Teneriffa. Mal da ein paar Wochen, mal hier ein paar Wochen. Ob ich dann mehr Zeit in Deutschland oder Teneriffa verbringe, weiß ich noch nicht, wobei sich dies auch immer ändern kann.

    Meine Frage: Ist es sinnvoller, den Erstwohnsitz in Deutschland zu behalten und auf Teneriffa einen Zweitwohnsitz anzumelden? Oder besser umgekehrt? Wer kann hilfreiche Tips geben? Herzlichen Dank.

  24. Nach oben    #23

    aus El Médano - Granadilla de Abona
    97 Beiträge seit 04/2015
    Gracias
    23

    Wohnsitz...

    Die Frage ist, ob Sie hier arbeiten wollen. Dann werden Sie sozialversicherungspflichtig & brauchen die Residencia. Für Wohnungskauf oder Mietvertrag reicht die pol. Anmeldung (Empadronamiento), auch zum Autokauf & Zulassung. Mit der Residencia unterliegen Sie den spanischen Führerscheinregeln; d.h. Gesundheitstest alle 5 Jahre, ab 70 alle zwei Jahre. Die Steuerseite mit der 183 Tage-Regel wurde hier schon genannt. Ich würde mich nach 90 Tagen erstmal pol. anmelden & dann weiter sehen.

  25. Nach oben    #24
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
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    81

    Wohnsitz ist nicht gleich Residencia ist nicht gleich Empadronamiento

    Wer länger als 90 Tage am Stück in Spanien bleiben will, muss (das ist keine Option, sondern zwingend im Ausländerrecht festgeschrieben) sich in das Ausländerregister für EU-Bürger eintragen lassen (Residencia). Wer außerdem seinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat (183 Tage im Jahr, falls die anderen Kriterien laut DBA nicht greifen - und nur dann), der hat hier auch seinen Hauptwohnsitz in steuerlicher Hinsicht. In Spanien kann man nur einen Wohnsitz anmelden (Empadronamiento), und dementsprechend unterscheidet das spanische Melderecht nicht zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz. Das Empadronamiento ist auch nicht zwingend vorgeschrieben, wenn man nicht gerade ein Auto anmelden möchte.

    Es ist sinnvoll, diese Frage mit einem (zugelassenen) Auswandererberater zu besprechen, denn natürlich sind noch persönliche Umstände zu berücksichtigen.

  26. Kanarienvogel´s Beitrag erhielt 2 mal Dank und/oder Zustimmung von:


  27. Nach oben    #25

    3 Beiträge seit 11/2017

    Erstwohnsitz - Zweitwohnsitz?

    Vielen Dank für die Antworten. Da ich selbstständig bin, würde ich auch in Spanien (Teneriffa) nicht sozialversicherungspflichtig. Die 90-Tage-Regelung würde bei mir auch nicht greifen, da ich nicht 90 Tage am Stück auf Teneriffa wäre. Es wird sich bei mir vermutlich so einspielen, dass ich wahrscheinlich 2 - 4 Wochen mal hier und mal dort bin. Einzig in den Wintermonaten könnte es angehen, dass ich länger am Stück auf Teneriffa sein werde, jedoch auch keine 90 Tage.

  28. Nach oben    #26
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Wenn du von TF aus arbeitest, bist du auch in ES sozialversicherungspflichtig. Auch als Selbständiger (autónomo). Und brauchst eine NIE, eine Gewerbeanmeldung etc. pp.

    Also in deinem Fall solltest du dann nicht von Spanien aus in deinem Gewerbe tätig sein. Oder dich jedenfalls nicht erwischen lassen...

  29. Kanarienvogel´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  30. Nach oben    #27

    3 Beiträge seit 12/2017
    Auf Teneriffa wohnen und arbeiten und die ganze Infrakstruktur zu nutzen, ohne Steuer zu zahlen, ist einen Inseln Missbraucht und macht die Inseln „kaputt“!!
    Es ist nicht nachhaltig!!
    Nach Teneriffa ja aber bitte alles legal und nachhaltig machen!
    Danke

  31. Nach oben    #28

    3 Beiträge seit 11/2017

    Falscher "Zungenschlag"

    Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich bin Geschäftsmann und habe zwei Firmen in Deutschland. Wenn ich künftig einen Teil meiner Zeit auf Teneriffa verbringen möchte, bedeutet das nicht, dass ich den Geschäftssitz nach Teneriffa verlegen möchte. Hoffentlich muss ich auch kein schlechtes Gewissen haben, wenn ich in der Zeit, in der ich in Zukunft auf Teneriffa bin, geschäftliche Kontakte pflege. Diese geschäftlichen Kontakte via Telefon oder Mail hatte ich bisher übrigens auch schon in jedem Urlaub, mal mehr, mal weniger. Und so wird es auch während meines Teneriffa-Aufenthaltes sein.

  32. Nach oben    #29
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Genau so sollte man es auch machen. Ich habe einige Kunden, die ihren Geschäftssitz in DE haben, ihren Wohnsitz aber in TF. Das geht durchaus legal, wenn man es richtig macht.

  33. Kanarienvogel´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  34. Nach oben    #30
    abgemeldet
    58 Jahre alt
    1 Beiträge seit 05/2021

    Auswandern / zweiter Wohnsitz

    Hallo an alle,

    Ich habe vor hier in Deutschland mein hab und gut zu verkaufen und würde gerne erst einmal auf Teneriffa leben. Ich möchte gern wissen, ob ich dann meine Staatsbürgerschaft und meine Meldeadresse in Deutschland behalten kann und was mit den Steuern ist? Ich habe eine private Auslandsreisekrankenversicherung, reicht die?

    LG

  35. Nach oben    #31
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Hallo,

    1) Die Staatsbürgerschaft bleibt unberührt. Ob du dich bei längerer Abwesenheit in Deutschland abmelden musst, klärst du am besten mit der zuständigen Gemeinde in Deutschland. In jedem Fall musst du dich bei mehr als dreimonatiger Anwesenheit auch auf Teneriffa anmelden.

    2) Wenn du deinen Lebensmittelpunkt nach Teneriffa verlegst (z. B. mit Absicht, hier zu leben und/oder Aufenthalt von mehr als 183 Tage im Jahr), wirst du hier in den meisten Fällen steuerpflichtig mit deinem gesamten Welteinkommen (inkl. deutscher Rente). Die Rechtslage dazu ist völlig losgelöst vom Melderecht und es ist dem spanischen Finanzamt egal, ob du in Deutschland noch einen Wohnsitz gemeldet hast. Zwischen Deutschland und Spanien sorgt ein Doppelbesteuerungsabkommen dafür, dass man nicht doppelt belastet wird.

    3) Mit entsprechender Abdeckung wäre das kein Problem. Im Kleingedruckten der meisten dieser Langfrist-Auslandskrankenversicherungen steht jedoch, dass dies nur gilt, wenn man in Deutschland wohnt und nicht beabsichtigt, im Ausland zu leben. Es gibt aber auch welche (z. B. Hanse Merkur), die bis zum Laufzeitende des Vertrages gültig bleiben. So kann man bis zu fünf Jahre auf diese Weise versichert sein.

    Willkommen und viel Glück!

  36. Nach oben    #32
    Avatar von ThomasHerzog
    59 Jahre alt
    aus EL Sauzal + Hanau
    232 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    90
    Rainer hat bereits einiges dazu geschrieben. Beibt noch auf die sog familienrechtliche Situation - Erbe hinzuweisen. Da gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen (und ein Testament hilft da sehr). Hilfreich halte ich vor einer Auswanderung eine rentenrechtliche und steuerrechtliche Beratung, da kann auf Deine individuelle Sitaution besser eingegangen werden.
    Dann würde ich dringend empfehlen, vor der Auswanderung auch einige Bücher zum Thema zu lesen (Gut fand ich "Einwandern statt Auswandern" vom Forenkollegen Arne Grätsch). So bekommt man schon mal ein wenig das Gefühl, was auf einen zukommt.
    Themen wie Krankenversicherung, Staatsbürgerschaft, Meldeadressen, Steuern erledigen sich nach Studium der Bücher und es erleichtert die richtigen Fragen an Steuerberater, Anwalt und Rentenberater zu stellen. Vieles findet man dazu im Internet (besser nicht Facebook und Co).
    Pauschal kann man sagen, dass hier Lebenshaltung in der Regel billiger ist, Steuern sind höher. Das kommt aber natürlich ganz auf Deine Situation an. Mieten sind hier im Verhältnis zu der sonstigen Lebenshaltung relativ hoch (kommt wie immer auf die Ansprüche an). Einzige nennenswerte zusätzliche Abgabe wäre die Vermögenssteuer ab einem Vermögen von 700.000 EUR, wobei ab einem Kontostand von über 50.000 EUR immer eine Vermögenssteuererlkärung abzugeben ist (Achtung! Diese Regeln sind nicht in Stein gemeißelt und können sich ändern) - Genaueres und Verbindliches sagt ein Steuerberater.
    Für die Raser und chronischen Falschparker interessant ist eventuell, dass Strafen hier deutlich höher sind wie in Aleman. Das gilt übrigens auch für die sonstigen Rechtsbrecher.
    Das Thema Krankenversicherung ist tatsächlich ein komplexeres, da es neben der Versicherungssituation auch auf die gesundheitliche Situation ankommt. Aber typischerweise reicht die private Auslands Krankenversicherung nicht aus.


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