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Thema: Eigennutzung von Wohnungen in touristischen Gebieten

  1. #1

    1 Beiträge seit 04/2023

    Eigennutzung von Wohnungen in touristischen Gebieten

    Ich habe gerade die Information erhalten, dass die Selbstnutzung meiner Eigentumswohnung verboten ist. Meine Wohnung liegt in einer touristischen Zone:

    Zonas de edificación: 07003 - Alojamiento turístico
    Zonas de usos: TU3 - Alojamiento turístico 3

    Haben diese Zonen eine rechtliche Bedeutung?
    Kennt ihr das? Ist das wirklich rechtens?
    Man sollte dagegen demonstrieren!

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Natürlich ist das rechtens und alle Informationen dazu sind und waren stets öffentlich. In touristisch ausgewiesenen Zonen sind Immobilien dem Zweck gemäß zu nutzen. Wer sich eine entsprechende Wohnung kaufte, sollte mit den Bedingungen einverstanden sein und hinterher nicht rumjammern.

    Innerhalb weniger Jahre haben sich ganze Hotelanlagen ungeniert in Residenzen verwandelt. Verkäufer und Makler haben sich eine goldene Nase verdient und die meisten Käufer waren anfangs ebenso glücklich. Erst mit den garantierten Einnahmen die Hypotheken tilgen lassen und sich dann in die Wohnungen einnisten, wenn es einen in den Kram passte. Das lief lange prima dank lascher Kontrollen.


  3. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  4. Nach oben    #3
    Avatar von atlanticview
    258 Beiträge seit 09/2014
    Gracias
    24
    Laut Gesetz ist es verboten diese Wohnungen auf Dauer selbst zu bewohnen. Das ist überhaupt nicht neu aber wurde bisher fast überall missachtet.

  5. Nach oben    #4
    Avatar von MeinerEiner
    57 Jahre alt
    aus San Eugenio Alto
    610 Beiträge seit 04/2015
    Gracias
    134
    Ich wäre vor zwei Jahren beinahe mal auf so ein Angebot reingefallen. Allerdings muss ich in diesem Fall den Makler loben, der hatte uns auf alle Bestimmungen und Risiken hingewiesen. Die Bude steht immer noch zum Verkauf, inzwischen zum echten Schnäppchenpreis. Will aber trotzdem keiner kaufen.

  6. Nach oben    #5
    Avatar von Sunseeker
    46 Jahre alt
    aus Deutschland
    117 Beiträge seit 01/2011
    Gracias
    11
    Hat man mir 2019 in Los Cristianos auch andrehen wollen aus zweiter Hand und der private Verkäufer wollte mich vermutlich damit reinlegen. Preislich war das Angebot unauffällig. Kein Wort über die Touristenzone. Das kam erst raus als ich nach vergleichbaren Wohnungen in der Anlage suchte und auf alle möglichen Buchungsportale gestoßen bin. Hatte noch eine weitere Besichtigung über Makler im gleichen Haus und da hieß es dass man höchstens 6 Wochen im Jahr in seiner eigenen Wohnung sein kann. Mit Augenzwinkern könnte man auch etwas länger da leben aber die meiste Zeit sollte an Touristen vermarktet werden und zwar über eine eigens dafür zuständige Agentur. Nein danke!

  7. Nach oben    #6
    Avatar von maxxx
    134 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    26
    Zitat Zitat von Sunseeker Beitrag anzeigen
    Hat man mir 2019 in Los Cristianos auch andrehen wollen ...
    Damit kenne ich mich auch etwas aus. Meist sind es Wohnungen oben am Berg. Nähe Passarela Oasis Shopping Center. Gerne die Komplexe Beverly Hills und Castle Harbour. Aufpassen auch bei den monatlichen Hauskosten. Sind meist all Inclusive und sehr teuer!

  8. Nach oben    #7

    39 Jahre alt
    10 Beiträge seit 03/2024
    Ich habe Wohnungen gefunden, die man kaufen kann, die aber nur als Ferienwohnung zugelassen sind. Das finde ich ein wenig befremdlich. Kontrolliert dann jemand, wie oft ich da bin? Hat damit jemand Erfahrungen?

  9. Nach oben    #8
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Vor einem Immobilienkauf sollte man prüfen, ob eventuelle Einschränkungen gelten. Man sollte nicht mehr so leichtsinnig an die Sache rangehen, denn die Behörden sind immer mehr auf Zack und die Wohnungskrise erfordert schärfere Maßnahmen. Die Kanarische Regierung hat für dieses Jahr ein neues Wohnungsgesetz angekündigt. Die zuständige Ministerin für Tourismus hat eine strengere Regulierung der Ferienvermietung in Aussicht gestellt, was auch beinhalten kann, dass die zweckgemäße Nutzung bereits vorhandener Ferienwohnobjekte stärker kontrolliert werden wird.


  10. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


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