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Thema: Auswandern nach Melilla

  1. #1

    4 Beiträge seit 01/2023

    Auswandern nach Melilla

    Hallo an alle Forummitglieder
    Es freut mich auch Teil der Community zu sein obwohl mein Ziel tatsächlich die kleine Enklave Melilla ist. Da es solch ein Forum nicht gibt und es wohl rechtlich ähnliche Themen sind wie in den kanarischen Inseln hoffe ich hier für meinen speziellen Fall von euren Erfahrungen zu profitieren und Hilfe zu bekommen.

    Ich plane gemeinsam mit meiner Frau und den Kindern ( 3 goldene Mädels ) nach Melilla auszuwandern. Aufgrund privater Gründe bin ich der Alleinversorger und habe mit meinem Arbeitgeber abgeklärt teilweise Remote von Spanien aus zu arbeiten. Das bedeutet das meine Familie dauerhaft in Melilla leben ( bis auf familienbesuche in Deutschland Max. 1 Monat je nach Ferienlage ) und ich alle 4 Wochen jeweils 1 Woche wieder in Deutschland im Innendienst arbeite.
    Sprich 4 Wochen Melilla 1 Woche in Deutschland.
    Ich werde daher meine Wohnung weiterhin behalten und gemeldet bleiben ( Frau und Kinder würde ich abmelden und eine residencia in Melilla beantragen ). Arbeitsrechtlich wäre ich abgesichert da ich eine A1 Entsendebescheinigung seitens meines Arbeitgebers erhalte sowie die Firma ohnehin eine Niederlassung in Barcelona hat ( sprich kein Risiko auf Gründung einer betriebsstätte im Ausland).

    Meine Fragen wären daher folgende:

    Soll ich meine Familie und die Kinder tatsächlich abmelden und welche Risiken birgt das ?
    Sollte ich mich ebenfalls abmelden obwohl ich nach wie vor in Deutschland steuerpflichtig sein werde und Arbeitgeberseitig eine a1 Bescheinigung erhalten werde.
    Wie würde das ganze mit dem Kindergeld bedeuten da ich ja steuern in Deutschland weiterhin zahle und sofern nicht abgemeldet sogar noch eine Wohnung besitze in der ich lebe.

    Wie stellt es sich dar mit der Fahrzeug Zulassung ? Ich würde gerne einen Zweitwagen in Deutschland kaufen um in Melilla mobil zu sein. Was gilt es hier genau zu beachten ?
    Meine Frau besitzt leider keinen Führerschein weshalb das Auto über mich geführt sein muss.

    Ich wäre euch jetzt schon um jede hilfreiche Antwort dankbar und sofern weitere Infos benötigt werden könnt ihr mich hierzu gerne fragen.

    Ich danke euch vorab und freue mich auf ihre Rückmeldungen.

  2. Nach oben    #2
    Avatar von tffriends
    38 Jahre alt
    aus Santa Cruz
    240 Beiträge seit 04/2013
    Gracias
    35
    Ja, das verhält sich wie bei den Kanaren.
    Sich an die Gesetze und Vorschriften zu halten, birgt langfristig die geringsten Risiken und lässt am ruhigsten schlafen. Dementsprechend müsstet ihr euch alle fünf in Deutschland ab- und in Spanien anmelden. Kindergeldanspruch seid ihr so oder so los. Würde das auch sofort der Kindergeldstelle melden, damit nicht irgendwann für drei Kinder zurückgezahlt werden muss (ist Bekannten neulich so ergangen).


  3. Nach oben    #3

    4 Beiträge seit 01/2023
    Zitat Zitat von tffriends Beitrag anzeigen
    Ja, das verhält sich wie bei den Kanaren.
    Sich an die Gesetze und Vorschriften zu halten, birgt langfristig die geringsten Risiken und lässt am ruhigsten schlafen. Dementsprechend müsstet ihr euch alle fünf in Deutschland ab- und in Spanien anmelden. Kindergeldanspruch seid ihr so oder so los. Würde das auch sofort der Kindergeldstelle melden, damit nicht irgendwann für drei Kinder zurückgezahlt werden muss (ist Bekannten neulich so ergangen).
    Erst einmal vielen Dank für deine freundliche Antwort. Ja tatsächlich verhält es sich ähnlich wie auf den Kanaren.
    Wie du schon sagst möchte ich auch transparent sein und alles auch aus verwaltungstechnischer Seite offen kommunizieren um eben auch die rechtliche Sicherheit zu haben.

    Nur das mit dem Kindergeld wundert mich ein bisschen da ich meistens gelesen habe, dass solange man steuerpflichtig in DE ist und im EU Ausland lebt man weiterhin für seine im EU Ausland lebenden Kinder, Kindergeld beziehen kann/darf.

    Habt ihr eventuell auch Erfahrungen wo man den Zuspruch weiterhin deutsches Kindergeld zu beziehen bekommen hat ? Ich mein wenn es nicht anders geht akzeptiere ich das da dies unsere Entscheidung nicht ändern wird, aber wenn man rechtlich noch Anspruch auf knapp 750 Euro hat wäre es natürlich schön wenn dies möglich ist.

    Da ich nach wie vor auch in DE arbeite und über meinen Arbeitgeber steuern zahle in DE dachte ich das ich anspruchsberechtigt wäre insbesondere weil ich auch für mindestens 3 Monate hochgerechnet in DE leben werde. Man kann es daher quasi als Semi-Auswanderung betrachten da ich nach wie vor einen Bezug zu meinem Heimatort habe, beruflich wie auch privat.

    Danke vorab und beste Grüße

  4. Nach oben    #4
    Avatar von MeinerEiner
    57 Jahre alt
    aus San Eugenio Alto
    610 Beiträge seit 04/2015
    Gracias
    134
    Das mit dem Kindergeld ist soweit richtig. Zuständig ist die Familienkasse in Nürnberg. Eine Bekannte hat Jahrelang Kindergeld für Ihre im EU Ausland lebenden Kinder bekommen. Wichtig ist, das man in Deutschland steuerpflichtig ist.
    Aber wenn Ihr im Ausland lebt, werdet Ihr dort steuerpflichtig. Wie immer gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen. Diese am Besten bei der Familienkasse nachfragen. Die sind dort sehr nett. Wenn Ihr das Falsch macht und unberechtigt Kindergeld bezieht, gilt das als Steuerhinterziehung und kann sehr teuer werden.

  5. Nach oben    #5

    4 Beiträge seit 01/2023
    Zitat Zitat von MeinerEiner Beitrag anzeigen
    das mit dem Kindergeld ist soweit richtig. Zuständig ist die Familienkasse in Nürnberg. Eine Bekannte hat Jahrelang Kindergeld für Ihre im EU Ausland lebenden Kinder bekommen. Wichtig ist, das man in Deutschland Steuerpflichtig ist. Wenn Ihr euch aber im Ausland anmeldet, werdet Ihr dort Steuerpflichtig. Wie immer gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen. Diese am Besten bei der Familienkasse nachfragen. Die sind dort sehr nett. Wenn Ihr das Falsch macht und unberechtigt Kindergeld bezieht, gilt das als Steuerhinterziehung und kann sehr teuer werden.
    Auch dir erst mal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
    Wir sind ja aktuell noch hier in Hessen und beziehen das KG von unserer Familienkasse.
    Wenn es dann soweit ist bei uns müsste ich nach Abmeldung der Kinder und meiner Frau die Familienkasse in Nürnberg kontaktieren und erfragen ob ich anspruchsberechtigt bin da ich als Vater nach wie vor in DE steuerpflichtig bin aufgrund der A1 Entsendebescheinigung die mein Arbeitgeber mir ausstellen wird.

    Ich möchte einfach rechtlich auf der absolut sicheren Seite sein und werde auch dort mal anrufen.
    In Melilla müsste es ja so ablaufen das ich sobald ich eine Wohnung gemietet habe mich und meine Familie anmelde Bzw das Formular ausfülle für die sog. Empadtobamiento.

    Anschließend müssten wir unseren Wohnsitz auch im Rathaus anmelden (residencia).
    Das würde bedeuten das ich in Spanien steuerpflichtig werde wobei die Entsendebescheinigung dies aufheben würde.

    Neben meinem Verdienst müsste somit das Kindergeld statt auf meiner Frau über mich laufen ist das richtig so?

    Als weitere Info:
    Das einzig positive an COVID war ja das eben das arbeiten von überall sofern es die Tätigkeit zulässt möglich ist. Mir persönlich ist diese work Life Balance auch wichtiger als eine Gehaltserhöhung weshalb ich meinem Arbeitgeber auch dankbar bin mir dies zu ermöglichen.

    Du hast eigentlich recht das sobald man seinen Wohnsitz in Spanien gemeldet hat man auch in Spanien steuerpflichtig wird. Die A1 Entsendebescheinigung hebt dies allerdings auf. Diese erhält man von seinem Arbeitgeber auch als Aussendienstmonteur oder Geschäftsführer die regelmäßig reisen müssen um den Nachweis zu erbringen das man der Deutschen Steuerlast unterliegt. Der spannende Punkt wird die 183 Tage Regelung sein wobei diese außer Kraft ist. Denn wenn ein Arbeitnehmer 183 Tage im Jahr im Besuchsland arbeitet wird eine Betriebsstätte angenommen. In meinem Fall ist es nicht so da wir bereits eine Niederlassung in Spanien haben.

    Ebenfalls ist es so das ich alle 4 Wochen wieder in DE bin und arbeite für 1-2 Wochen um dann wieder 4 Wochen in Melilla zu sein.

  6. Nach oben    #6
    Avatar von buscador
    aus germany
    16 Beiträge seit 05/2022
    Wenn´s gestattet ist, die Frage: warum ausgerechnet Melilla?
    In den hiesigen Medien wird diese Enklave nur thematisiert, wenn gerade mal wieder Migranten den Grenzzaun attackiert haben.
    Die historische Altstadt und das Meer wirken reizvoll für einen Urlaub. Aber warum dorthin auswandern?

  7. Nach oben    #7
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Zitat Zitat von MeinerEiner Beitrag anzeigen
    Das mit dem Kindergeld ist soweit richtig. Zuständig ist die Familienkasse in Nürnberg. Eine Bekannte hat Jahrelang Kindergeld für Ihre im EU Ausland lebenden Kinder bekommen. Wichtig ist, das man in Deutschland steuerpflichtig ist.
    Vorsichtig mit solchen Aussagen! Wenn er in Melilla lebt und arbeitet und das entsprechend dem deutschen Finanzamt anzeigt, ist er in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig und verliert somit die Anspruchsberechtigung für das deutsche Kindergeld. Unabhängig vom Status beim Finanzamt kann sogar die Familienkasse nach Kenntnislage von sich aus so bescheiden und entsprechend Zahlungen einstellen UND zurückverlangen. Bei drei Kindern ein nicht zu unterschätzendes Risiko.

    Auch von mir der Rat, unbedingt mit der Familienkasse zu sprechen.

    Für Spanien zuständig ist:

    Familienkasse Bayern Nord
    90316 Nürnberg
    Tel: +49 911 529-2002
    Fax: +49 911 529-3997
    Familienkasse-Bayern-Nord@arbeitsagentur.de

  8. Nach oben    #8
    Avatar von MeinerEiner
    57 Jahre alt
    aus San Eugenio Alto
    610 Beiträge seit 04/2015
    Gracias
    134
    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    Vorsichtig mit solchen Aussagen! Wenn er in Melilla lebt und arbeitet und das entsprechend dem deutschen Finanzamt anzeigt, ist er in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig und verliert somit die Anspruchsberechtigung für das deutsche Kindergeld. Unabhängig vom Status beim Finanzamt kann sogar die Familienkasse nach Kenntnislage von sich aus so bescheiden und entsprechend Zahlungen zurückverlangen. Bei drei Kindern ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
    Deswegen sagte ich, mit der Familienkasse reden. Es gibt so viele Ausnahmen und Sonderregelungen, dass selbst die Fachleute oft eine Weile brauchen den Fall zu prüfen. Aber Grundsätzlich ist es möglich, dass eine Berechtigung bestehen könnte.

  9. Nach oben    #9

    4 Beiträge seit 01/2023
    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    Vorsichtig mit solchen Aussagen! Wenn er in Melilla lebt und arbeitet und das entsprechend dem deutschen Finanzamt anzeigt, ist er in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig und verliert somit die Anspruchsberechtigung für das deutsche Kindergeld. Unabhängig vom Status beim Finanzamt kann sogar die Familienkasse nach Kenntnislage von sich aus so bescheiden und entsprechend Zahlungen einstellen UND zurückverlangen. Bei drei Kindern ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
    Hallo Rainer,
    Habe meinen Post nochmal dahingehend ergänzend da ich diese Info meinerseits hierzu essenziell finde. Ich wäre somit nach wie vor unbeschränkt steuerpflichtig da ich trotz leben in Spanien dem deutschen Steuerrecht unterliege.

    Zitat Zitat von buscador Beitrag anzeigen
    Wenn´s gestattet ist, die Frage: warum ausgerechnet Melilla?
    In den hiesigen Medien wird diese Enklave nur thematisiert, wenn gerade mal wieder Migranten den Grenzzaun attackiert haben.
    Die historische Altstadt und das Meer wirken reizvoll für einen Urlaub. Aber warum dorthin auswandern?
    Ist mir etwas zu privat darauf zu antworten aber antworte dir dennoch dazu.
    Ich habe Familienangehörige dort ( meine Frau ist gebürtige Spanierin ) und wollten auch nur für 2-3 Jahre dort leben aufgrund der Schwiegereltern die in Melilla leben.
    Anschließend wird es für uns wohl nach Andalusien verschlagen, aber das ist noch Zukunftsmusik.

  10. Nach oben    #10
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Zitat Zitat von Moreno94 Beitrag anzeigen
    Ich wäre somit nach wie vor unbeschränkt steuerpflichtig da ich trotz leben in Spanien dem deutschen Steuerrecht unterliege.
    Nicht selbstverständlich, sondern auf Antrag! Und was die Familienkasse tut, bleibt davon völlig unabhängig. Sie werden zwar Unterlagen vom Finanzamt anfordern aber es bleibt Sache der Kasse, wie sie im Einzelfall bescheiden. Meines Erachtens steht euch in der beschriebenen Konstellation nach kein deutsches Kindergeld mehr zu. Einer der Hauptgründe, warum das Verschleiern der wahren Umstände zum Volksport unter deutschen Auswandererfamilien zählt.

    Falls du dabei bleibst, alles transparent zu betreiben und alle betreffenden Behörden vollumfänglich aufzuklären, so sei doch bitte so nett und schreibe uns nach einem Jahr, wie sich der Fall entwickelt hat. Könnte für viele interessant sein. Leider geben die wenigsten hinterher ihre Irrtümer zu.

  11. Nach oben    #11

    aus San Eugenio Alto
    210 Beiträge seit 04/2017
    Gracias
    38
    Es könnte auch Probleme geben mit der Krankenkasse, den Erstwohnsitz in Spanien gibt es meiner Ansicht nur bei vollständiger Abmeldung mit Bescheinigungen aus Deutschland. Und die span gesetzliche Krankenkasse, naja, gerade bei Kindern.

  12. Nach oben    #12

    69 Jahre alt
    aus DE/Puerto
    2 Beiträge seit 01/2023
    Das deutsche Kindergeld steht dir zu, wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist, was du ja deiner Aussage nach bleibst, da du die deutsche Firma nicht wechselst.
    Von wo aus du arbeitest, ist uninteressant.

    Homeoffice ist gerade deshalb in den letzten drei Jahren so attraktiv geworden.
    Außerdem erhalten alle EU-Bürger, wie beispielsweise Bulgaren, Polen, die in Deutschland arbeiten, deutsches Kindergeld, auch wenn sie nicht in Deutschland wohnen. Entscheidend ist einzig und allein das deutsche Arbeitsverhältnis.

    Hier kannst du nachlesen und auch evtl. anrufen:

    https://www.arbeitsagentur.de/famili...ergeld-ausland

    https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg52eu_ba014340.pdf


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