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Thema: Selbstständigkeit als Rentner

  1. #1
    Avatar von Coerti
    65 Jahre alt
    4 Beiträge seit 07/2022

    Selbstständigkeit als Rentner

    Hallo,

    ich wohne noch in Schleswig-Holstein, gehe ab 1. Januar 2023 in Rente und möchte nach Teneriffa auswandern. Ich habe hier im Forum die Suchfunktion bemüht, aber zu meiner Frage keine Antwort gefunden.

    Meine Frage: Neben meiner Rente erziele ich zusätzliche Einnahmen als Selbstständiger (Erstellen von Webprojekten). Muss ich mich dann als Rentner auf Teneriffa zusätzlich als Autónomo und zur Sozialversicherung anmelden?

    Ich weiß, dass ich mich vor Ort an eine Gestoria wenden kann und sollte, um mich beraten zu lassen. Aber vielleicht gibt es hier im Forum ja eine Person, die als Rentner weiterhin noch selbstständig ist.

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Bei Ansässigkeit in Spanien ist grundsätzlich das gesamte Welteinkommen hier zu deklarieren und bei Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit eine entsprechende Anmeldung erforderlich und auch Sozialabgaben mit einem Mindestbeitrag von derzeit 294 Euro monatlich zu leisten. Dass daraus eine gewisse Überversicherung resultiert, ist zwar ärgerlich aber wegen der Sozialversicherungspflicht für Selbstständige leider nicht vermeidbar. Immerhin kannst du in den ersten Jahren von reduzierten Beiträgen profitieren.

    Für den Fall, dass dein Renteneintritt nach der Auswanderung liegt, hat die Erstbeantragung bereits über den spanischen Rententräger zu erfolgen. Meinem Verständnis nach ist der deutsche Teil deines Rentenanspruchs dann trotzdem nicht von der hälftigen Rentenkürzung betroffen, den das spanische Rentensystem bei fortgeführter Erwerbstätigkeit vorsieht. Vielleicht hat hier jemand genau diese Konstellation und kann das so bestätigen? In jedem Fall halte ich es für absolut richtig und wichtig, sich an eine kompetente Gestoría zu wenden, die dir gegebenenfalls auch dabei helfen wird, deinen in Deutschland erworbenen Rentenbezug über den spanischen Rententräger korrekt zu beantragen. Im Falle einer Selbstständigkeit empfiehlt sich außerdem eine versierte Asesoría fiscal, die sich mit Gewerbe und Doppelbesteuerungsabkommen gut auskennt.

    In jedem Fall viel Glück und Erfolg.


  3. Nach oben    #3
    Avatar von Coerti
    65 Jahre alt
    4 Beiträge seit 07/2022
    Danke für die Antwort. Da meine zusätzlichen Einkünfte zwischen 500 + 1.000 Euro pro Monat liegen, ist eine Auswanderung aus steuerlichen Gründen und den Sozialabgaben wohl keine gute Idee. Dann bleibt nur das Überwintern auf den Kanaren, was ja auch nicht schlecht ist.

  4. Nach oben    #4
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Dein Resümee verwundert mich, denn eine relevante Mehrbelastung hinsichtlich Steuern und Sozialabgaben kann ich so pauschal nicht feststellen. Steuerlich macht es kaum einen Unterschied und den hier zu entrichtenden Pflichtabgaben stehen schließlich niedrigere Lebenshaltungskosten gegenüber. Für den bürokratischen Aufwand gibt es vergleichsweise günstige Dienstleister.

    Wenn du auswandern möchtest, sollten dich die vorher genannten Umstände nicht davon abhalten.

  5. Nach oben    #5
    Avatar von ThomasHerzog
    59 Jahre alt
    aus EL Sauzal + Hanau
    233 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    90
    Wenn Deine Kunden im Bereich Webdesign in Deutschland ansässig sind, könntest Du auch die Variante wählen, dich in Deutschland selbständig anzumelden. Dann musst du zwar trotzdem doppelte Steuererklärung machen, aber es spart Dir die Anmeldung als Selbständiger hier. Nach § 3 a Abs.2 UStG ist der Leistungsort (und damit das Land in dem Du die Steuern zahlen also auch gewerblich angemeldet sein musst, wo das Unternehmen für das Du die Leistung erbringst seinen Sitz hat - (vgl. https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI6759816.html).
    Da Du als Renter weder Stress mit der Krankenversicherung noch mit den sonstigen Sozialabgaben zu befürchten hast, ist die Lösung: Tenerifffa leben und in Deutschland als selbständiger Rechnungen schreiben und Steuern zahlen.
    Einziger "Nachteil". Da Du beschränkt Steuerpflichtig bist (vgl. https://www.steuertipps.de/lexikon/b...-steuerpflicht), kannst Du in der deutschen Steuererkärung keine Sonderausgaben geltend machen - bei Einnahmen unter 8472,- EUR könnest die unbeschränkte Steuerpflicht aber anmelden.
    Genauer kann Dir das alles aber jeder deutsche Steuerberater erklären (oder sollte es zumindest).

  6. Nach oben    #6
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Bleiben wir bei dem vom Fragesteller anzunehmenden Szenario, ist es unerheblich, ob "beschränkt" oder "unbeschränkt steuerpflichtig", denn wie das deutsche Finanzamt seine Rolle wahrnimmt, interessiert spanische Behörden nicht. Wer auf Teneriffa lebt und von hier aus seine Tätigkeit verrichtet, hat das selbstverständlich hier anzumelden. Damit einhergehend sind auch die erwähnten Sozialabgaben zu leisten, denn nach Artikel 11 Absatz 3 der EU-Verordnung Nr. 883/2004 besteht die Sozialversicherungspflicht grundsätzlich in dem Staat, wo die selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Auch der zitierte §3 Abs. 2 UStG zum Reverse-Charge-Verfahren überträgt nicht den Leistungsort, sondern betrifft nur die Rechnungsstellung in Bezug auf die Umsatzsteuerabfuhr durch den Leistungsempfänger. Der Fragesteller ist demnach berechtigt, deutschen Kunden eine Netto-Rechnungen auszustellen. Aber auch das entbindet nicht von der Pflicht, eine selbstständige Tätigkeit in Spanien anzumelden.

    Bevor hier weitere, folgenreiche Ratschläge erteilt werden, wiederhole ich meinen Rat an den Fragesteller, sich dringend an kompetente Dienstleister zu wenden. Ebenso wiederhole ich meine Einschätzung, dass die genannten Umstände nicht als Hindernis für eine Auswanderung betrachtet werden sollten, da die überschaubaren Kosten niedrigeren Lebenshaltungskosten gegenüberstehen und sich um den Bürokratieaufwand spezialisierte Dienstleister kümmern.

  7. Nach oben    #7
    Avatar von atlanticview
    258 Beiträge seit 09/2014
    Gracias
    24
    @ThomasHerzog,
    allerdings braucht er dazu auch noch in Deutschland einen Wohnsitz.

    Und wie die Steuerbehörden in Spanien auf Zack sind, kann man an Shakira sehen. Der Staatsanwalt fordert neben 14.5 Mio auch 8 Jahre Haft, weil sie mehr als 182 Tage in Barcelona wohnte.

  8. Nach oben    #8
    Avatar von remende
    293 Beiträge seit 06/2012
    Gracias
    53
    Die spanischen Steuerbehörden sind so hartnäckig dass sie Amtshilfe zur Vollstreckung bei deutschen Finanzämtern beantragen.
    Saludos

  9. Nach oben    #9
    Avatar von MeinerEiner
    57 Jahre alt
    aus San Eugenio Alto
    610 Beiträge seit 04/2015
    Gracias
    134
    Rainer gibt wieder mal gute Tipps. Thomas Herzog sieht das ganze aus deutscher Sicht, die hier ja nicht zum tragen kommt.

    Dieses Thema ist so komplex, das man das gar nicht im Forum diskutieren kann. Es gibt so viele Faktoren, die Einfluss haben, ob überhaupt Steuern oder Krankenversicherung anfallen. Hier kann eigentlich nur eine kompetente Fachkraft helfen.

    Ich empfehle einen Steuerberater für spanisches Steuerrecht und zusätzlich noch einen Anwalt für spanisches Gewerberecht zu Fragen. Die gibt es übrigens auch in Deutschland. Die werden sich alle Unterlagen ansehen und dann die passende Empfehlung geben. Alles andere kann sehr schnell sehr teuer werden. Mir hat das gut geholfen und die Anfrage war auch mit überschaubaren Kosten verbunden. Hinterher wusste man wenigstens, was man in meinem Fall machen kann und was nicht.

  10. MeinerEiner´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  11. Nach oben    #10
    Avatar von Armin P.
    aus Kaufbeuren
    551 Beiträge seit 12/2018
    Gracias
    99
    Zitat Zitat von Coerti Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort. Da meine zusätzlichen Einkünfte zwischen 500 + 1.000 Euro pro Monat liegen, ist eine Auswanderung aus steuerlichen Gründen und den Sozialabgaben wohl keine gute Idee. Dann bleibt nur das Überwintern auf den Kanaren, was ja auch nicht schlecht ist.
    Ich habe eine gleiche Konstellation wie du. Aus meiner Sicht ist Überwintern ein guter Plan. Teneriffa ist eine traumhafte Destination aber es ist ein winziges Eiland. Schnell kann es einem da langweilig werden. Winter auf den Kanaren, Frühling und Herbst in Italien und den Sommer in den Nordländern.


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