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Thema: Erfahrungen als USt-befreiter Kleinunternehmer

  1. #1
    Avatar von Weststadt
    41 Jahre alt
    aus Nürnberg
    29 Beiträge seit 10/2020
    Gracias
    5

    Erfahrungen als USt-befreiter Kleinunternehmer

    Hallo,

    kennt sich jemand mit Kleingewerbe (USt-befreit) aus? Die Umsatzgrenzen sind etwas höher als in Deutschland?

    Vorteil wäre hier, dass die Administration (USt-Anmeldung usw.) geringer wäre, bzw. ggf., das Reverse-Charging nicht erforderlich ist (USt-Verrechnung). Da ich ggf. wenn es soweit ist (frühestens Ende 2022) Umsätze auch in Deutschland machen würde.

    Viele Grüße

  2. Nach oben    #2
    Avatar von ThomasHerzog
    59 Jahre alt
    aus EL Sauzal + Hanau
    233 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    90
    Vorab wie immer, alle Angaben ohne Gewähr, bin kein Steuerberater oder ähnliches:
    Freigrenze sind 30.000,00 EUR https://steuerberaterspanien.com/ums...teneriffa.html
    Wie in Deutschland macht die Befreiung auch nur Sinn, wenn man keinen Handel treibt.
    Da hier viel weniger von der Steuer abgesetzt werden kann und da einige Produkte überaschender Weise ohne IGIC verkauft werden ist die Abzugsfähigkeit als Freiberufler ohnehin sehr gering (vgl. https://recht-spanien.com/index.php/...endigkeit.html). Ich weiche hier ganz klar von der Empfehlung o.g. Kanzlei (Advance Legaltax Solution SL, ) ab!
    In Sachen Reverse charging wird die Sache dann richtig kompliziert. Da die Kanaren IGIC und keine MWSt. oder Umsatzsteuer haben zählen wir ohnehin als ein Land außerhalb der EU. (sehr lsutig zu lesen zu de mthema: https://www.billomat.com/magazin/nic...bare-umsaetze/, informativ https://steuerberater-hartl.de/wp-co...leistungen.pdf).
    Noch besser, es sind ja grundsätzlich unterschiedliche Situationen denkbar:
    Geschäftssitz in Deutschland - Wohnsitz auf Teneriffa
    Geschäftssitz und Wohnsitz in Deutschland - Aufenthalt unter 183 Tage Spanien...
    Geschäftssitz und Wohnsitz auf Teneriffa, ...
    Die Frage ist ja auch wo die Dienstleistung erbracht wird, also wo der Leistungsort ist. Das ist nicht immer einfach und so klar wie es scheint. Im Zweifel hilft da nur ein Steuerberater (manchmal auch der nicht). Wenn ich hier sehe wie kreativ manch (deutscher) Unternehmer Rechnungen stellt bzw. wie die aussehen und das seit zig Jahren und wie wenig die Steuerberater über mangelhafte Rechungen ihrer Mandanten meckern, dann graust es mich. Da treffen Bilde auf Taube und diskutieren über die Farben des Regenbogens und Mozarts 5te..... Die scheinen hier alle nach dem Motto gestrickt zu sein: Lass mal 5 grade sein....
    Zur Ehrrettung der Gestorengilde und Co.Kg muss man aber sagen, dass offensichtlich gilt: So lange du eine Einnahme deklarierst ist die Form vollkommen egal. Ausgaben müssen ganz strenge Anforderungen erfüllen, wenn Du die absetzen willst. Das merkst du dann irgend wann. Glaube aber nicht, dass Dich Dein Steuerberater darauf hinweist, dass Deine eingereichten Belege alle nix taugen - er bucht sie halt nicht .... Woran du das erkennst? Einfach mal nach einer Buchungslliste fragen und mit Deiner eigenen Buchungslliste abgleichen .... macht nur wahrscheinlich keiner.


  3. ThomasHerzog´s Beitrag erhielt 3 mal Dank und/oder Zustimmung von:


  4. Nach oben    #3
    Avatar von Weststadt
    41 Jahre alt
    aus Nürnberg
    29 Beiträge seit 10/2020
    Gracias
    5
    HI Thomas,

    das muss ich erst mal in Ruhe durchdenken. Plan wäre natürlich überwiegend Homeoffice auf Rechnung zu machen, und vllt ein Monat pro Jahr vor Ort in D. Dann sind die Fixkosten niedrig und der Ertrag wäre Ok. Ich rechne so 330,- SegSoc mal 12 plus 1000,- Gestoria, also rund 5000,- plus 2000,- Kosten also mit 20000,- Umsatz würde sich das schon halbwegs rechnen.

    Geschäftssitz wäre bei dem Szenario voll Teneriffa, mit Residencia (sonst kann ich gleich komplett in D laufen lassen, mit der besseren Absetzungsmöglichkeiten in D und näher am Kunden). Aber so 30.000,- das wäre durchaus schon ein guter Wert, um es auf den Kanaren anzustarten.

    Muchas gracias!!!

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