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Thema: Bau eines Unterstellplatzes für PKW

  1. #1

    aus Icod
    2 Beiträge seit 01/2021

    Bau eines Unterstellplatzes für PKW

    Moin

    Meine Frage an das Forum:

    Hat jemand Erfahrung - bzw. legalen Hinweise - zu dem Eigenbau eines offenen (ohne Türen oder Wände) Unterstellplatzes für einen PKW ?

    Geplant ist eine Holzkonstruktion, 6 Beine, 2,3m hoch, 3,6 m breit, 4,8 lang, mit Standartdachplatten von Leroy Merlin (Placas asfálticas Easifix). Das Ding soll dann auf meinen, schon existierenden Parkplatz neben dem Haus stehen.
    Wie gesagt: Keine Wände, also offen! Keine Zement- oder Bodenkonstruktion.

    Ist das „meldepflichtig"? Wenn "ja" wo?

    Danke im voraus!

    M

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Diese Frage ist nicht allgemeingültig zu beantworten, weil solche Details im Baurecht jede Gemeinde selbst bestimmen darf. In den meisten Fällen gilt, dass Erweiterungen und feste Installationen ab einer bestimmten Größe oder die die nicht ohne erheblichen Aufwand wieder zu entfernen sind, einer Baugenehmigung bedürfen. Dein Unterstellplatz wird daher höchstwahrscheinlich genehmigungspflichtig sein.

    Einige Gemeinden gewähren genehmigungsbefreite Spielräume, z. B. für fundamentfreie Gerätehäuschen oder Terrassen-Überdachungen bis 1 oder 1,5 Metern von der Hauswand. Aber auch darüber kann dir nur dein Gemeindeamt verbindliche Auskunft erteilen. Frage dort am Besten im Technischen Büro nach und schnapp dir danach einen Architekten, der die Genehmigung für dich einholt.


  3. Nach oben    #3
    Avatar von ThomasHerzog
    59 Jahre alt
    aus EL Sauzal + Hanau
    233 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    90
    Aus meiner Erfahrung mit der Baubehörde in El Sauzal:
    1. Mindestabstand beachten - 3m zum Nachbarn, 5 m zur Strasse
    2. Innerhalb dieses Mindestabstands sind nicht mal Carports erlaubt, maximal offene Pergolen
    3. Wenn Mindestabstand gewahrt, dann darf eine maximale Überbauung des Grundstücks nicht überschritten werden.
    4. Für alles was ein Dach oben drauf hat, muss ein Bauantrag eingereicht werden. Gilt auch für alle Arten von Mauern.
    5. Bestehendes hat unter Umständen Bestandsschutz, gewährt aber keinen Anspruch auf gleiche Bauweise

    Aber das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Auskunft erteilt die Baubehörde und das hier in El Sauzal freundlich und gründlich.

  4. Nach oben    #4

    aus Icod
    2 Beiträge seit 01/2021
    alles klar, danke


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