
Zitat von
Rainer
Es scheint immer noch unklar, ob der eigenmächtige Vorstoß nun rechtsbindend ist. Verschiedene Fluggesellschaften bestehen weiterhin auf PCR-Tests und auch das Auswärtige Amt Deutschlands schreibt weiterhin ausschließlich von einem PCR-Test. Unterdessen ist eine neue Verordnung erlassen worden, die es nun auch Reisenden aus anderen Teilen Spaniens erlauben soll, mit negativem PCR-, TMA- oder AntiGen-Test einzureisen. Gilt zunächst ebenfalls nur bis zum Ende es aktuellen Alarmzustands, also bis 10. Januar.
Lesezeichen