Was bei Fluggesellschaften schon einige Zeit vorgeschrieben ist, gilt nun auch für vermittelnde Online-Reise-Portale sowie Flugsuchen. Reisende müssen bei der Buchung auf Reise-Portalen im Internet nun auf den ersten Blick den kompletten Flugpreis einschließlich aller Nebenkosten erkennen können. Zusatzkosten dürften nicht erst bei der Buchung eingeblendet werden, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss.

http://www.wettbewerbszentrale.de/de...eilung/?id=215

BHG-Az.: I ZR 168/10

Wurde auch Zeit!