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Thema: Mängelhaftung / Gewährleistungspflicht in Spanien

  1. #1

    1 Beiträge seit 04/2018

    Mängelhaftung / Gewährleistungspflicht in Spanien

    Hallo allerseits,

    ich habe einen neuen Fernseher gekauft. Nach nicht mal einem Jahr ist er schon kaputt und lässt sich nicht mehr einschalten. Ich habe in einem deutschen Blog gelesen dass es in Spanien auch zwei Jahre Gewährleistung auf Neuware gibt und habe heute bei dem Laden mein Geld zurückverlangt aber das wurde abgelehnt. Man bot mir 100 Euro Nachlass bei Neukauf an, was ich wiederum ablehnte.

    Gibt es hier denn in Spanien keine Gewährleistung auf neue Produkte?

    Kann mir das jemand erklären?

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Stand heute gilt nach einem halben Jahr gilt die Beweislastumkehr, d. h. du musst nachweisen, dass der Mangel, der zum Ausfall des Gerätes geführt hat, schon zum Kaufzeitpunkt bestand. Da dieser Nachweis in der Praxis kaum zu bringen ist, ziehst du am kürzeren Hebel.

    Vielleicht solltest du das Rabatt-Angebot des Händlers annehmen?


  3. Nach oben    #3
    Avatar von HpW
    70 Jahre alt
    16 Beiträge seit 06/2016
    Gracias
    1

    Garantie

    Ich habe mir eine neue Schiebetüre mit Sicherheitsglas (4 + 4 + 14 + 4 + 4) sowie mit Supersolar Schutz wechseln lassen. Schiebeteil 1/2 vom Ganzen, Rest dann fix eingebaut. Ca 2 x 1.2m x 2 m und je um die 100kg. Nun nach 7 Wochen seigt sich ein Riss, von oben gegen unten. Nun weitere Risse von oben bis fast in der Mitte des festen Teiles. Gut in den Wintermonaten wird Schiebe Teile und Fester Teil schräg von der Sonnen bestrahlt. Aber Aussen-Temperatur der Scheiben war immer handwarm.

    Man diskutiert, Mikroriss bei Fabrik, Transport und Einbau. Verlangte dann einen Kostenvoranschlag um das der Versicherung mal zu präsentieren. Erst bei dem Wechsel könne man sagen was ev. die Ursache ist/wäre und wer dann zahlt.

    Aber allgemein, wer kommt für diesen Schaden auf da zurzeit alles offen ist? Ich dachte 2 Jahre Garantie oder müsste das speziell bei der Versicherung gemeldet werden?

  4. Nach oben    #4
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Hersteller, Händler oder Handwerker können freiwillig Garantie auf Produkte und Leistungen gewähren. Von Vorteil ist, wenn solche Garantien vertraglich vereinbart wurden.

    Wenn Verkauf, Transport und Montage der Tür von ein und demselben Unternehmen erbracht wurde und du als privater Verbraucher zählst, gilt meiner laienhaften Kenntnis nach eine gesetzliche Gewährleistung/Garantie für Mängelfreiheit der Glastür. In dem Fall sehe ich das Unternehmen klar in der Haftung für Mängel, die innerhalb der ersten sechs Monate auftreten ohne Beweislast (bei Anschaffung bis 2021, ansonsten neuerdings 2 Jahre). Der Sonnenschein auf der Tür ist meiner Meinung nach kein bestimmungsfremder Gebrauch, der dir angelastet werden könnte. Also lass dir nichts einreden oder mit Versicherungsfragen hinhalten. Wenn du Lieferung oder Einbau der Tür selbst zu verantworten hast, sieht die Haftungsfrage mitunter viel schwierig aus.

  5. Nach oben    #5
    Avatar von HpW
    70 Jahre alt
    16 Beiträge seit 06/2016
    Gracias
    1
    Ja, es gibt verdeckte und unverdeckte Mängel...

    Zudem ich nun mit dem Chef gesprochen habe und nach eine Lösung verlangt habe ... ohne Antwort bis jetzt.

    Zudem meinen anderen Lieferanten für Fenster (mit gleichen Verbundglas Lieferfirma) angefragt, und meinte 1 Jahr welches dann mit der Versicherung abgehandelt würde....??

    Die Firma der Schiebetüre hat wohl "Certificado Gestiona Total" aber scheint ja nur die Arbeitsabläufe zu dokumentieren oder?

    Also, wieder mal abwarten angesagt.

    Einen Kostenvoranschlag habe ich nun bekommen aber ohne Garantieangaben... d.h. gleiches wie bei der Bestellung.
    Ich sehe mal was die Versicherung (Zürich) dazu mein und einen Gutachter vorbeischickt.

    D.h. auch einen Rechtsschutz Antrag zu stellen ist also noch offen...

  6. Nach oben    #6
    Avatar von HpW
    70 Jahre alt
    16 Beiträge seit 06/2016
    Gracias
    1
    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    Wenn Verkauf, Transport und Montage der Tür von ein und demselben Unternehmen erbracht wurde und du als privater Verbraucher zählst, gilt meiner laienhaften Kenntnis nach eine gesetzliche Gewährleistung/Garantie für Mängelfreiheit der Glastür.
    Kannst du mir auf den entsprechenden Gesetzesartikel verweisen...

    Zum Glück hatte ich keinen berücksichtig der aus Deutschland liefert. Am Schluss warens dann 7 verschiedene die Involviert waren. Daher war Kopfschütteln angesagt. Ein anderer der hier operiert war noch schlimmer und fast doppelt so teuer. Ohne Anmeldung und ohne Sicherheiten.

    Zudem ich einen Kostenvoranschlag von dieser Firma bekommen habe, aber auch ohne irgend eine Garantie Angabe sind ja Kosten für Austausch & Ersatz um die 900Eu's.

    Ich gucke mal was die Versicherung zu Schaden & Kosten meint... ansonsten dann dessen Rechtsabteilung!

  7. Nach oben    #7
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Zitat Zitat von HpW Beitrag anzeigen
    Kannst du mir auf den entsprechenden Gesetzesartikel verweisen...
    Hier ab Artikel 1.484: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1889-4763

    Hier gab es kürzlich Änderungen, die am 05. Januar 2022 in Kraft traten. Die Gewährleistungspflicht wurde auf drei Jahre angehoben und die Beweislastumkehr setzt erst nach zwei Jahren ein, statt bisher schon nach sechs Monaten (siehe Artikel 120/121). Heißt für dich gelten wahrscheinlich noch die alten Regelungen.

  8. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:

    HpW

  9. Nach oben    #8
    Avatar von HpW
    70 Jahre alt
    16 Beiträge seit 06/2016
    Gracias
    1
    @Rainer: DANKE, noch etwas Spanisch das Ganze... vor allem bis 04.01.2022??

    Zudem riecht es nach einem Rechtsstreit und habe zum Glück einen Rechtstutzversicherung im Hausrat. Aber ist ja / leider die gleiche Versicherung wie für Rechsschutz & Hausrat.

  10. Nach oben    #9
    Avatar von HpW
    70 Jahre alt
    16 Beiträge seit 06/2016
    Gracias
    1
    Nach langem, war es ein Schaden/Delle am Glas, sowie nicht abgewinkeltes Aussenglas, somit wurde es durch die Glasfirma ersetzt ... aber die Geschichte wäre was für eine Zeitung


  11. HpW´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


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