Zitat von
U.Kuhn
Wir kommen im April mit einem Zollkennzeichen. Gültig für 4 Wochen , auf der Plakette des Kennzeichens zu ersehen, mit einer extra für diesen Zeitraum fälligen Ausfuhrversicherung. Das Fahrzeug wird in Deutschland abgemeldet und die Kfz. Steuer für vier Wochen entrichtet. Der TÜV muss für die Gültigkeit des Kennzeichens bestehen. So sagte man uns hier beim STVA.
Allerdings sehe ich gerade , dass man die Frist bis ein Jahr verlängern kann. OK, kommt für uns wahrscheinlich nicht in Frage, da wir keinen Wohnsitz mehr in D haben. Mmmh. Werden sehen.
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