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Thema: Altes Auto aus Deutschland

  1. #1

    62 Jahre alt
    aus Köln
    6 Beiträge seit 12/2010

    Altes Auto aus Deutschland

    Hallo,
    wir möchten einmal im Jahr unseren alten Kombi Baujahr 2001 nach Teneriffa fahren, ein Jahr später dann wieder zurück, Das Auto hat einen Wert von etwa 5000 Euro. TÜV und Versicherung würden dann in Deutschland laufen, WAS müßte man berücksichtigen ?

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Da müsst ihr genau rechnen. Wenn das Fahrzeug innerhalb eines Jahres mehr als die Hälfte der Zeit hier auf der Insel ist, dann muss es regulär importiert und hier angemeldet werden. Dafür reicht euch auch eine Ferienwohnungs- oder Hoteladresse. Trotzdem ist das leider umständlich und lästig. Darum wäre man geneigt zu sagen, das Fahrzeug besser nicht umzumelden und auf gut Glück durchzukommen. Da viele Ausländer ihre Fahrzeuge nicht ummelden, wird dies inzwischen häufiger kontrolliert. Die ein oder andere Polizeikontrolle würde sicherlich noch glimpflich verlaufen aber niemand kann dir garantieren, dass dir keine Strafen drohen, das Fahrzeug beschlagnahmt wird oder im wirklichen Schadensfall die deutsche Versicherung sich nicht aus der Haftung freispricht.

    Alles unterhalb 6 von 12 Monaten ist zumindest als Tourist ohne Bleibeabsicht kein Problem. Dann sollte man jedoch stets sein Fährticket gut aufbewahren.


  3. Nach oben    #3
    Gesperrt
    aus Hückeswagen
    590 Beiträge seit 01/2013
    Gracias
    84
    Wahrscheinlich kann man aber auch eine Zollnummer unbegrenzt fahren.
    Mir sind jedenfalls keine zeitliche Begrenzungen bekannt.
    Man muss nur mindestens 2 Jahre TÜV-frei sein und die Versicherung entsprechend verlängern.
    .

  4. Nach oben    #4
    Avatar von U.Kuhn
    69 Jahre alt
    aus San Vicente
    94 Beiträge seit 09/2018
    Gracias
    8
    Wir kommen im April mit einem Zollkennzeichen. Gültig für 4 Wochen , auf der Plakette des Kennzeichens zu ersehen, mit einer extra für diesen Zeitraum fälligen Ausfuhrversicherung. Das Fahrzeug wird in Deutschland abgemeldet und die Kfz. Steuer für vier Wochen entrichtet. Der TÜV muss für die Gültigkeit des Kennzeichens bestehen. So sagte man uns hier beim STVA.
    Allerdings sehe ich gerade , dass man die Frist bis ein Jahr verlängern kann. OK, kommt für uns wahrscheinlich nicht in Frage, da wir keinen Wohnsitz mehr in D haben. Mmmh. Werden sehen.

  5. Nach oben    #5

    aus adeje
    143 Beiträge seit 08/2012
    Gracias
    16
    Zitat Zitat von Briefträger Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich kann man aber auch eine Zollnummer unbegrenzt fahren.
    Mir sind jedenfalls keine zeitliche Begrenzungen bekannt.
    Man muss nur mindestens 2 Jahre TÜV-frei sein und die Versicherung entsprechend verlängern.
    .
    Auf deutschen Ausfuhrkennzeichen, auch Zollnummer genannt, ist rechts ein roter Balken in dem steht das Ablaufdatum drin.

    Wenn das Zollkennzeichen abgelaufen ist wird euch nichts anderes übrig bleiben als es hier in Teneriffa zuzulassen.

    Oder weiß jemand noch eine andere Möglichkeit?

  6. Nach oben    #6

    aus adeje
    143 Beiträge seit 08/2012
    Gracias
    16
    Wie Rainer schon schrieb können Nichtresidenten ihr in Deutschland zugelassenes Fahrzeug maximal 6 Monate auf den Kanaren lassen .

  7. Nach oben    #7
    abgemeldet
    85 Beiträge seit 05/2017
    Gracias
    14
    Zitat Zitat von U.Kuhn Beitrag anzeigen
    Wir kommen im April mit einem Zollkennzeichen. Gültig für 4 Wochen , auf der Plakette des Kennzeichens zu ersehen, mit einer extra für diesen Zeitraum fälligen Ausfuhrversicherung. Das Fahrzeug wird in Deutschland abgemeldet und die Kfz. Steuer für vier Wochen entrichtet. Der TÜV muss für die Gültigkeit des Kennzeichens bestehen. So sagte man uns hier beim STVA.
    Allerdings sehe ich gerade , dass man die Frist bis ein Jahr verlängern kann. OK, kommt für uns wahrscheinlich nicht in Frage, da wir keinen Wohnsitz mehr in D haben. Mmmh. Werden sehen.
    Hoffentlich habt Ihr eine EU Konformitätserklärung für Euer Auto. Sollte es eine Anhängerkupplung haben, dann muss für diese auch ein gesondertes Zertifikat verfügbar sein, sonst schafft Ihr es nicht innerhalb der Fristen das Auto auf der Insel zuzulassen.

  8. Nach oben    #8

    aus adeje
    143 Beiträge seit 08/2012
    Gracias
    16
    Zitat Zitat von Nespresso Beitrag anzeigen
    Hoffentlich habt Ihr eine EU Konformitätserklärung für Euer Auto. Sollte es eine Anhängerkupplung haben, dann muss für diese auch ein gesondertes Zertifikat verfügbar sein, sonst schafft Ihr es nicht innerhalb der Fristen das Auto auf der Insel zuzulassen.
    Das COC-Dokument gibts in Deutschland im Autohaus der jeweiligen Marke. Am wichtigsten ist die Bezahlung der Einfuhrsteuer (Dua) innerhalb von 6 Monaten nach Einfuhr. Das ist sowieso der erste Schritt der Ummeldung eines Importfahrzeugs. Wenn dann der Prozess der Ummeldung am laufen ist macht es nichts wenn es länger als 6 Monate dauert. Dafür gibt es die grünen Übergangszeichen.

  9. Nach oben    #9
    Avatar von U.Kuhn
    69 Jahre alt
    aus San Vicente
    94 Beiträge seit 09/2018
    Gracias
    8
    Einfuhrsteuer zahle ich doch nur, wenn das Fahrzeug nicht mindestens sechs Monate in Deutschland auf mich zugelassen war? Oder liege ich da falsch?

  10. Nach oben    #10
    Gesperrt
    aus Hückeswagen
    590 Beiträge seit 01/2013
    Gracias
    84
    In der Regel ist das auch so,
    Wenn man des Einfuhrprozedere unverzüglich beginnt ist die Angelegenheit Steuerfrei.
    Unverzüglich bedeutet binnen ca. 1 Woche nach Ankunft des Autos.
    mfg
    posti

  11. Nach oben    #11
    abgemeldet
    85 Beiträge seit 05/2017
    Gracias
    14
    Man muss zunächst zum ITV ( TüV ) und wenn da nicht alle Papiere und der Wagen in Ordnung sind, kann sich das Hinziehen.
    Wir sind seit Juli dran und haben bislang erst das Motorrad und den Range Rover erfolgreich beim ITV vorführen können. Beim Range Rover mussten wir neue Reifen montieren, da die bisherigen eine andere Dimension hatten, als im COC beschrieben. Was für den schweizer TüV kein Problem war, da Reifenumfang stimmte, war hier ein Problem. Auch die dunklen Folien auf den Scheiben waren problematisch und mussten ausgetauscht werden, da die vorhandenen kein Zertifikat hatten.
    Der Touareg ist bis heute nicht über den ITV gekommen, obwohl BJ. 2013 und technisch vollkommen okay. Der Knackpunkt ist die ab Werk montierte, automatische Anhängerkupplung, für die mir VW noch kein taugliches Dokument beibringen konnte.


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