Der Vorvertrag (ofiziell ARRAS) ist gesetzlich vorgeschrieben (wahrscheinlich weil Spanier so oft ihre Meinung ändern). Bei Abschluss desselben müssen mindestens 10 % des Kaufpreises angezahlt werden. In der Regel ist innerhalb von 30 Tagen nach Vorvertrag der Notartermin (kann nach Vereinbarung aber auch mehr sein). Tritt in dieser Zeit der Käufer vom Kauf zurück verliert er die Anzahlung. Ändert der Verkäufer seine Meinung und verkauft nicht mehr muss er das doppelte der Anzahlung an den Käufer zahlen.
Hallo Rayfaro, ein Vorvertrag ist in Spanien üblich man überweist die 20% auf das Konto des Verkäufers. Mit dieser action ist der Kauf schon rechtskräftig, die spanische Rechtsprechung sieht vor wenn ich nach dem Vorvertrag aussteigen darf der Verkäufer die 20% behalten. Steigt nach dem Vorvertrag der Verkäufer aus habe ich als geprellter Käufer auf die doppelte Summe Anspruch. Die DKB Bank hat das Fax selbstverständlich auf spanisch geschickt. Und ich möchte nochmals bemerken wir waren mit der Leistung unseres Makler voll zufrieden. Es lag eine beglaubigte aktuelle Grundbuch Kopie vor,die letzte bezahlte Grundsteuerrechnung
Wasser + Stromrechnugen hat uns alles der Makler per E-Mail geschickt. Was die Gebühren angeht habe ich hinterher erfahren daß die Craixa Bank für den kompletten Betrag den wir über wiesen haben 1600.-€ Gebühren vom Verkäufer gefordert hat !!! Uns hat der ganze Spaß 5€ für das Notarfax gekostet.
Das ist doch prima wenn alles gut klappt. Meine Käufe liegen auch schon einige Zeit zurück. Wir brauchen auch nicht zu diskutieren was üblich oder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, wie hier zu lesen war. Anzahlung auf das Konto des Verkäufers, mit einem teuren Vorvertrag, den Sie bestenfalls einklagen können. Das ist Humbug & dient nur zur Absicherung der Makler. Hoffe, dass "Kanarienvogel" oder "Andreas M." das aufklären können. Im Gegensatz zu uns, haben die wirklich Ahnung.
Wie war das bei Ihren Käufen, konnten Sie da entsprechenden Nachlass aushandeln?
Wurden Ihre Objekte über Makler gekauft?
Bei Hobit waren es ja 10% ausgehandelter Nachlass.
Mir geht es einfach um eine Faustregel über die Höhe des Angebots das abgegeben werden kann ohne gleich nichts mehr vom Makler zu hören.
Meine Info und Erfahrung in Andalusien besagt dass ohne schlechtes Gewissen 20% tiefer angesetzt werden kann...und dies auch akzeptiert wird.
Ist zwar lange her. Habe tatsächlich den Kaufpreis um 10% gedrückt. Bin über die Telefon-Nummer am Balkon auch an einen Makler gekommen. In der Wohnung habe ich dann die Nummer meines Steuerberaters gefunden, der das Objekt auch im Angebot hatte. Beim Abschluss des Notarvertrages habe ich dann festgestellt, dass die Maklerin auch 10% Provision eingesackt hat. Am Ende waren, trotz erfolgreichem Abschluss, alle Stinksauer.
Hallo zusammen,
ich habe bzgl. Immobilienkauf im Süden Teneriffas (rechtlich/steuerlich) bei einer Anwaltskanzlei angefragt gehabt. Die haben mir nun nach rund einer Woche geantwortet und die (für's Forum) allgemeingültigen Infos möchte ich gerne teilen und schreibe sie hier mal rein. Ist halt ziemlich ausführlich...
Und ich habe mir erlaubt, die gängigen Abkürzungen sowie deren kurze Bedeutung (Übersetzung) sowohl auf Deutsch, Spanisch als auch auf Englisch anzubringen. Sofern fachkundige Leser hierbei Fehler feststellen, würde mich eine Rückmeldung im Forum oder gerne auch per privater Nachricht freuen - ich korrigiere oder ergänze dann :-)
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Leistungsumfang einer steuerlichen und rechtlichen Vollabwicklung beim und nach dem Immobilienkauf:
1. Vorkontrolle - Prüfung, dass die Immobilie die rechtlichen Grundvoraussetzungen erfüllt
2. Vorvertragskontrolle und Bearbeitung zu einer Vertragsversion, die Ihre Interessen schützt
3. Durchführung des Notartermins mit entsprechender Anpassung der notariellen Standardurkunden
4. Obligatorische Vertretung von Ihnen als Nichtssteuerresident in Spanien *
5. Zahlung Grunderwerbssteuer *
6. Grundbucheintragungsverfahren
7. Ummeldung von Versorgungseinrichtungen (Strom, Wasser, Grundsteuer, Abfall etc) *
* Anmerkungen von mir (Chafiras):
- zu Punkt 4: als Nicht-Resident ist eine steuerliche Adresse in Spanien obligatorisch, auch wenn diese bei vielen Verträgen (was man so liest) scheinbar nicht angegeben wird (und auch das Amt keine Acht drauf hat). Kommt es jedoch zu Steuersäumnissen und das spanische Finanzamt (FA) hat keine spanische Adresse, wird der Bescheid sofort rechtskräftig und wenn es blöd läuft, greift der spanische Fiskus auf die Immobilie zu (Beschlagnahme und Veräußerung, um die Steuerschuld zu decken). Ich habe natürlich keinerlei persönliche Erfahrungen, wie hart das spanisch FA tatsächlich durchgreift, aber ich möchte es nicht drauf ankommen lassen und bin um diesen "Service" ganz dankbar.
- zu Punkt 5 und 7: Eigentlich ist ein spanisches Bankkonto erforderlich, von dem Steuern (ITP, Plusvalía, IRNR, IBI...), Basura, Luz, Agua usw. beglichen (abgebucht) werden. In diesem Fall stellt sich die Kanzlei aber praktisch als "Durchlauferhitzer" zur Verfügung, sodass man kein spanisches Bankkonto eröffnen braucht. Abbuchungen vom FA werden von der Kanzlei vom (bei der Kanzlei mit SEPA-Lastschriftmandat hinterlegten) deutschen Bankkonto abgebucht.
Leistungen im Detail:
1. Grundbuchprüfung – Eigentumsverhältnisse, Lastenfreiheit, steuerliche Vormerkungen
2. Katasterkontrolle – Differenzen Quadratmeter – Toleranzprüfung
3. Vorbereitung oder Kontrolle von privaten und notariellen Kaufverträgen
4. Erstellung von zweisprachigen Vorkaufverträgen
5. Vertretung vor dem Notartermin und dem Kauf der Immobilie, ohne dass Ihre Anwesenheit erforderlich ist
6. Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen steuerlichen Vertretung in Spanien nach Art. 6 LP, Beantragung der NIE Nummer und Aktivierung als Steuernummer beim FA
7. Bearbeitung des steuerlichen Verfahrens zur Grunderwerbssteuerbegleichung / bei Neukauf der Dokumentensteuer
8. Vollzug des Eintragungsverfahrens im Grundbuch bis zur Volleintragung des Eigentums
9. Ummeldungen (Erstanmeldung bei Neukauf) von Strom, Wasser, Telefon, Versicherung, Abfall, Grundsteuer. Für die Einrichtung der Lastschriftverfahren für Strom, Wasser etc muss eine Bescheinigung der (deutschen) Bank über die Kontoinhaberschaft per E-Mail eingesendet werden, da die bloße Kontonummer (IBAN) von den spanischen Behörden nicht akzeptiert wird.
Kosten:
Das für die Leistungen (Vollabwicklung) verlangte Honorar beträgt 1% vom Immobilienkaufpreis, mindestens aber 2.000 Euro zzgl. 7% Mwst.
Als weitere Nebenkosten (nur beim Kauf!) fallen zudem an:
- für Notar und Grundbuch: ca. 1.500 Euro
- Grunderwerbssteuer: 6,5% vom steuerlichen Verkehrswert, mindestens vom Kaufpreis
- Gebühren für die Ummeldung (Erstanmeldung) von Strom, Wasser, Gas, Inet/Telefon, Müll
Die Vorkontrolle kostet 535 Euro und wird vom Endhonorar abgerechnet (verrechnet), wenn es zum Immobilienkauf kommt.
Sollte die Vorkontrolle negativ ausfallen und aus rechtlicher Sicht von dem Immobilienkauf abzuraten sein, dann bleibt es bei diesem Honorar (535 €).
Zur Vorkontrolle werden benötigt:
- Grundbuchauszug – nota simple - extract land registry
- Kaufurkunde des Verkäufers - escritura de compra del vendedor - title of purchase
- letzter Grundsteuerzahlbeleg – ultimo IBI - last payment property tax town hall
- Satzung der Eigentümergemeinschaft - estatutos comunidad de propietarios
Besondere Dokumente für den Immobilienkauf:
- Gebäude TUEV: ITE
- Energiepass – certificado energetico - certificate of energy
- Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft, dass keine Schulden bestehen – certificado de la comunidad que estan al corriente de pago - certificate that there is no debt in the comunity
- letzte bezahlte Strom- und Wasserrechung, Abfall – ultimo pago de luz, agua, basura - last payment electricity, water, rubbish
- Protokoll der letzten Eigentümerversammlung – ultimo acta de la junta de propietarios - last protocoll of comunity meeting;
- Bewohnbarkeitsbescheinigung – certificado de habitabilidad - licence for residence use
- Police oder letzte Rechnung der Gebäudeversicherung - seguro de poliza de hogar (fuego, agua) - insurance house
Bei Neubau zusätzlich:
- Nachweis über eine 10-Jahres-Versicherung gegen bauliche Mängel - Seguro Decenal - insurance 10 years of the new construction (obligation)
- Nachweis über die Fertigstellung eines Neubaus - certificado final de obra - title of finishing new construction
- Umsatzsteuerausweis 10% (IAE: Impuesto sobre las Actividades Económicas) + Dokumentensteuer (AJD: Actos Jurídicos Documentados) anstelle der Grunderwerbssteuer (ITP: Impuesto sobre Transmisiones Patriomoniales)
Empfehlenswerte Unterlagen:
- Grundriss Plan
- Lichtbilder (Außen-, Innenansicht)
- Gutachten eines Architekten zum Wert und Mangelfreiheit (Feuchtigkeit)
- Anzahlung/Ratenzahlung vor Fertigstellung: Versicherung der Anzahlung oder Bankbürgschaft
Sonderleistungen mit separater Abrechnung:
- Prüfung bei Immobilienkauf: Baumangelkontrolle + Architektenservice - Unsere Kanzlei verfügt über eine Architektin, die den seit 01.06.2013 vorgeschriebenen Energiepass erstellt und die Immobilie auf Baumängel überprüft. Des weiteren erstellt die Architektin Wertgutachten, um festzustellen, ob der Kaufpreis dem Marktwert entspricht.
- Besondere Prüfung beim Grundstückskauf ohne Bebauung: Vermessung + Grenzbestimmung
- Bebaubarkeitsanfrage bei der Gemeinde
weitere, jährliche Kosten:
- jährliche Nichtresidentensteuererklärung: 100 Euro zzgl. 7% Mwst
- IBI (Impusto sobre Bienes Inmuebles) - jährliche Grundbesitzsteuer (diese liegt zwischen 0,3 und 1,1% des Immobilienwertes / Kaufpreises)
- laufende Kosten für Strom, Gas, Wasser, Inet/Telefon, Müll
Ich hoffe, die Ausführungen helfen dem einen oder anderen. Mich hatte vor allem die Zusatzleistung "Architekten-Gutachten wegen Baumängeln" interessiert - hierzu liegt mir jedoch keine preisliche Hausnummer vor... leider.
Saludos, der Chafiras
Vielen Dank, Chafiras!
Das ist eine super Liste.
Liebe Grüße und viel Glück bei deinem Vorhaben.
Elke
(kann mich noch nicht per Button bedanken, da fehlen mir noch ein paar Beiträge)
Danke Elke, geht mir (noch) genauso :-)
Kosten:
Das für die Leistungen (Vollabwicklung) verlangte Honorar beträgt 1% vom Immobilienkaufpreis, mindestens aber 2.000 Euro zzgl. 7% Mwst.
Als weitere Nebenkosten (nur beim Kauf!) fallen zudem an:
- für Notar und Grundbuch: ca. 1.500 Euro
- Grunderwerbssteuer: 6,5% vom steuerlichen Verkehrswert, mindestens vom Kaufpreis
- Gebühren für die Ummeldung (Erstanmeldung) von Strom, Wasser, Gas, Inet/Telefon, Müll
Die Vorkontrolle kostet 535 Euro und wird vom Endhonorar abgerechnet (verrechnet), wenn es zum Immobilienkauf kommt.
Sollte die Vorkontrolle negativ ausfallen und aus rechtlicher Sicht von dem Immobilienkauf abzuraten sein, dann bleibt es bei diesem Honorar (535 €).
Danke Chafiras, für die Ausführlichen Informationen.
Wie hoch sind die Kosten für eine Eigentumswohnung? Auch 2.000 Euro? Der Kaufpreis wäre niedriger als bei einem Haus.
Hat jemand Erfahrungen mit Wohnungskauf? Danke!
Nun, ich habe ja wegen "dem Kauf einer Immobilie" angefragt - demnach sollte es keinen Unterschied machen, ob Haus oder ETW. Die zu berücksichtigenden Voraussetzungen (Eigentumsverhältnisse, Lastenfreiheit usw) sind ja ebenso zu prüfen.
Was allerdings an laufenden Nebenkosten bei einer Wohnung, die sich meist in einer Cumunidad befindet, hinzukommt, ist eben eine monatliche Umlage der Gemeinschaft, die anteilig auf alle Mieter oder Besitzer im Komplex umgelegt wird. Da kommen dann die Kosten für evtl. vorhandenen Service von Gärtnern, für die Poolpflege (-heizung) oder Reinigung von Treppenhäusern, Vorplätzen sowie allgemeinen Reparaturen hinzu. Aber das weißt du sicherlich - ich wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnt haben. :-)
Wichtig wäre allerdings - was ich gerade über Comunidads gelesen habe - dass man prüfen soll, ob die Gemeinschaft zerstritten ist, Schulden hat und wie freizügig (Reparatur-) Aufträge vergeben werden. Denn die Kosten für Letztere werden ja auf alle umgelegt und wenn wegen jeder defekten Glühbirne ein teurer Handwerker beauftragt wird, steigen halt die Nebenkosten (unnötigerweise).
Danke!
Mit dem Hausgeld und der Eigentümergemeinschaft ist es (fast) wie in Deutschland. Er gibt welche die sind okay und andere streiten sich dauernd. Am besten die Protokolle von den Eigentümerversammlungen anfordern.
Hallo Frank 66 .Da bin ich mal gespannt, wenn Ihr euer Traumhaus gefunden habt, wie sich die Preisgestaltung entwickelt hat. Ich habe bei diesem Thema auch noch ein paar Dinge dazugelernt. Ich wünsch euch viel Glück und Erfolg. Grüßle Hobit
Wir lassen uns viel Zeit bei der Suche und wenn wir ein Haus gefunden haben was so in unsere engere Auswahl passt, so geben wir ein Gebot ab. z.B. Haus soll 340.000 kosten, so bieten wir ganz dreist 280.000 und landen da immer so um die 300.000 glatt. Netter Rabatt, klappt aber nicht immer mit dem Gegenangebot, dann sagen wir einfach NÄ, aber das Traumhaus ist noch immer nicht gefunden bei unseren Wünschen. Hätte übrigens schon 2 mal geklappt wenn die 2 wo wir haben wollten der bauphysikalischen Prüfung stand gehalten hätten. Waren echt verwundert das in relativ jungen Bauobjekten im mittleren Preissegment Formaldehyte etc. in der Raumluft deutlich messbar war. Raumluft und Trinkwasser ist bei uns grosses Thema, daher immer Gutachter mit Meßgeräten bei passendem Objekt dabei. Eine steinalte Finca (die uns zu hoch lag bei über 650Meter) war alles aus Lehm und Biobaustoffen der alten Zunft nach, keine einzige Belastung im Haus.
Übrigens bekommt man diese Meßgeräte auch für den privaten Gebraucht (um die 100 EUR, die dann etliche Tausender den Hauspreis senken) und wenn da Möbel im Haus stehen schlägt das immer aus, SUPER Verhandlungsoptiomierer !!!! Anbei Bild von so etwas, wer Kleinkinder mit Lungenprobleme hat, der hat so was immer dabei.... (daher lasse ich es prüfen wegen unserem Zwerg)
Hallo Eschi,
Formaldehyd hast du überall, wo Spanplattenmöbel stehen. Kritisch sind auch noch Türen und Bodenbeläge. Sehr viel Formaldehyd steckt auch in Mineralwolle.
Wenn du nicht gerade ein Fertighaus kaufst, sollte die Formaldehydbelastung recht einfach in den Griff zu bekommen sein.
Als problematischer sehe ich die hier weit verbreiteten Holzdecken. Das weißt du nicht, mit was das Holz gestrichen ist. Das kann unter Umständen eine recht giftige Angelegenheit sein.
Wen nimmst du denn da als Gutachter? Das könnte für mich auch interessant sein.
Liebe Grüße
Elke
Der Thread ist schon ein wenig abgehangen aber das meiste dürfte Gültigkeit haben. Ich bin inzwischen genau an dem Punkt das ich jetzt loslegen könnte. Im November bin ich unten, will Makler quälen und müsste mich jetzt wieder mit den Kanzleien in Verbindung setzen. Aber aktuell bremst mich da der innere Schweinehund aus.
- Ob die Immo belastet ist sollte man am Grundbuch ersehen können (nota simple reicht). Allerdings ist das anders aufgebaut als bei uns. Die nota simple kann man für kleines Geld i.d.R. auch online ziehen.
- ggf. kann man auf eine Gestoia komplett verzichten. Kleinere Wohnungen bekommt man eh nur über Makler. Zur Wohnungsbesichtigung kommt der Makler mit und der sollte wenigstens in Englisch erklären können was wichtig ist.
Die NIE und das spanische Konto kann man auch selber machen. Ich wollte urspünglich auch dafür eine Gestoia einspannen aber ich habs dann diesen Mai alles selber gemacht (aber auf einer anderen Kanareninsel). Man lernt dabei gleich wunderbar wie die Leute hier unten ticken. Auch wenn die Kanaren zu Spanien gehören ist der Menschenschlag hier gefühlt deutlich anders (was nicht negativ gemeint ist. Man muss sich eben darauf einlassen). Ohne die NIE geht inzwischen absolut nix mehr. Um die muss man sich als erstes kümmern. Wie das funtioniert ist im Forum Seitenweise beschrieben. Danach kommt das spanische Konto. Das ist auch in Zeiten von BIC und IBAN leider zwingend erforderlich.- Beim spanischen Konto sind inzwischen sowohl eine NIE als auch die Angabe der deutschen Steuernummer Pflicht. Beides hat sich erst kürzlich (in den letzten 12 Monaten) geändert. Nachfrage bei der Bank-Hotline ist sinnlos weil nach deren Angaben bis heute nur der Perso notwendig ist.
Ich bin bei der Sabadell hängen geblieben. Das muss man nicht unbedingt und es gibt auch viele andere Banken die viel können. Die sprechen aber in nahezu jeder Filliale meine Sprache und haben eine deutschsprachige Hotline und einen Übersetzungsservice für eigene Dokumente. Allerdings sind die nicht grade kostenneutral. Für die Kaufabwicklung werde ich aber dabei bleiben. Danach kann man sehen ob eine Gestoia für unbeglaubigte Übersetzungen nicht günstiger ist.- In Spanien ticken die Uhren anders. Zudem spricht man (ich jedenfalls) nicht die Landessprache. Viele Dinge sind dort völlig anders als hier. Das gilt zB. für Vorverträge und mündliche Absprachen. Die sind da unten nämlich im Gegensatz zu D bindent. Hier ist sehr viel Vorsicht geboten! Makler zahlt dort i.d.R. der Verkäufer. Das ist in D auch nicht unbedingt immer so. Ich habe beschlossen da nicht blind rein zu laufen auch wenn ich sicherlich im Vergleich zu vielen anderen Erstkäufern recht gut informiert bin. Vermutlich genau deswegen...
Es gibt Rechtsanwaltkanzleien die sich auf die Immo-Käufe in Spanien spezialisiert haben. Hier hatte ich vor knapp 1,5 Jahren mal erste Kontakte geknüpft. Die übernehmen die komplette Vorarbeit. Angefangen vom Abfragen der Dokumente bis hin zu deren Prüfung. Auf Wunsch erscheint auch jemand aus einer spanischen Partnerkanzlei zum Notartermin. Kostenpunkt - etwa das zweifache einer Gestoia. Das gibt aber auch keine 100% Sicherheit. Zumindest der Gerichtsstand, falls etwas daneben geht, ist dann erst einmal Deutschland. Abgesehen davon müsste der Gestoia-Vertrag eigentlich auch zweisprachig sein. Die Bezahlung läuft meistens mit beglaubigten Barchecks daher ist es i.d.R. notwendig zum Notartermin selber vor Ort zu sein. Es ginge auch so aber die meisten Anwäte wollen den Part mit dem Geld nicht weil sie Angst haben das man ihnen was in Richtung Steuerhinterziehung anhängt.
Ich weiss von einer Variante mit einer Kanzlei in Luxemburg die in der Hinsicht schmerzfrei sind(die Luxemburger Gesetze sind wohl deutlich laxer). Wohl wäre mir dabei aber nicht weil dann zum Einen noch ein EU-Land mit unbekannter Gesetzgebung drin hängt und zum Anderen ich ein wenig Bedenken mit dem Geld habe. Die Variante ist mir nicht ganz geheuer.
Du MUSST zwingend selbst beim Notar anwesend sein - und auch unterschreiben. Sonst ist der Kauf nicht gültig. Gilt natürlich auch für den Verkäufer. Das ist spanisches Vorgehen. Was auch immer eine luxemburgische Kanzlei machen mag, spanisches Recht kann auch sie nicht beeinflussen. Sonst ist es eben nicht rechtssicher. Wir haben schon zweimal Immobilien gekauft und einmal verkauft, anwesend mussten wir jedes Mal sein, auch wenn uns das erste Mal ein Anwalt beraten und den Vertrag geprüft hatte.
man kann auch mit einer notariell beglaubigten Vollmacht kaufen und verkaufen - muss also nicht zwingend anwesend sein.
Meine Schwester hat mir durch die spanische Botschaft in Düsseldorf, eine Vollmacht geben lassen - der Verkauf ihrer Wohnung auf Teneriffa, durch mich, lief dann völlig problemlos ab.
Ich kann es nicht aus eigener Erfahrung sagen aber ich bin mir sehr sicher das das auch mit einer Vollmacht funktioniert.
Natürlich kann sie das nicht. Das war damit auch gar nicht gemeint. Es ging um die Zahlungsabwicklung. Die Anwälte mit denen ich Kontakt um einen Kauf zu begleiten wollten alle mit dem Vorgang der Bezahlung nichts am Hut haben weil sie Angst hatten das man ihnen Steuerhinterziehung anhängt. Die luxemburger Kanzlei scheint dort schmerzfreier zu sein. Das war der Hintergrund.
Grundsätzlich geht heutzutage am Tag der Beurkundung eine Blitzüberweisung. Dank SEPA ist eine Überweisung innerhalb von Minuten innerhalb des SEPA-Zahlungsraums bei der anderen Bank. die Zeiten mit Bankscheck usw. sollten damit vorbei sein. Die Geschichte mit dem Scheck am Beurkundungstermin ist zwar immer noch gängig, aber nicht mehr zwingend, zumal wenn sich beide Parteien einig sind. Wenn das von Interesse ist, wie das mit Beurkunden etc. bei Abwesenden oder mit deutschen Notaren etc. funktioniert, muss sich einfach das Buch von Löber kaufen. Dort steht das gut beschrieben. Auf dessen Webseite findet man aber auch schon einige nützliche Hinweise.
Auf der Insel gibt es einige Gestoren, die solche Geschäfte für Ihre Kunden regelmäßig in Abwesenheit abwickeln - nur so als Anmerkung.
Wir haben 2017 auf TF eine Immobilie gekauft und alles auch aus Deutschland organisiert. Voraussetzung das Finanzielle ist in trockenen Tüchern und man muss erstmal eine Immobilie finden die den Erwartungen entspricht. 1. die Lage 2. die Größe 3. die Kosten u.s.w.
Klärt das Vorhaben mit eurem Deutschen Geldinstitut ab und lasst euch ausführlich beraten hinsichtlich Auslandsüberweisungen, Daueraufträge von deinem Deutschen Konto nach Teneriffa ( Wasser ,Strom, Hausgeld, Steuern u.s.w.) suche dir eine fähige Gestoria wenn möglich nehme eine Steuerberaterin, sie meldet dir alles um. Wir bezahlen alles mit unserer deutschen Hausbank. Telefonieren kann man heutzutage mit seinem deutschen Handy, solange man noch nicht Resident ist benötigt man trotz eigener Immobilie nicht unbedingt ein spanisches Konto. Mit einer Visa Kreditkarte kann man an allen Geldautomaten mit Visa Ausweisung täglich kostenlos bis 500€ abheben. Bei uns haut das alles super hin. Man muß dann auch immer im Auge behalten was die Burschen auf Teneriffa so alles abbuchen.
Recht interessant welche Geschichten und Erfahrungen manche Leute gemacht haben wollen, bzw. erzählen.
Fakt ist, das kein vorsichtiger Verkäufer über eine sogenannte Direktüberweisung verkaufen wird. Zuerst muss das Geld auf das Verkäuferkonto geflossen sein.
Auch kaum ein ängstlicher Käufer wird die Kaufsumme vor Verkäufer-und notarieller Unterschrift schon per Direktüberweisung an einen Verkäufer auszahlen wollen.
Liebe Forenerzähler bitte bei der nur leicht geschönten Wahrheit bleiben.
mfg
posti
Habe auch gekauft und da ging es nur per Check gegen Unterschrift bei Notar.
Ohne Check wäre der Notar Termin geplatzt.
Ja genau so ist es ....vor einigen Jahren konnte ich noch Bargeld bringen aber jetzt nur mit beglaubigten Scheck von der Bank
Bei uns ist es 2017 folgendermaßen abgelaufen.
1. Nachdem der Kaufpreis ausgehandelt war wurde ein Vorvertrag gemacht und 10% überwiesen ,auf das Konto
Des Verkäufers.
2. Danach wurde der Notartermin festgelegt ,es gab zwei bezahl Modelle a) Bankbeglaubigter Scheck
b) Überweisung durch meine Hausbank in Deutschland inklusive eines Fax am Morgen des Notartermins.
In dem Fax wurde die Überweisung der Bank bestätigt (in deutsch und spanisch) die DKB macht dieses
möglich. Wir haben über einen Makler gekauft er hat den Vorvertrag gemacht den Notartermin und bei dem
Notar in La Laguna sei eine direkte Überweisung auf das Konto des Verkäufers kein Problem.
Anscheinend sind beim Scheck einlösen erhebliche Gebühren fällig. Bei der Überweisung sind die Gebühren nicht so hoch. Wie wir später vom Verkäufer erfahren haben hat die Craixa 1600€ Gebühren verlangt!!
So etwas kennen wir hier in Deutschland nicht.
Bitte bei der ganzen Wahrheit bleiben Hobit.
Die Überweisung auf das Verkäuferkonto vor notarieller Unterschrift war und bleibt ein Leichtsinn der offensichtlich auch in diesem Falle gut ging, aber von dem grundsätzlich abzuraten ist.
Aber aus kaufmännischer Sicht war das eine bodenlose Dummheit.
Klar, dass dabei kein Problem entsteht, das Geld könnte nur zweckentfremdet werden und verschwinden.
mfg
posti
Ja ein Restrisiko wird immer bleiben, ob an der Immobilie oder beim Kauf. Aber man kann sich die Personen anschauen bei den man kauft. Ich habe seit 40 Jahren mit Kunden zu tun bei den wir einkaufen .Ich hatte kein Bauchweh bei der Action und wir haben heute noch Kontakt zum Vorbesitzer und zu unserem super Makler. Außerdem hatten wir den Notar Termin am Montag Vormittag und die Überweisung ging Montagmorgen raus. Man muss auch noch ein wenig an das Gute im Menschen glauben. Hätte ich kein gutes Gefühl bei dem Kauf gehabt hätte ich auch mit Scheck bezahlt.
M.f.G Hobit
Ja man kann sich die Leute anschauen aber trotzdem weiß man nie wer dahinter steckt
Hier auf der Insel muss man schon etwas vorsichtig sein
Lieber im Vorfeld alles abklären und ein wenig recherchieren dann ist man auf der guten Seite
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