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Thema: Gewerbe anmelden auf Teneriffa

  1. #1

    17 Beiträge seit 03/2016

    Gewerbe anmelden auf Teneriffa

    Wie ist es, wenn ich mein Gewerbe in Deutschland (Beratungsdienstleistungen via Internet) abmelde. Ist es möglich, dass auf La Palma direkt wieder anzumelden, logisch mit Mietvertrag & N.I.E Nummer, allerdings ohne Residencia.

    Die bekomme ich ja eh erst nach 6 Monaten. Welche Unterlagen verlangen die Behörden bei einer Gewerbeanmeldung?
    Auch den Verdienstnachweis?

    Und kann ich dann auch in das Sozialversicherungssystem dort einzahlen?

    Danke, Merci, Gracias. . . .

  2. Nach oben    #2
    Gesperrt
    aus Hückeswagen
    590 Beiträge seit 01/2013
    Gracias
    84
    Meines Wissen nach ist für eine Gewerbeanmeldung immer eine spanische Steueradresse notwendig.
    Für die Sozialversicherung gibt es dann eine Übergangszeit von ca. 3 Jahren, man beginnt mit ca. 50,- monatlich und steigert sich dann auf das Übliche in Höhe von ca. 320,-/350.-


  3. Nach oben    #3
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Es gilt EU-weit berufliche Niederlassungsfreiheit. Niemand hindert dich daran, hier dein Gewerbe fortzuführen, sofern deine Online-Beratungstätigkeit hier nicht durch nationale Auflagen oder Zulassungen eingeschränkt wird. Du musst dich lediglich als Selbstständiger anmelden (autónomo). Dann wird man hier automatisch und unweigerlich Mitglied der gesetzlichen Sozialsysteme. Seit einigen Jahren gibt es einen gestaffelten Beitragssatz bei Neuanmeldungen.

    Mit dem Kenntnisstand, der sich aus deinen Fragen herauslesen lässt, rate ich dir dringend, sich in die Hände einer so genannten Gestoria oder Assesoria zu begeben. Die helfen dir bei allen Schritten und kosten nicht die Welt. Es gibt sie auch deutsch/englisch-sprachig.

  4. Nach oben    #4
    Avatar von ThomasHerzog
    59 Jahre alt
    aus EL Sauzal + Hanau
    232 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    90
    Die Residencia hatte ich nach nicht mal 2 Wochen. Das war Dezember 2015. Wenn Du dich hier niederlassen willst, d.h. wohnen und arbeiten und dich damit hier auch versicherst, ist das kein Problem. Voraussetzung waren 5 K und ein paar krumme auf dem Konto, Meldebescheinigung der Gemeinde (dafür brauchte es einen Mietvertrag oder einen Immobilienbesitz) und eine Bestätigung das ich krankenversichert bin (aber in spanisch). Dann musste ich noch 10 EUR irgendwas bezahlen und das wars.
    Hat damals alles ein Gestor für mich gemacht. Da ich beim Übersetzen viel Hilfe brauchte. Bin einfach mitgedackelt. Den Rest hat der Gestor gemacht. Wers einfach haben und keine Fehler machen will, der nimmt sich einen Gestor und macht das. Beim Rest hilft der Steuerberater, das vermeidet von Beginn an in irgendwelche Fettnäpfchen zu treten.

  5. Nach oben    #5

    17 Beiträge seit 03/2016

    Vielen Dank ihr süßen. . .

    Ja, habe mich bereits schon an einen solchen Gestor gewandt. Wenn ich einreise, bin ich ja erst einmal Tourist. Mir ist eben nicht klar, ob ich da überhaupt meine Tätigkeit/Gewerbe fortführen darf.

    Dass mit der Staffelung der Sozial bzw. Krankenversicherung, von 50 €, dann 100 € hat sich schon wieder geändert.

    Danke euch Merci :-)

  6. Nach oben    #6
    Descansa en paz Avatar von Zauberin60
    aus Guargacho
    366 Beiträge seit 06/2017
    Gracias
    50
    Also letzten Monat galt die Staffelung noch.

  7. Nach oben    #7

    17 Beiträge seit 03/2016
    Interessant, ein Einwanderungscoach hat mir heute etwas anderes erzählt. Gibt es da vielleicht bestimmte Vorgaben? Kann mir kaum vorstellen, dass hier eine Gewerbeanmeldung genügt. Hinzu kommt, dass ich ja auch erst einmal den "Touristen Status" hätte. Wie funktioniert das?

    Bin gespannt.
    Danke, Gracias, Merci

  8. Nach oben    #8
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669

    Wechsel deinen Berater!

    Als Deutscher bist du EU-Bürger und kannst dich hier ohne Einschränkung niederlassen und zu arbeiten beginnen. Natürlich muss man die Tätigkeit auch entsprechend anmelden. Die von dir ins Spiel gebrachte so genannte Residencia (Eintragung ins Unionsregister) ist in dem Zusammenhang weder erforderlich, noch Bedingung. Man bekommt sie auch nicht erst nach sechs Monaten, wie du schreibst, sondern direkt, nachdem man sie beantragt und die Voraussetzungen erfüllt. In deinem Fall wäre es günstig, sie NACH der Gewerbeanmeldung zu beantragen, weil du dann bereits die Hauptbedingungen (Lebensunterhalt, Krankenversicherung) erfüllst.

    Begib dich in einfach in die Hände einer zugelassenen Gestoria, welche die Gewerbeanmeldung und alles damit Verbundene (N.I.E., Anmeldung beim Finanzamt, Sozialversicherung, u.s.w.) für dich erledigt. Eine Gestoria zu beauftragen ist keine Schande der Unwissenden sondern Normalität. Auch ein Großteil der Einheimischen nutzen sie, weil bequem und günstig.

    Die Rabatt-Staffelung der Sozialversicherung ist nach wie vor aktuell. Wann und in welche Höhe die Rabatte ausfallen, erklärt dir die PDF im Anhang.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  9. Rainer´s Beitrag erhielt 3 mal Dank und/oder Zustimmung von:


  10. Nach oben    #9

    17 Beiträge seit 03/2016

    vielen Dank lieber Rainer. . .

    Ja, Du sprichst mir aus der Seele lieber Rainer. . . so wird es natürlich gemacht.
    Eine Gestoria wird natürlich beauftragt., dies ist absolut erforderlich und natürlich keine Schande. . . sondern man ist auf der sicheren Seite :-)

    Ein herzliches Danke für den Anhang :-) große Bühne. . . Danke!

    Danke, Gracis & Merci

  11. Nach oben    #10
    Avatar von Luk Lak
    10 Beiträge seit 08/2018
    Gracias
    5
    Bürokratie nervt hier wie dort. Ich würde darum aus Erfahrung auch zu einer Asesoria raten, die alle Anmeldungen vornimmt und darüber hinaus sämtliche Steuererklärungen erledigt. Kostet zwar etwas aber es spart Zeit und Nerven.


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