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Thema: PKW mit Zollkennzeichen überführen

  1. #1

    66 Jahre alt
    aus Bayern
    51 Beiträge seit 01/2016
    Gracias
    6

    PKW mit Zollkennzeichen überführen

    Ein schönes Hallo an alle,
    ich möchte mein Auto von Deutschland nach Teneriffa überführen und dachte, um spätere Abmeldeprobleme in Deutschland zu umgehen, daß ich das Fahrzeug mit einer zeitlich begrentzten Zollnummer mit nach Teneriffa nehme.
    Gibt es da ein Problem ?
    Wäre schön, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.
    Schönen Dank und beste Grüße Alex

  2. Nach oben    #2
    Avatar von remende
    293 Beiträge seit 06/2012
    Gracias
    53
    Mit Deutschland gibt es da mal keine Probleme .
    Saludos


  3. Nach oben    #3
    Avatar von heinz1965
    59 Jahre alt
    aus Paraguay
    88 Beiträge seit 11/2013
    Gracias
    13

    Zollkennzeichen

    Die Ausfuhr mit Zollkennzeichen ist immer der legalste aller Wege. Soweit die Mehrwertsteuer beim KFZ noch offen ausweisbar ist (z.B. eigener Firmenwagen oder umsatzsteuerpflichtiger Kauf bei einem Händler) ist es auch der professionellste Weg, da er die Umsatzsteuer im Herkunftsland spart.
    Um es idiotensicher zu gestalten kann noch eine Gratis bei der eigenen Versicherung erhältliche grüne Versicherungskarte zum Kennzeichen mitgenommen werden, da damit die international bestehende Versicherung des KFZ bei Kontrollen nachgewiesen werden kann.

  4. Nach oben    #4
    Avatar von ThomasHerzog
    59 Jahre alt
    aus EL Sauzal + Hanau
    233 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    90
    Wenn es nicht, wie von heinz1965 erklärt, um eine MwSt. Rückerstattung oder das Sparen von MwSt. geht, dann braucht es kein Zollkennzeichen. Einfach hierher fahren, TüV, Zoll und Umweltabgabe zahlen oder auch nicht (wenn die Voraussetzungen gegeben sind) und Auto versichern und ummelden. Habe ich letztes Jahr gemacht (und mache es gerademit dem Zweitwagen wieder) und die haben sogar der deutschen Zulassungsstelle und Versicherung Bescheid gesagt. Ich bin dann beim nächsten Heimatbesuch trotzdem mit den Nummernschildern bei der Zulassungsstelle vorbei und habe diese entwerten lassen. Die waren zwar froh, meinten aber auch, dass es nicht zwingend erforderlich gewesen wäre. Auch der Versicherung habe ich der Vollständigkeit halber nochmal die Ummeldeunterlagen zukommen lassen, wäre aber auch nicht erforderlich gewesen.

  5. Nach oben    #5

    aus adeje
    143 Beiträge seit 08/2012
    Gracias
    16
    Zitat Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
    Die Ausfuhr mit Zollkennzeichen ist immer der legalste aller Wege. Soweit die Mehrwertsteuer beim KFZ noch offen ausweisbar ist (z.B. eigener Firmenwagen oder umsatzsteuerpflichtiger Kauf bei einem Händler) ist es auch der professionellste Weg, da er die Umsatzsteuer im Herkunftsland spart.
    Um es idiotensicher zu gestalten kann noch eine Gratis bei der eigenen Versicherung erhältliche grüne Versicherungskarte zum Kennzeichen mitgenommen werden, da damit die international bestehende Versicherung des KFZ bei Kontrollen nachgewiesen werden kann.
    Für die Zollkennzeichen muss Versicherung bezahlt werden und man bekommt auch einen Nachweis dafür. Da braucht man nicht extra eine zusätzliche grüne Versicherungskarte.


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