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Thema: Einkommensteuer auf Teneriffa

  1. #1

    1 Beiträge seit 07/2017

    Einkommensteuer auf Teneriffa

    Ich bin Rentner und würde gerne nach Teneriffa auswandern. Ich versuche meine Lebenshaltungskosten auszurechnen und wüsste dazu gern, wie sich die Einkommenssteuer auf Teneriffa berechnet. Gibt es Freibeträge und können Versicherungsbeiträge abgezogen werden?

  2. Nach oben    #2

    aus Puerto de la Cruz
    108 Beiträge seit 04/2013
    Gracias
    15
    Nein, schön wärs! Hier kann nicht viel abgezogen werden, auch keine Krankenversicherung, erst recht keine private, denn das ist reines Privatvergnügen wie der Name schon verrät. Wenn man auf Teneriffa lebt und Rente aus dem Ausland bezieht, liegt der Freibetrag aktuell bei 11.200 Euro jährlich, eine Kostenpauschale von 2.000,- Euro wird schon angerechnet. Bewohnt man seine eigene Immobilie muss sogar dafür fiktive Einkommenssteuer gezahlt werden. Sollte man eine Wohnung mieten, kann wohl die Miete ganz oder teilweise berücksichtigt werden aber genau kann ich das nicht sagen. Am besten erkundigt man sich bei seiner Gestoría vor Ort.


  3. Nach oben    #3

    66 Jahre alt
    aus Zur Zeit Deutschland
    25 Beiträge seit 07/2020
    Wie wird das Einkommen (Welteinkommen) auf Teneriffa versteuert, also meine Rente, das Arbeitslosengeld etc aus Deutschland? Vom Bruttobetrag oder aus dem tatsächlichen Nettobetrag der monatlich auf dem Bankkonto überwiesen wird?

  4. Nach oben    #4
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Als in Spanien lebender Einwohner musst du dein Welteinkommen vollständig, abzugsfrei und natürlich brutto deklarieren, auch wenn es ganz oder teilweise schon in anderen Ländern besteuert worden ist. Dank dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien kannst du bereits in Deutschland entrichtete Steuern in Spanien anrechnen lassen und andersrum. Du wirst somit nicht doppelt zur Ader gelassen.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  5. Nach oben    #5

    66 Jahre alt
    aus Zur Zeit Deutschland
    25 Beiträge seit 07/2020
    Vielen Dank für deine Nachricht.

    Sowie es aussieht bin ich in Spanien dieses Jahr durch die Residencia unbeschränkt steuerpflichtig und in Deutschland beschränkt steuerpflichtig da ich in 2023 nur Einkünfte aus Deutschland beziehe. Das Arbeitslosengeld aus Deutschland ist in Spanien zu versteuern und in Deutschland steuerfrei unterliegt aber der Progression. Durch Doppelbesteuerungsabkommen erhalte ich die spanische Einkommensteuer auf Arbeitslosengeld in Deutschland zurückerstattet? Du musst wissen ich war in Spanien dieses Jahr auf Job Suche und daher bei dem Arbeitsamt in Spanien gemeldet das Arbeitslosengeld erhielt ich aus Deutschland. Nach EU Recht hat mir die deutsche Arbeitsagentur und spanische Arbeitsagentur dies genehmigt.

    Es gibt zahlreiche Einkünfte die in Spanien steuerfrei sind darunter steht auch Arbeitslosengeld die man in der Einzelzahlungsmethode erhält.
    Kannst du mir weiterhelfen?

  6. Nach oben    #6
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Rente und Arbeitslosengeld gleichzeitig beziehen? Du lässt wohl nichts anbrennen?! Wenn du hier keine nennenswerten Einkünfte erzielst, käme für dich unter Umständen die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland in Betracht.

    https://www.teneriffaforum.de/showth...-auf-Teneriffa

    Für alles weitere empfehle ich dir fachlichen Rat. Ein Forum kann keinen Steuerberater ersetzen.

  7. Nach oben    #7

    66 Jahre alt
    aus Zur Zeit Deutschland
    25 Beiträge seit 07/2020
    Einfach war das Jahr 2023 fuer mich nicht. Ich hatte alle Einkünfte in Deutschland was soll man halt machen wenn man in Deutschland aufgrund des Alter entlassen wird obwohl man 41 Jahre gearbeitet hat und das Recht habe danach Arbeitslosengeld zu beziehen. Ich muss ja bis zur Rente von irgendwas leben. Da mir niemand Auskunft geben kann, werde ich einen Steuerberater fragen, wo und in welchem Land beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bin.
    Danke nochmals für Deine Nachricht.

  8. Nach oben    #8
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Zitat Zitat von Miguel6744 Beitrag anzeigen
    Da mir niemand Auskunft geben kann, werde ich einen Steuerberater fragen, wo und in welchem Land beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bin.
    Nachdem du es zuvor falschherum dargestellt hattest, habe ich dir den Hinweis gegeben, dass du als in Spanien lebender Resident in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig bist aber die unbeschränkte Steuerpflicht nach Paragraf 1 EStG, Absatz 3 beantragen kannst, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html

    Und ja, ein Steuerberater empfiehlt sich so oder so.

  9. Nach oben    #9

    205 Beiträge seit 12/2019
    Gracias
    44
    Eine Wald- und Wiesen-Gestoria hier wird in dem Fall nicht helfen können, auch wenn sie dies noch so laut beteuern wird. Es sollte schon eine mindestens teilweise deutschsprechende sein und sich auf EU-Rentenrecht spezialisiert haben.


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