Hallo,
wie schaut es mit der Gesetzeslage zu oben genannten Themen aus?
Gefunden habe ich Angaben zu Schnaps brennen, dass das wohl für den Eigenbedarf unproblematisch sein. Wein soll man wohl auch zum Eigenbedarf herstellen dürfen. Frag ist nun, welche Mengenbeschränkungen gibt es für den Eigenbedarf?
Was benötigt man, wenn man Wein und Schnaps aus eigener Brennerei in seiner Bar anbieten möchte?
Danke schon mal für die Antworten und Gruss
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