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Thema: Autoummeldung auf Teneriffa

  1. #1

    60 Jahre alt
    aus Arico
    6 Beiträge seit 03/2013

    Autoummeldung auf Teneriffa

    Hallo an Alle,

    ich möchte mir auf Teneriffa ein gebrauchtes Auto kaufen. Welche Kosten und Abläufe erwarten mich da bei einem Halterwechsel?

    Ich freue mich über alle hilfreichen Tipps!

    Gabi

  2. Nach oben    #2
    Avatar von heinz1965
    59 Jahre alt
    aus Paraguay
    88 Beiträge seit 11/2013
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    13
    Die Kosten der Ummeldung bestehen aus den Ummeldekosten zuzueglich 4 Prozent Vermoegensuebertragungssteuer vom Wert des KFZ. Die Ummeldung wird ueblicherweise dem Verkaeufer uebertragen, damit er bei der Gelegenheit die auf dem Fahrzeug lastenden Strafzettel, Bankschulden und KFZ Steuern bezahlen kann. Ueblicherweise beinhaltet der ausgehandelte Fahrzeugpreis somit die Ummeldungskosten.


  3. Nach oben    #3
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    669
    Man benötigt mindestens:

    • Fahrzeugbrief
    • gültige ITV
    • aktuelle Zulassungsbescheinigung
    • offizielle Halteranschrift (Empadronamiento) oder ersatzweise einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland
    • persönliches Erscheinen oder DNI/NIE und Personalausweis des Käufers
    • persönliches Erscheinen oder DNI/Ausweiskopie des Verkäufers
    • von beiden Seiten unterschriebener Kaufvertrag


    Einen Versicherungsnachweis oder Deckungszusage wird Stand heute nicht verlangt aber das könnte sich bald ändern. Man sollte die Versicherung so oder so abschließen, bevor man mit dem Fahrzeug am Verkehr teilnimmt, denn wenn der Verkäufer die Versicherung kündigt, fährt man ohne Versicherungsschutz.

    Mit dem Behördenkrempel sollte man eine Gestoría beauftragen. Die Einheimischen machen das für 40-60 Euro, die Deutschen nehmen leicht das Doppelte.

  4. Nach oben    #4
    Avatar von Hope
    56 Jahre alt
    aus Torviscas
    99 Beiträge seit 10/2013
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    15

    Kosten fürs Ummelden eines Gebrauchtwagen

    Hola.

    Ich habe einen neun Jahre alten Gebrauchtwagen (Neuwert 12.720 Euro) hier auf Teneriffa gekauft und möchte diesen nun ummelden.

    Welche Kosten entstehen mir dabei und wo kann ich mich vorher darüber informieren? Ich möchte ungefähr wissen, welcher Gesamtbetrag mich erwartet, bevor ich eine Gestoria damit beauftrage. Ich war schon bei einer im Büro und sie meinte insgesamt circa 250 Euro. Woraus sich diese Kosten zusammensetzen, konnte sie mir mangels Englisch nicht erklären. Sie selbst verlangt 45 Euro für die Ummeldung.

    Was sind die übrigen 205 Euro?

    Danke sehr.

  5. Nach oben    #5
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    669
    Zitat Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
    Die Kosten der Ummeldung bestehen aus den Ummeldekosten zuzueglich 4 Prozent Vermoegensuebertragungssteuer vom Wert des KFZ.
    Meines Wissen sind es nicht 4% sondern aktuell 5,5% vom "Neuwert des Fahrzeugs laut offizieller Tabelle, abzüglich 10%/Jahr, jedoch mindestens 10%". Ergibt bei einem 12 Jahre alten Fahrzeug mit einem Neuwert von 10.000 Euro glatte 55 Euro Zulassungssteuer. Bei einem erst zwei Jahre alten Gebrauchtwagen mit 30.000 Euro Neuwert sind es stolze 1.320 Euro.


    Zitat Zitat von Hope Beitrag anzeigen
    Was sind die übrigen 205 Euro?
    45,00 Euro Gestoria (in deinem Fall)
    52,80 Euro für die Ummeldung
    69,96 Euro Zulassungssteuer (in deinem Fall: 12720 Euro / 10 * 5,5%)

    Für was die restlichen 82 Euro sind, keine Ahnung.

  6. Nach oben    #6
    Avatar von Hope
    56 Jahre alt
    aus Torviscas
    99 Beiträge seit 10/2013
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    15
    Habe die Gestoria zur Rede gestellt. Sie konnte mir das auch nicht erklären. Es sei ein Versehen gewesen und ich bekam das Geld zurück.

  7. Nach oben    #7

    aus Icod
    23 Beiträge seit 05/2020
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    8

    Autoverkauf - was beachten?

    Übermorgen verkaufe ich mein Auto. Gibt es was zu beachten beim Kaufvertrag und wie mache ich das mit Versicherung und Abmeldung wegen Steuer? Mir hat jemand erzählt, dass man auf Ewig die Steuern und Strafzettel weiterbezahlt wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet. Dann bekommt man ja auch nichts von der Versicherung zurückerstattet oder?

  8. Nach oben    #8
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    669
    Alles alter Käse! Wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag mit Uhrzeitangabe nachgewiesen werden kann, ist man keinesfalls verpflichtet, irgendwelche Multas oder Steuerrückstände für Dritte zu begleichen.

    Nimm einfach den Vertragsentwurf, den ich hier als PDF angehängt habe. Nach dem Verkauf machst du zur Sicherheit noch eine Verkaufsanzeige ans Verkehrsamt und meldest es auch deiner Versicherung. Dann bist du aus allem raus. Eine anteilige Rückerstattung der Versicherungsprämie ist leider immer noch nicht selbstverständlich. Manchmal aus Kulanz oder bei Verrechnung mit Neuvertrag.

    Die volle jährliche Kfz-Steuer hat immer der gemeldete Halter vom 1. Januar im Laufe des zweiten Quartals zu zahlen, auch wenn er das Fahrzeug am 2. Januar verkauft hat.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  9. Rainer´s Beitrag erhielt 2 mal Dank und/oder Zustimmung von:


  10. Nach oben    #9

    47 Beiträge seit 04/2023

    Auto ohne Kaufvertrag überlassen

    Der Vorbesitzer unseres Hauses hat uns auch sein Auto dagelassen. Laut einem Spezialisten sei eine Ummeldung auf uns nicht möglich, weil kein Kaufvertrag und vom Vorbesitzer auch kein Ausweis vorliegt. Also kann ich das Auto nicht ummelden und nur noch verschrotten lassen? Oder kann man da was machen?

  11. Nach oben    #10
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    669
    Die Fahrzeugpapiere habt ihr ja sicherlich erhalten. Nun braucht die Zulassungsstelle natürlich noch etwas Schriftliches zum Eigentumswechsel.

    Entweder wurde das Fahrzeug als Inventar des Immobilienkaufvertrages mit seiner VIN explizit aufgeführt oder man muss einen ordentlichen Kauf- oder Schenkungsvertrag mit dem Fahrzeughalter abschließen. Den könnt ihr ihm zur Unterzeichnung schicken und er samt Ausweiskopie an euch zurücksenden.

  12. Nach oben    #11
    Avatar von GehtauchohneFB
    aus Playa San Juan
    289 Beiträge seit 12/2021
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    46
    Wieviel muss man eigentlich für das Ummelden insgesamt einrechnen?

  13. Nach oben    #12
    Avatar von remende
    293 Beiträge seit 06/2012
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    53
    Das berechnet dir eine Gestoría oder das Trafico in Santa Cruz.

  14. Nach oben    #13
    Avatar von MiLe
    58 Jahre alt
    aus Fasnia
    148 Beiträge seit 04/2022
    Gracias
    36

    Gebrauchtes Fahrzeug verkaufen/kaufen

    Ich möchte mein gebrauchtes Motorrad verkaufen (vor über einem Jahr nach Teneriffa importiert, also spanische Kennzeichen und Papiere).

    Kann mir jemand erklären, was ich dabei zu tun/zu beachten habe? In Deutschland ist das ja mit einem Besuch des Käufers bei der Zulassungsstelle schnell erledigt, hier wohl eher nicht so einfach. Was muss ich also veranlassen, wenn ich das alte verkauft habe und wie bekomme ich das neue auf mich zugelassen? Im Falle Händler und Inzahlungnahme wäre es wohl einfacher, aber das weiß ich eben noch nicht, kommt auf das Angebot an.

    Vielen Dank!
    Michael

  15. Nach oben    #14
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Der Ablauf ist hierzulande nicht viel anders als in Deutschland und in Hinblick auf das Kennzeichen sogar einfacher, weil es im Rahmen eines Halterwechsels sinnvollerweise erhalten bleibt. Ein paar Beiträge weiter oben hatte ich den Ablauf schon skizziert und einen Kaufvertrag als PDF angehängt. Der Ablauf ist ziemlich simpel. Man schließt einen Kaufvertrag ab und die Käuferseite verpflichtet sich zur sofortigen An- bzw. Ummeldung, was man hierzulande in der Regel einer Gestoría überlässt.

    Man sollte nicht unbedingt alten Horror-Geschichten aus längst vergangenen Zeiten Glauben schenken, als nicht umgemeldete Fahrzeuge noch jahrelang im Verkehr bewegt wurden auf Kosten und zu Lasten der Vorbesitzer. Erfolgt keine glaubhafte und zeitnahe Bestätigung seitens des Käufers über die erfolgte Ummeldung kann der Verkäufer vorsorglich eine Verkaufsanzeige abgeben und natürlich den Versicherungsvertrag aufheben. Damit ist der Fall aus Verkäufersicht erledigt.


  16. Rainer´s Beitrag erhielt 2 mal Dank und/oder Zustimmung von:


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