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Thema: Residencia - Eintragung ins Ausländerregister

  1. #100

    aus Asturien
    113 Beiträge seit 04/2019
    Flug- oder Fährticket sollten dann als Beweis ausreichen.

  2. Nach oben    #101
    Avatar von atlanticview
    256 Beiträge seit 09/2014
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    24
    Warum sollte ich irgend wem nachweisen müssen wie lange ich ununterbrochen in Spanien war?
    Für mich reicht die NIE -
    von meiner Rente gelten in Deutschland nur 50% als Einkommen, dazu der Steuerfreibetrag.
    In Spanien zählt die komplette Rente und da sind ganz schnell Steuern fällig.
    Da wir auch in Deutschland noch ein selbstbewohntes Haus haben werde ich mich doch nicht als Residenter in Spanien anmelden.

  3. Nach oben    #102
    Gesperrt
    aus Hückeswagen
    590 Beiträge seit 01/2013
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    84
    Es ist so wie „ @atlanticview“ sagt, den Aufenthalt über mehr als 181 Tage kann man einem nur schwerlich nachweisen, die deutsche Splittingtabelle für Eheleute ist wesentlich günstiger.
    Die spanischen Allweltserkrärungen sollte man als Kaufmann nicht unterschreiben.
    Dann ist es schon besser eine eventuelle Doppelbesteuerung zu riskieren.

  4. Nach oben    #103
    Avatar von tffriends
    38 Jahre alt
    aus Santa Cruz
    240 Beiträge seit 04/2013
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    35
    Zitat Zitat von Briefträger Beitrag anzeigen
    Es ist so wie „ @atlanticview“ sagt, den Aufenthalt über mehr als 181 Tage kann man einem nur schwerlich nachweisen
    Unfug, weil die Hacienda muss dir gar nichts nachweisen. Es genügt für sie, wenn es den Anschein hat, dass du hier deinen Lebensmittelpunkt hast. Der Betroffene muss dann das Gegenteil beweisen. Ob da nichtssagende Reisetickets ausreichen, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Ich fände es besser, wenn hier legale Tipps nicht mit illegalen Tricks verwechselt würden.

  5. Nach oben    #104
    Avatar von atlanticview
    256 Beiträge seit 09/2014
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    24
    Mein Einwand war kein illegaler Tip sondern ich bleibe niemals über 180 Tage auf Teneriffa, nach spätestens 70 Tagen gilt meine Reisekrankenversicherung zum Spottpreis nicht mehr und daher bleiben wir immer unter 70 Tagen.
    Kann aber mehrmals im Jahr sein.


  6. Nach oben    #105

    aus San Eugenio Alto
    209 Beiträge seit 04/2017
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    38
    Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, habe Freunde vom Flughafen Süd mit einem auf meinem Namen zugelassenes Auto abgeholt und bin gleich am Flughafen neben der Tankstelle in einer Polizeikontrolle geraten. War vielleicht ein ergeiziger, gewissenhafter Polizist, wollte Perso, Fahrzeugpapiere, original Papier der N.I.E und da ich nicht beweisen konnte, daß ich nicht weniger als 183 Tage auf der Insel bin, einen Beweis dafür, den ich auf der Polizia Adeje mit meiner Flugbuchung dann belegen mußte. Also alles richtig gemacht, daß ich die Unterlagen aufgehoben habe.

  7. Andre951993´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  8. Nach oben    #106

    38 Jahre alt
    10 Beiträge seit 11/2020

    Seguridad Social Pflicht für Residencia?

    Hallo Gemeinde,

    wir möchten Auswandern und min. 1 Jahr lang erwerbslos sein und von den Ersparnissen leben.
    Soweit ich verstehe, muss man als autonomo den Mindestbeitrag von mtl. 282 € leisten.
    Dies möchten wir verhindern und von der Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur mit mtl. ~80 € profitieren.

    Gerne möchte ich deshalb wissen, ob die Auslandskrankenversicherung anerkannt wird, um eine NIE und Residencia zu erhalten.

    Besten Dank für die Hilfe!

  9. Nach oben    #107
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
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    664
    Diese Fragestellung hatten wir hier schon mal.

    Die NIE bekommst du ohne Weiteres. Für die so genannte Residencia muss deine Auslandsreise-Krankenversicherung aber mindestens den Leistungsumfang der gesetzlichen spanischen Krankenversicherung umfassen, um anerkannt zu werden. Das ist bei deutschen Auslandsreise-Krankenversicherungen in der Regel aber nicht der Fall, denn streng genommen wären bereits die üblichen Deckungs-Höchstgrenzen von einer Million Euro oder ein Selbstbehalt von z. B. 25 Euro je Behandlung ein Ablehnungsgrund.

    Bei mangelnder Gründlichkeit oder im Ermessensspielraum des Beamten bestehen jedoch gute Chancen, damit trotzdem durchzukommen. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Kleiner Tipp: Spanische Beamte lieben gute Vorbereitung! Eine beglaubigte Übersetzung des Versicherungsscheins, aus dem klar hervor geht, dass er auf spanischem Territorium gilt, wirkt hier Wunder. Lass dir von deiner Versicherung die Gültigkeit für Spanien schriftlich bestätigen und dann von einem vereidigtem Übersetzer beglaubigen.

    PS: Vorher cita previa online machen.

  10. Nach oben    #108

    55 Jahre alt
    94 Beiträge seit 02/2011
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    13
    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    Dass heißt, eine erstmals ausgestellte Residencia gilt unbegrenzt und MUSS NICHT nach fünf Jahren verlängert werden! Aber MAN KANN nach mindestens fünf Jahren die "Residancia permanente" beantragen, die dem EU-Bürger das bedingungslose Daueraufenthaltsrecht in Spanien gewährt.
    Bei mir ist es zwar noch ein Jahr hin bis 5 Jahre vorüber sind aber ich wollte nochmal nachfragen... ist es für meinen Aufenthaltsstatus wirklich egal ob ich die Nachfolge-Residencia beantrage oder nicht?

  11. Nach oben    #109
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
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    664
    Die Erneuerung nach fünf Jahren ist grundsätzlich nicht notwendig. Dein Recht auf Daueraufenthalt in Spanien erwirbst nach fünf Jahren legalem Aufenthalt auch ohne diese Beantragung.

    Erfährst du alles hier: https://europa.eu/youreurope/citizen...e/index_es.htm

    Como ciudadano de la UE, adquieres automáticamente el derecho a la residencia permanente en otro país de la UE si has vivido allí legalmente durante un periodo de cinco años seguidos. [...] A diferencia del certificado de registro que se exige en muchos países, el documento de residencia permanente no es obligatorio.

  12. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:

    Alf

  13. Nach oben    #110

    57 Jahre alt
    8 Beiträge seit 03/2023
    Wow, beeindruckend, wie Ihr Euch im Bürokratiedschungel zurechtfindet.
    Wir wollen nur für 11 Monate kommen und ein Ferienhaus zur Langzeitmiete (mit Adresse) mieten. Reicht das aus, um die Residencia zu beantragen oder gibt es da irgendwelche Bestimmungen, dass man ein Ferienhaus nicht als Adresse angeben darf oder so, zumal wir auch unser Auto aus Deutschland mitbringen wollen und natürlich ummelden werden.

  14. Nach oben    #111
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    664
    Bei elf Monaten sprechen wir genau genommen von keiner Ferienunterkunft mehr und somit ist diese Wohnung für den Zeitraum euer Wohnsitz. Entsprechend könnt ihr euch auf diese Adresse anmelden, ja seid streng genommen sogar dazu verpflichtet. Vor der Eintragung ins Ausländerregister sollte zunächst die Einwohneranmeldung (Empadronamiento) bei der zuständigen Gemeinde erfolgen, welche als Grundlage für die Registrierung bei der Ausländerbehörde dient.

    Aber... wenn keine Bleibeabsicht über den genannten Zeitraum hinaus besteht und ihr euer Auto ebenfalls wieder mit nach Deutschland nehmt, halte ich die ganze Prozedur für unverhältnismäßig und überflüssig. Ein überschaubares Restrisiko bestünde zwar ab dem siebten Monat, weil ab dann euer deutsches Fahrzeug bei einer strengen Kontrolle unmittelbar stillgelegt werden könnte (Steuerhinterziehung). Das passiert meiner Kenntnis nach aber äußert selten. Das Für und Wider samt Risiken müsst ihr für euch abwägen.

    Viel Spaß und eine tolle Zeit!

  15. Nach oben    #112

    57 Jahre alt
    8 Beiträge seit 03/2023
    Danke Rainer, langsam wird das Bild klarer und glauben zu verstehen. Die Frage ist jetzt nur noch: Kann und darf ein Ferienhaus auch ein Wohnsitz für 11 Monate sein oder gibt es da irgendwelche rechtlichen Hürden?

  16. Nach oben    #113
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    664
    Jain. Bei elf Monaten gilt das nicht mehr regulär als Ferienunterkunft, sondern als normale Vermietung. Wenn euch die Anmeldung ohne Bleibeabsicht wirklich so wichtig ist, dann klärt ab, ob der Anbieter euch einen Gesamtbeleg ausstellt oder vor hat, die Buchung offiziell zu stückeln. Im letzteren Fall kann es sein, dass eine Gemeinde die Anmeldung auf Grundlage einer kurzfristigen Ferienunterkunft ablehnt. Ein Mietvertrag, respektive Buchungsbestätigung über die gesamten elf Monate würde hingegen mehr als ausreichen.

  17. Nach oben    #114

    57 Jahre alt
    8 Beiträge seit 03/2023
    Okay, vielen Dank...ich denke, das bringt uns weiter und sollte sich machen lassen.

  18. Nach oben    #115
    Avatar von MiLe
    58 Jahre alt
    aus Fasnia
    145 Beiträge seit 04/2022
    Gracias
    36

    Nachweis Krankenversicherung

    Zitat Zitat von Alf Beitrag anzeigen
    Habe soeben die grüne Residenten-Karte nach dem gescheiterten Versuch in einem anderen Büro der Ausländerpolizei anstandslos erhalten. Ich wurde sogar gelobt, so gut vorbereitet zu sein. Da sieht man es mal wieder... in dem einen Ausländerbüro mit Verweis auf die mangelnde Krankenversicherung abgelehnt aber in einem anderen sogar dafür gelobt worden und nach nur drei Minuten hielt ich das grüne Kärtchen in den Händen.

    Spanische Bürokratie live!
    Auch wenn's schon ein paar Monate her ist: Welches war denn die zugänglichere Behörde?
    In Puerto de la Cruz wurde mein Residencia-Antrag abgelehnt, weil die Krankenkassen-Bescheinigung (auf spanisch) meiner deutschen PKV nicht akzeptiert wurde. Überlege, es in La Laguna zu probieren, bevor ich eine zusätzliche Versicherung der Form halber abschließen muss, denn meine bisherige PKV will ich bis auf Weiteres auf jeden Fall behalten. Ich muss allerdings was die Behörde angeht im Norden bleiben, also so weit ichweiss eben Puerto de la Cruz oder La Laguna.

  19. Nach oben    #116

    55 Jahre alt
    94 Beiträge seit 02/2011
    Gracias
    13
    Das war in der Polizeistelle in Las Americas. Ich hatte meine Bescheinigung meiner PKV auf Deutsch aber von einer vereidigten Übersetzerin übersetzen und besiegeln lassen. Vielleicht hat das Eindruck gemacht.

  20. Alf´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  21. Nach oben    #117
    Avatar von MiLe
    58 Jahre alt
    aus Fasnia
    145 Beiträge seit 04/2022
    Gracias
    36
    Danke, da darf ich laut meiner Gestoria bei meinem Wohnort nicht hin. Der Beamte war aber auch extrem pingelig und hat bei der auf spanisch von meiner PKV erstellten Bescheinigung aber auch extrem auf stur geschaltet und angeblich nix verstanden, was da drin steht. Er meinte, das köne ja auch eine kurzzeitige Reise-KV sein. Klar - und die habe ich (steht auch im Dokument) seit 25 Jahren
    Theoretisch wird aber wohl eine PKV mit jährlicher Selbstbeteiligung generell nicht anerkannt werden können, da es eben bei der spanischen gesetzlichen keine SB in diesem Sinn gibt. Dann bliebe mir nur der Abschluss einer spanischen PKV ohne SB für mindestens ein Jahr.
    Ach - ich mag diese EU einfach

  22. Nach oben    #118

    55 Jahre alt
    94 Beiträge seit 02/2011
    Gracias
    13
    Bei mir war es sogar eine Reise-Krankenversicherung, allerdings Langzeit auf 5 Jahre. In der deutschen Bescheinigung für die Deckungszusage in Spanien stand davon aber nichts. Die spanische Übersetzung hat da natürlich keine weiteren Zweifel aufkommen lassen, dass alles passt.

    Vielleicht hatte ich auch einfach nur Glück gehabt.

  23. Alf´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  24. Nach oben    #119

    10 Beiträge seit 12/2022
    Hallo, ich wollte heute ein spanisches Bankkonto eröffnen. Habe meine NIE vorgelegt. Da sagte die Bankangestellte ich brauche die grüne Karte. Gibt es nur bei der Ausländerbehörde. Kann ich die gleich beantragen oder muss ich erst nachweisbar 1/2 Jahr auf der Insel gemeldet sein?

  25. Nach oben    #120
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    664
    Nein, man muss nicht warten. Die Eintragung ins Ausländerregister hat spätestens nach 90 Tagen zu erfolgen und kann bei der Absicht auf Teneriffa zu leben, natürlich sofort nach Wohnsitznahme erfolgen. Benutzt man gleich das Antragsformular EX-18 statt dem EX-15 erhält mit der NIE sogleich die grüne Karte.

    Es gibt etliche spanische Banken, die spezielle Ausländerkonten anbieten (meist teurer!) und dafür nur die NIE und eine nationale Zustellanschrift verlangen.


  26. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


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