Gesetz ist Gesetz. Wer sich um die Residencia drückt, handelt illegal.
Gesetz ist Gesetz. Wer sich um die Residencia drückt, handelt illegal.
Habe eine gültige Residencia und möchte gern erfahren ob der Umtausch schon möglich ist auf das neue Format mit Lichtbild,würde mich über eine Information freuen.
Keine Ahnung, welches neue Format du meinst. Habe meine grüne Residenten-Karte heute frisch bekommen und sie hat kein Foto. Nur die NIE, Name und Anschrift sowie das Herkunftsland.
Auf meiner Residencia-Karte steht aber kein Ablaufdatum drauf. Wird man bei Ablauf vorher angeschrieben oder soll ich mir das am besten jetzt gleich in den Kalender eintragen? Was passiert denn, wenn man das vergisst zu verlängern?
Das Residencia-Zertifikat mit Foto gibt es noch nicht. Es gibt nach wie vor nur die grüne Karte in Scheckkartengröße, auf der Name, Anschrift, NIE und Herkunftsland vermerkt sind.
Como ciudadano de la UE, adquieres automáticamente el derecho a la residencia permanente en otro país de la UE si has vivido allí legalmente durante un periodo de cinco años seguidos. Si cumples este requisito, puedes solicitar un documento de residencia permanente que confirma tu derecho a residir en el país donde vives de manera permanente y sin requisito alguno. A diferencia del certificado de registro que se exige en muchos países, el documento de residencia permanente no es obligatorio.
Dass heißt, eine erstmals ausgestellte Residencia gilt unbegrenzt und MUSS NICHT nach fünf Jahren verlängert werden! Aber MAN KANN nach mindestens fünf Jahren die "Residancia permanente" beantragen, die dem EU-Bürger das bedingungslose Daueraufenthaltsrecht in Spanien gewährt.
Quelle: https://europa.eu/youreurope/citizen...e/index_es.htm
Hallo
ich möchte ab November für mindestens ein Jahr, je nachdem auch länger, nach Teneriffa ziehen. Ich kenne die Insel, weil ich immer Winter mehrere Monate hier bin. Die N.I.E habe ich und brauche jetzt die Residencia. Ich beziehe eine Rente, habe also ein geregeltes Einkommen. Nun meine Frage: muss ich unbedingt ein spanisches Konto eröffnen oder kann ich meine Rente weiterhin auf mein deutsches Konto überweisen lassen? Ein guter Freund, der auf Teneriffa lebt, hat mir abgeraten ein spanisches Konto zu eröffnen. Ich möchte es auch nicht, aber mein Gestor meint, dass es Pflicht ist. Welche Erfahrungen habt ihr?
Nächste Frage: muss ich unbedingt das E 121 auf spanisch übersetzen lassen?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen und bedanke mich jetzt schon mal.
Liebe Grüße Petra
Hallo Petra,
Freunde von uns haben dieses gerade durchzogen, Sie brauchten kein spanisches Konto, allerdings alle Unterlagen in spanisch, E 121, Rentenbescheinigung, und was geholfen hat, auch einen Kontoauszug der deutschen Bank mit einer Guthabensumme, die eingesehen werden konnte. Dies hat denen wohl beeindruckt, dass es bei der Ausstellung der Unterlagen keine Probleme gab. Wie gesagt, wir sind hier in Spanien die Ausländer, wo gemeint wird, wir nehmen den Einheimischen die Arbeitsplätze weg, was ja nicht immer der Fall ist, aber wenn irgendetwas nicht von den Unterlagen so ist, wie sie es möchten, lassen Sie es uns Ausländer spüren.
vielen Dank für die Info
Hallo!
Brauche ich die Residencia und Wohnanmeldung auch, wenn ich alle 3 Monate nach Deutschland fliege, und nach einer Woche wieder zurück obwohl eine Wohnung hier miete? Also viermal im Jahr Spanien verlasse, und wiederkehre? Das machen wir sowieso, die Kinder und Verwandte zu besuchen. Und vor allem, da es keine Stempel mehr im Pass gibt, (die überwiegende Mehrheit reist eh nur mit Personalausweis) wie kann man es beweisen, daß ich erst vor 30 Tagen wieder eingereist bin?
Das Flugticket aufbewaren und bei Bedarf vorzeigen, z. B. bei Polizeikontrollen, oder auch für die Krankenversicherung
Flug- oder Fährticket sollten dann als Beweis ausreichen.
Warum sollte ich irgend wem nachweisen müssen wie lange ich ununterbrochen in Spanien war?
Für mich reicht die NIE -
von meiner Rente gelten in Deutschland nur 50% als Einkommen, dazu der Steuerfreibetrag.
In Spanien zählt die komplette Rente und da sind ganz schnell Steuern fällig.
Da wir auch in Deutschland noch ein selbstbewohntes Haus haben werde ich mich doch nicht als Residenter in Spanien anmelden.
Es ist so wie „ @atlanticview“ sagt, den Aufenthalt über mehr als 181 Tage kann man einem nur schwerlich nachweisen, die deutsche Splittingtabelle für Eheleute ist wesentlich günstiger.
Die spanischen Allweltserkrärungen sollte man als Kaufmann nicht unterschreiben.
Dann ist es schon besser eine eventuelle Doppelbesteuerung zu riskieren.
Unfug, weil die Hacienda muss dir gar nichts nachweisen. Es genügt für sie, wenn es den Anschein hat, dass du hier deinen Lebensmittelpunkt hast. Der Betroffene muss dann das Gegenteil beweisen. Ob da nichtssagende Reisetickets ausreichen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich fände es besser, wenn hier legale Tipps nicht mit illegalen Tricks verwechselt würden.
Mein Einwand war kein illegaler Tip sondern ich bleibe niemals über 180 Tage auf Teneriffa, nach spätestens 70 Tagen gilt meine Reisekrankenversicherung zum Spottpreis nicht mehr und daher bleiben wir immer unter 70 Tagen.
Kann aber mehrmals im Jahr sein.
Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, habe Freunde vom Flughafen Süd mit einem auf meinem Namen zugelassenes Auto abgeholt und bin gleich am Flughafen neben der Tankstelle in einer Polizeikontrolle geraten. War vielleicht ein ergeiziger, gewissenhafter Polizist, wollte Perso, Fahrzeugpapiere, original Papier der N.I.E und da ich nicht beweisen konnte, daß ich nicht weniger als 183 Tage auf der Insel bin, einen Beweis dafür, den ich auf der Polizia Adeje mit meiner Flugbuchung dann belegen mußte. Also alles richtig gemacht, daß ich die Unterlagen aufgehoben habe.
Hallo Gemeinde,
wir möchten Auswandern und min. 1 Jahr lang erwerbslos sein und von den Ersparnissen leben.
Soweit ich verstehe, muss man als autonomo den Mindestbeitrag von mtl. 282 € leisten.
Dies möchten wir verhindern und von der Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur mit mtl. ~80 € profitieren.
Gerne möchte ich deshalb wissen, ob die Auslandskrankenversicherung anerkannt wird, um eine NIE und Residencia zu erhalten.
Besten Dank für die Hilfe!
Diese Fragestellung hatten wir hier schon mal.
Die NIE bekommst du ohne Weiteres. Für die so genannte Residencia muss deine Auslandsreise-Krankenversicherung aber mindestens den Leistungsumfang der gesetzlichen spanischen Krankenversicherung umfassen, um anerkannt zu werden. Das ist bei deutschen Auslandsreise-Krankenversicherungen in der Regel aber nicht der Fall, denn streng genommen wären bereits die üblichen Deckungs-Höchstgrenzen von einer Million Euro oder ein Selbstbehalt von z. B. 25 Euro je Behandlung ein Ablehnungsgrund.
Bei mangelnder Gründlichkeit oder im Ermessensspielraum des Beamten bestehen jedoch gute Chancen, damit trotzdem durchzukommen. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Kleiner Tipp: Spanische Beamte lieben gute Vorbereitung! Eine beglaubigte Übersetzung des Versicherungsscheins, aus dem klar hervor geht, dass er auf spanischem Territorium gilt, wirkt hier Wunder. Lass dir von der Versicherung die Gültigkeit für Spanien auf einem Blatt bestätigen, dann ab damit zu einem vereidigtem Übersetzer und damit bewaffnet einen Versuch starten.
PS: Vorher cita previa online machen.
Die Erneuerung nach fünf Jahren ist grundsätzlich nicht notwendig. Dein Recht auf Daueraufenthalt in Spanien erwirbst nach fünf Jahren legalem Aufenthalt auch ohne diese Beantragung.
Erfährst du alles hier: https://europa.eu/youreurope/citizen...e/index_es.htm
Como ciudadano de la UE, adquieres automáticamente el derecho a la residencia permanente en otro país de la UE si has vivido allí legalmente durante un periodo de cinco años seguidos. [...] A diferencia del certificado de registro que se exige en muchos países, el documento de residencia permanente no es obligatorio.
Wow, beeindruckend, wie Ihr Euch im Bürokratiedschungel zurechtfindet.
Wir wollen nur für 11 Monate kommen und ein Ferienhaus zur Langzeitmiete (mit Adresse) mieten. Reicht das aus, um die Residencia zu beantragen oder gibt es da irgendwelche Bestimmungen, dass man ein Ferienhaus nicht als Adresse angeben darf oder so, zumal wir auch unser Auto aus Deutschland mitbringen wollen und natürlich ummelden werden.
Bei elf Monaten sprechen wir genau genommen von keiner Ferienunterkunft mehr und somit ist diese Wohnung für den Zeitraum euer Wohnsitz. Entsprechend könnt ihr euch auf diese Adresse anmelden, ja seid streng genommen sogar dazu verpflichtet. Vor der Eintragung ins Ausländerregister sollte zunächst die Einwohneranmeldung (Empadronamiento) bei der zuständigen Gemeinde erfolgen, welche als Grundlage für die Registrierung bei der Ausländerbehörde dient.
Aber... wenn keine Bleibeabsicht über den genannten Zeitraum hinaus besteht und ihr euer Auto ebenfalls wieder mit nach Deutschland nehmt, halte ich die ganze Prozedur für unverhältnismäßig und überflüssig. Ein überschaubares Restrisiko bestünde zwar ab dem siebten Monat, weil ab dann euer deutsches Fahrzeug bei einer strengen Kontrolle unmittelbar stillgelegt werden könnte (Steuerhinterziehung). Das passiert meiner Kenntnis nach aber äußert selten. Das Für und Wider müsst ihr für euch abwägen.
Viel Spaß und eine tolle Zeit!
Danke Rainer, langsam wird das Bild klarer und glauben zu verstehen. Die Frage ist jetzt nur noch: Kann und darf ein Ferienhaus auch ein Wohnsitz für 11 Monate sein oder gibt es da irgendwelche rechtlichen Hürden?
Jain. Bei elf Monaten gilt das nicht mehr regulär als Ferienunterkunft, sondern als normale Vermietung. Wenn euch die Anmeldung ohne Bleibeabsicht wirklich so wichtig ist, dann klärt ab, ob der Anbieter euch einen Gesamtbeleg ausstellt oder vor hat, die Buchung offiziell zu stückeln. Im letzteren Fall kann es sein, dass eine Gemeinde die Anmeldung auf Grundlage einer kurzfristigen Ferienunterkunft ablehnt. Ein Mietvertrag, respektive Buchungsbestätigung über die gesamten elf Monate würde hingegen mehr als ausreichen.
Okay, vielen Dank...ich denke, das bringt uns weiter und sollte sich machen lassen.
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