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Thema: Residencia - Eintragung ins Ausländerregister

  1. #67

    aus noch D / Bayern
    3 Beiträge seit 08/2015
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    1

    Wenn man Autonomo ist/wird ....

    Hallo,

    wie ist es denn, wenn ich die Residencia beantrage, und Autonomo / selbständig bin?
    Insbesondere stellen sich mir an folgenden Punkten Fragen:

    - Procedere: Erst NIE, dann Anmeldung/Eintragung eines Gewerbes notwendig? und danach Residencia beantragen mit dem Nachweis des angemeldeten Gewerbes?

    - Wenn das Gewerbe dort erst begonnen wird (Neugründung), ist zwar die Absicht des Gewinnerzielens mittels selbständiger Tätigkeit einigermaßen bewiesen, aber ja leider nicht die Tatsache, dass dies auch funktioniert (sprich: Dass der Plan aufgeht und ausreichend Geld in die Kasse kommt, um problemlos leben zu können).
    Muss dennoch sicher kein Kapitalnachweis dann erbracht werden? Also diese 5000 Euro?

    - Steuern und Sozialabgaben: Woomit muss man da als Autonomo rechnen, wenn man ein Kleinunternehmer (nicht nach dem deutschen Steuergesetz, sondern eben ein Selbständiger mit einem geringen, knapp ausreichenden Einkommen) ist?

    Wäre toll, wenn hierzu jemand von Erfahrungen berichten kann!

    Dankeschööön!

  2. Nach oben    #68
    Avatar von ThomasHerzog
    59 Jahre alt
    aus EL Sauzal + Hanau
    232 Beiträge seit 12/2015
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    90

    Kapitalnachweis

    Zitat Zitat von Locke Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Muss dennoch sicher kein Kapitalnachweis dann erbracht werden?
    Also in Santa Cruz waren es im Dezember 2015 EUR 5150,00. (Wortlaut des Beamten "wenn Sie 5149,00 EUR auf dem Konto haben, kann ich nichts für Sie machen!").
    Die wollten einen Kontoauszug sehen, d.h. wenn du EUR 5150,00 auf ein spanisches Konto packst, einen Kontoauszug ziehst und anschließend das Geld wieder abhebst ist alles OK.

  3. ThomasHerzog´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  4. Nach oben    #69

    aus noch D / Bayern
    3 Beiträge seit 08/2015
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    1
    Richtig, das ist auch für mich nachvollziehbar.

    Nur bei der "Atonomo braucht kein Kapitalnachweis"-Ansicht, die hier vertreten wird, habe oder hatte ich eben meine Zweifel, eben weil es heisst "Autonomo kein Kapitalnachweis", und nicht "kapitalgesellschaften ohne Kapitalnachweis"..

    Und da das ja nicht sooooooooo abwegig ist, dass es hier den einen oder anderen Zu-/Eingewanderten Autonomo geben könnte, der auf diese Art nach Teneriffa kam.... Und deshalb zb hier aus eigener Erfahrung antworten könnte, fragte ich eben mal nach.

  5. Nach oben    #70
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
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    664
    Zitat Zitat von Locke Beitrag anzeigen
    Muss dennoch sicher kein Kapitalnachweis dann erbracht werden?
    Als Autónomo wird kein Kapitalnachweis verlangt, wenn kein Verdacht besteht, dass die Gewerbegründung lediglich der Umgehung dieser Hürde dient. Eine einmal erteilte Residencia wird auch nach Geschäftsaufgabe nicht wieder aberkannt. Wenn sich diese Möglichkeit rumspricht und zur Erlangung der Residencia missbraucht wird, kann sich diese lockere Handhabe natürlich mal ändern.

    Man muss als Autónomo natürlich zwangsweise die staatlichen Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung) als monatlichen Beitrag zahlen.


  6. Nach oben    #71
    Avatar von Igni
    98 Beiträge seit 11/2015
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    9
    Hallo, für die Residencia muss ich ja einen Wohnsitznachweis wie Mietvertrag nachweisen. Wenn ich nun ohne Mietvertrag wo wohnen würde, gibt es da Möglichkeiten, trotzdem die Residencia zu bekommen? Z.B. einfach von irgendjemandem die Adresse angeben, wo ich angeblich umsonst wohne? Hat da jemand Erfahrungen gemacht?

  7. Nach oben    #72
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    664
    Zitat Zitat von Igni Beitrag anzeigen
    Hallo, für die Residencia muss ich ja einen Wohnsitznachweis wie Mietvertrag nachweisen. Wenn ich nun ohne Mietvertrag wo wohnen würde, gibt es da Möglichkeiten, trotzdem die Residencia zu bekommen? Z.B. einfach von irgendjemandem die Adresse angeben, wo ich angeblich umsonst wohne? Hat da jemand Erfahrungen gemacht?
    Ja, das ist möglich. Je nach Bearbeiter ist hierüber jedoch ein schriftlicher Nachweis zu erbringen. Am besten diejenige Person mitbringen, bei der du wohnst.

  8. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  9. Nach oben    #73
    Muss der Kapitalnachweis nun auf einem spanischen Konto erfolgen, oder reicht ein Auszug von einem deutschen Girokonto? Ich habe auch etwas von 3 monatiger Verfügbarkeit gehört. Also nur mal kurz das Geld aufs Konto schaffen reicht da wohl nicht, es sollte wohl schon 3 Monate da sein. Gibt es da gesicherte Auskünfte von den Behörden, oder ist das von der Ansicht des Bearbeiters abhängig?

  10. Nach oben    #74
    Avatar von Andreas Müller
    59 Jahre alt
    aus Adeje
    44 Beiträge seit 05/2012
    Gracias
    21
    Im Prinzip sollte man sich keine Gedanken über eine eventuelle Logik bei den Bestimmungen zur Residencia machen. Das wäre dann auch wieder so ein Typisch deutsches Klischee, den anderen versuchen zu erklären wie es denn besser und sicherer gemacht werden könnte.
    Es gibt Richtlinien und die muss man einhalten. Bei Residencia ohne Rente, Arbeitsplatz oder ähnlichem in Spanien deklariertem Einkommen sind es 5150€ die kurzfristig (es reicht also eine Stunde vor Abgabe des Antrags) auf einem spanischen Konto vorhanden sind.

    Was das Empadronamiento betrifft, so reicht ein Schreiben vom Vermieter unterschrieben mit der Überschrift "Contrato de libre convivencia" was soviel bedeutet wie eine Wohnrechtsbestätigung.

    Gruß aus Adeje

  11. Nach oben    #75
    Danke für die schnelle Antwort. Nun bleibt nur noch die Frage nach der Krankenversicherung. War grad bei der Sparkasse und die meinten, dass ich durch meine Kreditkarte auch im Ausland krankenversichert sei. Ich habe extra nach der Unterscheidung AKV und Reisekv. gefragt und auch mein Vorhaben dargelegt. Sie meinte ich sei versichert. Stimmt das? Ich sehe schon den spanischen Beamten mit dem Kopf schütteln...

  12. Nach oben    #76
    Avatar von Andreas Müller
    59 Jahre alt
    aus Adeje
    44 Beiträge seit 05/2012
    Gracias
    21
    Zitat Zitat von herrmalucha Beitrag anzeigen
    Danke für die schnelle Antwort. Nun bleibt nur noch die Frage nach der Krankenversicherung. War grad bei der Sparkasse und die meinten, dass ich durch meine Kreditkarte auch im Ausland krankenversichert sei. Ich habe extra nach der Unterscheidung AKV und Reisekv. gefragt und auch mein Vorhaben dargelegt. Sie meinte ich sei versichert. Stimmt das? Ich sehe schon den spanischen Beamten mit dem Kopf schütteln...
    Wenn es sich um eine Deutsche KV handelt, egal in welcher Form, vorrausgesetzt man will die Residencia beantragen, muss diese dann beglaubigt übersetzt werden. Da kann man nicht hingehen und "einfach sagen" ich bin über meine Kreditkarte versichert, das muss schriftlich nachvollziehbar sein.

  13. Nach oben    #77

    aus Geislingen
    6 Beiträge seit 06/2016

    aktuelle Regel zum Vermögensnachweis

    Hallo liebes Forum,

    aus gesundheitlichen Gründen komme ich bereits kurz vor der Rente auf die Insel. Für die Residencia braucht man ja unter anderem einen Nachweis über die Mittel zum Unterhalt, wenn man keinen Renteneingang, Arbeitsvertrag und keine Selbständigkeit vorweisen kann (ist hier ja schon ausführlich diskutiert worden).

    Welche Regel gibt es zum Vermögensnachweis und wie hoch muss der genaue Betrag im Jahre 2016 sein, um die Residencia zu erhalten.

    z.B. 12 (Monate) x aktueller Sozialhilfesatz = Minimum Vermögen?
    Ist diese Summe regelmäßig (jährlich) nachzuweisen auf einem spanischen Konto?!

    Würde mich sehr über Antworten, Tipps, etc. freuen.

    Liebe Grüße,
    Tesical

  14. Nach oben    #78
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    664
    Das nachzuweisende Mindestvermögen in 2016 beträgt 12*428,05 = 5136,60 Euro für Erwachsene und 70% davon (3595,62 Euro) für jede weitere im selben Haushalt lebende Person und Kinder. Selbstgefertigte Kontoauszüge werden selten anerkannt, da hier Tricksereien möglich sind.

  15. Nach oben    #79

    aus Geislingen
    6 Beiträge seit 06/2016
    Hallo Rainer,

    vielen Dank für die Antwort, jetzt verstehe ich genau, wie gerechnet wird. Das man selbstgefertigte Kontoauszüge nicht so gerne sieht, kann ich nachvollziehen, daher voll besser auf ein spanisches Konto packen und dann einen Kontoauszug machen und unterzeichnen lassen. Für diesen Nachweis muss man wohl an den Bankschalter oder muss man den sogar vorher beantragen? Oder kommt auf den Kontoauszug einfach ein Stempel vom Banker drauf?

    Danke und schönen Gruß
    tesical

  16. Nach oben    #80
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    664
    Zitat Zitat von tesical Beitrag anzeigen
    ...kommt auf den Kontoauszug einfach ein Stempel vom Banker drauf?
    Das variiert wahrscheinlich von Bank zu Bank aber in aller Regel wissen die schon, was gebraucht wird. Abgestempelt und unterzeichnet werden sollten die Auszüge selbstverständlich.

  17. Nach oben    #81

    48 Jahre alt
    5 Beiträge seit 02/2014

    Anmeldung überhaupt nötig?

    Ich bin jetzt seit ein paar Monaten auf Teneriffa und arbeite sogar schon. Anmelden musste ich mich dafür nicht. Das läuft alles so reibungslos. Kann man auf die ganze Anmeldungen nicht einfach verzichten?

  18. Nach oben    #82
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Wenn du hier ohne Papierkram leben willst, bleibt dir nur die Illegalität. Und das bedeutet, dass du hier tunlichst niemals krank werden solltest. Ach ja, und ein Bankkonto, eine Versicherung, ein Auto, einen offiziellen Job oder ähnliches gibt's dann natürlich auch nicht.

    Und - ganz ehrlich gesagt - ich finde es schon ziemlich dreist, wenn jemand aus dem Ausland hier einreist, sich aber um die dafür erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen herumdrücken will.

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  20. Nach oben    #83
    Avatar von Platano
    aus Teneriffa
    2.223 Beiträge seit 07/2013
    Gracias
    220
    Wie soll das ohne jede Anmeldung auf Dauer laufen? Man benötigt die NIE auf Teneriffa doch für alles. Eröffnung eines Bankkontos, Telefonanschluss, Internet, Autokauf, etc.

  21. Nach oben    #84

    67 Jahre alt
    aus San Miguel de Abona
    65 Beiträge seit 09/2017
    Wo liegen denn die Vor- und Nachteile bei einer Residentschaft? Laut Bank muss ich als Resident meine Renten hier auf Tenerife versteuern, ist das richtig?

  22. Nach oben    #85
    Avatar von Platano
    aus Teneriffa
    2.223 Beiträge seit 07/2013
    Gracias
    220
    Das ist nicht unmittelbar miteinander verknüpft. Das Finanzamt kann dich auch veranlagen ohne offiziell gemeldet zu sein. WO du deine Rente versteuerst, hängt also nicht an der Residencia, sondern davon ab, WO DU LEBST. Wenn du auf Teneriffa lebst MUSST DU deine Rente hier versteuern.

  23. Platano´s Beitrag erhielt 2 mal Dank und/oder Zustimmung von:


  24. Nach oben    #86
    Avatar von ThomasHerzog
    59 Jahre alt
    aus EL Sauzal + Hanau
    232 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    90
    Stimmt. Die Finanzbehörden können die steuerliche Veranlagung auch dann festlegen, wenn man ohne die Residencia hier lebt, nur das wird dann halt etwas teurer.

    Hat man seinen Lebensmittelpunkt hier, dann ist das Welteinkommen hier auch zu versteuern - gewisse Steuerprivilegien gibt es aber bei Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen wie z.B. Deutschland. Das alles ist nicht trivial und bevor man einen teuren Fehler macht, sollte man sich genaustens über seinen Status informieren und seine dementsprechenden Pflichten kennen. Vergisst man seine Anmeldung und damit die Steuererklärungen hier abzugeben, kann es passieren, dass man Steuern in Höhe von bis zu 150 % des nicht angegebenen Vermögens zahlt. Kopf in den Sand stecken, ist also in Zeiten von OECD und internationalem Datenabgleich der Steuerbehörden eine ganz dumme Taktik. Bargeld ab 1.000 EUR werden hier auch weitergemeldet, also schön mit dem Schwarzgeld große Einkäufe machen ist auch nicht mehr möglich.

    Um den Leuten noch mehr Angst zu machen: der Steuerberater unterliegt nicht der anwaltlichen Schweigepflicht und der deutsche Steuerberater ist nicht dem Auftraggeber verpflichtet, sondern dem Fiskus.

  25. ThomasHerzog´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  26. Nach oben    #87
    Avatar von ThomasHerzog
    59 Jahre alt
    aus EL Sauzal + Hanau
    232 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    90
    Die Residencia ist (spätestens) dann zu beantragen, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, dass man hier steuerrechtlich zu veranlagen ist, d.h. wenn man hier seinen ersten Wohnsitz hat oder hier seinen Lebensmittelpunkt hat - dafür gibt es einige ganze Reihe von Indizien, das Bekannteste, aber nicht einzige und ein untergeordnetes Merkmal ist wohl die Regel mit mehr als 183 Tage im Kalenderjahr Aufenthalt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, hat man auch keine Wahl mehr.

  27. ThomasHerzog´s Beitrag erhielt 2 mal Dank und/oder Zustimmung von:


  28. Nach oben    #88

    aus Puerto de la Cruz
    6 Beiträge seit 09/2015

    Nochmal Infos zu NIE und Residencia

    Hallo zusammen,
    heute hatte ich mal wieder einen sehr interessanten Vormittag bei der Policia Nacional in Puerto de la Cruz. Soooo viele Leute, die ihre NIE-Nummer (Ausländeridentitätsnummer) oder ihre Residencia (Aufenthaltsgenehmigung - notwendig bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen) beantragen wollten. Und mindestens die Hälfte aller dort anwesenden Antragsteller wussten gar nicht, was sie brauchten und wie das geht und dass man dort nur Spanisch spricht.
    Für den Antrag der NIE gibt es zwar eine gesonderte Abteilung, aber kein separates Büro, so dass die Sachbearbeiter für NIE und Residencia sich ein Büro teilen.
    Die Antragsteller kommen und gehen oft unverrichteter Dinge, da ihnen entweder Unterlagen fehlen, sie keine Zeit haben (Wartezeiten von bis zu 4 Stunden für die NIE sind nicht unüblich) oder sie der spanischen Sprache nicht mächtig sind und ohne Übersetzer dort antanzen.
    Heute herrschte mal wieder Chaos pur. Die Residencia kann man nur mit Termin ("cita") beantragen, die NIE nur mit langen Wartezeiten, aber ohne Termin. Einzahlungsbelege und fehlende Dokumente nehmen die bewundernswerten und Respekt verdienenden Sachbearbeiter zwischendurch auch noch entgegen, weswegen sich so manch einer künstlich aufregt, weil er ja schon sooo lange wartet. Ey, sorry Leute, aber warten müssen alle und auch diejenigen, die noch etwas nachreichen müssen oder ihren Einzahlungsbeleg abgeben und sich den Stempel holen, mussten vorher genauso stundenlang warten wie jeder andere auch.
    Und dann kommt um 13:05 Uhr auch noch eine britische Omi, der von ihrem Gestor (Steuerberater) gesagt worden war: "Gehen Sie erst gegen eins dahin, dann ist nicht mehr so viel Betrieb" Wie unfähig ist DER denn? Er hat ja recht: viel Betrieb ist dann wirklich nicht mehr, da um 13:00 Uhr selbst die Sachbearbeiter gehen bzw. hinter verschlossenen Türen jede Menge Papierkram zu erledigen haben.
    Die alte Dame tat mir richtig leid!
    Mitbringen müsst Ihr übrigens für den Antrag der NIE lediglich Pass oder Perso und eine Kopie desselbigen, sowie 10,- € (Gebühr) und jede Menge Zeit. Und, falls Ihr nicht so gut Spanisch könnt, einen Übersetzer.
    Das auszufüllende Formular bekommt Ihr entweder dort oder, wenn Ihr Zeit sparen und es schon vorher ausfüllen wollt, aus dem Internet http://www.exteriores.gob.es/Embajad...io%20EX-15.pdf (es muss in 2-facher Ausfuhrung gemacht werden).
    Falls Ihr einen Übersetzer braucht, kontaktiert mich gerne. Ich schlage mir gerne einen chaotischen Vormittag mit Euch bei der Policia Nacional in Puerto de la Cruz um die Ohren

  29. Nach oben    #89

    3 Beiträge seit 06/2018
    Hallo CAT-Girl . So wie ich lese wohnst du in Puerto del la Cruz . Ich bin seid 3.o6 hier und fahre am 23.08 wieder . Wir haben schon eine NIE Nr.und ein Konto. Wollen ganz hierher ziehen. Wir sind hin und her gerissen. Die einen sagen keine Residencia beantragen und auf keinen Fall in Deutschland abmelden. Die anderen sagen unbedingt ummelden. Der eine sagt Auto mitnehmen der andere nein bloß nicht. Ich würde mich sonst gerne hier Residencia beantragen. Wegen dem Container im Dezember bei der Einreise. Könntes du Ratschläge und Hilfe wäre ich dankbar. Leg Ingeburg

  30. Nach oben    #90
    Avatar von Hola
    426 Beiträge seit 11/2013
    Gracias
    50
    Ja das mit der residencia sollte man sich gut überlegen ....hier ist ja auch ein Fachmann ...Kanarienvogel....der es gut beschreibt aber wegen dem Container braucht man sie nicht und ob Auto oder nicht kommt auf das Auto an denn hier werden ja auch steuern verlangt ....

  31. Nach oben    #91
    Avatar von Platano
    aus Teneriffa
    2.223 Beiträge seit 07/2013
    Gracias
    220
    Gesetz ist Gesetz. Wer sich um die Residencia drückt, handelt illegal.

  32. Platano´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  33. Nach oben    #92

    aus santa ursula tenerife
    9 Beiträge seit 06/2018

    Umtausch der Residencia von DIN4 auf neue Tajeta mit Foto

    Habe eine gültige Residencia und möchte gern erfahren ob der Umtausch schon möglich ist auf das neue Format mit Lichtbild,würde mich über eine Information freuen.

  34. Nach oben    #93

    55 Jahre alt
    94 Beiträge seit 02/2011
    Gracias
    13

    endlich Resident

    Zitat Zitat von Alf Beitrag anzeigen
    Mein Residencia-Antrag wurde heute abgelehnt, weil ihre private Krankenversicherungs-Police pro Behandlung 25 Euro Selbstbeteiligung hat. Ist ja üblich.
    Habe soeben die grüne Residenten-Karte nach dem gescheiterten Versuch in einem anderen Büro der Ausländerpolizei anstandslos erhalten. Ich wurde sogar gelobt, so gut vorbereitet zu sein. Da sieht man es mal wieder... in dem einen Ausländerbüro mit Verweis auf die mangelnde Krankenversicherung abgelehnt aber in einem anderen sogar dafür gelobt worden und nach nur drei Minuten hielt ich das grüne Kärtchen in den Händen.

    Spanische Bürokratie live!

    Zitat Zitat von frailes Beitrag anzeigen
    Habe eine gültige Residencia und möchte gern erfahren ob der Umtausch schon möglich ist auf das neue Format mit Lichtbild,würde mich über eine Information freuen.
    Keine Ahnung, welches neue Format du meinst. Habe meine grüne Residenten-Karte heute frisch bekommen und sie hat kein Foto. Nur die NIE, Name und Anschrift sowie das Herkunftsland.

    Zitat Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
    Das certificado gilt erst einmal für 5 Jahre. Um das unbefristete certificado ("residencia permanente") zu bekommen, muss man - neben all den Voraussetzungen für die "normale residencia", also das certificado - auch einen legalen Aufenthalt von 5 Jahren vorweisen können. Nach Ablauf des ersten Dokuments kann man also eine Verlängerung beantragen, die dann als unbefristet gültiges Dokument ausgestellt wird.
    Auf meiner Residencia-Karte steht aber kein Ablaufdatum drauf. Wird man bei Ablauf vorher angeschrieben oder soll ich mir das am besten jetzt gleich in den Kalender eintragen? Was passiert denn, wenn man das vergisst zu verlängern?

  35. Nach oben    #94
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    664
    Das Residencia-Zertifikat mit Foto gibt es noch nicht. Es gibt nach wie vor nur die grüne Karte in Scheckkartengröße, auf der Name, Anschrift, NIE und Herkunftsland vermerkt sind.

    Como ciudadano de la UE, adquieres automáticamente el derecho a la residencia permanente en otro país de la UE si has vivido allí legalmente durante un periodo de cinco años seguidos. Si cumples este requisito, puedes solicitar un documento de residencia permanente que confirma tu derecho a residir en el país donde vives de manera permanente y sin requisito alguno. A diferencia del certificado de registro que se exige en muchos países, el documento de residencia permanente no es obligatorio.

    Dass heißt, eine erstmals ausgestellte Residencia gilt unbegrenzt und MUSS NICHT nach fünf Jahren verlängert werden! Aber MAN KANN nach mindestens fünf Jahren die "Residancia permanente" beantragen, die dem EU-Bürger das bedingungslose Daueraufenthaltsrecht in Spanien gewährt.

    Quelle: https://europa.eu/youreurope/citizen...e/index_es.htm

  36. Rainer´s Beitrag erhielt 3 mal Dank und/oder Zustimmung von:


  37. Nach oben    #95

    65 Jahre alt
    2 Beiträge seit 09/2020
    Hallo
    ich möchte ab November für mindestens ein Jahr, je nachdem auch länger, nach Teneriffa ziehen. Ich kenne die Insel, weil ich immer Winter mehrere Monate hier bin. Die N.I.E habe ich und brauche jetzt die Residencia. Ich beziehe eine Rente, habe also ein geregeltes Einkommen. Nun meine Frage: muss ich unbedingt ein spanisches Konto eröffnen oder kann ich meine Rente weiterhin auf mein deutsches Konto überweisen lassen? Ein guter Freund, der auf Teneriffa lebt, hat mir abgeraten ein spanisches Konto zu eröffnen. Ich möchte es auch nicht, aber mein Gestor meint, dass es Pflicht ist. Welche Erfahrungen habt ihr?
    Nächste Frage: muss ich unbedingt das E 121 auf spanisch übersetzen lassen?
    Ich würde mich über Antworten sehr freuen und bedanke mich jetzt schon mal.
    Liebe Grüße Petra

  38. Nach oben    #96

    aus San Eugenio Alto
    209 Beiträge seit 04/2017
    Gracias
    38
    Hallo Petra,
    Freunde von uns haben dieses gerade durchzogen, Sie brauchten kein spanisches Konto, allerdings alle Unterlagen in spanisch, E 121, Rentenbescheinigung, und was geholfen hat, auch einen Kontoauszug der deutschen Bank mit einer Guthabensumme, die eingesehen werden konnte. Dies hat denen wohl beeindruckt, dass es bei der Ausstellung der Unterlagen keine Probleme gab. Wie gesagt, wir sind hier in Spanien die Ausländer, wo gemeint wird, wir nehmen den Einheimischen die Arbeitsplätze weg, was ja nicht immer der Fall ist, aber wenn irgendetwas nicht von den Unterlagen so ist, wie sie es möchten, lassen Sie es uns Ausländer spüren.

  39. Nach oben    #97

    65 Jahre alt
    2 Beiträge seit 09/2020
    vielen Dank für die Info

  40. Nach oben    #98
    Avatar von der Kalle
    70 Jahre alt
    aus Santa Ursula / La Quinta
    12 Beiträge seit 09/2019
    Gracias
    4
    Hallo!
    Brauche ich die Residencia und Wohnanmeldung auch, wenn ich alle 3 Monate nach Deutschland fliege, und nach einer Woche wieder zurück obwohl eine Wohnung hier miete? Also viermal im Jahr Spanien verlasse, und wiederkehre? Das machen wir sowieso, die Kinder und Verwandte zu besuchen. Und vor allem, da es keine Stempel mehr im Pass gibt, (die überwiegende Mehrheit reist eh nur mit Personalausweis) wie kann man es beweisen, daß ich erst vor 30 Tagen wieder eingereist bin?

  41. Nach oben    #99

    aus San Eugenio Alto
    209 Beiträge seit 04/2017
    Gracias
    38
    Das Flugticket aufbewaren und bei Bedarf vorzeigen, z. B. bei Polizeikontrollen, oder auch für die Krankenversicherung


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