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Thema: Residencia - Eintragung ins Ausländerregister

  1. #34
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    664
    1.: Deine nicht vorhandene deutsche Krankenversicherung ist bei deinem Vorhaben völlig ohne Belang. Hier kannst Du dich deutlich günstiger privat krankenversichern.

    2./3.: Eine NIE gibt's problemlos und ohne weitere Bedingungen. Spanisches Konto kannst Du dann mit einer NIE eröffnen. Eine Sozialversicherungsnummer gibt es bei Aufnahme einer Tätigkeit bzw. wenn in die Sozialversicherungen eingezahlt wird. Auch ohne Erwerb ist man innerhalb von 3 Monaten zur Eintragung ins Melderegister für EU-Ausländer verpflichtet. Hierfür benötigst Du dann eine NIE, eine spanische Krankenversicherung, eine Wohnsitzanmeldung bei einer hiesigen Gemeinde sowie rund 5000 Euro auf einem spanischen Konto als Nachweis für deine mittelfristige Unabhängigkeit.

  2. Nach oben    #35

    48 Jahre alt
    5 Beiträge seit 02/2014
    Hallo Rainer,
    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Heißt das also, dass ich auch ohne einen deutschen Nachweis der KV eine NIE erhalte - wenn ich mich quasi "spanisch privat krankenversichere"?
    Wie verhält es sich denn so mit den Kosten? Und kann ich dann, sobald ich einen Job habe und ich quasi dann staatl. krankenversichert werde, die private spanische kündigen oder sollte man diese doch lieber noch behalten.

    Ich weiß, Fragen über Fragen, aber schonmnal vielen Dank im voraus

  3. Nach oben    #36
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    664
    Die NIE bekommst Du bedingungslos. Sie ist eine reine Fiskal-Nummer, die ein Leben lang gilt. Als EU-Bürger brauchst Du noch nicht einmal einen Grund bei der Beantragung angeben. Dein Personalausweis und die Anschrift eines Hotels oder Unterkunft genügt.

    Wenn Du bis zur Arbeitsaufnahme weniger als 90 Tage hier lebst, würde ich mit der Krankenversicherung warten. Dann wirst Du ja vom Arbeitgeber versichert und bekommst relativ problemlos an deine Registrierung ins Ausländerregister für EU-Bürger (Residencia). Ohne ein Arbeitsverhältnis, ohne Selbstständigkeit oder Rentenbezug brauchst Du mangels gesetzlicher Krankenversicherung freilich eine private Versicherung und die besagten 5000 Euro auf einem spanischen Konto, um deinen Daueraufenthalt hier zu legalisieren.


  4. Nach oben    #37
    Avatar von Hiker
    67 Jahre alt
    aus Puerto de la Cruz
    6 Beiträge seit 11/2013

    Residencia Passbilder?

    Hallo,

    ich habe jetzt alle Unterlagen für die Residencia zusammen und werde sie nächste Woche in Puerto de la Cruz beantragen. Da die neue Residencia ohne Passbild ist und nur in Verbindung mit einem anderen Lichtbildausweis gilt, muss ich trotzdem Passbider einreichen? Und wenn ja wie viele?

    Und ist die Beantragung auch ohne Spanischkenntnisse möglich? Die N.I.E habe ich schon erhalten.

  5. Nach oben    #38

    33 Jahre alt
    aus Köln
    11 Beiträge seit 11/2012

    Passfoto kommt

    Bis Ende des Jahres (wahrscheinlich also doch erst im Laufe des nächsten) sollen viele Dinge in Bezug auf die Daueraufenthaltsgenehmigung (s. g. Residencia) neu geregelt bzw. vereinfacht werden. Und die neue Karte soll mit Passfoto versehen endlich als alleiniges Ausweisdokument ausreichend sein. Ziel ist es, die Schlechterstellung gegenüber Einheimischen sowie Ausländern aus Nicht-EU-Ländern abzuschaffen. Denn nur Einwanderer aus der EU bekamen dieses beschämende Papier ohne Ausweisfunktion.

  6. Nach oben    #39
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Da bin ich mal gespannt ... Nach 16 Jahren auf der Insel und intensiver Zusammenarbeit mit und gegen die spanischen Behörden aller Stufen (Ayuntamientos, Cabildos, Gobierno de Canarias, Gobierno central und die diversen eigenständigen Behörden-Ableger) bin ich zu dem Schluss gekommen, dass man ERWARTETE Änderungen getrost hintenan schieben kann.

    Beispiel: Seit vielen Jahren hat die EU auch für Spanien verbindlich geregelt, was man zur Erlangung eines Dauer-Wohnsitzes hier vorlegen muss. Ist immer noch nicht überall angekommen. Lediglich die Passfotos werden nur noch für Nicht-EU-Staatsangehörige fällig. Beim Konto dagegen trotz SEPA immer noch keine Änderung, und damit Hickhack und unterschiedliche Handlungsweise in den verschiedenen Comisarías auf Teneriffa.

    Anderes Beispiel: EU-Führerschein. Seit 2013 ist das EU-weit verbindlich geregelt. Erst seit diesem Jahr verzichtet Spanien auf die Vorlage des Gesundheitszeugnisses für Inhaber einer nichtspanischen EU-Fahrerlaubnis. Das sollte eigentlich auch dann gelten, wenn der z.B. deutsche Führerschein wegen Ablauf erneuert und - wegen Wohnsitz in Spanien - durch einen spanischen ersetzt werden soll. Ich habe noch keinen solchen Fall in der Praxis gehabt, deshalb bin ich hier mit Angaben vorsichtig. Da der abgelaufene deutsche Führerschein von den deutschen Behörden bestätigt werden muss, empfiehlt es sich auf jeden Fall, dass man die Umschreibung ungefähr 3 bis 6 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit des Originaldokuments beantragt.

    Wir werden es noch erleben, was und vor allem wann sich an der Residencia ändert.

  7. Kanarienvogel´s Beitrag erhielt 2 mal Dank und/oder Zustimmung von:


  8. Nach oben    #40

    1 Beiträge seit 05/2014

    Bankguthaben für die Beantragung der Residencia

    Hallo Leute,
    der für die Residencia erforderte Vermögensnachweis muß ich das Geld fest angelegt haben oder reicht das ein ganz normales Bankkonto, Sparbuch mit dem geforderten Betrag?

  9. Nach oben    #41
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Es reicht sogar eine KreditKarte mit entsprechendem Rahmen. Hauptsache Geld oder Geldes Wert.

  10. Nach oben    #42

    49 Jahre alt
    aus Taunus
    5 Beiträge seit 07/2012
    Zitat Zitat von TeneRico Beitrag anzeigen
    Bis Ende des Jahres (wahrscheinlich also doch erst im Laufe des nächsten) sollen viele Dinge in Bezug auf die Daueraufenthaltsgenehmigung (s. g. Residencia) neu geregelt bzw. vereinfacht werden. Und die neue Karte soll mit Passfoto versehen endlich als alleiniges Ausweisdokument ausreichend sein. Ziel ist es, die Schlechterstellung gegenüber Einheimischen sowie Ausländern aus Nicht-EU-Ländern abzuschaffen. Denn nur Einwanderer aus der EU bekamen dieses beschämende Papier ohne Ausweisfunktion.
    Wir wandern im Winter nach Teneriffa aus und würden gern schon davon profitieren.
    Gibt es dazu Neuigkeiten?

  11. Nach oben    #43

    aus Hamburg
    2 Beiträge seit 12/2014
    Gracias
    1
    hui viele sehr gute Infos hier, toll!

    allerdings hätte ich da noch die eine Frage, ich bin z.Z in Deutschland in der PKV, kann ich bei einer Wohnsitzabmeldung hier gleichzeitg meine KV Kündigen, und in Spanien die Private beantragen?
    habe ja gelesen, dass die in Spanien 50€ ca. Kostet, wie verhält es sich mit der gesetzlichen KV? kann man die auch mit der Residencia beantragen? Ich Frage weil die evtl. Billiger sein kann oder?

  12. Nach oben    #44
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Krankenversicherung ist ein Thema für sich. Und kein einfaches.

    Erstens: Du brauchst immer eine Krankenversicherung.

    Zweitens: Ob privat oder gesetzlich hängt davon ab, wie du dein Geld verdienst. Rentner sind normalerweise im Heimatland gesetzlich pflichtversichert. Arbeitnehmer und Selbständige sind in dem Staat, in dem sie arbeiten, gesetzlich pflichtversichert. Jedenfalls in Spanien; in Deutschland kommt für Selbständige auch eine private Versicherung in Betracht. Private Versicherungen sind eine Lösung für diejenigen, die keine gesetzliche Versicherung in Spanien haben, oder ihre deutsche nicht behalten können.

    Drittens: Welche Versicherung kann ich exportieren? Das kommt auf die Versicherung an. Gesetzliche Versicherungen werden normalerweise problemlos mitgenommen. Das bedeutet: Die bisherige Versicherung bekommt die Beiträge, die des neuen Wohnsitzlandes erbringt aber die Leistungen - und lässt sich das Geld von der bisherigen Versicherung wieder erstatten. Damit erübrigt sich die Frage nach dem Sparpotential. Private Versicherungen kann man meist nicht behalten, wenn man seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt. Hier muss man also einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.

    Viertens: Bei Vorerkrankungen ist ein Wechsel ohnehin schwierig. Wer solche Risiken bei der neuen Versicherung in Spanien verschweigt, der riskiert die Aufhebung des Vertrages. Rückwirkend. Und die Beiträge darf der betrogene Versicherer als Entschädigung behalten, erbrachte Leistungen trotzdem zurückfordern.

    Fünftens: Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr wird man in Spanien nur unter erheblichen Schwierigkeiten in eine private Versicherung kommen können. Es bieten nur wenige Versicherer eine solche Police an, und sie ist teuer oder mit erheblichen Selbstbehalten versehen.

  13. Nach oben    #45

    aus Hamburg
    2 Beiträge seit 12/2014
    Gracias
    1
    Nunja, ich bin ende 30 und in der PKV, keine Vorerkrankungen.
    Könnte ich also ohne weiteres in die spanische Private wechseln?

    Vielleicht mal ein Beispiel:

    Job in Deutschland Kündigen, NIE beantragen, Häuschen kaufen, nach Spanien auswandern, bin in Spanien weder Rentner noch Arbeitnehmer, habe aber die erforderlichen Rücklagen als nachweiß (5000€), bekomme die Residencia und will nun in die spanische priv. KV wechseln.

  14. Nach oben    #46
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Hört sich gut an, aber da bleibt ein Problem: ohne Versicherung keine residencia. Du musst erst die Aufnahme in die private spanische KV beantragen. Hat das funktioniert, kannst du auch die residencia beantragen.

    Ich würde an deiner Stelle die deutsche KV erst kündigen, wenn du in der spanischen aufgenommen worden bist.

  15. Nach oben    #47
    Avatar von tffriends
    38 Jahre alt
    aus Santa Cruz
    240 Beiträge seit 04/2013
    Gracias
    35

    Residencia, aber kein Einkommen

    Zitat Zitat von Lumpi1910 Beitrag anzeigen
    Hallo Leute,
    der für die Residencia erforderte Vermögensnachweis muß ich das Geld fest angelegt haben oder reicht das ein ganz normales Bankkonto, Sparbuch mit dem geforderten Betrag?
    Zitat Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
    Es reicht sogar eine KreditKarte mit entsprechendem Rahmen. Hauptsache Geld oder Geldes Wert.
    Weißt Du das ganz sicher? Wer hat in letzter Zeit seine Residencia beantragt und erhält weder Lohn, noch Rente und ist nicht Autonomo und kann das so bestätigen?

    Zum Glück habe ich meine Residencia unkompliziert bekommen wegen dem Arbeitsvertrag. Ein Kumpel von mir möchte auch hierher ziehen, hat allerdings keine Aussicht auf einen Job und will erst mal nur vom geerbten Geld seiner Eltern hier leben. Ihm wurde gesagt, in so einem Fall wird's komplizierter, da laut Gesetz unter anderem die finanzielle Selbstständigkeit (regelmäßiges Einkommen über Sozialhilfesatz) nachgewiesen werden muss.
    Krankenversicherung ist problemlos, doch wie weißt man eben diese schwammig formulierte finanzielle Selbstständigkeit nach? Nach meinen Internet-Recherchen und Nachfragen beim Ayuntamiento sind hierzu leider auch keine stichhaltigen Informationen zu bekommen. Mal ist von 5000 Euro auf einem Konto die Rede, mal von 7500 Euro, mal von regelmäßigen Zuflüssen über mindestens sechs Monate.
    Ja was denn nun?
    Saludos

  16. Nach oben    #48

    48 Jahre alt
    aus Puerto Cruz
    115 Beiträge seit 05/2011
    Gracias
    23
    I.d.R. reicht ein Kontoauszug der Bank (kein Onlineausdruck) auf dem das entsprechende Guthaben verzeichnet ist.

  17. baxter´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  18. Nach oben    #49
    Avatar von tffriends
    38 Jahre alt
    aus Santa Cruz
    240 Beiträge seit 04/2013
    Gracias
    35
    Danke für die Bestätigung. Das wäre dann ja kein Problem. Seltsam, weshalb dann so viele widersprüchliche Aussagen kursieren. Und welcher Betrag sollte es idealerweise sein?

  19. Nach oben    #50

    48 Jahre alt
    aus Puerto Cruz
    115 Beiträge seit 05/2011
    Gracias
    23
    Es sind 5.008,70 € Minimum. Ach ja, soviel ich weiß muss das Geld auf dem Konto einer spanischen Bank sein!

    Aber eigentlich ist Kanarienvogel was Auswanderung betrifft mehr Experte als ich;-) Also verlinke ich dich mal auf einen entsprechenden Beitrag in dem nochmal alles erläutert ist: https://www.teneriffaforum.de/showth...ull=1#post6699

  20. Nach oben    #51
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Alles richtig. Wer spanisch kann, kann das alles auf der Website der Ausländerbehörde nachlesen. Immer aktuell. Und die Formulare gibt's als ausfüllbares PDF auch dort. Aber nicht das deutsche ausfüllen, es dient nur als Übersetzungshilfe. Man muss das spanische nehmen.

    Da steht übrigens auch ausdrücklich das mit der Kreditkarte. Und es muss nicht ein spanisches Konto sein. Das ist die private Auslegung der comisaría in Puerto de la Cruz.

    Und eine Verlängerung der 90-Tage-Frist ist nicht möglich. Nach Ablauf der 90 Tage ohne Daueraufenthaltsgenehmigung muss man Teneriffa wieder verlassen. Touristen aus der EU brauchen zwar kein Visum, dürfen sich aber nur diese 90 Tage im Land aufhalten. Jedenfalls ist das Gesetz so, auch wenn in der Praxis das niemand überprüft oder verlangt.

  21. Nach oben    #52

    4 Beiträge seit 12/2014

    Gültigkeit der Residencia

    Wie lange gilt das »certificado de registro de ciudadano de la unión«? Ich habe mal gehört, dass sie 5 Jahre gilt? Vielleicht kann mir hier jemand eine aktuell gültige Antwort geben?

  22. Nach oben    #53
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Das certificado gilt erst einmal für 5 Jahre. Um das unbefristete certificado ("residencia permanente") zu bekommen, muss man - neben all den Voraussetzungen für die "normale residencia", also das certificado - auch einen legalen Aufenthalt von 5 Jahren vorweisen können. Nach Ablauf des ersten Dokuments kann man also eine Verlängerung beantragen, die dann als unbefristet gültiges Dokument ausgestellt wird.

  23. Kanarienvogel´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  24. Nach oben    #54

    4 Beiträge seit 12/2014
    Vielen Dank für die schnelle Antwort

  25. Nach oben    #55
    Avatar von Platano
    aus Teneriffa
    2.223 Beiträge seit 07/2013
    Gracias
    220
    Nun habe ich seit heute die kleine grüne Karte wo Residencia draufsteht.

    Nach 3 Stunden mit Formulare ausfüllen, dann zur Bank rennen um die Gebühr bezahlen zu können ging es bei der Policia National nachdem dort ein elektronisch ein Termin angemeldet worden war weiter. Nachdem alle Papiere inkl. auf spanisch vorgelegte Rentenbescheinigung vorgelegt worden waren sagte der Beamte freundlich lächelnd perfecto. Dann ging es eine Zeitlang und ich hielt meine grüne Karte im Kreditkartenformat in den Händen.

  26. Nach oben    #56
    Avatar von MeinerEiner
    57 Jahre alt
    aus San Eugenio Alto
    610 Beiträge seit 04/2015
    Gracias
    134
    Die EU Kommission sagt übrigens dazu: Wenn man sich nicht in dem Land anmeldet, in dem man sich aufhält, stellt das für einen EU Bürger innerhalb der EU maximal eine Ordnungswidrigkeit dar, die außer einer Geldauflage keine Konsequenzen hat. Und dann wundert man sich, dass manche das auch einfach so machen. (gelesen auf der Internetseite der EU Kommission)

  27. Nach oben    #57

    16 Beiträge seit 04/2015

    Es ist und bleibt für mich unverständlich

    Es gibt Menschen bei denen das Meiste problemlos verläuft. Und es gibt ander bei denen es immer wieder an allen Ecken und Enden klemmt. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß es Menschen gibt, die sich vorab informieren und hernach die Vorgänge minutiös planen. Dann wundern sie sich bei der Ausführung weil sich ein Parameter geändert hat. Und sei es nur ein fehlendes Dokument. Hier gehen die Uhren eben etwas anders. Es ist schon vorgekommen, daß man z.B. in Los Silos dem dafür Zuständigen das neueste Gesetz vorlegen mußte. Warum? Weil genau dieses Dokument in der untersten Schreibtischschublade ungelesen vor sich hin schimmelte.
    Zum Glück gibt es User wie Kanarienvogel die in der Lage sind, kompetent Fragen zu beantworten. Mich wundert nur, wie geduldig dies geschieht, hat man doch oftmals den Eindruck, daß die Tips entweder nicht richtig gelesen wurden oder man hat sie einfach nicht verstanden.
    Als wir hier ankamen hatten wir einen sehr guten Coach mit entsprechenden Verbindungen. Zusammen erstellten wir einen Plan was gemacht werden muß, wer was macht und wieviel das Ganze kostet. Das Ganze hat deshalb reibungslos funktioniert weil wir auf den Ämtern keine bestimmte Erwartungshaltung hatten. Innerhalb des ersten halben Jahres war alles geschmeidig erledigt. Und damals mußte man noch nach Sta. Cruz auf's Ausländeramt mit Anstellen und allem Pipapo, inkl. Fingerabdrücke abgeben für die Residencia.

  28. Nach oben    #58
    Avatar von Platano
    aus Teneriffa
    2.223 Beiträge seit 07/2013
    Gracias
    220
    Auch ich holte mir für die Behördengänge professionelle Hilfe dank derer alles ohne Reibereien klappte. Was nervte ist die Zeit die ich mit warten verbringen musste die mich einige Euros gekostet hatte, dafür keine Nerven.

  29. Nach oben    #59
    Avatar von Nordlicht
    76 Jahre alt
    aus Hamburg
    13 Beiträge seit 06/2012
    Gracias
    1

    Residencia abmelden

    Wenn man nicht mehr länger als 90 Tage am Stück auf Teneriffa lebt, muss man sich abmelden?

  30. Nach oben    #60
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Eigentlich schon, zumindest bei der Policía Nacional. Das Ausländerregister sollte schon aktuell sein. Anschriftenänderungen sind mitzuteilen, müssen aber nicht in dem Certficado vermerkt sein. Deshalb muss man bei Umzug kein neues Certificado ausstellen lassen. In der Praxis wird das aber wohl keiner machen, vor allem nicht, wenn man ein unbefristetes Certificado hat.

    Die Abmeldung bei der Gemeinde ist dagegen nicht erforderlich, so lange man dort noch eine (wenn auch nur Zweitwohnung) hat. Allerdings kann man nur in einer Gemeinde in Spanien angemeldet sein. Zwei Wohnsitze in Spanien können nicht eingetragen werden. Da muss man sich dann entscheiden.

  31. Kanarienvogel´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  32. Nach oben    #61

    62 Jahre alt
    4 Beiträge seit 12/2013
    Hallo,

    in diesem Zusammenhang eine andere Frage. Nach meinem Umzug von La Gomera nach Teneriffa ist meine Residencia und meine N.I.E. nicht mehr auffindbar. Habe nur noch eine Kopie von der Residencia. Wie und wo kann ich Ersatz beantragen. Wohne in San Isidro.
    Dank an alle im Vorraus

  33. Nach oben    #62

    aus El Médano - Granadilla de Abona
    97 Beiträge seit 04/2015
    Gracias
    23
    Zitat Zitat von trianara Beitrag anzeigen
    Hallo,

    in diesem Zusammenhang eine andere Frage. Nach meinem Umzug von La Gomera nach Teneriffa ist meine Residencia und meine N.I.E. nicht mehr auffindbar. Habe nur noch eine Kopie von der Residencia. Wie und wo kann ich Ersatz beantragen. Wohne in San Isidro.
    Dank an alle im Vorraus
    Bei der Policia National in Playas de las Americas. Nicht zu spät hinfahren, dann klappt es am gleichen Tag. Da gibt es den Termin & Anmeldung. Gebühr 10,38 € muss bei der Bank bezahlt werden.

  34. Rayfaro´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  35. Nach oben    #63

    aus Santa Cruz
    43 Beiträge seit 02/2015
    Gracias
    13
    Wenn man sich länger als 90 Tage in Spanien aufhält, muss man sie bei der Policia Nacional beantragen. Allerdings heißt sie schon lange nicht mehr "Residencia", sondern "certificado de registro de ciudadano de la union". Da einen so langen Name aber wohl niemand gern benutzt, heißt sie im Volksmund (und auch bei Polizisten) meist immer noch "Residencia".

  36. Nach oben    #64
    Avatar von Igni
    98 Beiträge seit 11/2015
    Gracias
    9
    Hallo, habe gerade etwas in diesem Thread gelesen, und zwar, dass man um eine Residencia zu beantragen, eine Krankenversicherung vorweisen muss. Weiterhin stand dort, dass man nur krankenversichert werden kann, wenn man in die Sozislverdicherung einzahlt ( wenn ich das richtig verstanden habe). Aber da ich die erste Zeit nicht vorhabe, mich selbstständig zu machen oder zu arbeiten, weiss ich nicht, wie das gehen soll. Ich möchte mich dort erstmal in aller Ruhe umschauen, um zu gucken, ob ich mich dort mit etwas, was mir gefällt, selbsständig zu machen. Ich habe zwar einige Ideen, aber ohne die Insel zu kennen, will ich mich nicht festlegen. Es kommt ja schließlich immer anders, als man denkt.
    Aber wie ich das mit der Krankenkasse machen soll, weiss ich überhaupt noch nicht. Privat? Und mein Freund, der Nachkommen will ist Diabetiker... ihn will natürlich keine Kasse haben :-/

  37. Nach oben    #65
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    664
    Zitat Zitat von Igni Beitrag anzeigen
    Weiterhin stand dort, dass man nur krankenversichert werden kann, wenn man in die Sozialversicherung einzahlt (wenn ich das richtig verstanden habe).
    Hast du falsch verstanden. Das gilt für die gesetzliche Krankenversicherung. Du kannst dich aber jederzeit privat versichern, mindestens im Umfang der gesetzlichen spanischen Krankenversicherung und es wird ebenso zur Erlangung der "Residencia" anerkannt. Bist du bereits Rentner und warst bisher gesetzlich versichert, gilt deine bisherige deutsche Krankenversicherung auch hier.

    Siehe auch Beitrag #18 von Kanarienvogel:
    https://www.teneriffaforum.de/showth...ull=1#post6361

  38. Nach oben    #66
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Und: Der Leistungsumfang einer PKV für Spanien muss (durch spanischsprachigen Versicherungsschein oder beglaubigte Übersetzung) nachgewiesen werden, sonst darf die Extranjería ablehnen.


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