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Thema: Residencia - Eintragung ins Ausländerregister

  1. #1

    40 Jahre alt
    aus Regensburg/Germany
    18 Beiträge seit 05/2011

    Residencia - Eintragung ins Ausländerregister

    Hallo

    Mein Freund und ich wandern nach Teneriffa aus und wir fangen an, alles vorzubereiten. Wie wir eine N.I.E. bekommen, wissen wir dank dem Forum ja inzwischen.

    https://www.teneriffaforum.de/showth...ikationsnummer

    Doch nun geht es an die Eintragung ins Ausländerregister für EU-Bürger, die so genannte "Residencia", welche die Aufenthaltsgenehmigung darstellt. Die Residencia ist verpflichtend ab 90 Tagen Aufenthalt in Spanien. Wo und wie beantrage ich die Residencia und welche Papiere brauche ich um die Residencia zu beantragen? Reicht es, mich in Deutschland abzumelden und in Teneriffa bei der Polizei mit Personalausweis anzumelden?

    Über Antworten würde ich mich freuen.
    Liebe Grüße aus noch Deutschland

    tine

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    664
    Dort wo man seine NIE erhält, kann man auch die Residencia beantragen, also bei der zuständigen Ausländerbehörde, meist eine Abteilung der Nationalpolizei. Die Beantragung läuft fast wie bei der NIE ab, nur das Formular EX-18 statt dem EX-15 ausfüllen und das Empadronamiento vorlegen.

    Beeilt euch! Ab 2012 plant die spanische Regierung neue Einwanderungsbestimmungen betreffend Sozialleistungen zu beschließen, so dass auch Einwanderer aus EU-Ländern künftig gewisse Mindestbedingungen erfüllen sollen, bevor sie die Eintragungsbestätigung erhalten. Die konkreten Anforderungen werden gerade diskutiert, wie z. B. Nachweise über die finanzielle Unabhängigkeit und eine in Spanien gültige Krankenversicherung. Das Gesetz steht bald zur Verabschiedung.


  3. Nach oben    #3

    45 Jahre alt
    83 Beiträge seit 04/2010
    Stünden die verschärften Bedingungen nicht völlig im Gegensatz zu der Europäisierung, die alles einfacher machen sollte?

  4. Nach oben    #4

    48 Jahre alt
    aus Puerto Cruz
    115 Beiträge seit 05/2011
    Gracias
    23

    Verschärfte Bestimmungen treten in Kraft

    Die verschärften Bestimmungen zum Erhalt der Residencia gilt seit dem 24. April 2012.

    Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind verpflichtet, persönlich bei der Ausländerbehörde der Provinz vorstellig zu werden und sich ins Ausländerregister für EU-Bürger eintragen zu lassen. Ein solcher Antrag muss innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Einreise in Spanien gemacht werden, anschließend wird sofort ein Zertifikat der Registrierung, die den Namen, Nationalität, Adresse, NIE und Datum der Registrierung enthalten, erteilt.

    Arbeitsvertrag oder der Nachweis einer privaten Krankenversicherung und Einkommen von mindestens 425 EUR/ Monat. Ebenfalls gibt es auch keine Gesundheitsführsorge mehr ohne Steueranmeldung.

  5. Nach oben    #5

    45 Jahre alt
    aus Hamburg
    26 Beiträge seit 08/2011
    Hallo

    Warum eigentlich eine Aufenthaltsgenehmigung? Eine Aufenthaltsgenehmigung brauchen EU-Bürger doch schon lange nicht mehr.

    Das gilt wohl nicht für Teneriffa?

  6. Nach oben    #6
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.654 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    664
    Zunächst sollten Dinge wie EU-Aufenthaltsrecht und nationale Bestimmungen nicht miteinander verwechselt oder vermischt werden. Die Möglichkeiten des freien Reisens und Arbeitens werden durch die Residencia nämlich nicht eingeschränkt, da sie erst bei Begründung eines Wohnsitzes erforderlich wird.

    Jedes EU-Land hat in diesem Zusammenhang das Recht seine Sozialsysteme vor mittellosen Einwanderern abzuschotten. Inzwischen macht Spanien davon Gebrauch und hat die Voraussetzungen für die Residencia nun strenger geregelt. Wenn man sich also in Deutschland abmeldet und auf Teneriffa seinen Wohnsitz begründet, muss man sich ins Ausländerregister eintragen lassen. Das Zertifikat darüber nennt man umgangssprachlich Residencia-Karte oder grüne Karte (tarjeta verde).

    https://www.boe.es/eli/es/rdl/2012/04/20/16

    Wer länger als drei Monate im Land bleibt, ist verpflichtet, sich ins Ausländerregister einzutragen. Wenn man ein Arbeitsverhältnis mit Laufzeit über 3 Monate hat oder Autonomo (Unternehmer) ist, erhält man die Residencia problemlos. Aber ohne Arbeitsverhältnis oder Rente wird es etwas komplizierter, denn dann muss man seit Neuestem seine Eigenständigkeit nachweisen können, d. h. eine Bescheinigung einer in Spanien gültigen Krankenversicherung vorlegen und regelmäßige Einkommen von mindestens dem aktuellen Sozialhilfe-Satz (aktuell 425 Euro/Monat) nachweisen. Alternativ zum Einkommen kann als Nachweis auch entsprechendes Vermögen in Höhe des zwölffachen Satzes auf einem spanischen Konto nachgewiesen werden.

  7. Nach oben    #7

    45 Jahre alt
    23 Beiträge seit 06/2013
    Bei so einem bürokratischen Irrsinn braucht man sich nicht wundern warum so viele in Deutschland gemeldet bleiben und sich nicht ordentlich ummelden. Was soll denn passieren ohne Residencia? Rausschmeißen werden sie einen aus einem EU-Land ja mit Sicherheit nicht.

  8. Nach oben    #8

    52 Jahre alt
    16 Beiträge seit 06/2010

    Dokumenten-Sprache

    Wenn man seine Kinder in Teneriffa anmelden will, braucht man sicherlich auch Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung. Weiß jemand, welche Dokumente bei Wohnsitzanmeldung (Empadronamiento) und bei Eintragung ins Unions-Register ("Residencia") wirklich gebraucht werden und in welcher Sprache diese vorliegen müssen?

  9. Nach oben    #9
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81

    Residencia für EU-Bürger

    Die "Residencia" ist eigentlich nur eine Bescheinigung, dass man sich in das Ausländer-Register hat ordnungsgemäß eintragen lassen. Es sei denn, man wäre nicht Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates, dann ist die "Residencia" eine Aufenthaltsgenehmigung.

    Um dieses Papier zu bekommen, brauchen EU-Bürger
    1. einen gültigen Ausweis (aus dem die Staatsangehörigkeit hervorgeht, also Reisepass oder Personalausweis)
    2. das ausgefüllte Antragsformular EX-18 (kann man auf der Website des Innenministeriums herunterladen)
    3. einen Nachweis, wovon man leben will (also entweder Arbeitsvertrag, Rente/Pension oder Vermögen)
    4. einen Nachweis, dass man ausreichend krankenversichert ist (also in Spanien mindestens so abgesichert ist, wie ein gesetzlich Versicherter; Arbeitnehmer sind in der Seguridad Social pflichtversichert, und die Versicherungskarte gilt als ausreichend)
    5. einen Nachweis über den Wohnsitz in Spanien (normalerweise das Empadronamiento; dieses erhält man auf dem Ayuntamiento unter Vorlage von Ausweis und Mietvertrag).

    Alle Dokumente müssen im Original und in einer Fotokopie persönlich beim zuständigen Komissariat der Policia Nacional vorgelegt werden. Wer nicht ausreichend Spanisch spricht, muss einen Übersetzer mitbringen. Sofern Dokumente (zum Beispiel Rentenbescheide oder Versicherungsscheine) nicht in Spanisch ausgestellt sind, müssen sie auch in beglaubigter Übersetzung (traducción jurada) vorgelegt werden. Sofern noch keine NIE vorliegt, wird sie bei dieser Gelegenheit sofort zugeteilt. Nach Zahlung der Gebühren (am Besten bei der BBVA, andere Banken stellen sich da furchtbar blöde an) erhält man noch am selben Tag seine Residencia. (Das ist übrigens der Grund, warum ich - von besonderen Ausnahmefällen abgesehen - dazu rate, nicht schon vorher eine NIE zu beantragen. Auf die muss man nämlich 1-2 Wochen warten, und dann wieder hin, um die Residencia zu beantragen. Die Residencia bekommt man sofort, ob man die NIE nun schon hat, oder nicht. Die NIE steht in jedem Fall auf der Tarjeta de Residencia.)

    Kínder müssen das gleiche Procedere durchlaufen, also auch einen eigenen Ausweis vorlegen. Sofern Sie bei den Eltern versichert sind und von ihnen wirtschaftlich unterhalten werden, muss dies in den vorgelegten Dokumenten stehen. Zum Beispiel muss dann im Formular EX-18 die Person angegeben werden, die für den Lebensunterhalt aufkommt.

    Soweit die gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise. Nun kommen wir mal zu den Besonderheiten:
    - In Puerto de la Cruz erhält man kein Empadronamiento ohne Residencia, oder wenigstens NIE. In diesem Fall beim Antrag auf Residencia den Mietvertrag vorlegen. Mit der Residencia dann auf dem Ayuntamiento das Empadronamiento beantragen. Sofern Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes angegeben wird, muss sich dieses auf dem Konto einer spanischen Bank befinden.
    - In La Laguna ist es völlig wurscht, wo das Geld liegt, solange es auf den Namen des Antragstellers angelegt ist.
    - In Santa Cruz de Tenerife muss das Geld auf einem Konto innerhalb der EU liegen. Außerdem werden die Formulare auf der Website des zuständigen Innenministeriums nicht anerkannt. Bei Beantragung eines Termins (nur per E-Mail) erhält man (wiederum per Mail) eine PDF-Version zum Ausdrucken. Der Unterschied: Das Formular vom Ministerium hat Kästchen, das von der Extranjería in Santa Cruz hat Linien.
    Andere Stellen haben sicher noch weitere Überraschungen bereit. Auf jeden Fall würde ich Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc. ebenfalls mitbringen, und auch in beglaubigter Übersetzung. Obwohl das laut Gesetz gar nicht erforderlich ist. Ebenso empfehle ich, von den beglaubigten Übersetzungen ebenfalls eine Kopie zu machen und mitzubringen. Ob sie benötigt wird, hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter und dessen Tagesform ab.

    Fakt ist: Wer den Stempel und den Kuli in der Hand hält, hat Recht. Basta. Beschwerden sind möglich, und möglicherweise sogar erfolgreich. Dann aber kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Sachbearbeiter dem Beschwerdeführer jeden Stein in den Weg legen werden, den sie finden können. Auch in der Zukunft.

  10. Nach oben    #10

    45 Jahre alt
    aus Hamburg
    26 Beiträge seit 08/2011
    Zitat Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
    In Puerto de la Cruz erhält man kein Empadronamiento ohne Residencia
    Heißt das man kann auch kein Fahrzeug mehr anmelden ohne Residencia? Was ist dann mit den Überwinterern, die jährlich weniger als drei Monate auf der Insel verbringen aber dennoch ihr eigenes Auto hier vorhalten möchten?

  11. Nach oben    #11
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    An der Lösung arbeite ich gerade. Das Rathaus in Puerto de la Cruz verstößt hier gegen geltende Gesetze. Vielleicht akzeptieren sie die NIE ohne Residencia.

  12. Nach oben    #12

    38 Jahre alt
    aus Puerto de la Cruz
    1 Beiträge seit 08/2013

    Bürokratiewahnsinn!

    Hallo. Ich bin neu hier und habe ein großes Problem.

    Meine Frau und ich leben nun seit über 3 Monaten auf Teneriffa. Ich arbeite hier als Autonomo. Wir haben es jetzt endlich geschafft wenigsten mich anzumelden. Aber wie kann es sein, dass ich meine Frau nicht mit in meine Seguridad Social bekomme und sie, obwohl ich arbeite, keine Residencia bekommt? Bei der Seguridad Social wurde meine Frau abgewiesen, weil Sie eine Residencia braucht und bei der zuständigen Polizeistelle wurde Sie abgelehnt, weil sie keine Sozialversicherung hat und mind. 8500€ auf Ihrem spanischen Konto nachweisen muss oder eine Arbeitsstelle.

    Da wir nicht die finanziellen Mittel haben und wir anfänglich dachten, es wäre wichtiger, wenn erstmal einer einen Job hat und der andere sich vor Ort etwas sucht, haben wir nun ein Problem. Gibt es irgendein Schlupfloch wie man dennoch an eine Residencia kommt? Irgendwas? Wie kann es sein, dass meine Frau nun ohne Krankenversicherung da steht? Ich dachte wir wären hier in der EU.

  13. Nach oben    #13
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81

    Residencia für EU-Familienangehörige ohne eigenes Einkommen

    So, nun kann ich vom PC aus antworten; vom Handy aus macht das immer Schwierigkeiten - vor allem natürlich, wenn man unterwegs ist... ;-)

    Grundsätzlich haben Ehegatten von EU-Staatsangehörigen ein Recht auf eine spanische Aufenthaltserlaubnis bzw. Residencia (wenn sie selbst ebenfalls EU-Staatsangehörige sind). Voraussetzung ist dabei, dass der Lebensunterhalt und die Krankenversicherung gesichert sind.

    Nun kommt es ja häufig vor, dass z.B. der Mann arbeitet, und die Frau bleibt zu Hause. Dann hat nur der Mann Einkommen und eigene Krankenversicherung; die Ehefrau würde familienversichert. Da sie vom Einkommen ihres Mannes lebt, sind also beide Voraussetzungen gegeben, so dass sie eine Residencia beantragen kann.

    Das funktioniert in deinem Falle offensichtlich nicht. Stattdessen werden zwei sich gegenseitig bedingende Anforderungen erhoben - und damit ein unlösbares Problem geschaffen.

    Mögliche Ursachen:
    1. Bei der ursprünglichen Beantragung der Residencia für den berufstätigen Mann wurde ein Fehler gemacht.
    2. Bei der Beantragung der Residencia für die Ehefrau wurde ein Fehler gemacht.
    3. Es muss in diesem Einzelfall doch erst einmal eine NIE beantragt werden, damit die Aufnahme in die Krankenversicherung erfolgen kann. Erst dann kann die Residencia erteilt werden.
    4. Irgendein Beamter hat seine ganz persönliche Vorstellung davon, wie die Direktiven des Innenministeriums in Madrid auszuführen sind.
    5. Die Sozialversicherung versucht sich um gesetzliche Verpflichtungen zu drücken.
    6. Es handelt sich einfach nur um Verständigungsprobleme.
    7. Das Einkommen reicht nicht für zwei Personen aus.

    Eine Ferndiagnose aufgrund der von dir im Post genannten Angaben ist natürlich nicht möglich. Hier ist eine gründliche Prüfung des gesamten Vorgangs unumgänglich. Wahrscheinlich sind auch noch persönliche Gespräche mit den Mitarbeitern der Policía Nacional und der Seguridad Social nötig. Da das Problem schnell gelöst werden muss, rate ich dringend von - bei deutschen Residenten leider häufigen - konfrontativen Auftritten ab. Auch dann, wenn man im Recht ist. Hier muss im persönlichen Gespräch vorsichtig taktiert werden, damit man
    1. das Problem findet und
    2. eine Lösung wählt, die auch für die Gegenseite gangbar ist.

    Ich kann hier nur anraten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dazu muss der gesamte Vorgang (Arbeitsvertrag, Bescheide und Dokumente der Seguridad Social des Arbeitnehmers, alle Schriftstücke und eingereichten Anträge zur Familienversicherung der Ehefrau, Residencia des Arbeitnehmers einschließlich Kopie des Antrags und aller damit eingereichten Dokumente, sowie alle Unterlagen zur beantragten Residencia der Ehefrau sorgfältig unter die Lupe genommen werden.

    Mit ein wenig Glück lässt sich der Fehler schnell finden und beheben. Es kann aber auch viel Zeit in Anspruch nehmen. Auf jeden Fall lässt sich das Problem auch mit einem eigenen Arbeitsvertrag der Ehefrau elegant lösen, denn dann hat sie einen eigenen Anspruch auf Residencia, unabhäng von der ihres Mannes.

    So, nu is aba Schluss für heute... *gähn* Buenas noches.

  14. Nach oben    #14

    48 Jahre alt
    aus Puerto Cruz
    115 Beiträge seit 05/2011
    Gracias
    23
    @Kanarienvogel:
    Der Kasus knacktus scheint zu sein das er Autonomo ist und nicht wie von dir schön ausgeführt Angestellter.

    @mrmainstream:
    Normalerweise ist es kein Problem seine Familienangehörigen in der Sec. Soc. anzumelden bzw. die sog. Residencia zu bekommen. Ich vermute folgendes. Dein Einkommen das Du als Autonomo Verdienst, reicht event. nicht aus um glaubhaft zu machen das Du deine Frau und dich versorgen kannst.

    Aber im Grunde ist es stochern im Nebel, man müsste genau wissen mit welcher Begründung das certificado de registro bei deiner Frau abgelehnt wurde. (als deine Ehefrau). Ansonsten kann ich mich hier Kanarienvogel anschließen. Am Sinnvollsten ist es ein paar Euro in die Hand zu nehmen und eine Gestoria um Hilfe zu bitten. Eventuell kannst Du auch deinen Steuerberater ansprechen, i.d.R. übernehmen die auch solche zusätzlichen Aufgaben.

  15. Nach oben    #15
    abgemeldet
    67 Jahre alt
    64 Beiträge seit 04/2013
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    2

    Verschärfte Bedingungen für die Residencia auf Teneriffa

    Hallo Gemeinde

    Ich wollte mich schon seit drei Monaten im Rathaus anmelden. Mein Antrag (Kopie Ausweis, N.I.E und Mietvertrag) wurden zwar angenommen, wurde dann aber an die Policia National verwiesen. Nach Recherchen im Net scheiterte ich aber dort zweimal mit meinen Anträgen. ( noch mängelnde Sprachkenntnisse) Doch erhielt einige Hinweise wie zur Zeit verfahren wird. Daher war ich Heute im deutschen Konsulat in Santa Cruz und wollte mir dort mein Einkommen und Krankenversicherung bestätigen lassen. Ich dachte, da ich ja als Beamter eine private Krankenversicherung habe, diese würde dort auch beglaubigt. Nein,dieses Schreiben muss ich bei einem vereidigten Übersetzer hier in Puerto erst übersetzen lassen. Für die eine Beglaubigung zahlte ich erst einmal 25,00 €. Danach fragte mich die dortige, sehr nette Mitarbeiterin ob ich denn unbedingt auf die Vorteile der Residencia angewiesen sei.

    Alle Rentner und Pensionäre, welche sich auf Teneriffa niederlassen wollen, können sich nur noch im Rathaus anmelden, wenn sie vorher die N.I.E. und Residencia beantragen. Hierzu müssen sie aber folgende Punkte erfüllen:

    1. Beglaubigte Kopie des Rentenbescheids oder Einkommensnachweis (macht das Konsulat)

    2. Beglaubigte und übersetzte Kopie einer in ganz Spanien geltenden Krankenversicherung

    3. Das gesamte Einkommen (Rente oder Pension) geht auf einem spanischen Bankkonto ein

    4. Mietvertrag oder Eingentumserwerb

    Nur wenn diese Punkte erfüllt sind, wird die Residencia und N.I.E. ausgestellt zum Anmelden im Rathaus.

    Stand Heute 10.00 Uhr Deutsches Konsulat.

    Man kann zwar eine N.I.E. beantragen, diese wird jedoch auf drei Monate eingeschränkt.

    Da ich aber meine Wohnung in Berlin noch nicht aufgebe und auch nicht gewillt bin meinen gesamten Zahlungsverkehr umzugestalten, werde ich wohl ohne Anmeldung im Rathaus illegal hier weiterleben. Das Ummelden meines Einkommens wäre das kleinere Problem, aber ich sehne nicht ein, die Mehrkosten für Überweisungen/Daueraufträge von Spanien nach Deutschland zu übernehmen.

    So, wollte ein wenig meinen Frust ablassen und mal den jetzigen rechtlichen Stand auf Teneriffa bekannt geben.

    Hätte mir die 25,00 € plus Fahrkosten echt sparen können.

  16. Nach oben    #16
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Da haben die auf dem deutschen (Honorar-)Konsulat wohl nicht den wirklichen Durchblick.

    Aktuelle Rechtslage (in GANZ Spanien!) ist so:
    - Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Kalendertagen ist ein Eintrag in das EU-Ausländer-Register (landläufig Residencia genannt) zwingend erforderlich.
    - Um diesen Eintrag zu bekommen, muss man
    1. einen gültigen Ausweis
    2. das ausgefüllte Formular EX-18
    3. den Nachweis ausreichenden Einkommens oder Vermögens (der Eingang auf einem Konto in Spanien ist ausdrücklich NICHT vorgeschrieben; es reicht sogar eine Kreditkarte mit nachweislich ausreichendem Verfügungsrahmen!) Das Geld sollte der Einfachheit halber wenigstens auf einem Konto innerhalb der EU eingehen; das erleichtert den Behörden die steuerliche Nachverfolgung und die Einhaltung der Meldeverpflichtungen.
    4. den Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung
    5. den Nachweis des Wohnsitzes in Spanien in Form des Empadronamientos (also der Anmeldung im Melderegister der Gemeinde)
    bei der Policía Nacional vorlegen. Was nicht auf Spanisch vorgelegt wird, muss in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Liegen alle diese Papiere vor, gibt der Beamte die Daten in den Computer ein, der daraufhin eine NIE zuteilt. Nach Bezahlung der Gebühr bei einer Bank erhält man dann die grüne Karte, die Residencia.

    Die NIE ist eine Identifikationsnummer und bleibt - einmal zugeteilt - ein Leben lang unverändert. Sie wird auch niemals jemand anderem zugeteilt. Und niemals ungültig. Nur: Nach 90 Tagen kann man mit der NIE allein nichts mehr anfangen. Und braucht dann eben zwingend die Residencia. Oder muss Spanien wieder verlassen (was natürlich kaum jemand macht).

    Problem: Einige Rathäuser, allen voran Puerto de la Cruz, interessieren sich herzlich wenig für die spanischen Gesetze. Die sind noch auf dem Stand von 1956 oder so ähnlich.
    Konsequenz: Hickhack, gegenseitiges Weiterschieben der Bürger, usw. Hast du ja selbst erlebt.
    Lösung:
    1. NIE beantragen (Formular EX-15 und Ausweis; Gebühr bezahlen; 10 Tage warten; wieder zur Policía Nacional und dann endlich das weiße A4-Blatt abholen)
    2. Empadronamiento machen
    3. Erneut zur Policía Nacional und - wie oben beschrieben - die Residencia beantragen.

    Was mich wirklich erstaunt, ist die Aussage beim Konsulat in Santa Cruz de Tenerife. Denn einem anderen Kunden von mir (ebenfalls pensionierter Beamter) hat man eine ganz andere Auskunft gegeben. Sogar schriftlich per E-Mail. Und ich selbst (auch pensionierter Beamter) habe problemlos die Bescheinigung erhalten, brauchte keine Übersetzungen ins Konsulat bringen, und wurde sogar noch von den Mitarbeitern darauf aufmerksam gemacht, dass meine Krankenversicherung (= Beihilfeanspruch) direkt in diese Bescheinigung mit eingetragen werden sollte. Was die dann auch sofort gemacht haben.

    Ob du also die Residencia brauchst oder nicht, regelt nicht das deutsche Konsulat, sondern die spanische Zentralregierung in Madrid. Ich habe ohnehin schon seit längerem den Verdacht, dass die Mitarbeiterin im deutschen Honorarkonsulat von S/C de Tenerife deutsche Staatsangehörige nicht so wirklich ausstehen kann. Die Behandlung im Generalkonsulat in Las Palmas de Gran Canaria ist da um Längen bürgerfreundlicher. Nur leider zu weit weg. Obwohl - vielleicht solltest du da mal anrufen. Wer weiß, vielleicht bekommst du dort die von dir gewünschte Bescheinigung ohne persönliche Vorsprache, wie sie in S/C gefordert wird.

    Der Unterschied zwischen General- und Honorar-Konsulat ist eben doch erheblich...

    Und noch etwas: Dein deutsches Konto kannst du behalten. Du brauchst ein spanisches Konto nur dann, wenn Abbuchungen aus Spanien anfallen, wie z.B. Strom, Wasser, Telefon, Handz etc. Und auch das wird sich bald ändern, wenn alle Konten europaweit auf SEPA umgestellt werden. Dann gibt es endlich einen europaweit einheitlichen Zahlungsverkehr, so dass deutsche Banken auch Abbuchungen aus Spanien bearbeiten können - und umgekehrt.

  17. Nach oben    #17

    52 Jahre alt
    16 Beiträge seit 06/2010

    Welche Krankenversicherung wird akzeptiert?

    Danke an die Experten für die reichhaltigen Informationen.

    Ich will nur noch mal klar wissen, wie das mit der Krankenversicherung ist. Für die Residencia-Beantragung benötigt man unter anderem einen Krankenkassen-Nachweis. Welche Anforderungen gibt es hier konkret? Dass die deutsche Krankenversicherung (EU-Rückseite) nicht weiterhilft, habe ich bereits herausgefunden. Aber wird vielleicht eine private Langzeit-Auslandskrankenversicherung akzeptiert oder eine andere spanische private Krankenversicherung?

    Oder wird ausschließlich die gesetzliche Krankenkasse (INSS) gefordert?

  18. Nach oben    #18
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
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    81
    Der Gesetzestext verlangt eine Krankenversicherung, die für das Territorium des Königreiches Spanien eine Deckung vorsieht, die mindestens der der gesetzlichen spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social) entspricht:
    * Arzt
    * Krankenhaus
    * Medikamente übernimmt die SegSoc nur zum Teil (normalerweise 60%, bei Rentnern fast alles).
    * Zahnbehandlung und Zahnersatz sind in der SegSoc nicht enthalten.
    Entscheidend ist also der Anspruch auf ambulante und stationäre ärztliche Behandlung in Spanien.

    Eine in Deutschland üblicherweise angebotene Auslandskrankenversicherung (NICHT Reisekrankenversicherung; die läuft nicht lange genug) mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr und ausdrücklicher Deckung in Spanien (einfach nur "im Ausland" reicht nicht) genügt diesen Ansprüchen. Die Sparkassen bieten z.B. Versicherungen mit bis zu 5 Jahren Laufzeit an.

    Ein Original-Versicherungsschein mit Angabe der räumlichen und sächlichen Deckung (also Geltungsgebiet und Leistungsansprüchen) muss vorgelegt werden, mit einer beglaubigten Übersetzung (traducción jurada) durch einen in Spanien hierfür zugelassenen Übersetzer. Oder man legt eine Bescheinigung (vorzugsweise in spanischer Sprache) des Versicherers vor, wonach (Angabe aller versicherten Personen) in Spanien eine Krankenversicherung haben, die mindestens den Leistungen der Seguridad Social entspricht.

    Oder du hast einen spanischen Arbeitsvertrag, mit Alta in der Seguridad Social, oder eine Alta als Autónomo, oder du hast den E121 der deutschen Krankenversicherung, weil du Rentner bist. Oder den Nachweis des Beihilfeanspruches als Beamter.

    Die genaue Anwendung dieser Vorschrift ist in jeder Comisaría anders, also kann es passieren, dass eine Versicherung in X akzeptiert wird, in Y aber als nicht ausreichend beglaubigt und in Z als überhaupt nicht ausreichend gilt.

    Ausweg: Bei Ankunft sofort mit Formular EX-15 und Ausweis die NIE beantragen, dann Konto eröffnen. Bei der Bank oder einer anderen spanischen Versicherungsgesellschaft eine private Krankenversicherung abschließen (Kosten meist ca. 50 € pro Person und Monat), dann mit Einkommens- oder Vermögensnachweis, dieser Krankenversicherung, dem Ausweis und dem Formular EX-18 die Residencia beantragen. Zum Schluss noch das Empadronamiento, und der Behördenmarathon ist durch. Ach ja, mit der Residencia noch auf der Bank vorbeigehen, die müssen das in den Unterlagen vermerken (Steuerüberprüfung und Abgleich mit Deutschland).

  19. Nach oben    #19
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
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    81
    Zitat Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
    Aktuelle Rechtslage (in GANZ Spanien!) ist so:
    - Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Kalendertagen ist ein Eintrag in das EU-Ausländer-Register (landläufig Residencia genannt) zwingend erforderlich.
    - Um diesen Eintrag zu bekommen, muss man
    1. ...
    5. den Nachweis des Wohnsitzes in Spanien in Form des Empadronamientos (also der Anmeldung im Melderegister der Gemeinde)
    ... vorlegen.
    Hier gab es eine Änderung. Dieser Punkt (empadronamiento) ist NICHT mehr Voraussetzung für die Residencia. Es muss - zumindest in Puerto de la Cruz - auch nicht mehr nachgewiesen werden, dass man tatsächlich an der angegebenen Adresse in Spanien wohnt. Die im Formular enthaltene Erklärung, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben, genügt.

    Ich kann aber noch nicht sagen, ob das alle Comisarías auf Tenerife gleich handhaben.

  20. Nach oben    #20

    54 Jahre alt
    aus Kyffhäuser
    14 Beiträge seit 05/2012

    Erfordernisse für Residencia

    Huhu! Da sich hier offenbar einige gut auskennen, richte ich meine offenen Fragen an euch.

    Welche Unterlagen und Erfordernisse benötige ich zur Beantragung des Certificado de Registro de Ciudadano de la Union, kurz Residencia?

    Was ich weiß...
    - Personalausweis oder Reisepass, ist klar
    - N.I.E., ist klar
    - Empadronamiento, ist klar
    - doppelte Kopien von alledem, ist klar
    - mindestens 5.500 Euro Guthaben auf spanischem Konto, ist klar *1)
    - Passfotos, ist klar

    Aber...
    - Geburtsurkunde, deutsch oder übersetzt?
    - Heiratsurkunde, deutsch oder übersetzt?
    - Bescheinigung über Namensänderung, deutsch oder übersetzt? *2
    - Krankenkassen-Nachweis, deutsch oder übersetzt? *3

    *1) Angeblich soll das Konto mindestens seit 6 Monaten bestehen. Stimmt das? Wie sollte man dann seiner Anmeldepflicht von 3 Monaten nachkommen können?

    *2) Ich bin geschieden, trage aber noch den Namen meines Ex-Mannes. Verursacht das irgendwelche Irritationen wegen anderem Namen auf der Geburtsurkunde? Eine Urkunde zur Scheidung habe ich nicht.

    *3) Meine Versicherung (Hanse-Merkur) meinte, die Police der Langzeit-Auslandskrankenversicherung würde als Versicherungsnachweis ausreichen und im Ausland anerkannt. Auch von den Bürokraten in Spanien?

    Zum Schluss: Wenn ich dann alle notwendigen Papiere habe, hole ich mir Unterstützung. Was würde bzw. sollte eine Gestoria für die Beantragung der Residencia ungefähr kosten?

    Vielen Dank für konkrete Hilfe
    Jenny

  21. Nach oben    #21
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
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    81
    Also, dann will ich mal, ausgehend davon, dass es sich bei dir, Jenny, um eine EU-Staatsangehörige handelt.

    Erforderlich sind folgende Dokumente:

    1. Reisepass oder Personalausweis
    2. Formular EX-18
    3. Nachweis, dass eine private oder öffentliche Versicherung, in Spanien oder anderswo angesiedelt, während deines Aufenthaltes in Spanien für dich sämtliche Kosten für ambulante und stationäre Behandlung bezahlt, und zwar mindestens im gleichen Umfang, wie die staatliche spanische Seguridad Social für Spanier leistet. Bist du - z.B. als Arbeitnehmerin - in der Seguridad Social versichert, reicht die spanische Versicherungskarte oder der Zettel, der ersatzweise dafür ausgestellt wird. Hast du eine deutsche Versicherung, muss der Leistungsumfang nachgewiesen werden, und auch eventuelle Selbstbeteiligungen müssen angegeben sein.
    4. Du musst ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen nachweisen, dass dir auf einem spanischen Bankkonto zur Verfügung steht. In Puerto de la Cruz reicht dafür der Kontoauszug. Als ausreichend gilt ein Betrag von mindestens 5.008,70 € für Alleinstehende oder 8.513,26 € für Paare. Sind weitere Angehörige zu versorgen, erhöht sich der Betrag. Für Minderjährige sind noch wesentlich höhere Beträge nachzuweisen. Damit der Betrag als zur Verfügung stehend anerkannt wird, muss in Puerto de la Cruz nachgewiesen werden, dass dieser Betrag zumindest in der Summe innerhalb der letzten 12 Monate auf dem spanischen Konto eingegangen ist. Oder der Betrag muss als verfügbarer Saldo auf dem spanischen Konto stehen.

    Alle Dokumente, insbesondere Bescheinigungen der Krankenversicherung oder Bank, Rentenstelle usw., die nicht in spanischer Sprache verfasst sind, oder die nicht auf EU-Standardformularen (wie z.B. das E-121 der deutschen Krankenversicherung) ausgestellt sind, müssen zusätzlich in beglaubigter Übersetzung (traducción jurada) vorgelegt werden. Diese beglaubigten Übersetzungen gelten dann als eigenständige Originale.

    Alle Originale (also eben auch die Übersetzungen) müssen mit einer Kopie vorgelegt werden, auch das Antragsformular. Alle Seiten der Originaldokumente müssen kopiert werden, also auch die Rückseite des Personalausweises, alle Seiten des Reisepasses oder die an der beglaubigten Übersetzung anhängende Kopie des übersetzten Originals.

    Alles andere, was du geschrieben hast, wie z.B. Empadronamiento, Geburts- und Heiratsurkunden, Scheidungsurteile usw., sind für alleinstehende EU-Staatsangehörige nicht mehr erforderlich. Es reicht auch je eine Kopie von allem. Doppelte Kopien sind nicht mehr nötig.

    Wenn alle Dokumente vollständig vorgelegt und anerkannt wurden, erhältst du einen Gebührenzahlschein über 10,40 €. Diesen Betrag zahlst du dann in einer Bank deiner Wahl ein (bis 10 Uhr kannst du dazu die BBVA nebenan nutzen, sonst musst du in die Stadt), und bringst die Quittung wieder zur Comisaría. Dann händigt man dir die grüne Karte aus, und alles ist erledigt.

    Hast du alles korrekt im Sinne der hiesigen Beamten vorbereitet, kannst du also am selben Vormittag die Karte wieder mitnehmen. Eine gründliche Vorprüfung ist also ratsam. Und: Diese Vorgehensweise kann sich jederzeit wieder ändern, und die Handhabung ist sowieso in jeder Comisaría anders.

    Zu deiner Frage nach Gestoría und Kosten schicke ich dir eine gesonderte PN.

  22. Nach oben    #22
    Avatar von Albatros
    46 Jahre alt
    20 Beiträge seit 10/2012

    Certificado de Residencia - Vorteile und Nachteile

    Hola.

    Nach 90 Tagen ununterbrochenem Aufenthalts in Spanien ist man neben dem obligatorischen Empadronamiento auch zur Eintragung ins EU-Ausländerregister verpflichtet. Man erhält das Certificado de Registro de Ciudadano de la Union, besser bekannt als "Residencia".

    Um das gesetzlich vorgeschriebene in Deutschland ab- und in Teneriffa anmelden scheinen sich viele Auswanderer zu drücken. Alle hier lebenden Deutschen, die ich im Urlaub bisher darauf angesprochen hatte, winden sich aus der Frage raus oder zucken ahnungslos mit der Schulter. Konkrete Auskünfte erhielt ich nie. Nachdem in diesem wie auch in anderen Foren vergleichsweise selten über die bürokratischen Schritte des Einwanderns diskutiert wird, kann ich nur vermuten, dass der Großteil der hier lebenden Deutschen sich nicht korrekt anmeldet.

    Warum ist das so? Was sind denn konkret die Vorteile und Nachteile der so genannten Residencia?

  23. Nach oben    #23
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Wer die "residencia" hat, also im EU-Ausländer-Zentralregister eingetragen ist, wird in Spanien wie ein Inländer behandelt. Auch steuerlich. Er unterliegt also mit seinem Welteinkommen der Besteuerung durch das spanische Finanzamt. Mit Deutschland gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, dass eine gleichzeitige Besteuerung in beiden Ländern verhindern soll. Allerdings wurde im aktuellen DBA gerade die doppelte Besteuerung der Renten erlaubt, sofern diese mit Steuermitteln oder durch Steuernachlässe vom Staat mitfinanziert wurden. In diesem Fall hat der zahlende Staat ein Besteuerungsrecht, der Wohnsitzstaat aber auch. Die meisten Rentner betrifft dies aber nicht, weil sie bereits vor Inkrafttretten des DBA bzw. vor den dort genannten Stichtagen Rentner waren.

    Wer seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt, verliert den Anspruch auf die Teile seiner Rente, für die er keine Beiträge bezahlt hat. Das betrifft vor allem Renten für Zeiten als Soldat der Deutschen Wehrmacht, als Russland- oder Rumäniendeutsche, usw.

    Nur wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat auch Anspruch auf Kindergeld. Wer die "residencia" hat, ist in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig. Er kann aber auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn er den weit überwiegenden Teil seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht und dort auch versteuert (siehe DBA).

    Wer die "residencia" hat, hat auch Anspruch auf die Subventionen für Flüge oder Fähren zwischen den Kanaren-Inseln und zum Festland. Diese beträgt 50% auf den Netto-Beförderungspreis (also billigster Tarif, ohne Wahl-Zusatzleistungen). Sie kann beliebig oft in Anspruch genommen werden.

    Die meisten Rathäuser bestehen auf die Vorlage der "residencia" für die Anmeldung im Einwohnerregister (padrón de habitantes; "empadronamiento"). Dieses benötigt man auf jeden Fall für die o.g. Subventionen.

    Nur mit Residencia kommt man in den Genuss der staatlichen Seguridad Social. Das dann allerdings zwangsweise. Beiträge werden weiter in Deutschland bezahlt, die Leistungen aber von Spanien erbracht. Die Seguridad Social rechnet wiederum mit der deutschen Krankenkasse ab. Ausnahmen bestehen für Selbständige, die ihren Betrieb in Deutschland weiterführen. Sie müssen sich weiterversichern, und erhalten auch weiter Leistungen von der deutschen Krankenkasse. Daneben erhalten sie aber auch (mit E-109, statt E-121) eine Anmeldung bei der spanischen Seguridad Social. Auch hier werden die Kosten der deutschen Krankenversicherung weiterbelastet.

    Wie du schon richtig angemerkt hast, besteht hier kein Wahlrecht. Wer sich länger als 90 Tage in Spanien aufhalten will, muss sich registrieren lassen. Und dazu muss er nachweisen, dass er eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt (oder mit einem EU-Staatsangehörigen verwandt ist und von diesem unterhalten wird), dass sein Einkommen oder Vermögen ausreichend ist, sodass er den Sozialbehörden Spanien nicht zur Last fällt, und dass er über eine Krankenversicherung verfügt, die ihm in Spanien mindestens die Leistungen zahlt, wie sie auch von der Seguridad Social übernommen werden.

  24. Nach oben    #24
    Avatar von Albatros
    46 Jahre alt
    20 Beiträge seit 10/2012
    Danke für die Darlegung der Fakten. Meine eigentliche Frage bleibt damit jedoch noch unbeantwortet. Warum beschäftigen sich so wenige Einwanderer damit und leben trotz der Gesetzeslage illegal auf der Insel?

  25. Nach oben    #25
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    @Albatros: Die Antwort auf deine Frage ergibt sich aus den Fakten, die ich dargelegt habe. Welcher Fakt bei wem wie und in welche Richtung die Entscheidung beeinflusst hat, kannst du erfahren, indem du die Betreffenden direkt fragst.

    Ich kann nur für mich sprechen: Ich bin legal hier, und ich werde das auch nicht anders handhaben oder anders empfehlen.

    Mir sind natürlich auch ein paar Leute bekannt, die sich um die Meldung drücken. Meist geht es um diffuse Ängste aus dem Bereich Steuern, häufig schon deshalb, weil auch in Deutschland nicht richtig und vollständig versteuert wurde. In den allermeisten Fällen sind die Vorbehalte unbegründet. Auch die ärztliche Versorgung ist hier - nach meiner persönlichen Einschätzung und Erfahrung - sogar besser als in Deutschland. Aber sag das mal jemandem, der die Sprache nicht versteht, und deshalb die Behandlung hier für schlechter hält.

    Ansonsten: Warum halten sich so viele deutsche Autofahrer in Deutschland nicht an die Gewschwindigkeitsbegrenzung, obwohl die doch Gesetz ist? Die Antwort ist dieselbe, wie auf deine Frage hier im Thread...

  26. Nach oben    #26
    Avatar von calimero
    52 Jahre alt
    aus Teneriffa
    16 Beiträge seit 11/2012
    Gracias
    3
    Zitat Zitat von colomba Beitrag anzeigen
    Wie du aus Kanarienvogels Darlegungen sehen kannst, ist die Sache ein wenig kompliziert und bis du durch die Bürokratie durch bist, dauert das auch ein wenig. Alle, die ich kenne, leben legal hier. Wenn du Rente beziehen, arbeiten, Grundbesitz erwerben möchtest geht das auch nicht anders. Womöglich wollen dir die Leute enfach nicht ihren privaten Status darlegen.
    Na, dass stimmt so nicht ganz : wenn ich hier Grundbesitz erwerben möchte, reicht die NIE ! Dafür muss ich hier nicht gemeldet sein. Denk nur mal an die ganzen Leute, die hier nur eine Ferienwohnung besitzen, die sind ja auch nicht resident.

    calimero

  27. Nach oben    #27
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Die NIE reicht für alle EU-Bürger, die hier nicht länger als 90 Tage bleiben möchten.

    Wer hier weder Telefon, noch Wohnung, noch Bankkonto, noch Auto haben will, der braucht sie auch dann nicht.

    Sobald aber irgendein behördlicher Vorgang angelegt werden muss (z.B. auch Dauer- oder Langzeit-Visa für Nicht-EU-Staatsangehörige), muss auch die NIE zur Identifizierung beantragt oder vorgelegt werden.

  28. Nach oben    #28
    Avatar von heinz1965
    59 Jahre alt
    aus Paraguay
    88 Beiträge seit 11/2013
    Gracias
    13

    Nicht-Anmelden auf Teneriffa

    Es ist schon sehr verwunderlich das einige Menschen sich umbedingt ueberall anmelden wollen. Niemand ist verpflichtet irgendwo einen festen Wohnsitz zu haben. Die Wohnsitz Anmeldung dient ausschliesslich der Gemeinde und dem Staat, in welchem die Anmeldung erfolgt, um einen Menschen mehr zu haben, den man verwalten kann.
    Ich kenne das Problem aus der BRD, wo sich einige Mitbuerger ueberall, wo sie sich eine Zeitlang aufhalten, anmelden. Ueberdacht wird dieses Verhalten erst, wenn der Zweitwohnungssteuerbescheid im Postkasten liegt, die doppelte GEZ Gebuehr faellig wird oder Fristen versaeumt wurden, weil die Behoerdenpost wochenlang waehrend der Abwesenheit im Briefkasten herumlag. Auch hier auf der Insel kommt das boese Erwachen, wenn dank Residenzia jedes Jahr fuer viel Geld und mit grossem Auswand dem spanischen Finanzamt die in anderen Staaten bereits versteuerten Einnahmen nochmals deklariert werden muessen. Diesen Mehraufwand mit verbilligten Tickets fuer Faehren und innerspanische Fluege auszugleichen erfordert einen imensen Reiseaufwand.
    Am einfachsten lebt derjenige, der weltweit und in jedem Land nur Tourist ist. Der Tourist wird auch am besten behandelt, da er nur konsumiert und nicht im Verdacht steht vom jeweiligen Arbeitsmarkt etwas abhaben zu wollen.
    Eine NIE zu beantragen und zu bekommen ist einfach und da alle Spanier und auch Behoerden an deren magische Wirkung glauben ist fast nichts ohne moeglich. Da diese nur etwa 12,- Euro und einen halben Tag Laufereien kostet ist der Aufwand hinnehmbar. Ansonsten gilt der alte Liedtext: "Lustig ist das Zigeunerleben"

  29. Nach oben    #29
    Avatar von miro
    51 Jahre alt
    aus Santa Cruz de Tenerife
    47 Beiträge seit 05/2011
    Gracias
    2

    Certificado de Registro de Ciudadano de la Union

    Ich finde die Frage völlig berechtigt. Machen wir uns doch nichts vor, eine vollständige Ummeldung wie sie das deutsche und spanische Gesetz vorsieht, schmeckt nicht jedem. Für alle außer Rentner wird es mitunter sehr kompliziert. Erst einmal sind es einige Laufereien und dann müsste man sich mit den hiesigen Gesetzen auskennen oder sich einen Steuerberater leisten können/wollen. Oder ist jemand von euch in der Lage das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien in der Praxis korrekt anzuwenden? Hier sind ja nicht einmal die allermeisten damit beschäftigten Beamten in der Lage.
    Ich kenne Dutzende Deutsche, die überwiegend auf Teneriffa leben, jedoch noch weiter in Deutschland gemeldet bleiben und den hiesigen Meldepflichten nicht nachkommen und auch ihre Autos mit deutscher Zulassung fahren. Wenn man seine Strom und Telefonkosten an den Vermieter bezahlt, braucht man weder die N.I.E. noch das Certificado. Es ist kein Problem, sich stets als Tourist auszugeben und kommt so viele Jahre durch ohne sich mit allen Folgen einer vollständigen Ummeldung auseinandersetzen zu müssen.
    Moralisch ist es keine Frage, wie man sich zu verhalten hätte. Darum bin ich hier korrekt gemeldet mit allen Papieren und auch mit registriertem Führerschein. Wer hier lebt, nutzt die Infrastruktur und hat sich dementsprechend anzumelden und auch hier seine Steuern zu bezahlen.
    Über kurz oder lang werden neue Kontrollmöglichkeiten den Sumpf der Ummelde-Muffel austrocknen. Denken wir nur mal an die elektronischen Stromzähler, usw.. Da braucht es nur noch eine ordentliche Software für Plausibilitäts-Checks und ein paar Beamte mehr.

  30. Nach oben    #30
    Avatar von tffriends
    38 Jahre alt
    aus Santa Cruz
    240 Beiträge seit 04/2013
    Gracias
    35

    Fallbeispiel

    Wir haben englische Nachbarn. Die leben seit ungefähr zehn Jahren hier und geben sich als Touristen aus, fahren ihren Wagen mit britischen Kennzeichen, vermieten in ihrer alten Heimat Wohnungen und zahlen auch nur dort ihre Steuern. Sie nutzen hier die Infrastruktur aber Spanien hat von denen noch nie einen Cent Kfz-Steuer oder Einkommenssteuer gesehen. Diese Einstellung ist unter vielen Einwanderern verbreitet. Scheint aber von behördlicher Seite niemanden aufzufallen oder zu stören obwohl dem Staat so wahrscheinlich Milliarden entgehen.

  31. Nach oben    #31
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Wer hier leben will, soll sich auch an die hiesigen Gesetze halten. Nicht nur an die, die ihm gerade in den Kram passen ...

  32. Nach oben    #32
    abgemeldet
    67 Jahre alt
    64 Beiträge seit 04/2013
    Gracias
    2

    Certificado de Residencia - Vorteile und Nachteile

    Hola

    Kanarienvogel, dass sehe ich genauso. Liegt nicht nur an meinen alten Beruf, wo man ja ganz besonders auf Gesetz geachtet hat. Aber dort wo ich lebe, muss ich mich anpassen und also auch die Gesetze befolgen. In Deutschland meckern Alle über die Steuerflüchtlinge und diese sollten Alle bestraft werden und hier ist man dann etwas Besseres ?

    Irgendwann werden die Kanaren auch alle Daten vernetzen und auch wie wohl in der Schweiz an den Flughafen registrieren, wer wann und wo einreist. Und wenn dann alle Daten der Vermieter überprüft werden, werden wohl Einige mächtig auf den Bauch fallen. Spanien braucht Geld und solche Software ist bereits lange auf dem Markt.

    Wünsche allen " Illegalen " weiterhin viel Glück.

  33. Nach oben    #33

    48 Jahre alt
    5 Beiträge seit 02/2014

    Krankenversicherung auf den Kanaren

    Hola a todos,
    ich bin neu hier und hätte gerne ein paar Infos. Ich habe vor, evtl. nach Teneriffa auszuwandern und würde gerne wissen, wie es nun ist, wenn ich meine NIE beantragen möchte. Im forum habe ich mich schon etwas schlau gemacht, allerdings habe ich keine Antwort auf meinen speziellen Fall gefunden.

    1.Was tun, wenn man keine KV besitzt? (ja, es gibt auch Menschen, die in D nicht KV versichert sind)

    2. Sollte ich mich vor der Antragstellung von NIE und Sozialversicherungsnummer, Spanisches Konto etc. erst einen Job suchen oder erstmal vor Ort, wenn ich in einer Wohnung bin? Was sind so eure Erfahrungen?
    (Perfekte Spanischkenntnisse und andere Fremdsprachen vorhanden)

    3. Habe auch ein kleines finanzielles Polster, sodass ich niemandem auf der Tasche sitze.

    Würde mich über eine Info / Erfahrungsberichte freuen.
    Vielen Dank


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