Hallo,
wie ist es denn, wenn ich die Residencia beantrage, und Autonomo / selbständig bin?
Insbesondere stellen sich mir an folgenden Punkten Fragen:
- Procedere: Erst NIE, dann Anmeldung/Eintragung eines Gewerbes notwendig? und danach Residencia beantragen mit dem Nachweis des angemeldeten Gewerbes?
- Wenn das Gewerbe dort erst begonnen wird (Neugründung), ist zwar die Absicht des Gewinnerzielens mittels selbständiger Tätigkeit einigermaßen bewiesen, aber ja leider nicht die Tatsache, dass dies auch funktioniert (sprich: Dass der Plan aufgeht und ausreichend Geld in die Kasse kommt, um problemlos leben zu können).
Muss dennoch sicher kein Kapitalnachweis dann erbracht werden? Also diese 5000 Euro?
- Steuern und Sozialabgaben: Woomit muss man da als Autonomo rechnen, wenn man ein Kleinunternehmer (nicht nach dem deutschen Steuergesetz, sondern eben ein Selbständiger mit einem geringen, knapp ausreichenden Einkommen) ist?
Wäre toll, wenn hierzu jemand von Erfahrungen berichten kann!
Dankeschööön!
Lesezeichen