Gesetz ist Gesetz, wer sich um die Residencia drückt obschon er muesste ist illegal.
Gesetz ist Gesetz, wer sich um die Residencia drückt obschon er muesste ist illegal.
Habe eine gültige Residencia und möchte gern erfahren ob der Umtausch schon möglich ist auf das neue Format mit Lichtbild,würde mich über eine Information freuen.
Keine Ahnung, welches neue Format du meinst. Habe meine grüne Residenten-Karte heute frisch bekommen und sie hat kein Foto. Nur die NIE, Name und Anschrift sowie das Herkunftsland.
Auf meiner Residencia-Karte steht aber kein Ablaufdatum drauf. Wird man bei Ablauf vorher angeschrieben oder soll ich mir das am besten jetzt gleich in den Kalender eintragen? Was passiert denn, wenn man das vergisst zu verlängern?
Das Residencia-Zertifikat mit Foto gibt es noch nicht. Es gibt nach wie vor nur die grüne Karte in Scheckkartengröße, auf der Name, Anschrift, NIE und Herkunftsland vermerkt sind.
Como ciudadano de la UE, adquieres automáticamente el derecho a la residencia permanente en otro país de la UE si has vivido allí legalmente durante un periodo de cinco años seguidos. Si cumples este requisito, puedes solicitar un documento de residencia permanente que confirma tu derecho a residir en el país donde vives de manera permanente y sin requisito alguno. A diferencia del certificado de registro que se exige en muchos países, el documento de residencia permanente no es obligatorio.
Dass heißt, eine erstmals ausgestellte Residencia gilt unbegrenzt und MUSS NICHT nach fünf Jahren verlängert werden! Aber MAN KANN nach mindestens fünf Jahren die "Residancia permanente" beantragen, die dem EU-Bürger das bedingungslose Daueraufenthaltsrecht in Spanien gewährt.
Quelle: https://europa.eu/youreurope/citizen...e/index_es.htm
Daran wird sich in Kürze etwas ändern...
Wie ja viele bereits wissen, gab es bis dato die Möglichkeit, die Residencia zu bekommen wenn man folgende Kriterien erfüllt:
- Residencia als Rentner, mit entsprechendem Rentenanspruch und Krankenversicherung
- Residencia als Selbstständiger, mit einem kleinen Unternehmen, oder als "Autonomo", was ja die Seguridad Social beeinhaltet
- Residencia als Arbeitnehmer, bei dem man ja auch direkt in das hiesige System eingebunden ist.
- Residencia als jemand der einen Betrag von 5300€ auf seinem Spanischen Konto hat und entsprechend eine private KV mit Vollabsicherung vorweisen konnte.
LETZTERES wird sich ändern! Ab dem 01.06.2019 gilt die erstmals ausgestellte Residencia in dem Fall wenn man weder hier arbeitet, noch eine Rente bezieht oder einer Selbstständigkeit nachgeht, sondern nur Geld auf einem Konto nachgewiesen hat, nicht mehr unbegrenzt! Die Behörden behalten sich in den ersten fünf Jahren das Recht vor jederzeit zu überprüfen, ob der auf diesem Weg angemeldete "Residente" weiterhin in der Lage ist, sich selbst zu ernähren und eine gültige Krankenversicherung hat.
Saludos desde Adeje
Nun ja,
das Überprüfungsrecht besteht natürlich immer.
Aber als EU-.Bürger, auch als Rentner, darf man sich halt überall in der EU unbegrenzt aufhalten, und unter einem Netto-Einkommen von ca. 14.0000,- Euro ist eine Einkommenssteuererklärung meines Wissens nach nicht notwendig..
mfg
posti
Weil zum Teil auch einige Kanarischen Steuerberater nicht wissen welche Steuer-Rechte deutsche Rentner-Residenten haben, kann man "MCH" offensichtlich als Straßenmusikant in Rente sein Unwissen nicht groß ankreiden.
Ich werde erst nach 2020 und 1. Abgabe der Steuererklärung mehr wissen und verbindliche Aussagen machen können.
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