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Auszug aus dem Merkblatt zum Thema Führerschein
..... Dies bedeutet, dass Inhaber von deutschen Führerscheinen, die ihren Wohnsitz vor dem 19. Januar 2013 nach Spanien verlegt haben und über einen vor dem 19. Januar 2013 ohne befristete Gültigkeitsdauer ausgestellten deutschen Führerschein verfügen, diesen ab dem 19. Januar 2015 bei der zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde (Jefatura de Tráfico) registrieren lassen müssen. Zusätzlich ist ein in Spanien gesetzlich vorgeschriebener Eignungstest (reconocimiento psicofísico) abzulegen.
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