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Thema: Verkehrsregeln auf Teneriffa

  1. #1

    45 Jahre alt
    83 Beiträge seit 04/2010

    Verkehrsregeln auf Teneriffa

    Hallo,

    gibt es auf Teneriffa irgendwelche speziellen Verkehrsregeln, die sich von den deutschen Verkehrsregeln unterscheiden?

    Als ich zuletzt auf Teneriffa war ist mir zum Beispiel aufgefallen, dass manchmal gehupt wird und andere Verkehrsteilnehmer innerhalb von Ortschaften oft viel schneller fahren als meines Wissen erlaubt wäre.

    Wer kennt sich da aus?

    Danke und Gruß
    Globetrotter

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Pad
    43 Jahre alt
    aus Düsseldorf
    22 Beiträge seit 11/2010
    Das mit den Verkehrsregeln auf Teneriffa würde mich auch interessieren da wir einen Mietwagen nehmen wollen.

    Und wie ist dort die Polizei drauf? Muss man Angst vor Kontrollen haben wenn man kein Wort spanisch kann? Wird auf Teneriffa viel kontrolliert?


  3. Nach oben    #3
    Avatar von toyka
    64 Jahre alt
    aus La Orotava
    89 Beiträge seit 10/2010
    Hallo,
    die Verkehrsregeln auf Teneriffa sind in etwa so wie in Deutschland auch.
    Recht genau wird die Anschnallpflicht kontrolliert - Strafe liegt bei ca. 90 Euro - man erhält aber einen nicht unerheblichen Nachlass, wenn man die Strafe innerhalb von 14 Tagen bei der Post einzahlt. Ansonsten gibt es schon häufiger Kontrollen - die Beamten sind ok und auch darauf eingestellt, dass sie häufiger mit Touristen zu tun haben. Da die Parkplätze in den Städten mehr als knapp sind - wird recht flott abgeschleppt. An allen gelben Straßenlinien ist das Parken absolut verboten.
    Achtung: Bei einer Autopanne ist privates Abschleppen, egal wo, absolut verboten.

  4. Nach oben    #4
    Avatar von Pad
    43 Jahre alt
    aus Düsseldorf
    22 Beiträge seit 11/2010
    Zitat Zitat von toyka Beitrag anzeigen
    An allen gelben Straßenlinien ist das Parken absolut verboten.
    Das sind die Dinge, die man unbedingt wissen sollte. Vielen Dank für die Infos!

  5. Nach oben    #5

    54 Jahre alt
    33 Beiträge seit 05/2011

    Besonderheiten

    1. Betrifft unsere Überwinterer: Wer sich länger als 90 Tage im Jahr auf Teneriffa aufhält, muss seinen deutschen Führerschein beim Verkehrsamt registrieren (abstempeln) lassen, damit ein Punktekonto geführt werden kann. Außerdem ist ein spezieller Gesundheitsnachweis zu erbringen. Vergisst man das und kommt in eine Kontrolle, sind mindestens 200 Euro futsch.

    2. In den Serpentinen wird zwar in den Kurven gehupt, um den entgegenkommenden Verkehr zu warnen. ABER eigentlich wird grundloses (nicht verkehrsregel-konformes) Hupen mit einer saftigen Strafe belegt. Glaube auch ein paar Hundert Euros!

    3. Im Gegensatz zu Deutschland genügen mitgeführte Fotokopien von Führerschein und Fahrzeugpapieren, wenn diese von amtlicher Stelle beglaubigt und gestempelt sind. Praktisch weil sich so der Aufwand beim Diebstal oder Verlust drastisch verringert.

    (alle Angaben ohne Gewähr)

  6. Nach oben    #6
    Avatar von Caminante
    87 Beiträge seit 08/2012
    Gracias
    10

    Mitführungspflichten Teneriffa

    Habe auch meine Erfahrung auf Teneriffa gemacht, darum mein Rat an alle: Denkt an die Mitführungspflicht von zwei Warndreiecken, einem Verbandskasten und Warnwesten! Man stellt Warndreiecke in beide Richtungen auf (wegen der engen kurvigen Straßen) und man darf außerhalb geschlossender Ortschaften ein auf der Straße stehendes Fahrzeug nur mit angezogener Warnweste verlassen.

  7. Nach oben    #7

    64 Jahre alt
    15 Beiträge seit 09/2012
    Beachtet die gelben und besonders die weißen durchgezogenen Linien am Straßenrand. Wer darauf bzw. darüber (in die Sraße hinein) parkt riskiert eine recht hohe Strafe (90.00€), während das Parken auf dem Gehweg scheinbar nichts kostet.
    Also ganz allgemein: haltet Euch an die Verkehrsregeln auf Teneriffa, sonst wird's teuer. Ich hab 'mal wegen Fahren ohne Licht unter dieser Brücke am Ende der "Via Ronda" in LaLaguna 100.00€ gezahlt und das mit Rabatt, ohne sind's glatt 200.00€.

    Gruß
    lapunta.

  8. Nach oben    #8
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669

    Änderung der Höchstgeschwindigkeiten

    Die PP-Regierung will die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen nun von 110 auf 130 km/h erhöhen und auf Landstraßen ohne Standstreifen von 100 auf 90 km/h reduzieren. Entschieden und in Kraft treten soll die Änderung noch in diesem Sommer.


    http://www.laverdad.es/murcia/v/2013...-20130308.html

  9. Nach oben    #9
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Die Begrenzung auf 110 km/h wurde schon nach wenigen Wochen wieder rückgängig gemacht. Auf Autobahnen gilt Tempo 120. Natürlich nur, solange nichts anderes ausgeschildert ist...

    Eine Besonderheit auf den Kanaren ist der "halbe Warnblinker". Wer anhalten will oder muss, setzt den linken Blinker. Damit wird den anderen Verkehrsteilnehmern angezeigt, dass man besser nicht links überholen sollte... Ist keine offizielle Regel, aber immer noch häufig.

  10. Nach oben    #10

    71 Jahre alt
    136 Beiträge seit 03/2011
    Gracias
    13
    Zitat Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
    [ ... ] Ist keine offizielle Regel, aber immer noch häufig.
    Aber eine sehr schöne und sinnvolle Geste Dann weis man als Fußgänger am Zebrastreifen, dass man vom Autofahrer gesehen wurde und das nachfolgende Auto wird gleichzeitig auch gewarnt

  11. Nach oben    #11
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669

    Änderungen der Straßenverkehrsordnung

    Einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung wurden beschlossen, die die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Ab kommenden Frühjahr sollen unter anderem auf allen einspurigen Straßen innerorts nur noch maximal 30 km/h erlaubt sein. Einige Verstöße werden härter bestraft, so z. B. sechs Punkte für das Bedienen eines Mobiltelefons während der Fahrt, vier Punkte für das Fahren ohne Sicherheitsgurt.

    https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2020-13969

    Artículo primero. Modificación del Reglamento General de Circulación, aprobado por el Real Decreto 1428/2003, de 21 de noviembre.
    Uno. Se modifica el título del artículo 38 y se incorpora el apartado 4 del siguiente modo:

    «Artículo 38. Circulación en autopistas, autovías y otras vías».

    «4. Se prohíbe circular por travesías, vías interurbanas y autopistas y autovías que transcurren dentro de poblado con vehículos de movilidad personal. Asimismo, queda prohibida la circulación de estos vehículos en túneles urbanos.»

    Dos. El artículo 50 queda redactado del siguiente modo:

    «Artículo 50. Límites de velocidad en vías urbanas y travesías.

    1. El límite genérico de velocidad en vías urbanas será de:

    a) 20 km/h en vías que dispongan de plataforma única de calzada y acera.

    b) 30 km/h en vías de un único carril por sentido de circulación.

    c) 50 km/h en vías de dos o más carriles por sentido de circulación.


    A estos efectos, los carriles reservados para la circulación de determinados usuarios o uso exclusivo de transporte público no serán contabilizados.

    2. Las velocidades genéricas establecidas podrán ser rebajadas previa señalización específica, por la Autoridad municipal.

    3. Excepcionalmente, la Autoridad Municipal podrá aumentar la velocidad en vías de un único carril por sentido hasta una velocidad máxima de 50 km/h, previa señalización específica.

    4. En las vías urbanas a las que se refiere el apartado 1 c) y en travesías, los vehículos que transporten mercancías peligrosas circularán como máximo a 40 km/h.

    5. El límite genérico de velocidad en travesías es de 50 km/h para todo tipo de vehículos. Este límite podrá ser rebajado por acuerdo de la Autoridad Municipal con el titular de la vía, previa señalización especifica.

    6. El límite genérico de velocidad en autopistas y autovías que transcurren dentro de poblado será de 80 km/h, no obstante podrá ser ampliados por acuerdo de la Autoridad Municipal y el titular de la vía, previa señalización específica, sin rebasar en ningún caso los límites genéricos establecidos para dichas vías fuera de poblado.

    7. Las autoridades municipales y titulares de la vía podrán adoptar las medidas necesarias para lograr el calmado del tráfico y facilitar la percepción de los límites de velocidad establecidos.

    8. Las infracciones a las normas de este precepto tendrán la consideración de graves conforme se prevé en el artículo 76. a), salvo que tengan la consideración de muy graves, de conformidad con lo dispuesto en el artículo 77.a), ambos del texto refundido de la Ley sobre tráfico, circulación de vehículos a motor y seguridad vial.

  12. Nach oben    #12

    aus San Eugenio Alto
    209 Beiträge seit 04/2017
    Gracias
    38
    Gut so, es darf nicht sein, daß auf den Autobahnen Pkw`s mit 60-70 km fahren, langsamer als Lkw`s oder auf
    einspurigen Straßen Autos fast auf deiner Spur entgegenkommen, nur weil sie ihr Handy auf dem Beifahrersitz
    bedienen. Dies kann man gut beobachten, wenn der Kopf des Fahrers immer tiefer in den Beifahrersitz sinkt.

  13. Nach oben    #13
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669

    Ab morgen in Kraft...

    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    Einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung wurden beschlossen, die die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Ab kommenden Frühjahr sollen unter anderem auf allen einspurigen Straßen innerorts nur noch maximal 30 km/h erlaubt sein. Einige Verstöße werden härter bestraft, so z. B. sechs Punkte für das Bedienen eines Mobiltelefons während der Fahrt, vier Punkte für das Fahren ohne Sicherheitsgurt.

    https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2020-13969
    Es ist so weit. Ab morgen gelten in Spanien neue Geschwindigkeitsregeln innerorts. Die allermeisten Ortsstraßen Teneriffas dürfen somit nur noch mit maximal 30 km/h befahren werden.

  14. Nach oben    #14
    Avatar von ThomasHerzog
    59 Jahre alt
    aus EL Sauzal + Hanau
    232 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    90

    Neue Straßenverkehrsregeln ab 11.05.2021

    Auf innerstädtischen Straßen, die in jeder Richtung nur eine Fahrspur haben, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern – wenn es sich um einspurige Straßen ohne klare Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehweg (ohne Bordstein) handelt, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h herabgesetzt. Nur noch auf Straßen, die zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Richtung haben, gilt weiterhin die bisherige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Neu ist auch, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Überholen nicht mehr überschritten werden darf.

    Gefährdende Verhaltensweisen, wie das Halten des Handys während der Fahrt, werden mit einem höheren Punkteabzug geahndet. Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wird, verliert anstatt bisher 3 fortan 6 Punkte. Wegen Nichteinhaltung der Gurt- bzw. Helmpflicht gibt es einen Abzug von 4 statt bisher 3 Punkten. Einen Verlust von 4 Führerscheinpunkten riskiert auch, wer sein Kind im Auto nicht ordnungsgemäß im Kindersitz anschnallt. Außerdem gilt das Mitführen von Radarerkennungsgeräten im Fahrzeug als „schwerer Verstoß“. Das Bußgeld wird in diesem Fall auf 500 Euro heraufgesetzt und es gibt einen Abzug von drei Punkten.

    vgl. www.dgt.es

  15. Nach oben    #15
    Avatar von snorre 66
    58 Jahre alt
    aus Hamburg / Puerto de la Cruz
    52 Beiträge seit 11/2017
    Gracias
    1
    Hallo zusammen,
    ich habe heute morgen mein Auto in Puerto in die Werkstatt gebracht und wollte die Strecke mit 30km/h fahren. Dabei bin ich fast von der Straße geschoben worden, weil alle anderen wie immer gefahren sind. Habe mich dann relativ schnell wieder angepasst, weil ich nicht dauerhaft als Verkehrshindernis unterwegs sein wollte. Die alten Schilder mit 40, 50 und 70 hängen auch alle noch. Sicher, dass das hier schon gilt oder wird das hier vielleicht erst später umgesetzt?

  16. Nach oben    #16
    Avatar von ThomasHerzog
    59 Jahre alt
    aus EL Sauzal + Hanau
    232 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    90
    Ja die Regeln gelten definitiv seit gestern in ganz Spanien, auch im kleinen kanarischen Dorf.
    Auf vielen Hauptverkehrsstraßen gibt es Schilder mit einer abweichenden höheren max. Geschwindigkeit. Ansonsten gelten die neuen Regeln. Aber bis sich das eingeschliffen hat, wird es viel mehr Drängler wie üblich geben. Da heißt es: Drängler ignorieren und stets die korrekte Geschwindigkeit fahren.
    Wir hatten auf dem Festland mal so einen permanenten Drängler auf einer Autobahn hinter uns. Alles frei, aber der Depp fuhr uns für 10 Minuten fast in den Kofferraum. Dem Tempomat war es egal und wir haben dann einfach den Rückspiegel weggeklappt. Als die Zivilstreife dann an uns vorbeizog gab es lange Gesichter in ihrem Auto. Hatten wohl gehofft, eine Reaktion provozieren zu können und waren dann massiv enttäuscht. Haben das Spiel aber gleich beim nächsten probiert.

  17. Nach oben    #17
    Avatar von Gogomil
    27 Beiträge seit 01/2022

    Rad Verkehrszeichen in Costa del Silencio

    Hallo liebes Forum,
    ich habe hier Verkehrszeichen entdeckt die ich nicht kenne.
    Zum1. Ein Piktogramm auf der Straße (Bild im Anhang)
    Zum2. Ein Straßenschild wo 2 Radfahrer nebeneinander fahren. Und ein KFZ das mit 1,5 Meter Abstand überholt.
    Frage zum 1. Was bedeutet dieses Piktogramm?
    Frage zum 2. Das ein KFZ mit mindestens 1,5 m Abstand überholen muss scheint relativ klar aber dürfen die Radfahrer nebeneinander oder müssen sie sogar nebeneinander fahren? Zumal die Radfahrer auf dem Schild in blau dargestellt sind. Über Informationen währe ich sehr dankbar da ich hier viel mit dem Rad unterwegs bin.
    Herzliche Grüße Helmut.
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken A8B8636E-65AA-4FED-8687-C6753BC80BFE.jpeg  

  18. Nach oben    #18
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    zu 1.: scheint eine spezielle Radfahrspur zu sein
    zu 2.: wenn es die Übersichtlichkeit zulässt (gerade Strecke, keine Kurve), dürfen zwei nebeneinander fahren, siehe Regel 20: https://www.dgt.es/comunicacion/noti...-debe-conocer/

  19. Nach oben    #19
    Avatar von GehtauchohneFB
    aus Playa San Juan
    289 Beiträge seit 12/2021
    Gracias
    46
    Wobei das Thema "Radfahrende überholen" ein Besonderes zu sein scheint.
    Direkt hinter Alcalá Richtung Süden: 5 Radfahrer in einer Reihe, 3 Autos, 1 Bus. Vom Bus aus hatte ich einen schönen Überblick. An Stellen wo in D locker - ohne Runterschalten zu müssen - das vorderste Auto mehrfach hätte überholen können: Tat sich nichts. Als dann irgendwann mal auf längere Sicht kein Gegenverkehr kam, überholte endlich der/die Erste. Der 2. wartete gemütlich ab, statt hinterherzufahren. Um es abzukürzen: An der Ortseinfahrt von Playa San Juan hätte unser Bus zwar endlich auch überholen können - es lohnte sich aber nicht mehr.
    Erfahrung mit dem knapp 3-wöchigen Leihwagen (ohne Aufkleber): Auch ohne vorherige Kenntnis der oben beschriebenen Zusatzregeln keine Knolle bekommen, weil ich (weitgehend) einfach so gefahren bin wie die anderen. Das mit den gelben Streifen findet man selbst schnell raus - andererseits habe ich noch nie entspanntere Autofahrer gesehen als hier: Wo in D gehupt und geflucht würde, weil jemand mitten auf dem Zebrastreifen (oder eine Fahrspur blockierend) anhält und aus- oder einlädt, oder eine Einbahnstrasse für ein Schwätzchen zugemacht wird, wartet hier der "Rest" geduldig, bis der oder diejenige irgendwann fertig ist und es weitergeht. Und wenn man schon mal irgendwo am Strassenrand steht, um zu telefonieren oder 'Hochwichtiges' auf dem Smartphone zu erledigen, läuft der Motor lustig weiter - gerne auch 10 Minuten lang... (In D kostet E10 derzeit um 1.70)

  20. Nach oben    #20
    Avatar von Gogomil
    27 Beiträge seit 01/2022
    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    zu 1.: scheint eine spezielle Radfahrspur zu sein
    zu 2.: wenn es die Übersichtlichkeit zulässt (gerade Strecke, keine Kurve), dürfen zwei nebeneinander fahren, siehe Regel 20: https://www.dgt.es/comunicacion/noti...-debe-conocer/
    Zu 1. Das kann eigentlich nicht sein weil diese Piktogramme auf beiden Straßenseiten aufgemalt sind.

    Hier nochmal das 2. Verkehrsschild.
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken 05A2EA9A-DB29-4EE2-9528-5F24B7EB9923.jpeg  

  21. Nach oben    #21
    Avatar von Gogomil
    27 Beiträge seit 01/2022
    Das hilft mir noch nicht weiter.

  22. Nach oben    #22
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Zu 1.: Okay, dann eben keine Extra-Radfahrspur. So oder so sagt die Markierung aus, dass die Spur (auch) für Radfahrer ist.

    Zu 2.: Es steht alles im Link zur Verkehrsdirektion. Wenn die Bedingungen es erlauben, können Radfahrer generell in zwei Reihen nebeneinander fahren, auch wenn kein Schild extra darauf hinweist. Das Warnschild richtet sich an Autofahrer und macht lediglich auf eine Gefahrenstrecke aufmerksam und, dass überholende Autofahrer einen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern einzuhalten haben.

  23. Nach oben    #23

    aus Teneriffa
    5 Beiträge seit 01/2022
    Gracias
    1
    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    Das Warnschild richtet sich an Autofahrer und macht lediglich auf eine Gefahrenstrecke aufmerksam und, dass überholende Autofahrer einen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern einzuhalten haben.
    Dem stimme ich so nicht zu. Denn Verkehrsschilder, egal welcher Art, richten sich an ALLE Verkehrsteilnehmer. Somit sind auch Radfahrer verpflichtet den angegebenen Abstand einzuhalten.

    Und ja klar sind die Piktogramme auf beiden Seiten aufgemalt. Weil es zwei Fahrtrichtungen gibt, die durch den Doppelpfeil auch vorgegeben sind. Radfahrer auf der einen Spur brauchen also nicht mit entgegen kommenden Radfahrern rechnen.

  24. Nach oben    #24
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Als Ergänzung zum Überholen von Fahrrad- und Motorradfahrern sei angemerkt, dass seit dieser Woche komplett die Fahrspur gewechselt werden muss.

    Se incrementa la seguridad de los ciclistas haciendo obligatorio, en vías con más de un carril por sentido, cambiar por completo de carril cuando se proceda a adelantar a ciclistas o ciclomotores. Además, se aumenta de 4 a 6 los puntos a detraer cuando se adelanta poniendo en peligro o entorpeciendo a ciclistas sin dejar la separación mínima obligatoria de 1,5 m. También se prohíbe parar o estacionar en carril bici o en vías ciclistas.

    Außerdem neu:

    • Wegfall der bisher zulässigen 20 km/h Überschreitung während eines Überholvorgangs.
    • Höhere Strafen bei Verstoß gegen Gurt- und Helmpflicht.
    • Null-Promille-Grenze für minderjährige Fahrer (auch auf Fahrrad / Roller!)
    • 6 Punkte wenn man Handys in der Hand hält (auch bei Nichtgebrauch) und 3 Punkte, wenn man ein Handy bedient, dass in einer festen Halterung steckt.


    Diese und weitere Neuerungen:
    https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2021-21006


  25. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


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