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Thema: Aktuelles zu den Verkehrsregeln

  1. #1

    46 Jahre alt
    78 Beiträge seit 04/2010

    Aktuelles zu den Verkehrsregeln

    Ich weiß ja, dass sich die Verkehrsregeln auf Teneriffa kaum von den deutschen unterscheiden. Aber als ich zuletzt auf Teneriffa war ist mir zum Beispiel aufgefallen, dass manchmal gehupt wird und andere Verkehrsteilnehmer innerhalb von Ortschaften oft viel schneller fahren als meines Wissen erlaubt wäre.

    Wer kennt sich damit aus?

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.331 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.017
    Die spanische Straßenverkehrsordnung ähnelt der deutschen sehr...

    https://www.boe.es/eli/es/rd/2003/11/21/1428/con


  3. Nach oben    #3
    Avatar von toyka
    65 Jahre alt
    aus La Orotava
    85 Beiträge seit 10/2010
    Die Verkehrsregeln auf Teneriffa sind ungefähr wie in Deutschland.

    Ein paar Eigenheiten gibt es aber, z. B. an allen gelben Straßenlinien ist das Parken absolut verboten und bei einer Autopanne ist privates Abschleppen absolut verboten!

    Und genauso wie in Deutschland wird auch hier meistens zu schnell gefahren. Bis 20 km/h zu viel drohen eben keine Punkte. Es gibt aber viel häufiger Kontrollen als in Deutschland aber die Beamten sind ok und auch darauf eingestellt, dass sie häufiger mit Touristen zu tun haben. Da die Parkplätze in den Städten mehr als knapp sind - wird recht flott abgeschleppt. Recht genau wird die Anschnallpflicht kontrolliert - Strafe liegt bei ca. 90 Euro. Wie bei den meisten Strafen erhält man 50%-Nachlass, wenn man die Strafe innerhalb einer kurzen Frist bezahlt.

  4. Nach oben    #4
    Avatar von Pad
    44 Jahre alt
    aus Düsseldorf
    21 Beiträge seit 11/2010
    Zitat Zitat von toyka Beitrag anzeigen
    An allen gelben Straßenlinien ist das Parken absolut verboten.
    Das sind die Dinge, die man unbedingt wissen sollte. Vielen Dank für die Infos!

  5. Nach oben    #5

    55 Jahre alt
    32 Beiträge seit 05/2011

    Besonderheiten

    1. Betrifft unsere Überwinterer: Wer sich länger als 90 Tage im Jahr auf Teneriffa aufhält, muss seinen deutschen Führerschein beim Verkehrsamt registrieren (abstempeln) lassen, damit ein Punktekonto geführt werden kann. Außerdem ist ein spezieller Gesundheitsnachweis zu erbringen. Vergisst man das und kommt in eine Kontrolle, sind mindestens 200 Euro futsch.

    2. In den Serpentinen wird zwar in den Kurven gehupt, um den entgegenkommenden Verkehr zu warnen. ABER eigentlich wird grundloses (nicht verkehrsregel-konformes) Hupen mit einer saftigen Strafe belegt. Glaube auch ein paar Hundert Euros!

    3. Im Gegensatz zu Deutschland genügen mitgeführte Fotokopien von Führerschein und Fahrzeugpapieren, wenn diese von amtlicher Stelle beglaubigt und gestempelt sind. Praktisch weil sich so der Aufwand beim Diebstal oder Verlust drastisch verringert.

    (alle Angaben ohne Gewähr)

  6. Nach oben    #6
    Avatar von Caminante
    85 Beiträge seit 08/2012
    Gracias
    10

    Mitführungspflichten Teneriffa

    Habe auch meine Erfahrung auf Teneriffa gemacht, darum mein Rat an alle: Denkt an die Mitführungspflicht von ZWEI Warndreiecken, einem Verbandskasten und so vielen Warnwesten wie Personen im Fahrzeug. Das gilt auch für Mietwägen! Man stellt Warndreiecke in beide Richtungen auf (wegen der engen kurvigen Straßen) und man darf außerhalb geschlossener Ortschaften ein auf der Straße stehendes Fahrzeug nur mit angezogener Warnweste verlassen.

  7. Nach oben    #7

    65 Jahre alt
    14 Beiträge seit 09/2012
    Haltet Euch an die Verkehrsregeln auf Teneriffa, sonst wird's teuer. Ich habe mal wegen Fahren ohne Licht unter dieser Brücke am Ende der Via Ronda in La Laguna 200€ gezahlt.

    Beachtet die gelben und besonders die doppelt gelben durchgezogenen Linien am Straßenrand. Da ist Parken bzw. Halten verboten, auch wenn kein zusätzliches Schild da steht.

  8. Nach oben    #8
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.331 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.017
    Die Regierung will die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 110 auf 120 km/h erhöhen und auf Landstraßen ohne Standstreifen von 100 auf 90 km/h reduzieren. Entschieden und in Kraft treten soll die Änderung noch in diesem Sommer.

    Wer sich seriös über neue Verkehrsregeln auf dem Laufenden halten möchte, dem empfehle ich die Seiten der DGT und ein Abo ihrer offiziellen Kanäle. Da wird alles rechtzeitig erklärt und regelmäßig wiederholt...

    https://www.dgt.es/muevete-con-segur...as-de-trafico/
    https://www.facebook.com/DGTes/
    https://x.com/DGTes

  9. Nach oben    #9
    Avatar von Kanarienvogel
    64 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    272 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Eine Besonderheit auf den Kanaren ist der "halbe Warnblinker". Wer anhalten will oder muss, setzt den linken Blinker. Damit wird den anderen Verkehrsteilnehmern angezeigt, dass man besser nicht links überholen sollte... Ist keine offizielle Regel, aber immer noch häufig.

  10. Nach oben    #10

    72 Jahre alt
    126 Beiträge seit 03/2011
    Gracias
    11
    Zitat Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
    [ ... ] Ist keine offizielle Regel, aber immer noch häufig.
    Aber eine sehr schöne und sinnvolle Geste Dann weis man als Fußgänger am Zebrastreifen, dass man vom Autofahrer gesehen wurde und das nachfolgende Auto wird gleichzeitig auch gewarnt

  11. Nach oben    #11
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.331 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.017

    Änderungen der Straßenverkehrsordnung

    Einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung wurden beschlossen, die die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Ab kommenden Frühjahr sollen unter anderem auf allen einspurigen Straßen innerorts nur noch maximal 30 km/h erlaubt sein. Einige Verstöße werden härter bestraft, so z. B. sechs Punkte für das Bedienen eines Mobiltelefons während der Fahrt, vier Punkte für das Fahren ohne Sicherheitsgurt.

    https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2020-13969

    Artículo primero. Modificación del Reglamento General de Circulación, aprobado por el Real Decreto 1428/2003, de 21 de noviembre.
    Uno. Se modifica el título del artículo 38 y se incorpora el apartado 4 del siguiente modo:

    «Artículo 38. Circulación en autopistas, autovías y otras vías».

    «4. Se prohíbe circular por travesías, vías interurbanas y autopistas y autovías que transcurren dentro de poblado con vehículos de movilidad personal. Asimismo, queda prohibida la circulación de estos vehículos en túneles urbanos.»

    Dos. El artículo 50 queda redactado del siguiente modo:

    «Artículo 50. Límites de velocidad en vías urbanas y travesías.

    1. El límite genérico de velocidad en vías urbanas será de:

    a) 20 km/h en vías que dispongan de plataforma única de calzada y acera.

    b) 30 km/h en vías de un único carril por sentido de circulación.

    c) 50 km/h en vías de dos o más carriles por sentido de circulación.


    A estos efectos, los carriles reservados para la circulación de determinados usuarios o uso exclusivo de transporte público no serán contabilizados.

    2. Las velocidades genéricas establecidas podrán ser rebajadas previa señalización específica, por la Autoridad municipal.

    3. Excepcionalmente, la Autoridad Municipal podrá aumentar la velocidad en vías de un único carril por sentido hasta una velocidad máxima de 50 km/h, previa señalización específica.

    4. En las vías urbanas a las que se refiere el apartado 1 c) y en travesías, los vehículos que transporten mercancías peligrosas circularán como máximo a 40 km/h.

    5. El límite genérico de velocidad en travesías es de 50 km/h para todo tipo de vehículos. Este límite podrá ser rebajado por acuerdo de la Autoridad Municipal con el titular de la vía, previa señalización especifica.

    6. El límite genérico de velocidad en autopistas y autovías que transcurren dentro de poblado será de 80 km/h, no obstante podrá ser ampliados por acuerdo de la Autoridad Municipal y el titular de la vía, previa señalización específica, sin rebasar en ningún caso los límites genéricos establecidos para dichas vías fuera de poblado.

    7. Las autoridades municipales y titulares de la vía podrán adoptar las medidas necesarias para lograr el calmado del tráfico y facilitar la percepción de los límites de velocidad establecidos.

    8. Las infracciones a las normas de este precepto tendrán la consideración de graves conforme se prevé en el artículo 76. a), salvo que tengan la consideración de muy graves, de conformidad con lo dispuesto en el artículo 77.a), ambos del texto refundido de la Ley sobre tráfico, circulación de vehículos a motor y seguridad vial.
    Tritt ab 11. Mai 2021 in Kraft.

  12. Nach oben    #12

    aus San Eugenio Alto
    248 Beiträge seit 04/2017
    Gracias
    50
    Gut so, es darf nicht sein, dass auf den Autobahnen Pkws mit 60-70 km fahren, nur weil sie ihr Handy bedienen.

  13. Nach oben    #13
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.331 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.017
    Die angekündigte Geschwindigkeitsbegrenzung tritt in Kraft.

    Das DGT hat dazu ein Erklärvideo veröffentlicht...

    https://x.com/DGTes/status/1381883638959243264
    https://www.youtube.com/watch?v=DX6rUSFdho8

    Außerdem neu:

    • Wegfall der bisher zulässigen 20 km/h Überschreitung während eines Überholvorgangs.
    • Höhere Strafen bei Verstoß gegen Gurt- und Helmpflicht.
    • Null-Promille-Grenze für minderjährige Fahrer (auch auf Fahrrad / Roller!)
    • 6 Punkte wenn man Handys in der Hand hält (auch bei Nichtgebrauch) und 3 Punkte, wenn man ein Handy bedient, dass in einer festen Halterung steckt.


    Auch hierzu hat das DGT hat eine Erklärseite eingerichtet...

    https://www.dgt.es/muevete-con-segur.../nuevas-leyes/

  14. Nach oben    #14
    Avatar von ThomasHerzog
    60 Jahre alt
    aus El Sauzal + Hanau
    231 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    129
    Demnach gilt nun auf allen innerstädtischen Straßen, die in jeder Richtung nur eine Fahrspur haben, eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Wenn es sich um einspurige Straßen ohne klare Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehweg (ohne Bordstein) handelt, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit sogar auf 20 km/h herabgesetzt. Nur noch auf Straßen, die zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Richtung haben, gilt weiterhin die bisherige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Neu ist auch, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Überholen nicht mehr überschritten werden darf.

  15. Nach oben    #15
    Avatar von snorre 66
    59 Jahre alt
    aus Hamburg / Puerto de la Cruz
    48 Beiträge seit 11/2017
    Gracias
    1
    Ich bin heute eine Strecke mit 30 km/h gefahren. Dabei bin ich fast von der Straße geschoben worden. Habe mich dann relativ schnell wieder angepasst, weil ich nicht dauerhaft als Verkehrshindernis unterwegs sein wollte. Die alten Schilder mit 40, 50 und 70 hängen auch alle noch. Sicher, dass das hier schon gilt oder wird das hier vielleicht erst später umgesetzt?

  16. Nach oben    #16
    Avatar von ThomasHerzog
    60 Jahre alt
    aus El Sauzal + Hanau
    231 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    129
    Ja die Regeln gelten definitiv seit gestern in ganz Spanien. Auf vielen Hauptverkehrsstraßen gibt es Schilder mit einer abweichenden höheren max. Geschwindigkeit. Wo keine Schilder stehen, gilt ansonsten die neue Begrenzung. Aber bis sich das eingeschliffen hat, wird es viel mehr Drängler wie üblich geben.

  17. Nach oben    #17
    Avatar von Gogomil
    20 Beiträge seit 01/2022

    Verkehrszeichen in Costa del Silencio

    Ich habe hier Verkehrszeichen entdeckt die ich nicht kenne.

    Zum1. Ein Piktogramm auf der Straße (Bild im Anhang)

    Zum2. Ein Straßenschild wo 2 Radfahrer nebeneinander fahren. Und ein KFZ das mit 1,5 Meter Abstand überholt.

    Frage zum 1. Was bedeutet dieses Piktogramm?

    Frage zum 2. Das ein KFZ mit mindestens 1,5 m Abstand überholen muss scheint relativ klar aber dürfen die Radfahrer nebeneinander oder müssen sie sogar nebeneinander fahren? Zumal die Radfahrer auf dem Schild in blau dargestellt sind. Über Informationen währe ich sehr dankbar da ich hier viel mit dem Rad unterwegs bin.

  18. Nach oben    #18
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.331 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.017
    zu 1.: Das warnt Autofahrer, dass die Fahrbahn auch von Radfahrern benutzt werden wird, z. B. weil kein geeigneter Radweg vorhanden ist.

    zu 2.: Wenn die Bedingungen es erlauben, dürfen Radfahrer nebeneinander fahren.

    Los ciclistas tienen permitido circular en filas de dos en carretera, orillándose todo lo posible a la derecha de la vía. En cambio, en tramos sin visibilidad (como curvas) y cuando formen aglomeraciones no podrán circular en paralelo y deberán colocarse en hilera.

    https://www.dgt.es/comunicacion/noti...-debe-conocer/

  19. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  20. Nach oben    #19
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.331 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.017

    Senkung der Promillegrenze

    Fortan gelten strengere Alkoholgrenzwerte für Fahranfänger und Berufskraftfahrer. Der Grenzwert wird für diese Fahrergruppe von 0,15 auf 0,1 mg/l Alkohol in der Ausatemluft bzw. von 0,3 auf 0,2 Promille Blutalkohol gesenkt. Für alle anderen Fahrer gilt zunächst weiterhin der maximal erlaubte Alkoholgrenzwert von 0,25 mg/l in der Ausatemluft bzw. 0,5 Promille im Blut.

    Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit möchte Spanien den Alkoholgrenzwert im Straßenverkehr langfristig ganz auf Null senken. In Kürze wird als weiterer Zwischenschritt zu diesem Ziel der Vorschlag der DGT von der PSOE vorgetragen, die Promillegrenze auch für alle übrigen Fahrzeugführer auf 0,1 bzw. 0,2 Promille zu senken. Darüber wird dann in den kommenden Monaten im Kongress abgestimmt werden.

  21. Nach oben    #20

    277 Beiträge seit 12/2019
    Gracias
    73
    Was nützen strenge Verkehrsregeln und hohe Strafen, wenn kaum kontrolliert wird. Dann ist es unerheblich, wie hoch die Grenzwerte sind. Samstags und sonntags wären an einigen Restaurants und nachts vor den Clubs und Discos sicherlich hohe Alkoholwerte feststellbar.

  22. Nach oben    #21
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.331 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.017

    SOS-Blitzlicht ersetzt Warndreiecke

    Jährlich werden in Spanien durchschnittlich ein Dutzend Menschen während dem Aufstellen eines Warndreiecks tödlich verletzt. Spanien hat jedoch das selbst erklärte Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf Null zu reduzieren. Dieses hochgesteckte Ziel kann nicht erreicht werden, wenn man die Todesopfer beim Aufstellen von Warndreiecken ignoriert. Aus diesem Grund werden Warndreiecke durch ein zertifiziertes V16-Warnblitzlicht ersetzt, welches mittels magnetischer Haftung gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden kann.

    https://www.boe.es/eli/es/rd/2021/03/16/159/con

    Ab dem 1. Januar 2026 wird das V16-Warnblitzlicht mit 5G in Spanien als Gefahrenstellensignalisierung verpflichtend und muss ab dann gut greifbar im Handschuhfach des Fahrzeugs mitgeführt werden.

    https://www.amazon.de/LEDguardian-ze...dp/B0DNFBS3NN/
    https://www.amazon.es/OSRAM-LEDguard...dp/B0DNFBS3NN/

  23. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  24. Nach oben    #22
    Avatar von JosefaufTeneriffa
    44 Beiträge seit 02/2023
    Gracias
    9
    Ersetzt das Blitzlicht dann beide Warndreiecke?

  25. Nach oben    #23
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.331 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.017
    Ja, das ist schließlich der Sinn und Zweck der angekündigten Änderung, die neben der erweiterten Funktionalität auch mit dem Unfallrisiko beim Aufstellen eines Warndreiecks begründet ist. Eine unvernetzte Übergangsvariante des Blitzlichts darf deshalb schon seit Juli 2023 als Warndreck-Ersatz eingesetzt werden.

    Mit diesen ab 2026 verpflichtenden Warnleuchten werden auch solche Verkehrsteilnehmer quasi vernetzt, deren ältere Fahrzeuge noch keinen geolokalisierbaren Notruf absetzen können. Viele der günstigen Modelle, die im Moment noch abverkauft werden, waren als übergangsweisen Warndreieck-Ersatz bis Ende 2025 gedacht und können nur optisch warnen. Ab 2026 müssen alle V-16-Warnleuchten auch über 5G-Mobilfunk verfügen, um an das vernetzte Warnsystem DGT 3.0 zu melden, welches von der Generaldirektion sowie Rettungsleitstellen und anderen Verkehrsteilnehmern empfangen werden kann.

    https://www.dgt.es/comunicacion/noti...ctada-dgt-3-0/

    Theoretisch könnten damit Rettungskräfte automatisch alarmiert sowie andere vernetzte Verkehrsteilnehmer vor der Gefahrenstelle gewarnt werden, also auch im dichten Nebel oder hinter einer Kurve. Moderne Fahrzeuge verfügen zu diesem Zweck über eine Warnanzeige in der Instrumententafel. Künftige Fahrassistenzsysteme könnten mithilfe von Echtzeitwarnungen die meisten Auffahrunfälle und Massenkarambolagen verhindern. Die übrigen Verkehrsteilnehmer in älteren Fahrzeugen könnten über entsprechende Anzeigetafeln oder vernetzte Straßenpfosten, Leitplanken, Ampeln und Straßenlaternen aufmerksam gemacht werden.

  26. Nach oben    #24
     Unterstützer/in Avatar von abindiesonne
    aus BW / Los Realejos
    296 Beiträge seit 06/2023
    Gracias
    157
    Das ist gut zu wissen. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass ich bisher in unzähligen Anmietungen von Autos stets ein komplett "leeres" Auto erhalten habe. Keine Westen, kein Warndreieck, kein Verbandskasten, kein Feuerlöscher und auch kein Blinklicht.
    Ich denke, ich schaffe mir das ganze Zeug an und verstaue es in einer Tasche, die ich auf der Insel lasse. Dann bleiben nur noch die Fahrten vom und zum Flughafen unausgerüstet.

  27. Nach oben    #25
    Avatar von ChíoSandy
    aus Teneriffa und Schweiz
    40 Beiträge seit 01/2024
    Gracias
    3
    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    Ab dem 1. Januar 2026 wird das V16-Warnblitzlicht mit 5G in Spanien als Gefahrenstellensignalisierung verpflichtend und muss ab dann gut greifbar im Handschuhfach des Fahrzeugs mitgeführt werden.

    https://www.boe.es/eli/es/rd/2021/03/16/159/con
    Und wenn man es irgendwann benötigt, sind die Batterien leer?

  28. Nach oben    #26
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.331 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.017
    Zitat Zitat von ChíoSandy Beitrag anzeigen
    Und wenn man es irgendwann benötigt, sind die Batterien leer?
    Für die Geräte-Zertifizierung sind eine Mindestbatterielaufzeit von 18 Monaten samt Funktionsprüfung vorgegeben, ebenso wie mindestens 12 Jahre garantierte Mobilfunkverbindung. Geräte, die ich gestern bei Correos in der Filiale zum Verkauf sah, besaßen eine aufgedruckte Funktionsgarantie bis 2039.

  29. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  30. Nach oben    #27
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.331 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.017

    Senkung der Promillegrenze

    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit möchte Spanien den Alkoholgrenzwert im Straßenverkehr langfristig ganz auf Null senken. In Kürze wird als weiterer Zwischenschritt zu diesem Ziel der Vorschlag der DGT von der PSOE vorgetragen, die Promillegrenze auch für alle übrigen Fahrzeugführer auf 0,1 bzw. 0,2 Promille zu senken. Darüber wird dann in den kommenden Monaten im Kongress abgestimmt werden.
    Bei der Abstimmung wurde nun für die Senkung gestimmt, hier ab Sekunde 33...

    https://x.com/gpscongreso/status/1902075061453881693

    Das heißt, ab Inkrafttreten wird der maximal erlaubte Alkoholgrenzwert 0,1 mg/l in der Ausatemluft bzw. 0,2 Promille im Blut betragen, was je nach Körpergewicht ungefähr einem Gläschen Wein entspräche und bereits nach einer Dose Bier überschritten wäre.

    Außerdem wird Artikel 13 demnächst um einen 7. Absatz ergänzt, der es verbietet, Informationen über Polizeikontrollen zu verbreiten, die zur Feststellung von Alkohol- oder Drogenkonsum dienen.

    https://www.boe.es/eli/es/rdlg/2015/10/30/6


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