Ich habe ein paar Fragen zum Erlangen einer spanischen Staatsangehörigkeit.
1. Ist Teneriffa = Spanien oder gelten für Teneriffa abweichende Regelungen zur Erlangung der spanischen Staatsangehörigkeit? Wenn ja was ist anders?
2. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die spanische bzw. kanarische Staatsangehörigkeit zu erhalten? Muss man sich einheiraten oder reicht Arbeit und Wohnsitz aus?
3. Muss man dann die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben oder kann man sie behalten? (doppelte Staatsbürgerschaft)
Danke und Gruß
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