Hallo,
das wird sicher einige Residente interessieren. Ein guter Beitrag der Kanzlei Löber & Steinmetz:
Dass die Steuerschraube auch mal nach unten geht, ist ein Novum , insbesondere in Spanien. Ein Blick in das Kanarische Gesetzesblatt überzeugt jedoch, dass die Ausnahme stimmt. Es wird auch kein Unterschied mehr gemacht zwischen steuerlich in Spanien Ansässigen und solchen mit steuerlicher Ansässigkeit im EU-Ausland.
Aufgrund der gesetzgeberischen Maßnahme werden ab 1. Januar 2016 höhere steuerliche Vergünstigungen für Ehepartner und Abkömmlinge bei Erbschaften und Schenkungen gewährt. Die Steuerschuld in diesen Fällen wird um 99,9% abgesenkt. D. h. der glückliche Erbe oder Beschenkte dieses Personenkreises zahlt nur noch 0,1 % der allgemein geltenden Steuerschuld.
Link:
http://www.loeber-steinmetz.de/beitr...-seit-01012016
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