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Thema: Immobilien-Steuern in Spanien

  1. #34

    176 Beiträge seit 04/2021
    Gracias
    49
    Wenn man ordentlich bei der Stadt angemeldet ist, kann man zumindest in Santa Cruz den Bescheid über https://sede.santacruzdetenerife.es/ abrufen und dort auch die Bezahldaten hinterlegen. Der Betrag wird dann automatisch eingezogen.
    Gilt auch für die Müllabfuhr (Basura), die zeitgleich fällig wird.

    Hat bei mir dieses Jahr absolut unkompliziert funktioniert. Ob ein deutsches Konto funktioniert, weiß ich nicht.

  2. MrGenius´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  3. Nach oben    #35
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.439 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.071
    Zitat Zitat von Alf Beitrag anzeigen
    Achtung! Bei mir war der diesjährige Grundsteuerbescheid nicht wie sonst online abrufbar.
    Wann hast du nachgesehen? Vielleicht zu früh oder zu spät? Die IBI-Bescheide sind erst ab Erlass und oft nur bis primärer Zahlfrist online hinterlegt. Beachte hierzu den Calendario fiscal deiner zuständigen Gemeinde.

    Der IBI-Bescheid wird normalerweise auch über das Sede vom Consorcio de Tributos de Tenerife ausgestellt und kann dort mit jeder normalen Debit- oder Kreditkarte beglichen werden. Bei Abwesenheit sollte man dort regelmäßig nachschauen. Davon unabhängig sollte aber auch immer Empfang oder Weiterleitung wichtiger Briefpost sichergestellt sein, denn Nicht-Kenntnis schützt nicht vor Konsequenzen. Darum gegebenenfalls eine regelmäßige Briefkastenleerung einrichten oder noch besser einen Zustellungsbevollmächtigten ernennen.

    Neben der Grundsteuer nicht die jährliche Nichtresidentensteuer vergessen! Für sie wird kein Bescheid erlassen, ist aber selbstständig über das Formblatt 210 zu erklären und bis Ende des Folgejahres zu entrichten.

  4. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:

    Alf

  5. Nach oben    #36
     Unterstützer/in
    56 Jahre alt
    149 Beiträge seit 02/2011
    Gracias
    37
    Danke für die Erklärung mit den Abrufzeiten.
    War dann wohl mein Fehler.


  6. Nach oben    #37

    aus San Eugenio Alto
    251 Beiträge seit 04/2017
    Gracias
    53
    So machen wir es auch für unsere Objekte. Grundsteuer, Basura, Versicherungen usw. werden vom spanischen Konto abgebucht. Freunde bezahlen alles über ihr deutsches Konto. Nur Movistar stellt sich quer und besteht auf eine spanische Kontoverbindung.

  7. Nach oben    #38
     Unterstützer/in Avatar von abindiesonne
    aus BW / Los Realejos
    308 Beiträge seit 06/2023
    Gracias
    174
    Zitat Zitat von sonnenstern Beitrag anzeigen
    Da die Grundsteuer hier im EU-Vergleich sehr günstig ist
    Im direkten Vergleich Teneriffa/Deutschland kann ich diese Aussage nicht bestätigen.
    Wie beurteilen das die Kollegen im Forum?
    „Vorsicht du walten lassen musst, wenn in die Zukunft du blickst. Die Furcht vor Verlust ein Pfad zur Dunklen Seite ist.“ Yoda

  8. Nach oben    #39

    280 Beiträge seit 12/2019
    Gracias
    77
    In Las Americas ein Dachterrassenappartment 60m2 plus 80m2 Terrasse 120,-- Grundsteuer im Jahr - wenn das nicht günstig ist?

    Travemünde und Timmendorfer Strand z.B. 3 - 4 mal soviel.

  9. Nach oben    #40
     Unterstützer/in
    60 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg, Puntillo del Sol
    329 Beiträge seit 11/2013
    Gracias
    119
    120.- ist sehr günstig. Wahrscheinlich sehr wenig Grundstücksanteil.

    Haus in La Matanza, Puntillo del Sol, - Haus in einer kleinen Gemeinde in Süddeutschland:
    La Matanza ist 250 € teurer. Grundstücksgröße und Wohnfläche sind ziemlich ähnlich.

  10. Nach oben    #41

    280 Beiträge seit 12/2019
    Gracias
    77
    Grundstück ist für LA ziemlich groß, 2 goße Pools, eigener Parkplatz für ca. 70 PKW, sehr großer Garten mit vielen Palmen und großer Rasenfläche.

    Da in TF sowie auch in Deutschland die IBI die Gemeinden erheben diveriert diese eben auch so stark.

  11. Nach oben    #42
    Hallo zusammen.
    Welche legalen Möglichkeiten gibt es, bei den Kaufsteuern zu sparen?

  12. Nach oben    #43
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.439 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.071
    Eigentlich keine ohne Tricksereien, die u. U. als Steuerbetrug gewertet werden können. Was relativ oft gemacht wird, ist, dass man einen offiziellen Teil mit Bankscheck oder Sofortüberweisung dokumentiert und einen kleineren Teil z. B. für das angeblich wertvolle Mobilar ohne Mitwisserschaft des Notars bar entrichtet.

    Man sollte dabei aber immer bedanken, dass der offizielle Teil plausibel sein sollte, d. h. im Rahmen des marktüblichen Wertes liegen und, dass ein offiziell reduzierter Kaufpreis irgendwann später die Wertzuwachssteuer beim Weiterverkauf erhöht.


  13. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


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