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Thema: Eine Ferienwohnung legal betreiben

  1. #1

    72 Jahre alt
    aus Las galletas
    23 Beiträge seit 11/2012

    Eine Ferienwohnung legal betreiben

    Ich beschäftige mich schon länger mit der legalen Vermietung von Ferienwohnungen auf Teneriffa.

    Auf Teneriffa darf man gewöhnliche Wohnungen nicht mehr einfach so an Touristen vermieten und neue Genehmigungen zu bekommen ist leider schwer und in manchen Fällen sogar aussichtslos. Nur wenn man oben in den Bergen was kauft und dann als Landwirtschafts-Erlebnis vermarktet, dann bestehen Chancen. Aber auch hier sind die Auflagen inzwischen sehr streng.

    Nun denkt ihr bestimmt, das machen doch sehr viele... ja klar, es standen aber auch schon einige Anbieter deswegen vor Gericht. Bei mir in der Wohnanlage waren sie schon zwei mal und haben gefragt, ob mir das Apartment selbst gehört oder ob ich Tourist bin oder gemietet habe. Es sind zwei Frauen die mit einem Tablet und viele Unterlagen bewaffnet rumlaufen und nach illegalen Ferienwohnungen suchen.

    https://www.teneriffaforum.de/group.php?groupid=22

    Allen Anbietern viel Glück!

  2. Nach oben    #2

    73 Jahre alt
    2 Beiträge seit 01/2014
    Die touristische Vermietung von Wohnungen ist in einigen Gemeinden tatsächlich verboten, aber dass das wirklich kontrolliert wird, erfahre ich zum ersten Mal. Langzeitvermietung mit richtigem Mietvertrag ist jedenfalls immer erlaubt.


  3. Nach oben    #3
    Avatar von Hola
    426 Beiträge seit 11/2013
    Gracias
    50
    Die kanarische Regierung hat bereits einen Gesetzesentwurf präsentiert, der sehr negativ für alle Vermieter von privaten Ferienwohnungen ausfällt.

    http://www.teneriffa-news.de/kanaren...legal_710.html

    Wenn dieser Gesetzentwurf tatsächlich verabschiedet werden sollte, wird der Großteil aller Vermieter aus der touristischen Vermietung ausgeschlossen!

  4. Nach oben    #4
    Avatar von remende
    293 Beiträge seit 06/2012
    Gracias
    53

    Anpassung

    Bevor man irgendwo investiert, sollte man sich kundig machen, was geht und was nicht. Denkt mal nach, wenn ein Canario in Deutschland solche Forderungen nach einer Gesetzesänderung stellen würde, um Profit zu machen. Das Geschrei wäre groß.

    Ich komme seit 30 Jahren auf die Kanaren und über 10 Jahre wohne ich auf Teneriffa. Warum meckern Deutsche immer rum? Lasst doch die Insel wie sie ist. Über 500 Jahre sind die Canarios ohne Deutsche ausgekommen. Wir sind hier Gäste!!! Wer etwas ändern will, der soll nach Deutschland zurück gehen.

    Saludos

  5. Nach oben    #5

    aus Puerto de la Cruz
    108 Beiträge seit 04/2013
    Gracias
    15
    Der ENTWURF der kanarischen Regierung zur Regulierung der touristischen Vermietung erlaubt die Vermischung der touristischen Vermietung und der normalen Wohnungsvermietung nicht nur in touristischen Gebieten, sondern ermöglicht auch die touristische Vermietung in Wohngebäuden. Der Hotelverband ASHOTEL kritisierte den Entwurf mit der Begründung, dass die Zulassung dieser Mischung das Image des Unternehmens, das über viele Jahre und mit vielen Anstrengungen aufgebaut wurde, ruinieren könnte.

  6. Nach oben    #6

    2 Beiträge seit 01/2015

    Vermietung an Touristen

    Wir beschäftigen uns auch mit dem Gedanken uns auf Teneriffa eine Ferienwohnung zu kaufen und sie in der übrigen Zeit an Touristen zu vermieten. Wir waren etwas irritiert, wie groß das Angebot trotzdem ist und würden gern wissen, wie konkret die Erfahrungen von anderen Ferienhaus/wohnungs-Besitzern sind.

    Viele Grüße

  7. Nach oben    #7
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Idealerweise erwirbt man ein Objekt mit gültiger Vermietungslizenz. Man sollte sich nicht leitsinnig dazu verleiten lassen, ohne Erlaubnis an Touristen zu vermieten. Klar tun das viele ohne jede Lizenz und am Fiskus vorbei, doch es ist damit zu rechnen, dass dies in den kommenden Jahren wesentlich strenger kontrolliert wird als bisher. Die Digitalisierung macht die Verfolgung und Aufdeckung wesentlich einfacher. In dem Zusammenhang möchte man die großen Online-Portale zu Auskünften verpflichten. Bei Verstößen können empfindliche Strafen und geschätzte Nachforderungen verhängt werden.

    Macht euch also erst mal mit den zahlreichen Auflagen der jeweiligen Gemeinden vertraut und dann sucht nach einem Objekt, dass dementsprechend touristisch vermietet werden darf. Lasst euch die Lizenz vorlegen.

  8. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  9. Nach oben    #8
    Avatar von Hola
    426 Beiträge seit 11/2013
    Gracias
    50
    Ja genau so ist es... in los Cristianos zahlte ein Bekannter von mir 60 000 Euro Strafe. Es gibt sehr wenige Wohnungen, die legal vermietet werden dürfen.

  10. Nach oben    #9

    2 Beiträge seit 01/2015
    Vielen Dank für die Antworten, das hat uns schon sehr geholfen. Es war mir gar nicht klar, dass es nicht wirklich legal ist.

  11. Nach oben    #10

    71 Jahre alt
    4 Beiträge seit 08/2014
    Ich vermiete meine Pension nur an Überwinterer für exakt 6 Monate oder länger. Damit habe ich keine rechtlichen Probleme.

    http://www.pension-teneriffa.de/

  12. Nach oben    #11
    Avatar von MeinerEiner
    57 Jahre alt
    aus San Eugenio Alto
    610 Beiträge seit 04/2015
    Gracias
    134
    Das geplante Dekret ist ein Eigentor der Regierung. Ich glaube nicht, dass die Hotels die Steuern erbringen können, welche durch das Vermietungsverbot verloren gehen. Das erinnert mich irgendwie an Griechenland. Will ja nichts unterstellen, aber so einen Unsinn zu erlassen riecht doch stark nach Bestechung. Die Hotels sorgen durch Ihre "All Inklusiv" Verträge schon für erhebliche Einnahmenminderung bei der Gastronomie. Nun erreichen Sie, dass viele Einheimische, welche vor einiger Zeit auf Vermietung gesetzt haben, nun Ihre Existenzgrundlage verlieren.

    So wird das nichts mit der finanziellen Erholung Spaniens.

  13. Nach oben    #12
    Avatar von Hola
    426 Beiträge seit 11/2013
    Gracias
    50
    Ja was ihr schreibt stimmt ...ich denke auch das die Hotelgäste auch kein Restaurant ..keine Bars ..keine Autos usw brauchen ...natürlich im Vergleich zu jetzt dadurch gehen einige Sparten die Luft aus ...ist das was die oberen Herren wollen ?. Ich denke doch nicht

  14. Nach oben    #13

    aus adeje
    143 Beiträge seit 08/2012
    Gracias
    16
    Stimmt. Urlauber, die Ferienwohnungen mieten gehen nicht ins Hotel. Wenn die Vermietung hier auf den Kanaren verboten wird werden diese Urlauber woanders hinfahren. Durch ein Verbot der Kurzzeitvermietung von privaten Objekten schneidet sich die Regierung auf lange Sicht ins eigene Fleisch.
    Denn wenn diese Urlauber nicht mehr kommen gehen andere Einnahmen wie zum Beispiel durch Autovermietung (90 % dieser Gäste haben einen Mietwagen), Restaurant- und Freizeitparkbesuche, etc. verloren.
    Die Kurzzeitvermietung sollte zu 100% legalisiert werden. Das bringt mehr Steuereinnahmen und diese Urlauber sind, wie schon erwähnt, absolut keine Konkurrenz der Hotels.

  15. Nach oben    #14
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Ich glaube, hier wird einiges missverstanden. Es geht im Endeffekt doch nicht um ein generelles Verbot der privaten Vermietung an Touristen, sondern um Regulierung dieses Gewerbes und Schutz der Bevölkerung und Wahrung von Mindeststandards, was Ausstattung und Einrichtung betrifft.

    Es ist völlig nachvollziehbar, dass zu Wohnzwecken gebaute Wohnungen und Häuser in Wohnsiedlungen von der touristischen Vermietung ausgeschlossen werden können, wenn Einheimische in der selben Gegend keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden. Ebenso ist in touristischen Wohnanlagen ja auch das Dauerbewohnen durch die Eigentümer verboten.

  16. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  17. Nach oben    #15
    Avatar von Platano
    aus Teneriffa
    2.223 Beiträge seit 07/2013
    Gracias
    220
    Bravo Rainer für Deinen Klartext vielleicht nehmen diejenigen die betroffen sind Deinen Beitrag zu Herzen anstatt weiter zu jammern.

  18. Nach oben    #16
    Avatar von Hola
    426 Beiträge seit 11/2013
    Gracias
    50
    Unter drei Monaten ist es touristische Vermietung und da muss man aufpassen, vor allem wenn man böse Nachbarn hat.

  19. Nach oben    #17
    Avatar von Sommerlotte
    1 Beiträge seit 11/2015

    Vermietungslizenz Teneriffa

    Hallo in die Runde,
    ich will meine Wohnung vermieten. Wie komme ich an eine Vermietungslizenz?

  20. Nach oben    #18
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Eine Vermietungslizenz bei gewöhnlicher Langzeitvermietung brauchst du nicht. Vermieten ist hier ja grundsätzlich nicht verboten, wenn die Wohnung nicht zu einer touristischen Wohnanlage gehört. Die Wohnung sollte außerdem natürlich bewohnbar sein (gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung) und ein Mietvertrag mindestens für ein halbes Jahr gelten. Alle Mieteinnahmen sind zu versteuern.

    Für kurzfristige Angebote an Feriengäste gibt es etliche bürokratische Hürden und Mindeststandards zu beachten. Es gibt inzwischen auf dieses Thema spezialisierte Agenturen, die die Beantragung der Vermietungslizenz und anforderungskonforme Einrichtung der Ferienwohnung als Komplettpaket anbieten.

  21. Nach oben    #19

    aus El Médano - Granadilla de Abona
    97 Beiträge seit 04/2015
    Gracias
    23

    Urteil zur Privatvermietung

    Der Hotelverband hat versucht seine Interessen durchzusetzen. Die kanarische Regierung ist mit dem Gesetz dazu durchgefallen. Bei den Hotels geht es um Wirtschaftsinteressen. Die privaten Wohnungseigentümer sind aber Wähler.

  22. Nach oben    #20
    Avatar von ccc
    1 Beiträge seit 07/2017
    Ich kenne in meinem nächsten Umfeld wirklich einige Eigentümer die Geldstrafen bezahlt haben.

  23. Nach oben    #21

    aus München
    3 Beiträge seit 10/2017

    Appartments im Abama Golf Resort Guia de Isora

    Wir haben Glück gehabt und ein schönes Stück Land, im luxuriösen Urlaubsresort Abama Golf, für einen akzeptablen Preis ergattern können. Im nächsten Jahr wollen wir uns vom Architekten dort unser Traumhaus bauen lassen. Das Haus geht jetzt in Planung. Ein Großteil des Hauses wollen wir selber nutzen. Wir haben allerdings auch daran gedacht zwei Appartements mit ca. 55 qm in das Haus zu integrieren. Diese sollen auch von Freunden und Familie genutzt werden können.

    Ist es uns nach den neuen Regeln möglich die Appartements auch an Touristen zu vermieten? Das Haus befindet sich ja, in einem touristischen Gebiet. Natürlich würden wir die erforderlichen Genehmigungen einholen und die dafür anfallenden Steuern bezahlen. In unserem Kaufvertrag für das Grundstück, ist kein Absatz finden, der uns die Vermietung verbietet. Ist es richtig, dass wir die Vermietung der Appartements nicht öffentlich (z.B. Internet) bewerben dürfen?

    Würdet Ihr Abama Fragen ob sie die Vermietung gegen ein entsprechende Vermittlungsprovision übernehmen würden? (Hausmeister und Reinigungsdienste eingeschlossen.) Vermutlich würden sie die Appartements dann nur vermieten wenn das Hotel und alle anderen Immobilien schon vermietet sind.

    Danke im voraus für Eure Einschätzung.
    Gruß Andi

  24. Nach oben    #22
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Heute wurde erneut der Entwurf eines Dekrets veröffentlicht, mit dem die kanarische Regierung die private Ferien-Vermietung in touristischen Zonen verbieten will. Bislang nur ein Entwurf, nichts weiter.

  25. Nach oben    #23
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669

    Ferienvermietungsverbot aufgehoben

    El Tribunal Supremo ha anulado el precepto del decreto de viviendas vacacionales del Gobierno canario que prohíbe a sus propietarios alquilarlas por habitaciones sueltas, al no encontrar ninguna razón que justifique esa limitación, ni siquiera en las molestias a los vecinos.
    Damit sollte das Thema nun wirklich vom Tisch sein und zumindest in dieser Sache Klarheit herrschen. Das wird die Preise vieler attraktiver Appartments in touristischen Zonen nochmal steigen lassen.

    Allerdings sollte man keine voreiligen oder falschen Schlüsse aus dem heutigen Urteil ableiten. Die unzähligen illegalen Ferienwohnungen werden durch das heutige Urteil nämlich nicht automatisch legal. Auch weiterhin gelten die Bestimmungen der Gemeinden, jede Ferienwohnung anzumelden, unterschiedliche Auflagen zu erfüllen und es dem Finanzamt mitzuteilen. Legale Ferienwohnungen tragen sichtbar ein "Vv"-Schild am Eingang und haben innen einen gut sichtbaren Hinweis auf das Vorhandensein von Beschwerdeblättern.

    Aber noch mehr als die Gemeiden schauen derzeit die Finanzämter hin und haben alle großen Vermittlungsbörsen zu ihren Handlangern gemacht: Airbnb, Homeaway (FeWo-Direkt), und Consorten müssen ihre Daten fortan jährlich den Finanzämtern mitteilen.

  26. Nach oben    #24
    Descansa en paz Avatar von Zauberin60
    aus Guargacho
    366 Beiträge seit 06/2017
    Gracias
    50
    Was ist mit Gebäuden/Resorts, die mehr als halb Hotel, und der Rest privat ist?
    Ich habe gehört, da gibt es dann keine Genehmigung für private Ferienvermietung?

  27. Nach oben    #25
    abgemeldet
    42 Beiträge seit 11/2018
    Gracias
    1

    Zwangsmeldung durch Portale

    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    Aber noch mehr als die Gemeiden schauen derzeit die Finanzämter hin und haben alle großen Vermittlungsbörsen zu ihren Handlangern gemacht: Airbnb, Homeaway (FeWo-Direkt), und Consorten müssen ihre Daten fortan jährlich den Finanzämtern mitteilen.
    Seit letztem Jahr sind alle Vermieterportale verpflichtet den Mieter, den Vermieter (Eigentümer) und alle Buchungsdaten zu erfassen und dem Finanzamt weiterzuleiten. Alle drei Monate muss man seine Steuererklärung für die Ferienwohnung abgeben und seine 17 bzw 18 % Steuern zu entrichten. Da ich keinen Residenten-Wohnsitz in Europa habe, bezahle ich 24 % Steuern.

    Nehmen wir den Normalfall an: Ein Deutscher hat auf Tenerife eine Ferienwohnung und muss diese in Deutschland angeben. Er muss für alle Einnahmen im Ausland seine Steuern in dem Land seiner Residencia entrichten, ABER...durch das Doppelbesteuerungsabkommen D/ES wird einem in Deutschland die Steuer um die in Spanien entrichteten Steuern gutgerechnet oder abgerechnet. Deshalb kann man in Deutschland nur den Jahressteuerantrag ausfüllen wenn die Steuern in Spanien bezahlt sind.

    Das Privatvermieter keine Steuern bezahlen ist bald vorbei. In Puerto wurden 17 Personen eingestellt, die die Wohnungen abklappern und die Mietverträge kontrollieren. Im Süden wurden schon Multas von mehr als 30 000.- Euro kassiert......in dieser Beziehung ist man als Deutscher in der Schusslinie.

  28. Nach oben    #26
    Avatar von Armin P.
    aus Kaufbeuren
    551 Beiträge seit 12/2018
    Gracias
    99
    Jepp, vorbei an den den gesetzlichen Gegebenheiten kann es richtig teuer werden, wenn nicht sogar sauteuer. Find ich persönlich auch absolut in Ordnung wenn man aus einem sauberen Milieu in einem sauberen Milieu Urlaub machen möchte.

  29. Nach oben    #27
    abgemeldet
    42 Beiträge seit 11/2018
    Gracias
    1

    polizeiliche Anmeldung von Gästen

    Alle Gäste (Touristen) einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses müssen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft polizeilich gemeldet werden. Es drohen hohe Strafen bei Missachtung. Verantwortlich ist der Vermieter des Ferienobjektes.

    Hier die Melde-Seite: https://hospedajes.ses.mir.es/hosped...icacion/inicio

    Bei Vermietungen über Portale muss der Eigentümer dafür sorgen, das er oder eine damit betreute Person dieses durchführt. Der spanische Staat will alle Möglichkeiten nutzen die Schwarzvermieter aufzudecken und zu zwingen ihre Abgaben zu leisten. Ich persönlich finde das gut, so vermindert sich das dumping-Angebot vieler Schwarzvermieter.

    Früher behauptete man einfach, dass alle Mieter nur Freunde aus dem Buddelkasten seien. Aber auch bei dieser Konstellation geht der spanische Fiskus von Gewinnstreben aus. Freie Nutzung haben nur noch Familienangehörige der ersten Linie, und für diesen Zeitraum der familiären Nutzung zahlt man trotzdem noch die Eigennutzungssteuer.

  30. Nach oben    #28
    Avatar von ThomasHerzog
    59 Jahre alt
    aus EL Sauzal + Hanau
    233 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    90

    Vivienda Vacacional

    Ich hätte da mal ein Problem:

    Unsere Gemeinde ist auf die glorreiche Idee gekommen mittels Bauordnung die Ferienvermietung im gesamten Ort zu verbieten. Sie glauben dabei ganz schlau zu sein und das nicht über einen Beschluss der Gemeinde zu regeln - der Zahn ist ihnen 2011 vom Cabildo per Boletín gezogen worden. Sie glauben offensichtlich ein Schlupfloch gefunden zu haben, indem sie die Ferienvermietung explizit auf als Rustico bezeichneten Flächen erlauben (nur das man dort halt nicht bauen darf) und dann haben sie einen Campingplatz im Wald oberhalb des Schießstandes und des Hundeübungsplatzes & des Tierschutzvereins auch noch erlaubt. Man erkennt in den Vorschriften und Beschlüssen ganz klar, dass sie entgegen ihren öffentlichen Verlautbarungen jede Vermietung von Hotel bis Ferienvermietung unterbinden wollen.

    Ich würde vom Bauchgefühl sagen, dass ein solches Vorgehen rechtswidrig ist. In Deutschland wäre es ein enteignender Eingriff. Der geht ohne eine entsprechende Regelung mit Schadensersatz nicht. Außerdem wäre es ein Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum. Verwaltungsrechtlich ginge so eine Regelung ohne Beschlüsse der Gemeindevertretung auch nicht. EU-rechtlich dürfte so eine Regelung auch keinen Bestand haben.

    Weiß jemand, ob eine Gemeinde so was schon mal durchgebracht hat? Oder hat jemand einen umsetzbaren Vorschlag wie man dagegen vorgehen kann??

  31. Nach oben    #29
    Avatar von atlanticview
    258 Beiträge seit 09/2014
    Gracias
    24
    Hola Thomas
    hattest du denn bereits eine Genehmigung zur Touristischen Vermietung und damit eine VV Nummer?

    Falls nicht, es gibt sogar in Deutschland Gegenden in denen Touristische Vermietung untersagt ist und dies ist rechtens.

  32. Nach oben    #30
    Avatar von ThomasHerzog
    59 Jahre alt
    aus EL Sauzal + Hanau
    233 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    90
    Sowohl als auch. Ja ich habe für ein Objekt die VV-Genehmigung seit Jahren. Die Gemeinde war sogar hier und hat das alles abgenommen - da kam sogar die Guardia Civil und hat sich das angeschaut! Wir haben auch für die "normale" Langzeitvermietung eine Genehmigung bekommen - wußte vorher gar nicht das es so was gibt. Aber die Dame der Gemeinde meinte sie müsste sich das mal anschauen und war mit der Policia Local da, schaute sich alles an und und war zufrieden; hat dann vermerkt, dass wir auch Langzeitvermieten dürfen. War mir nur recht (je mehr Abnahme desto weniger Ärger). Außerdem ist alles angemeldet und Steuern werden bezahlt. Bis dahin ist alles im grünen Bereich. Ob die bei uns die Genehmigung irgendwann widerrufen, jetzt da sie endlich eine Regelung geschaffen haben steht in den Sternen, denn letztes Jahr haben die Helden von der Gemeide bereits bei vielen Nachbarn die Genehmigung widerrufen).
    Wir betreuen für eine SL noch zwei Immobilien, bei denen nach Renovierung die VV gemacht werden soll und das würde dann nicht klappen.
    Habe also beide Situationen VV vorhanden und VV muss noch gemacht werden.

  33. Nach oben    #31

    141 Beiträge seit 04/2021
    Gracias
    32
    Welche Gemeinde ist das denn?
    Des weiteren dachte ich, gäbe es da einen Beschluss des Parlaments, dass die Vermietung nicht ohne weiteres verboten werden darf.

    Die VV wird doch vom Gobierno de Canarias vergeben und nicht von der Gemeinde!? Dann müssten diese das widerrufen...

  34. Nach oben    #32
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Das Widerrufen einer bereits erteilten touristischen Vermietungslizenz steht auch meiner Ansicht nach auf eher wackeligen Beinen. Doch wie so oft ist im Recht sein und Recht bekommen, nicht automatisch dasselbe. Da bei dieser Thematik viele Gesetze und Zuständigkeiten miteinander kollidieren, wird nur ein engagierter Rechtsbeistand helfen können, dieser behördlichen Willkür entgegenzutreten. Leider sind die spezialisierten Köpfe eher an einfachen Fällen interessiert und der Rechtsweg dauert nicht selten mehrere Jahre.

  35. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  36. Nach oben    #33
    Avatar von ThomasHerzog
    59 Jahre alt
    aus EL Sauzal + Hanau
    233 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    90
    Da die Bauordnung eine touristische Vermietung verbietet, erteilt die Gemeinde mit Hinweis auf den Bebauungsplan einfach die Zustimmung. Sie hoffen, da sie grundsätzlich erklärt haben, die touristische Vermietung zu unterstützen und die Erlaubnis in ruralen Zonen grundsätzlich erteilen ein Schlupfloch gefunden zu haben. Mich würde interessieren, ob etwas Vergleichbares von anderen Gemeinden bekannt ist.
    Als Jurist ist mir der Spruch "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" durchaus geläufig. Noch habe ich keinen negativen Bescheid und es gibt keinen Grund zur Klage. Ich würde mir eine Klage auch gut überlegen. Denn neben dem Risiko vergeudet man viel Zeit für nix.
    Lieber wäre mir, die Presse und die Inselregierung auf den Schmuh aufmerksam zu machen. Wenn die das Problem erledigen, dann spare ich mir den Stress.


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