Zitat von
Rainer
Die Anpassung soll nun erst zum 2. Dezember 2024 in Kraft treten, nachdem das Gastgewerbe um noch mehr Vorbereitungszeit gebeten hat. Dabei hat man doch fast alle erforderlichen Daten schon durch Buchung, Zahlung und Ausweise der Gäste. Das Einzige, was zusätzlich erhoben werden müsste, ist das Verwandtschaftsverhältnis zu mitreisenden Minderjährigen. Da private Ferienwohnungsvermieter nicht so viele Gäste haben, sollte die erweiterte Datenübertragung keinen nennenswerten Mehraufwand verursachen.
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