ich habe irgendwo gelesen, das es in Spanien ein relativ neues Küstenschutzgesetz gibt. Danach müssen Häuser einen Mindestabstand zur Küste haben. Alte Bauten sollen keinen Bestandsschutz haben.
Ist da was dran und gilt das auch auf Teneriffa? Dies wäre für den Fall, dass man sich doch eine Immobilie kauft, wichtig zu wissen.
Das spanische Küstenschutzgesetz gibt es schon seit 1988.
Theoretisch galt das auch für Teneriffa.
Praktisch fängt man jetzt erst an es auch durchzusetzen.
Ich frage mich, was dann mit all den anderen Gebäuden neben dem Hotel Medano ist. Und an der Costa Adeje wären so viele Gebäude betroffen, dass ein Rückbau das Gebiet für Jahrzehnte verschandelt.
Mir haben Einheimische daraufhin erklärt, dass es eigentlich so etwas wie Bestandsschutzvereinbarungen gibt, die zwar Neubauten in der Küstenzone ausschließen aber den Bestand zumindest tolerieren. Angeordnete Abrisse sollen politische Einzelfälle sein und zwar meist dann, wenn die Herren Entscheider selbst nach dem Grundstück begehren oder persönliche oder politische Gegner ruinieren wollen. So soll auch der Abriss vom Hotel Medano die Folge einer persönlichen Feindschaft zur Inhaberfamilie sein.
So oder so. Das kommt alles zu spät. Was verbaut ist, ist verbaut.
Ich hatte die Frage gestellt um auch andere darauf hinzuweisen. Ich habe gelesen, dass es skrupellose Verkäufer gibt, die in der Küstenschutzzone Häuser und Grundstücke verkaufen, obwohl Sie wissen, dass dort eventuell abgerissen oder eben nicht gebaut werden darf. Jemand, der die Gesetze nicht kennt, kann da leicht drauf reinfallen.
Absolut richtig. Ich würde in illegal bebauten Zonen auch nie kaufen, obwohl gerade dort die Preise weiterhin unbeeindruckt hoch sind. Wahrscheinlich weil es niemand ernst nimmt und der Bestandsschutz bzw. die Tolerierung ja schon einmal verlängert worden ist. Ich weiß nicht wer darüber zu bestimmen hat aber wahrscheinlich ist der Regierung bewusst, dass da zu viele Existenzen dran hängen wenn man das von heute auf morgen platt macht.
Ich finde das mit dem Schutzstreifen übrigens nicht schlecht. Aber es fehlt an Aufklärung. Vielleicht hat ja jemand Informationen, wie das Gesetz genau aussieht und auf was man achten sollte.
ich habe gelesen dass die Schutzfrist für legale Bauten im Küstenbereich um weitere 75 Jahre verlängert wurde und zusätzlich der Weiterverkauf ermöglicht wurde. Vorher lief die 30-jährige Duldung im Jahr 2018 aus und nur die Erben durften nach dem Tod der Besitzer diese Ausnahmegnehmigung nutzen.
Wer hat aktuelles über das küstengesetz.Möchte mein Haus verkaufen und habe Information bekommen dass in der Küstenzone eine Änderung im Grundbuch nicht mehr möglich ist...
Daher auch kein Verkauf....Bin konsterniert....LG Georg
Das Küstenschutzgesetz gibt einen Mindestabstand zur Hochwasserlinie vor.
Wie weit ist dein Gebäude davon entfernt?
Abgerisen wurden bisher fast nur sogenannte Wochenendhäuser.
Lustig wird es in TenBel, da sind Wohnungen betroffen die direkt am Wasser srehen und wo man nichtmal wie es laut Gesetz Vorschrift ist als Fußgänger langzugehen ( nicht ohne einen Zaun zu überwinden)
Also Ruhig Blut - wieso willst du wieder verkaufen?
Habe das ganze seit 2000 damals gab's das Gesetz in der Form nicht. Abstand etwa 10m vertikal und 20m horizontal. Verkaufe weil ich mittlerweile alleinstehend bin und in Österreich und Ungarn auch noch 4 Häuser habe. Mir wird das alles zu viel und ich werde nicht jünger. Neben dem Zaun kann man zum Meer runtergehen. Das Haus ist baugenehmigt und eingetragen mit Registernummer.
Das Küstenschutzgesetz bezieht sich ja auf eine EU Richtlinie und ist schon vor der Jahrtausendwende in Kraft gewesen.
Jahre oder jahrzentelang war es üblich auf die Baugenehmigung zu xxxxxx und darauf zu setzen es gibt fast immer eine nachträgliche Genehmigung..
Bisher wurden fast nur (bis auf die Häuser unter der Autobahn bei Candelaria) Wochenendhäuser abgerissen, für einige andere Gebäude wurde sehr halbherzig eine Abrissverfügung ausgesprochen, aber kaum durchgeführt.
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