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Kanarienvogel
Wenn dir deine deutsche Krankenversicherung das Formular S1 (früher E-122) mitgibt, dann wirst du selbstverständlich (im Rahmen der europäischen Normen) hier aufgenommen.
Rechtlich bleibst du bei deiner deutschen Krankenversicherung als Rentnerin versichert - und die bekommen auch die Beiträge, die von deiner Rente einbehalten werden. Aber die Leistungen werden von der spanischen Seguridad Social erbracht - und dann nachträglich mit der deutschen Sozialversicherung abgerechnet.
Mit dem Formular und dem Rentennachweis (und Pass und Formular EX-18) kannst du die "Residencia" beantragen. Dabei wird dir auch die NIE zugeteilt. Damit gehst du dann zum Kundencenter der Seguridad Social (CAISS), und die nehmen dich dann auf. Dann gehst du zum Ambulatorio oder Centro Salud in der Nähe deines Wohnortes, und nachdem du deinen Hausarzt gewählt hast, bekommst du die vorläufige Krankenversicherungskarte. Das war's dann auch schon.
Die deutsche bisherige Krankenkasse bleibt zuständig, wenn du in Deutschland bist und zum Arzt musst.
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