+ Auf Thema antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Steuerliche Fragen zur Selbstständigkeit

  1. #1

    51 Jahre alt
    aus Köln
    9 Beiträge seit 09/2013

    Steuerliche Fragen zur Selbstständigkeit

    Liebe Wahl-Tinerfeños,

    meinen Job kann ich zum Glück einfach mitnehmen, sodass die spanische Arbeitsmarktsituation nicht das Problem ist. Und Spanisch spreche ich ebenfalls. Auf der Seite ist also alles unproblematisch.

    Allerdings würde ich mich gerne mehr über die steuerlichen und administrativen Fragen, die mit einer solchen Auswanderung als Selbständiger verbunden sind. Ich habe zwar schon so einiges gelesen, aber ganz klar ist mir das alles noch nicht.

    Liebe Grüße
    Steffi

  2. Nach oben    #2
    Avatar von heinz1965
    59 Jahre alt
    aus Paraguay
    88 Beiträge seit 11/2013
    Gracias
    13
    Hallo entsprechend Deiner Angaben nimmst Du Deinen Arbeitsplatz mit. Das besdeutet, dass Du sowohl in Deinem Herkunftsstaat BRD als auch in Spanien steuerpflichtig bist. Du erklaerst Deine vollstaendigen weltweiten Einkuenfte sowohl in der BRD als auch zusaetzlich in Spanien. Dazu wirst Du eine Steuerkanzlei benoetigen, die sowohl das spanische als auch das BRD Steuerrecht beherrscht. Eine einfache Gestoria ist da unzureichend.


  3. Nach oben    #3

    51 Jahre alt
    aus Köln
    9 Beiträge seit 09/2013
    Hallo Heinz,

    soweit ich weiß, bin ich in dem Land steuerpflichtig, in dem ich mehr als 183 Tage pro Jahr lebe. Könnten auch 180 oder 181 Tage sein, nagel mich bitte nicht fest, aber Doppelbesteuerungen gibt es nicht mehr. Wenn ich also meinen Wohnsitz vollständig nach Spanien verlege, zahle ich dort auch Steuern. Sonst müsste ich jetzt schon in Deutschland, den USA, den Niederlanden, Tschechien und noch ein paar anderen Ländern Steuern zahlen, in denen meine Auftraggeber sitzen :-)

    Viele Grüße
    Stefanie

  4. Nach oben    #4
    Avatar von heinz1965
    59 Jahre alt
    aus Paraguay
    88 Beiträge seit 11/2013
    Gracias
    13

    Steuerpflichten

    Die Steuerpflicht besteht nebeneinander in der Regel in dem Land, dessen Staatsangehoerigkeit der Buerger besitzt und in dem Land, in dem er hauptsaechlich wohnt und in dem Land, in dem das jeweilige Einkommen erzielt wird.
    Das bedeutet, das der Deutsche, der in Spanien wohnt und in den USA Einnahmen erzielt diese Einkuenfte grundsaetzlich in allen 3 Laendern zu deklarieren hat. (daher erhaelt der BRD Rentner, der in Spanien wohnt regelmaessig Post vom Finanzamt Neubrandenburg)
    Es gibt die Regelungen zur beschraenkten und unbeschraenkten Steuerpflicht, die in der Praxis dazu fuehren koennen, dass nicht in allen 3 genannten Laendern alles deklariert und versteuert werden muss. Auch gibt es durch Doppelbesteuerungsabkommen die Regelung, dass in einem Land gezahlte Steuern ganz oder teilweise in den anderen Laendern angerechnet werden.
    Insgesamt ist es eine sehr umfangreiche Materie, die durch passende Fallgestaltung verkompliziert oder auch vereinfacht werden kann.
    Da Gesetze und Erlasse durch Juristen gefertigt werden und diese die bestmoegliche Loesung fuer ihren Berufsstand anstreben sind unkomplizierte, leicht zu befolgende, einfache Regelungen ausgeschlossen.
    Daher auch mein Rat nicht eine Gestoria zu befragen sondern eine Steuerkanzlei.

  5. Nach oben    #5

    51 Jahre alt
    aus Köln
    9 Beiträge seit 09/2013
    Ich bin nach wie vor skeptisch. Ein Kollege von mir (ebenfalls Übersetzer mit Kunden auf der ganzen Welt) lebt und arbeitet in Spanien und zahlt nicht in sämtlichen Ländern seiner Auftraggeber Steuern. Genauso wenig wie ich hier in Deutschland. Das wäre auch nahezu unpraktikabel. Aber ich schaue mich vor Ort auf jeden Fall mal nach einem Steuerberater um. Danke!

  6. Nach oben    #6

    3 Beiträge seit 05/2014

    Versteuerung

    Ist zwar länger her, aber vielleicht noch für wen anderes interessant.
    Das ist hier so nicht ganz richtig. Es ist egal wo auf der Welt deine Kunden sitzen. Es ist massgeblich entscheidend WO das Geld verdient wird. Also wo die Rechnung erstellt wird. Wenn er also als Autonomo in Spanien dauerhaft wohnt, zahlt er auch in Spanien seine Steuern. Du solltest das Gewerbe in Deutschland aber abmelden, da du sonst zumindest eine Steuererklärung dort regelmäsig machen musst.


+ Auf Thema antworten

Ähnliche Themen

  1. Besteuerung als Rentner auf Teneriffa
    Von Ex Canario im Forum Auswandern, Leben & Arbeiten auf Teneriffa
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 21.11.2023, 14:02
  2. Nur 10 Fragen an Teneriffa-Urlauber
    Von Albatros im Forum Eindrücke, Fotos und Reiseberichte
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 28.08.2016, 12:59
  3. Das erste mal auf Tenriffa und eine Menge Fragen??
    Von Trevor im Forum Erholung, Sport & Freizeit auf Teneriffa
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 15.05.2014, 21:58
  4. Noch ein paar Fragen zum Auswandern
    Von Inseltraum82 im Forum Neuvorstellungen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 02.04.2012, 12:54
  5. Fragen zum ersten Teneriffa-Urlaub
    Von NGargh im Forum Teneriffa-Reisen, Flüge & Urlaubsplanung
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 24.08.2011, 15:44

Lesezeichen für Steuerliche Fragen zur Selbstständigkeit

Lesezeichen