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Thema: Residentenrabatt beim Reisen

  1. #1

    73 Jahre alt
    51 Beiträge seit 04/2013
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    3

    Residentenrabatt beim Reisen

    Hallo, liebe Mitglieder des Teneriffaforums,
    wie kann ich den Rabatt für Flugreisen und Fährverbindungen bekommen? Bekomme ich das auch als Überwinterer ohne festen Wohnsitz auf Teneriffa?

  2. Nach oben    #2
    Avatar von miro
    53 Jahre alt
    aus Santa Cruz de Tenerife
    37 Beiträge seit 05/2011
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    2
    Bekommen vielleicht schon aber legal ist die Inanspruchnahme dann nicht.


  3. Nach oben    #3
    Avatar von Hola
    384 Beiträge seit 11/2013
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    49
    Bei Reisebuchungen als Ausländer erhält man meist die Fehlermeldung, dass der Wohnsitz des Reisenden nicht online überprüft werden konnte, weshalb vor Reiseantritt eine Bescheinigung vorgelegt werden muss, das Certificado de Residencia de Viajes. Ich habe meinem Wohnsitz in Deutschland und auf Teneriffa eine Wohnung wo ich auch angemeldet bin. Ich hole mir das Reisezertifikat für Flüge und Schiffe jedes halbe Jahr beim Rathaus. Das geht schnell und kostet kaum was – in Puerto de la Cruz aktuell 1,53 Euro.

  4. Nach oben    #4
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    3.060 Beiträge seit 11/2010
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    1.402
    Im Sinne des Gesetzes richtet sich der Rabatt nur an echte Residenten, die ihren "einzigen Wohnsitz" auf den Kanarischen Inseln haben und dadurch geografisch benachteiligt sind. Deutsche Urlauber oder Überwinterer gehören nicht zu den Berechtigten.

    Als Ausländer erhält man das Certificado meistens auch, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt aber legal wird der Einsatz dadurch nicht. Wegen des zahlreichen Missbrauchs verlangen einige Reiseanbieter inzwischen auch einen spanischen Pass oder Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung (Tarjeta de Residencia)...

    https://www.teneriffaforum.de/showth...A4nderregister

    Nur das Reisezertifikat vorzeigen reicht immer seltener aus. Da die Reiseanbieter den Rabattanspruch ihrerseits nachweisen müssen, werden sie bei Kontrollen eher kein Auge zudrücken. Immer öfter wird ein elektronischer Datenbankabgleich (SARA) durchgeführt. Das wird sicherlich bald Standard. Wenn sich erst beim Einchecken herausstellt, dass man gar kein echter Resident ist, gibt es Probleme.

  5. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  6. Nach oben    #5

    73 Jahre alt
    51 Beiträge seit 04/2013
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    3
    Vielen Dank für die Infos.

  7. Nach oben    #6
    Avatar von Kanarienvogel
    65 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    256 Beiträge seit 05/2013
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    81
    Zitat Zitat von Hola Beitrag anzeigen
    Ich habe meinem Wohnsitz in Deutschland und auf Teneriffa eine Wohnung wo ich auch angemeldet bin. Ich hole mir das Reisezertifikat für Flüge und Schiffe jedes halbe Jahr beim Rathaus.
    Damit begehst du Subventionsbetrug.

    Eigentlich muss man für das Reisezertifikat beim Rathaus immer auch die Residencia (das grüne Kärtchen/Zettel, die Eintrag in das EU-Ausländer-Zentralregister von Spanien) vorlegen. Die Realität sieht aber häufig so aus, dass die Vorlage der NIE und des Passes ausreicht. Obwohl das gegen Gesetze verstößt, kommen so viele unberechtigterweise in den Genuss des Reisekostenzuschusses, der ihnen eigentlich nicht zusteht.

    Wer den Residentenrabatt missbraucht, macht sich strafbar!

  8. Kanarienvogel´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  9. Nach oben    #7
    Avatar von Kaleika
    aus Teneriffa Nord; Las Candias
    11 Beiträge seit 07/2018
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    3

    Residentenrabatt auf 75 % erhöht

    Te informamos que, el pasado 13 de julio de 2018, el Ministerio de Fomento y a través de la DGAC (Dirección General de Aviación Civil), emitió una nueva resolución que entra en vigor hoy 16 de julio, en la que amplía el porcentaje de las bonificaciones de residentes en Canarias y Baleares, fijando la cuantía en el 75% para billetes emitidos en tarifas públicas, Corporate, de Tour-operación y Grupos. Además, la bonificación resultante será aplicable también en la contratación de la primera male Visítanos en nuestro blog para agentes de viajes.

  10. Nach oben    #8
    Avatar von webwood
    aus Puntillo del Sol
    242 Beiträge seit 11/2018
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    74

    Eine Überlegung...

    Wenn ich von Teneriffa via Madrid nach Mallorca fliege, hätte ich fast die gesamte Reise in Spanien zurück gelegt. Von Mallorca nach München gäbe es dann ohnehin Billigstflüge zu Hauf.

  11. Nach oben    #9
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    3.060 Beiträge seit 11/2010
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    1.402
    Das klappt, vorausgesetzt es besteht Anspruch durch Eintragung ins EU-Ausländerregister.

    Die Reise sollte dann aber gestückelt gebucht werden, also Teneriffa nach Mallorca und Mallorca nach München getrennt voneinander.

  12. Nach oben    #10
    Avatar von webwood
    aus Puntillo del Sol
    242 Beiträge seit 11/2018
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    74
    Danke aber dann bringt das für mich nichts. Bin nämlich noch nicht eingetragen sondern habe nur die NIE und das Empadronamiento.

  13. Nach oben    #11

    22 Beiträge seit 12/2022
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    2

    Reiserabatt schon bei Auswanderung?

    Hallo,
    wir werden uns in Deutschland abmelden und möchten richtig nach Teneriffa einwandern. Immobilieneigentum und NIE-Nummer haben wir schon. Kann man dann schon ein Einheimischen-Fährticket mit Rabatt kaufen oder erst wenn wir dort angemeldet sind?

  14. Nach oben    #12
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    3.060 Beiträge seit 11/2010
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    1.402
    Wohneigentum, eine NIE oder Empadronamiento allein reichen nicht aus.

    Siehe Artikel 3, Erlass 1316/2001...

    https://www.boe.es/eli/es/rd/2001/11/30/1316

    Demnach gilt die Inanspruchnahme des Residentenrabatts erst nach erfolgter Wohnsitznahme samt polizeilicher Registrierung aller zu begünstigenden Reisenden.

  15. Nach oben    #13
     Unterstützer/in Avatar von MiLe
    61 Jahre alt
    aus Fasnia
    417 Beiträge seit 04/2022
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    Das komische Reisezertifikat habe ich noch nie gebraucht. Ich wusste bisher gar nicht, dass es das überhaupt gibt. Egal ob mit Naviera oder Olsen nach Gran Canaria oder Flug nach Malaga mit Vueling. Habe immer nur meine grüne Residencia-Karte vorgezeigt.

  16. Nach oben    #14
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    3.060 Beiträge seit 11/2010
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    1.402
    Richtig. In der Regel genügt das Vorzeigen der grünen Karte oder Angabe der NIE, wenn man wirklich registriert ist. Das besagte Reisezertifikat dient Ausländern heute eher als Ersatznachweis für die seltenen Fälle, in denen der elektronische Abgleich scheitert, z. B. kurz nach Registrierung, weil der Abgleich mit dem elektronischen Abgleichregister (SARA) mitunter Wochen oder Monate dauern kann.

    Das wertlose Reisezertifikat kann man sich bei fast allen Gemeinden jederzeit als PDF im Bürgerordner des Sede electrónica kostenlos herunterladen.

  17. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  18. Nach oben    #15
     Unterstützer/in Avatar von MiLe
    61 Jahre alt
    aus Fasnia
    417 Beiträge seit 04/2022
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    167
    Aha! Das könnte erklären, warum ich bei den Fähren nochmal zur Kontrolle ins Büro des jeweiligen Fährbetreibers musste aber einige Wochen später beim Flug gleich durchmarschieren konnte. Da bekam ich sogar vorher per E-Mail eine Mitteilung, dass die Überprüfung des Rabattanspruches positiv beschieden worden sei. Wahrscheinlich hatten dann in der Zwischenzeit die Mühlen langsam weitergemahlen.

  19. Nach oben    #16

    22 Beiträge seit 12/2022
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    2
    Danke. Ich dachte mir das schon so, wollte aber sicher gehen.

  20. Nach oben    #17
    Avatar von webwood
    aus Puntillo del Sol
    242 Beiträge seit 11/2018
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    74
    Ich habe extra bei Fred Olsen nachgefragt, ob meine NIE und Empadronamiento für den Residentenrabatt ausreichend wären und ich sagte auch, dass ich die Residencia-Karte noch nicht habe. Die Antwort war, dass ich dann keinen Anspruch auf den Rabatt habe.

  21. Nach oben    #18
    Avatar von pegeko
    aus Nordküste
    82 Beiträge seit 09/2017
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    30
    Ist doch auch klar. Der steuersubventionierte Rabatt steht rechtlich nur echten Residenten zu. Man muss immer im SARA eingetragen sein oder die grüne Karte vorzeigen können. Nur das certificado de viaje und mein Pass haben nicht ausgereicht. Das betraf Vueling, Air Europa und Ryan Air.

    Ich war immer in der automatischen Residentenerkennung SARA gespeichert und plötzlich haben sie mich nicht gefunden. Ich musste das Certificado de Viaje präsentieren. Bei BINTER kann man dennoch online einchecken und zeigt das Certificado erst beim Boarding. Da spart man sich die Schlange an der Facturación.

  22. pegeko´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  23. Nach oben    #19
     Unterstützer/in Avatar von MiLe
    61 Jahre alt
    aus Fasnia
    417 Beiträge seit 04/2022
    Gracias
    167
    Genau, bei meinen letzten Fährfahrten (Naviera und Olsen) war es so, dass ich vor Betreten der Fähre ins Büro und meinen Residentenstatus nachweisen musste. Mittlerweile bin ich im System erfasst, also fällt das jetzt flach - steht dann aber auch explizit auf der Buchungsbestätigung.

  24. Nach oben    #20
    Avatar von webwood
    aus Puntillo del Sol
    242 Beiträge seit 11/2018
    Gracias
    74
    Also meine NIE und die Gemeindeanmeldung könnte ich ja vorlegen.

    Dann buche ich halt erstmal mit Rabatt und schlimmstenfalls zahle ich nach. Doch möchte ich nicht mit meinem grottenschlechten Spanisch rumdiskutieren während dessen die Fähre ablegt.

    Ein mulmiges Gefühl bleibt mir also trotzdem.

  25. Nach oben    #21
    Avatar von remende
    285 Beiträge seit 06/2012
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    60
    Die Fähr- bzw. Luftfrachtführer bekommen den staatlichen Zuschuss nur erstattet, wenn sie nachweisen, dass der Reisende im System als Einwohner der Kanaren gelistet ist.

  26. remende´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  27. Nach oben    #22

    273 Beiträge seit 12/2019
    Gracias
    81
    Das Wort "Residencia" hat leider schon zu soviel Missverständnis und wirklichen Ärger bei Reisenden geführt. Wenn du schon mit Rabatt gebucht hast und keine Diskussionen willst, solltest du das bei Armas vorher richtigstellen, dass du kein echter Resident bist.

  28. sonnenstern´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  29. Nach oben    #23
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    3.060 Beiträge seit 11/2010
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    1.402
    Zitat Zitat von webwood Beitrag anzeigen
    Also meine NIE und die Gemeindeanmeldung könnte ich ja vorlegen.

    Dann buche ich halt erstmal mit Rabatt und schlimmstenfalls zahle ich nach. Doch möchte ich nicht mit meinem grottenschlechten Spanisch rumdiskutieren während dessen die Fähre ablegt.

    Ein mulmiges Gefühl bleibt mir also trotzdem.
    Dann lass es! Eigentlich wurde das doch alles schon zigmal hier erörtert. Das Empadronamiento selbst wird nicht genügen und das "certificado de residencia de viajes" in der Regel auch nicht, da dieses Papier von den Gemeinden seit jeher viel zu leichtfertig ausgestellt wird. Ein Immobilienbesitz, eine NIE sowie das Empadronamiento begründen keinen Daueraufenthalt bzw. ersetzen nicht die Registrierung bei der Ausländerbehörde (Abteilung der Policía Nacional).

    https://www.teneriffaforum.de/showth...A4nderregister

    Aber vielleicht hast du ja Glück. Vorsichtshalber würde ich trotzdem frühzeitig im Hafenbüro erscheinen, um gegebenenfalls vor Fahrtantritt eine Nachzahlung leisten zu können.

    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    Im Sinne des Gesetzes richtet sich der Rabatt nur an echte Residenten, die ihren "einzigen Wohnsitz" auf den Kanarischen Inseln haben und dadurch geografisch benachteiligt sind. Deutsche Urlauber oder Überwinterer gehören nicht zu den Berechtigten.

    Als Ausländer erhält man das Certificado meistens auch, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt aber legal wird der Einsatz dadurch nicht. Wegen des zahlreichen Missbrauchs verlangen einige Reiseanbieter inzwischen auch einen spanischen Pass oder Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung (Tarjeta de Residencia). Nur das Reisezertifikat vorzeigen reicht immer seltener aus. Da die Reiseanbieter den Rabattanspruch ihrerseits nachweisen müssen, werden sie bei Kontrollen eher kein Auge zudrücken. Immer öfter wird ein elektronischer Datenbankabgleich (SARA) durchgeführt. Das wird sicherlich bald Standard. Wenn sich erst beim Einchecken herausstellt, dass man gar kein echter Resident ist, gibt es Probleme.
    Du kannst mit deinem Vorgehen in seltenen Ausnahmefällen zwar Erfolg haben aber es bliebe dennoch Betrug. Ohne Eintragung als echter Resident im EU-Ausländerregister besteht definitiv KEIN ANSPRUCH auf den Residentenrabatt. Bereits der Versuch der Inanspruchnahme wäre strafbar.

  30. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  31. Nach oben    #24
    Avatar von webwood
    aus Puntillo del Sol
    242 Beiträge seit 11/2018
    Gracias
    74
    Ihr habt ja sicherlich recht. Ich sehe das ja im Grunde auch so und deshalb werde ich das vorher klären. Im Hafenbüro nachzahlen wäre keine Option, mit fast keinem Spanisch meinerseits und mit Glück etwas Englisch meines Gegenübers, das ich hier oft nicht verstehe. Das will ich nicht riskieren.

  32. Nach oben    #25

    273 Beiträge seit 12/2019
    Gracias
    81
    Auf den Ärger im Hafenbüro und dem eventuellen traurigem Nachwinken der Fähre hätte ich auch mit gutem Spanisch keinen Bock und alles nur weil Residencia nun mal nichts mit Anmeldung bei der Gemeinde zu tun hat und man die Residencia braucht um in den Genuss des Residentenrabatts zu kommen.

  33. sonnenstern´s Beitrag erhielt 2 mal Dank und/oder Zustimmung von:


  34. Nach oben    #26
     Unterstützer/in Avatar von abindiesonne
    aus BW / Los Realejos
    358 Beiträge seit 06/2023
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    214
    Zitat Zitat von webwood Beitrag anzeigen
    Also meine NIE und die Gemeindeanmeldung könnte ich ja vorlegen.

    Dann buche ich halt erstmal mit Rabatt und schlimmstenfalls zahle ich nach. Doch möchte ich nicht mit meinem grottenschlechten Spanisch rumdiskutieren während dessen die Fähre ablegt.

    Ein mulmiges Gefühl bleibt mir also trotzdem.
    Und? Was ist denn schlussendlich aus deinem nicht ganz koscheren Residentenrabatt geworden und was mit der Nichtberechnung deines Autos? Gab es nun eine Nachzahlung oder konntest du dich irgendwie durchmogeln?

  35. Nach oben    #27
    Avatar von webwood
    aus Puntillo del Sol
    242 Beiträge seit 11/2018
    Gracias
    74
    Nein, hat natürlich nicht geklappt! Durch Abfrage der NIE hat es zwar bei der Buchung noch geklappt bzw. ich galt bei der Fähre automatisch als Resident. Einen Tag vor Abreise erkundigte ich mich aber im Hafenbüro der Reederei. Ich wäre so nicht an Bord gekommen und musste natürlich nachzahlen.

  36. Nach oben    #28
    Avatar von tenefifi
    63 Jahre alt
    aus El Sauzal
    18 Beiträge seit 01/2023
    Gracias
    4
    Also nach meiner Kenntnis braucht man im Prinzip beides, also die Residencia und die Anmeldung bei der Gemeinde. Nur damit kann die Gemeinde dir dann ein Certificado de Residencia para viajes ausstellen, welches das nötige Papier ist damit man mit einem Ticket mit Residentenrabatt and Bord gelassen wird (egal ob Flug oder Fähre). Wer mal im System ist, kann allerdings oft auf dieses Certificado verzichten, wenn bei der Onlinebuchung der Residenten-Status erfolgreich (durch Abfrage beim Ministerio de Fomento) bestätigt wurde. In der Buchung sollte dann eine Phrase "Residente verificado" oder ähnlich erscheinen. Wenn nicht, ist es besser sich das Certificado vor Reiseantritt bei der Gemeinde zu holen.

  37. Nach oben    #29
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    3.060 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.402
    Zitat Zitat von tenefifi Beitrag anzeigen
    Also nach meiner Kenntnis braucht man im Prinzip beides, also die Residencia und die Anmeldung bei der Gemeinde. Nur damit kann die Gemeinde dir dann ein Certificado de Residencia para viajes ausstellen, ...
    Das sollte/müsste so sein aber stimmt leider nicht. Viele Rathäuser/Bürgerämter stellen das Reisezertifikat nach dem Empadronamiento aus, auch wenn die Bedingungen für den Rabatt nicht erfüllt sind, also mit einfacher NIE aber ohne Residencia (keine Eintragung ins Ausländerregister).

    Zitat Zitat von tenefifi Beitrag anzeigen
    Wenn nicht, ist es besser sich das Certificado vor Reiseantritt bei der Gemeinde zu holen.
    Nein. Wegen der genannten Fahrlässigkeit der Ämter ist dieses Zertifikat für Ausländer inzwischen wertlos und die Reiseunternehmen bestehen auf die elektronische Eintragung im automatischen Wohnsitznachweissystem (SARA) als Beleg für eine Residentschaft auf den Kanaren...

    https://www.transportes.gob.es/aviac...o/sistema-sara

  38. Nach oben    #30

    68 Jahre alt
    aus Los Realejos
    10 Beiträge seit 02/2013
    Welche Voraussetzungen sind nötig um in das Wohnsitznachweissystem eingetragen zu werden?

  39. Nach oben    #31
     Unterstützer/in Avatar von Armin P.
    aus Kaufbeuren
    772 Beiträge seit 12/2018
    Gracias
    208
    Du darfst weder Immobilie oder einen Mietvertrag auf den Kanaren haben, sonst wird das nix.
    Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt.
    "David Hilbert"

  40. Nach oben    #32

    70 Jahre alt
    98 Beiträge seit 02/2014
    Gracias
    35
    Das ist so nicht richtig. Du mußt mit einem aktuellen Mietvertrag bzw. der Besitzurkunde deines Hauses beim Rathaus deiner Gemeinde vorstellig werden .
    Nach der offiziellen Eintragung in das Einwohnermeldeamt, kannst du dann das certificado del viaje (Reisevergünstigung zwischen den Inseln und nach Spaniens beantragen). Du sparst 75% der Reisekosten, aber das certificado ist nur 6 Monate gültig. Ist normaler Weise ein Behördengang beim Ayuntamiento.

  41. Nach oben    #33
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    3.060 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.402
    Das wurde alles schon zigmal erörtert aber beantwortet leider nicht seine Frage. Ihm ging es um die Eintragung ins SARA, dem automatischen elektronischen Datenabgleich.

    Ich kann es leider auch nicht mit Gewissheit beantworten und auch das Gesetz ist dahingehend unkonkret formuliert. Es beschreibt einen Wohnsitz auf den Kanaren als Bedingung für die automatische Aktivierung im SARA, was einerseits das Empadronamiento oder die Registrierung bei der Nationalpolizei (grüne Karte) oder beides zusammen bedeuten könnte. Eigentlich sollte das Erlangen durch einfaches Empadronamiento ja nicht mehr ausreichend sein, weil das auch unberechtigten Nichtresidenten ausgestellt wird.


  42. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


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