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Thema: Modelo 210 - Nichtresidentensteuer

  1. #1

    70 Jahre alt
    51 Beiträge seit 04/2013
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    3

    Modelo 210 - Nichtresidentensteuer

    Stimmt es, dass man als Ausländer mit Immobilien jedes Jahr freiwillig eine Nichtresidentensteuer zahlen muss? Macht das hier jemand und kann mir dazu was erklären?
    Und warum fällt diese extra Steuer nur für Ausländer an?

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    Impuesto sobre la Renta de No Residentes

    Für steuerlich nicht in Spanien Ansässige zu deklarieren mittels Modelo 210 von allen steuerlich nicht-ansässigen Ausländern mit Immobilieneigentum in Spanien. Die Nichtresidentensteuer ist eine Bringschuld und ohne Aufforderung für jede Immobilie und jeden Miteigentümer einzeln zu erklären. Da das Finanzamt hierzu keine Bescheide erlässt, werden diese Steuern von unwissenden Ausländern oft versäumt. Es drohen Säumniszuschläge plus Zinsen.

    Als Nichtresidentensteuer sind folgende drei Steuern erfasst:

    • Eigennutzungssteuer
    • Versteuerung der Erlöse aus Vermietung
    • Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Immobilien


    In deiner Fragestellung geht es um die Eigennutzungssteuer, die sich am Katasterwert einer Immobilie bemisst. Grundgedanke ist ein geldwerter Vorteil allein aus dem Besitz, der als fiktives Einkommen betrachtet wird. Dabei ist es völlig egal, ob das Haus oder die Wohnung von einem selbst bewohnt, leerstehend oder nur vorübergehend als Ferienwohnung genutzt wird.


  3. Nach oben    #3

    70 Jahre alt
    51 Beiträge seit 04/2013
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    3
    Mit wie viel Prozent muss man ungefähr rechnen?
    Ich habe meine Immobilie im Juni 2013 erworben und möchte nun die Erklärung 210 einreichen. Muss ich trotzdem für das ganze Jahr zahlen oder reicht anteilsmäßig ab dem Monat meine Kaufs?
    Ich war auf dem Amt und dort sagte man mir, dass man das Modelo 210 nur noch online abgeben kann und es dann bezahlt. Ich finde in dem Online-Formular aber keine Eintragung für die zeitanteilige Berechnung.

  4. Nach oben    #4
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    669

    Eigennutzungssteuer selbst berechnen

    Die Eigennutzungssteuer lässt sich leicht selbst berechnen. Bemessungsgrundlage sind üblicherweise 1,1% vom Katasterwert (bzw. 2%, falls letzte Revision länger als zehn Jahre zurückliegend). Dieser Betrag wird seit 2012 mit mit 24,75% besteuert. Die letzte Revision Catastral seiner Gemeinde kann man leicht online herausfinden.

    Beispiel für bewohnbare/s Eigentumswohnung/Haus, letzte Bewertung vor 11 Jahren:
    Katasterwert 100.000 Euro * 2% * 24,75% = 495 Euro jährlich

    Zitat Zitat von Richard Beitrag anzeigen
    Ich habe meine Immobilie im Juni 2013 erworben und möchte nun die Erklärung 210 einreichen. Muss ich trotzdem für das ganze Jahr zahlen oder reicht anteilsmäßig ab dem Monat meine Kaufs?
    Ich war auf dem Amt und dort sagte man mir, dass man das Modelo 210 nur noch online abgeben kann und es dann bezahlt. Ich finde in dem Online-Formular aber keine Eintragung für die zeitanteilige Berechnung.
    Bei Erwerb mitten im Jahr kürzt du die Bemessungsgrundlage (Feld 4, Base imponible) einfach schon bevor du sie einträgst. Bei Erwerb im Juni entsprechend um 7/12.

    Folgend meines Beispiels:
    495,- / (7/12) = 288,75 Euro

  5. Nach oben    #5
    Avatar von Hope
    56 Jahre alt
    aus Torviscas
    99 Beiträge seit 10/2013
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    15
    Du schreibst, für jeden Eigentümer einzeln. Und wenn man eine Wohnung zusammen mit seinem Lebenspartner gekauft hat? Reicht eine Abgabe vom Modelo 210 für eine Wohnung?

  6. Nach oben    #6
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    669
    Nein, die Abgabe ist für jeden Miteigentümer verpflichtend und wird entsprechend aufgeteilt.

    Übrigens wurde der IRNR-Steuersatz gesenkt. Für 2015 ist er auf 19,5% gesunken und soll ab 2016 nur noch 19% betragen.

  7. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  8. Nach oben    #7

    aus Passau
    16 Beiträge seit 05/2012
    Hallo

    habe das Problem dass ich mein modelo 210 erstmals machen wollte aber es sich nicht absenden lässt. Die Fehlermeldung lautet "RECHAZADA POR ERROR DE IDENTIFICACION DEL TITULAR...".
    Habe mich strikt an die Ausfüllanleitung gehalten und alle Angaben mehrfach überprüft.
    Was mache ich falsch?

  9. Nach oben    #8
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    669
    Die Fehlermeldung deutet an, dass die persönlichen Angaben nicht mit dem Zweck des Anliegens übereinstimmen. Sind alle Felder und die NIE korrekt eingetragen? Bist du schon bei der Verwaltung erfasst oder ist es deine erste Steuererklärung?

  10. Nach oben    #9

    aus Passau
    16 Beiträge seit 05/2012
    Ja meine erste Steuererklärung.
    Nummer und Namen habe ich richtig eingetragen. Das Formular ist laut der Prüffunktion fehlerfrei aber lässt sich trotzdem nicht absenden.

  11. Nach oben    #10
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    669
    Dann ist deine NIE noch nicht bei der Hacienda aktiviert. Dann mach die Alta mit dem Modelo 030 in dem für deine Immobilie zuständigen Bezirk. Ein Vorort-Termin ist wahrscheinlich unvermeidlich. Da sich die Links ständig ändern, suche im Internet nach: Solicitud de cita previa agencia tributaria

    Alternativ eine Gestoría einschalten.

  12. Nach oben    #11

    95 Beiträge seit 06/2015
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    49
    Mir steht das auch noch bevor.
    Ich habe für mich beschlossen wenigstens das erste Jahr vom Steuerberater machen zu lassen. Der weiß i.d.R. was er tut. Jedenfalls deutlich mehr als ich. Grundsteuer wird ja auch fällig. Danach habe ich erst mal eine Vorlage die stimmen sollte. Ja das kostet Geld...
    Im Folgejahr kann man sich dann auch an den Eigenversuch wagen.
    Ich halte das für die sinnvollste Variante.

  13. Nach oben    #12
    Avatar von monweva
    aus Walsrode/Puerto de la Cruz
    43 Beiträge seit 06/2012
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    2
    Ich hab die Nichtresidentensteuer bislang vom Steuerberater machen lassen. Wir haben bei uns unten im Haus eine deutsche Steuerberaterin. Ich bezahle den Betrag gleich bei ihr und alles läuft seinen Weg.
    Die Grundsteuer wird ja eh abgebucht und braucht nicht jedes Jahr erneuert werden.

  14. Nach oben    #13

    aus Passau
    16 Beiträge seit 05/2012

    Geschafft!

    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    Dann ist deine NIE noch nicht bei der Hacienda aktiviert. Dann mach die Alta mit dem Modelo 030 in dem für deine Immobilie zuständigen Bezirk.
    Ich bin dem Rat gefolgt und hatte mir für heute morgen einen Termin. Mit der besagten Fehlermeldung konnte man dort nichts anfangen. Das Modelo 210 wollte man mir auch unter keinen Umständen abnehmen weil das nur noch online geht. Also nur das Modelo 030 abgegeben (Danke Rainer) und der Beamte hat alles abgeglichen und stieß tatsächlich auf einen kleinen Fehler. Jetzt ist alles in Ordnung. Soeben konnte ich mein Modelo 210 erfolgreich von zuhause aus absenden und die Überweisung tätigen.

  15. Nach oben    #14
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Glückwunsch! In den kommenden Jahren sollte das nun reibungslos klappen.

    Mittels Vorgangsnummer als Verwendungszweck kann die Zahlung per Überweisung eindeutig zugeordnet werden. Trotzdem rate ich dazu, die Formulare und Zahlungsbelege für mindestens vier Jahre aufzubewahren.

  16. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  17. Nach oben    #15

    6 Beiträge seit 08/2020
    Gracias
    2
    Hallo liebe Experten hier im Forum,

    ich habe vor, eine Wohnung in Adeje, Callalo Salvaje zu kaufen. Größe ca. 80 m2 und sie wird vorerst nur ca. 3 Monate im Jahr eigengenützt. Wie hoch wird ca. die Nonresidenta Steuer für so eine Wohnung sein ? Man bekommt da im Vorfeld leider die unterschiedlichsten Auskünfte. Von 100.-€ bis 1200.-€ alles schon gehört. Hat wer konkrete Zahlen für mich ?

    Danke, gracias

  18. Nach oben    #16
    Gesperrt
    aus Hückeswagen
    590 Beiträge seit 01/2013
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    84
    Das liegt am Katasterwert, denn davon muss ca. 1,1% jährlich an Steuern gezahlt werden, in deinem Fall also nur 7/12. davon.

  19. Nach oben    #17
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    669
    Zitat Zitat von Briefträger Beitrag anzeigen
    Das liegt am Katasterwert, denn davon muss ca. 1,1% jährlich an Steuern gezahlt werden, in deinem Fall also nur 7/12. davon.
    Und so jemand nennt sich Immobilienmakler!? Es sind nicht 1,1% Steuern sondern 19% Steuern auf 1,1% vom Katasterwert. Und weshalb bitte 7/12 ? Warum hat man dich eigentlich wieder freigelassen?

    Zitat Zitat von Taganana Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Experten hier im Forum,

    ich habe vor, eine Wohnung in Adeje, Callalo Salvaje zu kaufen. Größe ca. 80 m2 und sie wird vorerst nur ca. 3 Monate im Jahr eigengenützt. Wie hoch wird ca. die Nichtresidentensteuer für so eine Wohnung sein ? Man bekommt da im Vorfeld leider die unterschiedlichsten Auskünfte. Von 100.-€ bis 1200.-€ alles schon gehört. Hat wer konkrete Zahlen für mich ?

    Danke, gracias
    Dein zeitweiser Aufenthalt spielt in deinem Fall keine Rolle. Eine Eigennutzungssteuer von 1.200 Euro entspräche einer Immobilie mit rund 600.000 Euro lt. Kataster bzw. gewiss über einer Million Euro Marktwert. Eine 80m²-Wohnung in Callao Salvaje hat trotz eines höheren Marktwerts vielleicht einen Katasterwert irgendwo zwischen 40.000 bis 100.000 Euro. Wenn älter, dann eher im unteren Bereich.

    Nur mal als Anhaltspunkt: 80.000 Euro * 1,1% * 19% = 167,20 Euro pro Jahr

    Ob 1,1% oder 2% anzusetzen sind, sieht man auf dem Grundsteuerbescheid bzw. kann man bei der Gemeinde oder beim Katasteramt erfragen. Ist die letzte Revision länger als zehn Jahre her, gelten 2% als Bemessungsgrundlage.

    Für alle anderen Steuern schau mal hier rein: https://www.teneriffaforum.de/showth...ern-in-Spanien

  20. Nach oben    #18

    6 Beiträge seit 08/2020
    Gracias
    2
    Danke, der Katasterwert würde 65000,-€ betragen. Das Bauwerk ist ca. 12 Jahre alt. Wenn die Berechnung so ist, ist das natürlich günstiger als Briefträger meinte.

  21. Nach oben    #19
    Avatar von Constance
    aus München
    42 Beiträge seit 07/2020
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    8
    Rainer, auch von mir eine Frage: gilt das auch für ein noch unbebautes Grundstück? (das Projekt ist bereits im Ayuntamiento vorgelegt worden und wartet auf Baugenehmigung).

  22. Nach oben    #20
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    669
    Zitat Zitat von Constance Beitrag anzeigen
    Rainer, auch von mir eine Frage: gilt das auch für ein noch unbebautes Grundstück? (das Projekt ist bereits im Ayuntamiento vorgelegt worden und wartet auf Baugenehmigung).
    Im Gesetzestext ist sinngemäß von "Wohnimmobilien" die Rede. Ein Baugrundstück gehört m. E. nicht dazu.

  23. Nach oben    #21

    55 Jahre alt
    95 Beiträge seit 02/2011
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    13
    Kleine Frage hab ich. Mit dem Formular bin ich durch aber was trage ich bei der Überweisung ein damit es richtig ankommt? Katasternummer und NIE reicht?

  24. Nach oben    #22
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Wenn man nichts anderes zur Hand hat, gibt man die NIE an. Wenn du das Modelo 210 online generiert hast, steht oben rechts schon die número de justificante. Die genügt als Verwendungszweck der Überweisung. Damit entfällt auch das postalische Versenden des Formulars. Die Umwelt dankt es.

    https://www2.agenciatributaria.gob.es/wlpl/OV17-M210/

  25. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:

    Alf

  26. Nach oben    #23

    141 Beiträge seit 04/2021
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    32
    Modelo 210 versehentlich zweimal online unterschrieben und abgeschickt.
    Kriegt man einen davon irgendwie storniert?

    Warum passiert?
    Habe einmal den Bankeinzug gewählt. Nun habe ich erfahren, dass der Einzug schief gehen wird, weil Konto mit Pass, anstelle von NIE verknüpft ist.
    Also habe ich das Formular dummerweise nochmal abgegeben und diesmal die Zahlung über einen vorgesehenen Prozess bei Banco Sabadell gemacht, der eine NRC-Nummer generiert. Diese Nummer kann man dann beim Abgeben des Modelo 210 eintragen

  27. Nach oben    #24
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Falls die erste Eingabe unerwarteterweise doch zu einer Abbuchung führt, einfach den Einzug stornieren. Dann schaut gewiss noch mal jemand drüber und entdeckt die andere Eingabe. Ansonsten brauchst du nichts tun. Zahlschuldig machst du dich durch die Doppelteinreichung jedenfalls nicht.

  28. Nach oben    #25

    141 Beiträge seit 04/2021
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    32
    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    [...] Zahlschuldig machst du dich durch die Doppelteinreichung jedenfalls nicht
    Der Teil beruhigt. Dann ist es mir auch egal
    Wollte bloß vermeiden, dass dann ein Minus auf meinem Finanzamt-Konto herrscht, das mir irgendwann auf die Füße fällt.

  29. Nach oben    #26

    aus Playa Paraiso
    13 Beiträge seit 09/2016
    Ich habe folgende Frage zum Model210: Wenn in der Grundsteuer steht, Ano Rev. 2009, muss ich dann 1,1% oder 2% für die Steuer berechnen?

  30. Nach oben    #27

    141 Beiträge seit 04/2021
    Gracias
    32
    Ich habe folgende Frage zum Model210: Wenn in der Grundsteuer steht, Ano Rev. 2009, muss ich dann 1,1% oder 2% für die Steuer berechnen?
    Also würde ich sagen 2%.

  31. Nach oben    #28

    aus Playa Paraiso
    13 Beiträge seit 09/2016
    Danke habe ich mir schon so gedacht

  32. Nach oben    #29

    55 Jahre alt
    95 Beiträge seit 02/2011
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    13
    Ich habe es letztes Jahr vergessen zu erledigen... was mache ich nun? Nachreichen genügt?

  33. Nach oben    #30
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
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    669
    Nicht zu lange warten. Nachreichen. Fertig.

    Aber in einem anderen Thema fragtest du nach deiner Residencia permanente. Als in Spanien steuerlich Ansässiger brauchst du diese Steuer nicht mehr entrichten. Sie gilt - wie der Name schon verrät - nur für Ausländer ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien.

  34. Nach oben    #31

    55 Jahre alt
    95 Beiträge seit 02/2011
    Gracias
    13
    Ich weiß das aber wir vermieten einen Teil.

  35. Nach oben    #32
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Auch dann nicht. Das wäre dann im Rahmen deiner spanischen Einkommenssteuererklärung in D100 anzugeben.

  36. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:

    Alf

  37. Nach oben    #33

    55 Jahre alt
    95 Beiträge seit 02/2011
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    13
    Oh.... wusste ich nicht.
    Danke


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