Stimmt es, dass man als Ausländer mit Immobilien jedes Jahr freiwillig eine Nichtresidentensteuer zahlen muss? Macht das hier jemand und kann mir dazu was erklären?
Und warum fällt diese extra Steuer nur für Ausländer an?
Stimmt es, dass man als Ausländer mit Immobilien jedes Jahr freiwillig eine Nichtresidentensteuer zahlen muss? Macht das hier jemand und kann mir dazu was erklären?
Und warum fällt diese extra Steuer nur für Ausländer an?
Für steuerlich nicht in Spanien Ansässige zu deklarieren mittels Modelo 210 von allen steuerlich nicht-ansässigen Ausländern mit Immobilieneigentum in Spanien. Die Nichtresidentensteuer ist eine Bringschuld und ohne Aufforderung für jede Immobilie und jeden Miteigentümer einzeln zu erklären. Da das Finanzamt hierzu keine Bescheide erlässt, werden diese Steuern von unwissenden Ausländern oft versäumt. Es drohen Säumniszuschläge plus Zinsen.
Als Nichtresidentensteuer sind folgende drei Steuern erfasst:
- Eigennutzungssteuer
- Versteuerung der Erlöse aus Vermietung
- Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Immobilien
In deiner Fragestellung geht es um die Eigennutzungssteuer, die sich am Katasterwert einer Immobilie bemisst. Grundgedanke ist ein geldwerter Vorteil allein aus dem Besitz, der als fiktives Einkommen betrachtet wird. Dabei ist es völlig egal, ob das Haus oder die Wohnung von einem selbst bewohnt, leerstehend oder nur vorübergehend als Ferienwohnung genutzt wird.
Mit wie viel Prozent muss man ungefähr rechnen?
Ich habe meine Immobilie im Juni 2013 erworben und möchte nun die Erklärung 210 einreichen. Muss ich trotzdem für das ganze Jahr zahlen oder reicht anteilsmäßig ab dem Monat meine Kaufs?
Ich war auf dem Amt und dort sagte man mir, dass man das Modelo 210 nur noch online abgeben kann und es dann bezahlt. Ich finde in dem Online-Formular aber keine Eintragung für die zeitanteilige Berechnung.
Die Eigennutzungssteuer lässt sich leicht selbst berechnen. Bemessungsgrundlage sind üblicherweise 1,1% vom Katasterwert (bzw. 2%, falls letzte Revision länger als zehn Jahre zurückliegend). Dieser Betrag wird seit 2012 mit mit 24,75% besteuert. Die letzte Revision Catastral seiner Gemeinde kann man leicht online herausfinden.
Beispiel für bewohnbare/s Eigentumswohnung/Haus, letzte Bewertung vor 11 Jahren:
Katasterwert 100.000 Euro * 2% * 24,75% = 495 Euro jährlich
Bei Erwerb mitten im Jahr kürzt du die Bemessungsgrundlage (Feld 4, Base imponible) einfach schon bevor du sie einträgst. Bei Erwerb im Juni entsprechend um 7/12.
Folgend meines Beispiels:
495,- / (7/12) = 288,75 Euro
Du schreibst, für jeden Eigentümer einzeln. Und wenn man eine Wohnung zusammen mit seinem Lebenspartner gekauft hat? Reicht eine Abgabe vom Modelo 210 für eine Wohnung?
Nein, die Abgabe ist für jeden Miteigentümer verpflichtend und wird entsprechend aufgeteilt.
Übrigens wurde der IRNR-Steuersatz gesenkt. Für 2015 ist er auf 19,5% gesunken und soll ab 2016 nur noch 19% betragen.
Hallo
habe das Problem dass ich mein modelo 210 erstmals machen wollte aber es sich nicht absenden lässt. Die Fehlermeldung lautet "RECHAZADA POR ERROR DE IDENTIFICACION DEL TITULAR...".
Habe mich strikt an die Ausfüllanleitung gehalten und alle Angaben mehrfach überprüft.
Was mache ich falsch?
Die Fehlermeldung deutet an, dass die persönlichen Angaben nicht mit dem Zweck des Anliegens übereinstimmen. Sind alle Felder und die NIE korrekt eingetragen? Bist du schon bei der Verwaltung erfasst oder ist es deine erste Steuererklärung?
Ja meine erste Steuererklärung.
Nummer und Namen habe ich richtig eingetragen. Das Formular ist laut der Prüffunktion fehlerfrei aber lässt sich trotzdem nicht absenden.
Dann ist deine NIE noch nicht bei der Hacienda aktiviert. Dann mach die Alta mit dem Modelo 030 in dem für deine Immobilie zuständigen Bezirk. Ein Vorort-Termin ist wahrscheinlich unvermeidlich. Da sich die Links ständig ändern, suche im Internet nach: Solicitud de cita previa agencia tributaria
Alternativ eine Gestoría einschalten.
Mir steht das auch noch bevor.
Ich habe für mich beschlossen wenigstens das erste Jahr vom Steuerberater machen zu lassen. Der weiß i.d.R. was er tut. Jedenfalls deutlich mehr als ich. Grundsteuer wird ja auch fällig. Danach habe ich erst mal eine Vorlage die stimmen sollte. Ja das kostet Geld...
Im Folgejahr kann man sich dann auch an den Eigenversuch wagen.
Ich halte das für die sinnvollste Variante.
Ich hab die Nichtresidentensteuer bislang vom Steuerberater machen lassen. Wir haben bei uns unten im Haus eine deutsche Steuerberaterin. Ich bezahle den Betrag gleich bei ihr und alles läuft seinen Weg.
Die Grundsteuer wird ja eh abgebucht und braucht nicht jedes Jahr erneuert werden.
Ich bin dem Rat gefolgt und hatte mir für heute morgen einen Termin. Mit der besagten Fehlermeldung konnte man dort nichts anfangen. Das Modelo 210 wollte man mir auch unter keinen Umständen abnehmen weil das nur noch online geht. Also nur das Modelo 030 abgegeben (Danke Rainer) und der Beamte hat alles abgeglichen und stieß tatsächlich auf einen kleinen Fehler. Jetzt ist alles in Ordnung. Soeben konnte ich mein Modelo 210 erfolgreich von zuhause aus absenden und die Überweisung tätigen.
Glückwunsch! In den kommenden Jahren sollte das nun reibungslos klappen.
Mittels Vorgangsnummer als Verwendungszweck kann die Zahlung per Überweisung eindeutig zugeordnet werden. Trotzdem rate ich dazu, die Formulare und Zahlungsbelege für mindestens vier Jahre aufzubewahren.
Hallo liebe Experten hier im Forum,
ich habe vor, eine Wohnung in Adeje, Callalo Salvaje zu kaufen. Größe ca. 80 m2 und sie wird vorerst nur ca. 3 Monate im Jahr eigengenützt. Wie hoch wird ca. die Nonresidenta Steuer für so eine Wohnung sein ? Man bekommt da im Vorfeld leider die unterschiedlichsten Auskünfte. Von 100.-€ bis 1200.-€ alles schon gehört. Hat wer konkrete Zahlen für mich ?
Danke, gracias
Das liegt am Katasterwert, denn davon muss ca. 1,1% jährlich an Steuern gezahlt werden, in deinem Fall also nur 7/12. davon.
Und so jemand nennt sich Immobilienmakler!? Es sind nicht 1,1% Steuern sondern 19% Steuern auf 1,1% vom Katasterwert. Und weshalb bitte 7/12 ? Warum hat man dich eigentlich wieder freigelassen?
Dein zeitweiser Aufenthalt spielt in deinem Fall keine Rolle. Eine Eigennutzungssteuer von 1.200 Euro entspräche einer Immobilie mit rund 600.000 Euro lt. Kataster bzw. gewiss über einer Million Euro Marktwert. Eine 80m²-Wohnung in Callao Salvaje hat trotz eines höheren Marktwerts vielleicht einen Katasterwert irgendwo zwischen 40.000 bis 100.000 Euro. Wenn älter, dann eher im unteren Bereich.
Nur mal als Anhaltspunkt: 80.000 Euro * 1,1% * 19% = 167,20 Euro pro Jahr
Ob 1,1% oder 2% anzusetzen sind, sieht man auf dem Grundsteuerbescheid bzw. kann man bei der Gemeinde oder beim Katasteramt erfragen. Ist die letzte Revision länger als zehn Jahre her, gelten 2% als Bemessungsgrundlage.
Für alle anderen Steuern schau mal hier rein: https://www.teneriffaforum.de/showth...ern-in-Spanien
Danke, der Katasterwert würde 65000,-€ betragen. Das Bauwerk ist ca. 12 Jahre alt. Wenn die Berechnung so ist, ist das natürlich günstiger als Briefträger meinte.
Rainer, auch von mir eine Frage: gilt das auch für ein noch unbebautes Grundstück? (das Projekt ist bereits im Ayuntamiento vorgelegt worden und wartet auf Baugenehmigung).
Kleine Frage hab ich. Mit dem Formular bin ich durch aber was trage ich bei der Überweisung ein damit es richtig ankommt? Katasternummer und NIE reicht?
Wenn man nichts anderes zur Hand hat, gibt man die NIE an. Wenn du das Modelo 210 online generiert hast, steht oben rechts schon die número de justificante. Die genügt als Verwendungszweck der Überweisung. Damit entfällt auch das postalische Versenden des Formulars. Die Umwelt dankt es.
https://www2.agenciatributaria.gob.es/wlpl/OV17-M210/
Modelo 210 versehentlich zweimal online unterschrieben und abgeschickt.
Kriegt man einen davon irgendwie storniert?
Warum passiert?
Habe einmal den Bankeinzug gewählt. Nun habe ich erfahren, dass der Einzug schief gehen wird, weil Konto mit Pass, anstelle von NIE verknüpft ist.
Also habe ich das Formular dummerweise nochmal abgegeben und diesmal die Zahlung über einen vorgesehenen Prozess bei Banco Sabadell gemacht, der eine NRC-Nummer generiert. Diese Nummer kann man dann beim Abgeben des Modelo 210 eintragen
Falls die erste Eingabe unerwarteterweise doch zu einer Abbuchung führt, einfach den Einzug stornieren. Dann schaut gewiss noch mal jemand drüber und entdeckt die andere Eingabe. Ansonsten brauchst du nichts tun. Zahlschuldig machst du dich durch die Doppelteinreichung jedenfalls nicht.
Ich habe folgende Frage zum Model210: Wenn in der Grundsteuer steht, Ano Rev. 2009, muss ich dann 1,1% oder 2% für die Steuer berechnen?
Also würde ich sagen 2%.Ich habe folgende Frage zum Model210: Wenn in der Grundsteuer steht, Ano Rev. 2009, muss ich dann 1,1% oder 2% für die Steuer berechnen?
Danke habe ich mir schon so gedacht
Ich habe es letztes Jahr vergessen zu erledigen... was mache ich nun? Nachreichen genügt?
Nicht zu lange warten. Nachreichen. Fertig.
Aber in einem anderen Thema fragtest du nach deiner Residencia permanente. Als in Spanien steuerlich Ansässiger brauchst du diese Steuer nicht mehr entrichten. Sie gilt - wie der Name schon verrät - nur für Ausländer ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien.
Ich weiß das aber wir vermieten einen Teil.
Auch dann nicht. Das wäre dann im Rahmen deiner spanischen Einkommenssteuererklärung in D100 anzugeben.
Oh.... wusste ich nicht.
Danke
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