Bin Nicht-Residente, wohne in Deutschland, bin aber häufig auf Teneriffa, so dass ich auf Teneriffa einen PKW zulassen möchte.
Kann ich mit diesem PKW auch in Deutschland fahren?
Bin Nicht-Residente, wohne in Deutschland, bin aber häufig auf Teneriffa, so dass ich auf Teneriffa einen PKW zulassen möchte.
Kann ich mit diesem PKW auch in Deutschland fahren?
Nur kurz eine frage ....was bringt das .....hin und her fahren ist ja schon ne Ecke und preislich auch ....da gibt es doch günstige Flüge ....oder deutschen Kennzeichen dran lassen und hier ein halbes Jahr fahren ....
Wenn Du Nicht-Resident bist, heisst das, dass Du Resident in Deutschland bist und somit darfst Du in Deinem Heimatland nicht mit einem Auto fahren, für das Du dort keine Steuern bezahlst.
Wäre nur rechtens, wenn Du in Deutschland nicht gemeldet wärst.
Das Risiko erwischt zu werden hängt natürlich von der Größe der Stadt ab. Je kleiner die Ortschaft desto mehr fällt es auf. Die maximale Grenze, bei Rückzug nach Deutschland, liegt sowieso bei 6 Monaten.
Das war eine sehr präzise Info.
Besten Dank!
Nach der aktuellen EU-Regelung (an die alle EU-Mitgliedsstaaten gebunden sind) muss das Fahrzeug am Wohnsitz zugelassen werden. Punkt. Egal, wo es bewegt wird.
Problem: Das akzeptiert weder Deutschland noch Spanien so in der Praxis. Spanien verlangt die Ummeldung innerhalb von 6 Monaten nach Einfuhr (und hier wird es noch zusätzlich dadurch verkompliziert, dass die Kanaren hinter der EU-Außengrenze liegen). Deutschland lässt einem hierfür bis zu einem Jahr Zeit. Beide Staaten können (je nach Einschätzung des zuständigen Zollamts) eine Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Einfuhrsteuern verlangen. Die bekommt man zurück, wenn das Fahrzeug nachweislich innerhalb der jeweiligen Fristen wieder ausgeführt wurde.
Was passiert, wenn jemand sowohl in Deutschland als auch auf Teneriffa einen Wohnsitz hat (zum Beispiel Eigentum in beiden Ländern)? Das ist nicht wirklich abschließend geregelt. Und deshalb wird da einiges an Problemen auf die jeweiligen Fahrzeughalter zukommen können. Da ich selber gerade in genau dieser Situation bin, bin ich selbst gespannt auf die endgültige überstaatliche Regelung. Derzeit sagt Deutschland, das Auto müsse in Deutschland zugelassen sein; Spanien besteht auf einer Zulassung in Spanien...
Vielleicht bekomme ich ja irgendwann zwei Kennzeichen.
Hola Kanarienvogel,
wirklich interessanter Beitrag von Dir...
Könnte Dir jetzt raten, frag nach bei James Bond (der hatte mal ein Auto wo auf Knopfdruck Drehkennzeichen rotierten
Im Ernst, würde in Deinem geschilderten Fall immer das D-Kennzeichen wählen.
Teneriffa bietet Dir immerhin die Möglichkeit 6 Monate mit deutschem Kzeichen auf der Insel zu fahren.
Denke das reicht in 99 Fällen.
Bei dem einen Fall sollte man sich dann wirklich an einen "Vertreter deines Herzens" sprich Versicherungsmann wenden.
Wie bzw. durch wen wird denn die Aufenthaltsdauer des in D zugelassenen PKW auf den Kanaren kontrolliert?
Durch die Polizei. Stellen die fest, dass du in Spanien einen Wohnsitz hast (z.B. durch die NIE oder residencia), fragen Sie auch nach dem Datum der Einreise.
Oder das Auto fällt auf, weil es schon monatelang auf kanarischen Straßen unterwegs ist
Hallo Kanarienvogel,
vielen Dank für die Info. Habe zwar NIE, bin aber kein residente.
Folglich könnte ich also jeweils mit dem deutschen PKW je 6 Monate in Spanien bleiben und
müsste dann das Auto wieder außer Landes bringen.
Andererseits könnte ich doch unter den gegebenen Umständen wohl auch
in TF eine Auto kaufen und es auf mich dort zulassen?
Grüße!
Richard
Freue mich schon. Ab nächster Woche sind wir wieder in TF!
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