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Thema: Auto nach Teneriffa mitnehmen / importieren

  1. #100
     Unterstützer/in Avatar von Armin P.
    aus Kaufbeuren
    772 Beiträge seit 12/2018
    Gracias
    212

    Langzeiturlaub auf Teneriffa

    Wir planen für fünf Monate mit unserem Transporter auf Teneriffa zu sein. Heißt den Transporter vollgepackt mit unseren fast neuen E-Bikes im Wert total 9000 €, ein Moped 8500 € und halt Kleinigkeiten um 2000 € und der Vito hat dann noch 35.000 € an Wert.

    Wie gesagt wir wollen in der Zeit nur den deutschen Winter abschütteln und sind nach März auch wieder zurück.

    Hätten wir da was zolltechnisch abzuklären?

    Vielen Dank für deine Antwort.
    Armin

  2. Nach oben    #101
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    3.108 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.432
    Als offensichtliche Urlauber seid ihr für den Zoll ziemlich uninteressant. Da ihr kürzer als 6 Monate bleibt, verfügt ihr wahrscheinlich auch über ein Rückreise-Ticket. Seine Vorlage kann schon überzeugend genug sein, dass ihr keinerlei Formalitäten zu erledigen habt.

    Werdet ihr doch kontrolliert und bestehen dabei Zweifel an eurer vorübergehenden Aufenthaltsabsicht, kann eine Einfuhranmeldung aller Güter angeordnet werden. Das kann auch bedeuten, dass ihr entsprechend Einfuhrumsatzsteuer hinterlegen müsst und sie euch bei Abreise zurückerstatten lasst, wenn ihr die Insel rechtzeitig (binnen 6 Monaten) wieder verlasst. Ihr solltet euer Fährticket und die Zollpapiere während des Urlaubs immer parat haben für eventuell nachfolgende Kontrollen.

    Gute Reise!

  3. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  4. Nach oben    #102
     Unterstützer/in Avatar von Armin P.
    aus Kaufbeuren
    772 Beiträge seit 12/2018
    Gracias
    212
    Danke alles gut. Wir werden die Reise entspannt antreten.

    Liebe Grüße

  5. Nach oben    #103

    85 Jahre alt
    60 Beiträge seit 04/2023
    Gracias
    2

    Fristen für Abgabenbefreiung

    Ich hatte das Thema hier schon mal angeschnitten und damals hieß es, dass man 60 Tage Zeit hat das Fahrzeug als Umzugsgut zu deklarieren und steuerfrei einzuführen. Nun heißt es hier plötzlich ein Jahr ab dem Tag der Abmeldung, was bedeuten würde, dass ich mein Auto doch noch steuerfrei einführen könnte. Die hiesigen Behördenmühlen mahlen an diesem Auto schon seit Ende August und ich habe immer noch das deutsche Nummernschild drauf, obwohl ein einheimischer "Spezialist" für die Belange des Autos (Gutachten, TÜV-Gutachten, Zulassung und Finanzamt) sowie eine Gestoria für N.I.E., Empadronamiento und Residencia unterwegs waren bzw. noch sind. Mit einer satten Steuerforderung hatte ich mich schon fast abgefunden, bis ich jetzt auf deinen Beitrag gestoßen bin. Kannst du mir bitte sagen, wo das, in welchem Gesetz zu finden ist?
    Freundliche Grüße
    Albrecht

  6. Nach oben    #104
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    3.108 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.432
    Die verschiedenen Zeitangaben stehen in keinem Widerspruch. Für den Fahrzeugimport im Zusammenhang mit einer Befreiung von der Einfuhrsteuer hat man ein Jahr Zeit. Ist das Fahrzeug hier angekommen, hat die Einfuhranmeldung innerhalb von 30 Tagen beim Zoll zu erfolgen und bis zur Ummeldung sollten laut Gesetz nicht mehr als 60 Tage vergehen, ehe man zum Steuersünder wird (Artikel 65, 38/92).


  7. Nach oben    #105

    85 Jahre alt
    60 Beiträge seit 04/2023
    Gracias
    2
    Toll, ich hab es eigentlich schon erwartet, dass ich da was nicht richtig verstanden habe. Jetzt bin ich also auch noch ein Steuersünder, weil ich das Auto nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Zollabfertigung (14. 8.) umgemeldet habe. Das soll mir hier bei diesen Ämtern und vor allem bei denen, die in diesen am Schreibtisch sitzen, einmal vormachen. Einen Termin bekommen, 2 bis 4 Wochen. Termin erledigt, 2 bis 4 Wochen auf das Papierchen warten. Dann fällt einem von den Geistern ein, dass dafür auch die Residencia notwendig ist, bedeutet weitere 8 Wochen. Erst dann kann Termin für TÜV-Gutachten gemacht werden. Wieder 2 Wochen bis zum Termin, anschließend 3 Wochen warten bis das Gutachten abgeholt werden kann. Wen wundert es da, dass seit August nun 4 Monate vergangen sind und die Ummeldung noch immer nicht erfolgt ist. Schließlich sind jetzt viele Feiertage und die Vorgänge dauern dadurch nochmals länger als zu "normalen" Zeiten. Bin schon neugierig, welche Zahlungsaufforderung da von dem Finanzamt kommen wird. Meine einheimische Steuerberaterin hat mich schon vorbereitet: "Dem Finanzamt ist das vollkommen egal. wer oder was an der überzogenen Frist Schuld ist. Zwei Monate sind zwei Monate". Deshalb auch meine Nachfrage zu deinem Beitrag.

  8. Nach oben    #106
     Unterstützer/in Avatar von MiLe
    61 Jahre alt
    aus Fasnia
    426 Beiträge seit 04/2022
    Gracias
    170
    Verstehe ich nicht ganz: Für die ITV-Vorführung bei mir letztes Jahr war keine Residencia notwendig, lediglich die NIE, das Empadroniamento und die Abmelde-Bescheinigung aus Deutschland. Termine beim ITV habe ich innerhalb weniger Tage bekommen.
    Die notwendigen Papiere des ITV waren innerhalb einer Woche bei der Gestoria.

    Dennoch war ich viele Monate zu spät, schlicht, weil ich viel zu spät angefangen hatte, mich um die Dinge zu kümmern. Aber eine Steuerstrafe habe ich trotzdem nicht ehalten. Also nicht übermäßig irre machen lassen

  9. Nach oben    #107

    85 Jahre alt
    60 Beiträge seit 04/2023
    Gracias
    2
    Vielen Dank für die Beruhigungspille. Aber leider geht es ja nicht nur um eine Strafzahlung wegen der Fristüberschreitung. Das wäre nur das Sahnehäubchen auf die ebenfalls hinfällig gewordene Befreiung von der Einfuhrsteuer.

  10. Nach oben    #108
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    3.108 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.432
    Ich wüsste nicht, warum die Einfuhrsteuerbefreiung hinfällig sein sollte. Die verstrichene Ummeldefrist betrifft die Kfz-Steuer und die Einfuhranmeldung lässt sich nachholen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind und die Bearbeitung schon im Gang ist, sollte das doch innerhalb von 12 Monaten klappen.

  11. Nach oben    #109

    55 Jahre alt
    1 Beiträge seit 01/2024
    Hallo an alle,
    wird bei der Berechnung des Zeitwertes eines Kfz der Kaufpreis oder der Preis laut Liste herangezogen? Macht es einen Unterschied, wenn ich das Fahrzeug über oder unter den Zeitwert erworben habe?
    Vielen Dank für eine eventuelle Antwort

  12. Nach oben    #110
    Avatar von remende
    281 Beiträge seit 06/2012
    Gracias
    60
    Zitat Zitat von Javier Beitrag anzeigen
    Hallo an alle,
    wird bei der Berechnung des Zeitwertes eines Kfz der Kaufpreis oder der Preis laut Liste herangezogen? Macht es einen Unterschied, wenn ich das Fahrzeug über oder unter den Zeitwert erworben habe?
    Vielen Dank für eine eventuelle Antwort
    Es gilt nur die Liste.

  13. Nach oben    #111
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    3.108 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.432
    Zitat Zitat von remende Beitrag anzeigen
    Es gilt nur die Liste.
    So ist es.

    https://sede.gobiernodecanarias.org/.../vehiculos.jsp

  14. Nach oben    #112
    Avatar von webwood
    aus Puntillo del Sol
    242 Beiträge seit 11/2018
    Gracias
    74

    Frage wegen Fristen

    Ich habe ja schon eine Wohnung auf Teneriffa gemietet und das Empadroniamento gemacht. Ich komme aber erst in zwei Monaten mit dem Auto nach Teneriffa und möchte es dann als Umzugsgut deklarieren. Hat das frühe Empadroniamento irgendwelche Auswirkungen auf die Fristen?

    Wenn ich nach Einfuhr meines Autos zeitnah alles von einer Gestoria erledigen lasse und dann eventuell eine Frist überschritten wird, dann kann ich doch die Gestoria in die Pflicht nehmen, oder? Ich meine, die bieten für viel Geld eine Dienstleistung an also müssten sie auch entsprechend Verantwortung übernehmen.

  15. Nach oben    #113
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    3.108 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.432
    Zitat Zitat von webwood Beitrag anzeigen
    Ich habe ja schon eine Wohnung auf Teneriffa gemietet und das Empadroniamento gemacht. Ich komme aber erst in zwei Monaten mit dem Auto nach Teneriffa und möchte es dann als Umzugsgut deklarieren. Hat das frühe Empadroniamento irgendwelche Auswirkungen auf die Fristen?
    Man hat für den importsteuerbefreiten Fahrzeugimport ein Jahr Zeit ab Wohnsitznahme. Ist das Fahrzeug hier angekommen, hat die Einfuhranmeldung innerhalb von 30 Tagen beim Zoll zu erfolgen und bis zur Ummeldung sollten laut Gesetz nicht mehr als 60 Tage vergehen. Der Antrag auf Steuererlass (Modelo 06) muss VOR der endgültigen Zulassung des Fahrzeugs bei der Finanzbehörde eingereicht werden UND bestätigt sein.

    Alles Entscheidende steht in den Artikeln 65 und 66 vom Dekret 38/1992...

    https://www.boe.es/eli/es/l/1992/12/28/38/con#tii

    Zitat Zitat von webwood Beitrag anzeigen
    Wenn ich nach Einfuhr meines Autos zeitnah alles von einer Gestoria erledigen lasse und dann eventuell eine Frist überschritten wird, dann kann ich doch die Gestoria in die Pflicht nehmen, oder?
    Für die Wahl der Gestoría und Einhaltung der Fristen ist man selbst verantwortlich.

  16. Nach oben    #114
    Avatar von webwood
    aus Puntillo del Sol
    242 Beiträge seit 11/2018
    Gracias
    74
    Vielen Dank.
    Dann werde ich die Dienste einer Gestoria dafür in Anspruch nehmen.

  17. Nach oben    #115

    85 Jahre alt
    60 Beiträge seit 04/2023
    Gracias
    2

    PKW am spanischen Festland kaufen und nach Teneriffa "importieren"

    Ich könnte so an ein Fahrzeug kommen, das ich in dieser Ausführung hier noch nicht gesehen habe. Die Überführungskosten wären für mich als Resident kein Problem. Die Zulassungsnummer bliebe die selbe, sodass eigentlich nur eine Umschreibung erfolgen müsste und natürlich Versicherung.

    Aber was sagt da die Steuer- und Zollhoheit der Kanaren dazu? Selbst einheimische Bekannte konnten dazu nichts antworten. Ich hoffe, dass es hier im Forum jemanden gibt, der eventuell sowas sogar schon selbst einmal gemacht hat.

    Vielen Dank
    Albrecht

  18. Nach oben    #116
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    3.108 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.432
    Wenn du einen Gebrauchtwagen auf dem spanischen Festland kaufst, bleibt zumindest die spanische Zulassung und das Kennzeichen erhalten aber es hat eine Einfuhranmeldung zu erfolgen...

    https://sede.agenciatributaria.gob.e...-canarias.html

    In dem Zusammenhang ist natürlich die IGIC nach Fahrzeugwert zu entrichten, was man im Vorfeld ziemlich genau berechnen kann...

    https://sede.gobiernodecanarias.org/.../vehiculos.jsp

  19. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  20. Nach oben    #117

    85 Jahre alt
    60 Beiträge seit 04/2023
    Gracias
    2
    Vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort.

    Jetzt brauche ich nur noch die Antwort von meiner Autoversicherung, wie ich das Fahrzeug versichert bekomme für die Überführung.

    Freundliche Grüße
    Albrecht


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