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Thema: Empadronamiento - Anmeldung bei der Gemeinde

  1. #1

    60 Jahre alt
    26 Beiträge seit 04/2010

    Empadronamiento - Anmeldung bei der Gemeinde

    Hallo an alle,
    ich bin gerade dabei, meine Auswanderung zu planen und was die ersten Schritte sind, um handlungsfähig zu werden wegen Autokauf, usw... Dabei bin ich auf die Gemeindeanmeldung gestoßen, die hier Empadronamiento heißt. Mit der fängt hier alles an? Wie ist der Ablauf und was brauche ich dafür?
    Danke vielmals.

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.455 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.077
    Eine Gemeindeanmeldung stellt keine besonderen Hürden. Eigentlich braucht man nur seinen Personalausweis und eine Wohnanschrift im Zuständigkeitsgebiet der Gemeinde. Je nach Gemeinde oder Mitarbeiter kann es unterschiedlich lasch oder streng erforderlich sein, die Wohnanschrift in irgendeiner Weise schriftlich nachzuweisen, beispielsweise durch Escritura oder Mietvertrag.

    Auch wenn nicht zwingend erforderlich, empfiehlt es sich, vorher die NIE zu besorgen, damit das Rathaus sie gleich im System hinterlegen kann.

    https://www.teneriffaforum.de/showth...ikationsnummer


  3. Nach oben    #3

    73 Jahre alt
    aus TFN
    17 Beiträge seit 05/2013

    Zweitwohnsitz behalten

    Ich bin Rentner und will die meiste Zeit auf Teneriffa verbringen aber ich will auch meinen Zweitwohnsitz in Deutschland behalten. Geht die Anmeldung hier überhaupt ohne Abmeldung in Deutschland?

  4. Nach oben    #4
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.455 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.077
    Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Teneriffa verlegt oder hier auf unbestimmte Zeit leben will, zieht aus Deutschland weg und gibt damit seinen deutschen Wohnsitz auf. In der Folge ist vorgeschrieben, sich dort abzumelden. Je Gemeindeverordnung oft schon innerhalb weniger Tage.

    In Spanien gibt es die Begriffe Haupt- bzw. Zweitwohnsitz nicht, da man hierzulande nur einen Wohnsitz haben kann. Und zwar dort, wo man sich während des Jahres die meiste Zeit aufhält...

    https://www.boe.es/eli/es/l/1985/04/02/7/con#a15

    Das Empadronamiento dient nicht als Nachweis des legalen Aufenthalts in Spanien. Nach spätestens 90 Tagen auf Teneriffa müssen sich EU-Bürger zusätzlich noch im Ausländerzentralregister eintragen lassen (die Residencia / grüne Karte). Über den fiskalischen Wohnsitz entscheiden aber noch andere Kriterien.

  5. Nach oben    #5

    73 Jahre alt
    aus TFN
    17 Beiträge seit 05/2013
    Ich habe halt ein bisschen Angst, dass ich zu starkes Heimweh bekomme und habe darum gedacht, dass ich meinen Wohnsitz in Deutschland noch nicht aufgebe.
    Kann man sich von Teneriffa aus im Nachhinein von Deutschland abmelden?

  6. Nach oben    #6
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.455 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.077
    Ja, das ist per Brief, Fax und neuerdings auch per Email möglich.
    Man muss nicht mehr persönlich erscheinen.

  7. Nach oben    #7
    Avatar von Kanarienvogel
    64 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    269 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Man sollte sich schon an die Meldevorschriften halten und nicht versuchen gleichzeitig in zwei Welten zu leben. Und wenn es auf Teneriffa nicht klappt, ist es doch keine große Sache. Eine Rückwanderung ist jederzeit möglich. Auf Teneriffa abmelden und in Deutschland wieder anmelden. Für die ganzen anderen bürokratischen Erledigungen bezüglich Rente und Krankenversicherung gibt es Dienstleister.

  8. Nach oben    #8
    Avatar von MeinerEiner
    59 Jahre alt
    aus San Eugenio Alto
    565 Beiträge seit 04/2015
    Gracias
    131
    Auch für uns soll Teneriffa nur der Zweitwohnsitz werden obwohl wir uns meistens dort aufhalten werden. Wir behalten unsere Wohnung in Deutschland und bleiben auch dort gemeldet. Das erleichtert die Sache mit der Krankenversicherung, da wir weiterhin in Deutschland versichert sind.

  9. Nach oben    #9
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.455 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.077
    Seinen Lebensmittelpunkt nach Teneriffa verlegen und deutschen Wohnsitz behalten, geht in der Regel nicht. Ihr müsst euch in Deutschland ab- und auf Teneriffa anmelden. Die deutschen Meldegesetze sehen eine zwingende Abmeldung bei Umzug ins Ausland vor. Eine verbleibende Wohnung kann man in Deutschland aber auch ohne dortige Anmeldung weiter unterhalten.

    Für den fortlaufenden Rentenbezug und Krankenversicherung aus Deutschland gibt es in der EU optimale Regelungen, welche in Anspruch genommen werden sollten. Zu den Formalitäten kann man bereits einiges im Forum finden oder entsprechende Dienstleister in Anspruch nehmen.

  10. Nach oben    #10
    Avatar von MeinerEiner
    59 Jahre alt
    aus San Eugenio Alto
    565 Beiträge seit 04/2015
    Gracias
    131
    Aber es gibt doch die Regelung des Zweitwohnsitzes.

  11. Nach oben    #11
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.455 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.077
    Nein, weil deutsche und spanische Meldevorschriften nichts miteinander zu tun haben und darum auch nicht untereinander kompatibel sind. Irgendeine Wohnsitzdefinition über Ländergrenzen hinweg ist formell nicht vorgesehen. Einen so genannten Zweitwohnsitz gibt defacto weder in Spanien noch in Deutschland. In Spanien grundsätzlich nicht und auch in Deutschland ist dieser Begriff mindestens irreführend, weil für sich genommen kein zweiter Wohnsitz im rechtlichem Sinne, sondern lediglich eine zusätzliche juristische Zustellanschrift. Das erklärt auch, warum man keinen Zweitwohnsitz ohne Hauptwohnsitz haben kann. Ein Wohnsitz auf Teneriffa und Zweitwohnsitz in Deutschland ist also gar nicht möglich.

  12. Nach oben    #12

    2 Beiträge seit 11/2017
    Auch ich beabsichtige, in Zukunft einen Teil meines Lebens auf Teneriffa zu verbringen. Ich werde zwischen Deutschland und Teneriffa pendeln aber ich weiß noch nicht, wo ich dann mehr Zeit verbringe. Dann ist es doch sinnvoll den Erstwohnsitz in Deutschland zu behalten aber was wie verhalte ich mich dann auf Teneriffa?

  13. Nach oben    #13
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.455 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.077
    Ob und wann eine vorübergehende, unbestimmte Abwesenheit eine Abmeldung erzwingt, ist in dem Meldegesetz deines Bundeslandes festgelegt.

    Unabhängig davon musst du dich in Spanien korrekt anmelden. Vorsorglich lässt man auch die steuerliche Situation zwischen den Finanzbehörden beider Länder klären, weil in bestimmen Fällen beide eine Steuererklärung für dein gesamtes Welteinkommen verlangen könnten. Ist das einmal geklärt, wird die bezahlte Steuer dank Doppelbesteuerungsabkommen im jeweils anderen Land angerechnet.

  14. Nach oben    #14
    Avatar von MeinerEiner
    59 Jahre alt
    aus San Eugenio Alto
    565 Beiträge seit 04/2015
    Gracias
    131
    Ganz ehrlich, das ist doch total bescheuert. Es lebe die EU. Frage mich, wozu wir die haben, wenn so einfach Dinge nicht möglich sind. Von wegen Freiheit.

  15. Nach oben    #15
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.455 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.077
    Du siehst das zu verbissen. Nichts und niemand schränkt eure Freiheit ein, innerhalb der EU dort zu leben und zu arbeiten, wo ihr wollt. Diese Freiheit bleibt gewahrt. Nur darf eben jedes Land ein paar eigene Bedingungen stellen und Regelungen verfassen.

  16. Nach oben    #16

    2 Beiträge seit 11/2017
    Danke für die Antworten. Da ich in Deutschland selbstständig bin und von Teneriffa aus online arbeite, muss ich mich hier doch nicht anmelden. Es wird sich bei mir vermutlich so ergeben, dass ich wahrscheinlich maximal vier Wochen am Stück auf der Insel bin außer vielleicht im Winter etwas länger.

  17. Nach oben    #17
    Avatar von Kanarienvogel
    64 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    269 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Falsch. Wenn du von Teneriffa aus arbeitest, bist du auch in Spanien anmelde- und sozialversicherungspflichtig. Wenn du von Teneriffa aus arbeitest brauchst du hier eine Gewerbeanmeldung etc. pp. oder dich nicht erwischen oder verpetzen lassen.

  18. Kanarienvogel´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  19. Nach oben    #18
    abgemeldet
    59 Jahre alt
    1 Beiträge seit 05/2021
    Hallo an alle,
    Ich habe vor in Deutschland alles zu verkaufen und würde gerne auf Teneriffa leben. Ich möchte gern wissen, ob ich dann trotz Empadronamiento auf Teneriffa meine deutsche Staatsbürgerschaft und meine Meldeadresse in Deutschland behalten kann.

  20. Nach oben    #19
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.455 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.077
    Die Staatsbürgerschaft bleibt davon unberührt.

    Wenn man auf Teneriffa leben will, gibt man seinen Wohnsitz im Herkunftsland melderechtlich auf und ist deshalb zu Abmeldung verpflichtet. Außerdem muss man sich bei mehr als dreimonatiger Anwesenheit auch auf Teneriffa vollständig anmelden.

  21. Nach oben    #20

    69 Jahre alt
    89 Beiträge seit 02/2014
    Gracias
    28
    Übrigens dauert die Anmeldung bei der Gemeinde nun länger.
    Ich brauchte für eine Behörde nämlich ein gültiges Empadronamiento. Im Gegensatz zu früher, dauert es bis zur Ausstellung statt am selben Tag nun eine ganze Woche. Ich war in Garachico, aber auch eine Bekannte in Puerto erlebte das Gleiche. Außerdem ist die Bescheinigung nur begrenzt gültig. Das Gleiche gilt auch für das Certificado de Viaje, also die Vergünstigung von 75% im spanischen Reiseverkehr.
    Also schaut besser auf das Ablaufdatum, um böse Überraschungen zu vermeiden.

  22. Nach oben    #21
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.455 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.077
    Gut gemeint aber leider ziemlicher Käse...

    Ein Empadronamiento hat kein Verfallsdatum. In bestimmten Fällen kann es aber erforderlich sein, dass die Bescheinigung aktuell sein muss. Dazu muss man aber nirgends vorstellig werden, denn das kann man sich mit frischem Datum kostenlos im elektronischen Bürgerordner seiner Gemeinde kostenlos herunterladen. Auch ein erstes Empadronamiento bei Zuzug ins Gebiet erfolgt meistens noch unmittelbar, vorausgesetzt man hat vorsorglich einen entsprechenden Termin ausgemacht. Ansonsten kann es auch mal ein paar Tage dauern, bis man die Erstbescheinigung abholen kann.

    Zitat Zitat von La perla Beitrag anzeigen
    Das Gleiche gilt auch für das Certificado de Viaje, also die Vergünstigung von 75% im spanischen Reiseverkehr.
    Also schaut besser auf das Ablaufdatum, um böse Überraschungen zu vermeiden.
    Das Certificado de Viaje allein berechtigt sowieso zu keinem Reise-Rabatt, da das Empadronamiento keinen Eintrag im SARA beinhaltet, mit dem die Reiseunternehmen i. d. R. die Berechtigung überprüfen.

  23. Nach oben    #22

    69 Jahre alt
    89 Beiträge seit 02/2014
    Gracias
    28
    Das empadronamiento hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Ich habe es heute von der Gemeinde in Garachico abgeholt und es steht schriftlich darauf.

  24. Nach oben    #23
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.455 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.077
    Zitat Zitat von La perla Beitrag anzeigen
    Ich habe es heute von der Gemeinde in Garachico abgeholt...
    Warum hast du es nicht einfach frisch heruntergeladen?

    https://garachico.sedelectronica.es/

    Zitat Zitat von La perla Beitrag anzeigen
    Das empadronamiento hat eine Gültigkeit von 3 Monaten.
    Das bezieht sich nicht auf die Gültigkeit des Empadronamientos, sondern auf das ausgestellte Zertifikat. Das Empadronamiento selbst ist unbegrenzt gültig, solange sich der Wohnsitz nicht ändert.

    https://www.boe.es/eli/es/l/1985/04/02/7/con#a16

    Hat man kein Aufenthaltsrecht bzw. erfolgte parallel zur Anmeldung bei der Gemeinde keine Eintragung ins Register für Ausländer, kann die Gemeinde nach zwei Jahren eine Wohnsitzbestätigung verlangen oder ggf. die Abmeldung vornehmen. Früher weit häufiger als heute kam sogar die Lokalpolizei vorbei, um die Richtigkeit und Aktualität der Wohnadresse zu überprüfen.

    Übrigens hat auch die so genannte Residencia (Grüne Karte) kein Verfallsdatum und muss deshalb weder erneuert noch verlängert werden.


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