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Thema: Besteuerung als Rentner auf Teneriffa

  1. #1
    abgemeldet
    67 Jahre alt
    64 Beiträge seit 04/2013
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    2

    Besteuerung als Rentner auf Teneriffa

    Hallo Gemeinde

    in welchem Land muss man als Rentner oder Pensionär eigentlich seine Steuern entrichten wenn man nach Teneriffa gezogen ist?

    Danke

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Für Rentner mit Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung kommt es auf den Rentenbeginn an. Neurentner werden sich auf eine Doppelbesteuerung einstellen müssen. Neben der Regelversteuerung in Spanien (als Wohnsitzstaat), darf auch der Staat, der die Rentenbeiträge (z.B. durch steuerliche Abzugsfähigkeit) gefördert hat, also Deutschland, bis zu 5% Steuer auf die bereits in Spanien zu versteuernden deutschen Renten erheben. Steht jedenfalls so im Doppelbesteuerungsabkommen. Und wer bereits jetzt schon Rentner ist, zahlt nur einmal: im Wohnsitzstaat, so steht es im besagten Doppelbesteuerungsabkommen. Wer also hier Resident ist, muss seine Rente auch hier versteuern, selbst wenn sie von der deutschen Rentenversicherung kommt.

    Für Beamte, die Pension in Deutschland beziehen, bleibt es bei der Steuerpflicht in Deutschland. Alle anderen Einkünfte müssen im Wohnsitzstaat (also Spanien) versteuert werden.

    Alle über die Rente/Pension hinausgehenden Einkünfte durch Arbeit, Mieteinnahmen, usw. werden grundsätzlich in dem Staat besteuert, in dem sie anfallen. Dabei spielt der Wohnsitz dann nur insoweit eine Rolle, als die Steuersätze in Deutschland je nach Wohnsitzstaat unterschiedlich sind. Allerdings muss man die im anderen Staat versteuerten Einkünfte im jeweils anderen Staat anzeigen. Also, wer in Deutschland Geld kriegt, dort Steuern zahlt, aber in Spanien wohnt, muss Einkünfte und Vermögen beim spanischen Finanzamt anmelden. Besteuert werden sie dort nicht, können aber bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes für spanische Einkünfte angerechnet werden (Progressionsvorbehalt; Deutschland macht das schon seit Jahrzehnten so).


  3. Nach oben    #3
    Avatar von Banix 25
    aus demnächst Teneriffa
    5 Beiträge seit 10/2021

    Besteuerung der Unfallrente

    Auch meine Frau und ich planen, Ende nächsten Jahres als Residenten nach Teneriffa zu ziehen. Wir sind beide Rentner, somit werden wir unsere Renten in Teneriffa anmelden und versteuern müssen. Was ich bisher nicht in Erfahrung bringen konnte, wie steht es mit einer Unfallrente, die ist in Deutschland ja steuerfrei, wie wird das in Teneriffa gehandhabt? Kann mir da vielleicht jemand eine Auskunft geben?

  4. Nach oben    #4
    abgemeldet
    19 Beiträge seit 10/2021
    Gracias
    5
    In Spanien gilt sicher auch die Unfallrente als Einkommen dazu.

    Mache auch gleich einen Antrag auf Schwerbehinderung, das bringt einen bestimmten Steuerfreibetrag auch in Spanien mit sich.

  5. Nach oben    #5
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Deutschland erhebt auch beim Wegzug keine Steuern darauf so dass gemäß den Definitionen und Regelungen des Artikels 17 DBA 2013 auch Unfallrenten in Spanien nach dem spanischen Steuerrecht voll versteuert werden müssen. Dazu können die im spanischen Steuerrecht für die IRPF vorgesehenen Abzüge und Freibeträge geltend gemacht werden. Hierzu würde ich auch dringend den Besuch beim Steuerberater anraten.

  6. Nach oben    #6
    Avatar von Banix 25
    aus demnächst Teneriffa
    5 Beiträge seit 10/2021
    Danke, dann bin ich ein bisschen schlauer. Inwiefern man Abzüge, Freibeträge usw geltend machen kann muss man wirklich vor Ort klären. Ich werde mir mal einen Steuerfachmann suchen müssen.

  7. Nach oben    #7
    Avatar von der Kalle
    70 Jahre alt
    aus Santa Ursula / La Quinta
    12 Beiträge seit 09/2019
    Gracias
    4

    Als Rentner beschränkt steuerpflichtig

    Hallo Gemeide!
    Wie kann man erreichen, dass man als Rentner (keine weiteren Einkünfte außer der Rente aus Deutschland) weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft wird? Denn nur so gilt der Freibetrag für die im Ausland lebenden Rentner. Wir wurden automatisch als beschränkt steuerpflichtig eingestuft und müssen nun 15 % unserer Jahresrente ans Finanzamt Neubrandenburg abdrücken. Das ist für unsere winzig kleine Rente viel zu viel. Dem spanischen Steuerbescheid nach sind wir in Spanien steuerfrei. Es ist eine Schweinerei und Diskriminierung beim Steuerrecht einen Unterschied zu machen ob jemand im Ausland lebt. Renten sollten grundsätzlich steuerfrei sein, weil als Arbeitnehmer haben wir Jahrzehnte lang genug Einkommensteuer abgeführt.

  8. der Kalle´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  9. Nach oben    #8
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Deutsche Rentner, die im Ausland leben, sind in Deutschland automatisch beschränkt steuerpflichtig und verlieren somit unter anderem den Vorzug des Grundfreibetrags. Unter bestimmten Bedingungen ist es aber auch bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt möglich, weiter die Vorteile des deutschen Steuersystems zu nutzen. Da du deinen Angaben gemäß keine weiteren Einkünfte im Ausland erzielst, solltest du einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, nach Paragraf 1 EStG, siehe Absatz 3.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html

    Im Falle Spaniens gilt der deutsche Grundfreibetrag dann in voller Höhe.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  10. Nach oben    #9
    Avatar von der Kalle
    70 Jahre alt
    aus Santa Ursula / La Quinta
    12 Beiträge seit 09/2019
    Gracias
    4
    Danke Rainer aber das alles wussten wir schon.

    Um den Antrag stellen zu können müssen wir zusammenveranlagt sein, was das Finanzamt Neubrandenburg nicht mitmacht. Deshalb habe ich ja die Frage ins Forum geschmissen, um zu erfahren, wie IHR es macht um den Freibetrag nutzen zu können. Oder zahlt ihr alle brav weiter Steuern?

  11. Nach oben    #10
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Zitat Zitat von der Kalle Beitrag anzeigen
    Um den Antrag stellen zu können müssen wir zusammenveranlagt sein...
    Es verhält sich genau andersrum. Der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht kann unabhängig voneinander erfolgen aber für die Zusammenveranlagung ist es Voraussetzung, dass ihr beide die unbeschränkte Steuerpflicht anerkannt bekommt. Sind alle Bedingungen erfüllt, wovon gemäß deiner Beschreibung ausgegangen werden kann, wird das zuständige Finanzamt Neubrandenburg kein Hindernis darstellen.

    Alles weitere im entsprechenden Merkblatt des Bundesfinanzministeriums.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  12. Nach oben    #11

    66 Jahre alt
    aus Zur Zeit Deutschland
    25 Beiträge seit 07/2020
    Warum in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein wollen und in Spanien somit beschränkt steuerpflichtig und wird von der Rente von 24% pauschal versteuert. Dazu kommen meines Wissens Steuersatz der Autonomen Region und Freibeträge und bis 22.000 Euro im Jahr werden nicht mehr berücksichtigt. Richtig oder ist meine Rechnung falsch?

    Wieso sollte die Rente bei beschränkter Steuerpflicht in Spanien nicht versteuert werden? Das wäre mir neu und kann mir einer eine Quelle dazu nennen?

  13. Nach oben    #12
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Nennenswerte Vorteile ergeben sich durch den Grundfreibetrag und in speziellen Fällen durch personen- sowie familienbezogene Steuervergünstigungen, die Deutschland gewährt. In den meisten Fällen ist es aber weniger eine Frage, wieviel Steuer anfällt, sondern hauptsächlich, wer sie erhält (Deutschland oder Spanien). Warum einige die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland unbedingt beibehalten wollen und für sich beantragen, müssen die Betroffenen daher selbst beantworten. Ein Forum kann keinen Steuerberater ersetzen.

  14. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  15. Nach oben    #13

    66 Jahre alt
    aus Zur Zeit Deutschland
    25 Beiträge seit 07/2020
    Nach meinem Wissen ist 24% Steuer pauschal bei beschränkter Steuerpflicht in Spanien. Bei unbeschränkter Steuerpflicht in Spanien erhält man einen Freibetrag in Höhe von 6.700 Euro ab 65 jabre und mit Ehefrau von 3.400 Euro. Beide Freibeträge werden vom Jahreseinkommen insgesamt 10.100 Euro abgezogen und diese Bemessungsgrundlage wird in Spanien progressiv versteuert. Bitte meinen Beitrag korrigieren falls es nicht so ist.
    Danke

  16. Nach oben    #14
    Avatar von der Kalle
    70 Jahre alt
    aus Santa Ursula / La Quinta
    12 Beiträge seit 09/2019
    Gracias
    4
    Nach langem hin und her wurden wir doch zusammen veranlagt und als unbeschränkt besteuerbar anerkannt. Die eingezahlte Steuer wurde restlos zurückerstattet. Das Spanische Fiskus will auch kein Geld von uns, dazu sind unsere Renten zu niedrig. Also Ende gut, Alles gut.....

  17. Nach oben    #15

    47 Beiträge seit 04/2023
    Bis hierher habe ich aus den verschiedenen Beiträgen entnommen, dass man in Deutschland einen Freibetrag hat, der vom Renteneinkommen abgezogen wird und der Rest nur niedrig versteuert wird. Hier in Spanien wird mit 24 % pauschal besteuert (der Satz ist eine Frechheit) oder progressiv unter Berücksichtigung von 6700.- € Freibetrag. Interessant wäre da als Beispiel ein Renteneinkommen von knapp unter 30.000.- jährlich. Laut einem Steuerberater kann man das nicht sagen, da angeblich immer erst gegen Jahresende die Steuersätze für das entsprechende Jahr bekannt sind.

    Und wie ist das mit den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern, die doch, nach meinem laienhaften Empfinden, dem Namen nach eine doppelte Besteuerung verhindern sollten.


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