Hallo Gemeinde
in welchem Land muss man als Rentner oder Pensionär eigentlich seine Steuern entrichten wenn man nach Teneriffa gezogen ist?
Danke
Hallo Gemeinde
in welchem Land muss man als Rentner oder Pensionär eigentlich seine Steuern entrichten wenn man nach Teneriffa gezogen ist?
Danke
Für Rentner mit Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung kommt es auf den Rentenbeginn an. Neurentner werden sich auf eine Doppelbesteuerung einstellen müssen. Neben der Regelversteuerung in Spanien (als Wohnsitzstaat), darf auch der Staat, der die Rentenbeiträge (z.B. durch steuerliche Abzugsfähigkeit) gefördert hat, also Deutschland, bis zu 5% Steuer auf die bereits in Spanien zu versteuernden deutschen Renten erheben. Steht jedenfalls so im Doppelbesteuerungsabkommen. Und wer bereits jetzt schon Rentner ist, zahlt nur einmal: im Wohnsitzstaat, so steht es im besagten Doppelbesteuerungsabkommen. Wer also hier Resident ist, muss seine Rente auch hier versteuern, selbst wenn sie von der deutschen Rentenversicherung kommt.
Für Beamte, die Pension in Deutschland beziehen, bleibt es bei der Steuerpflicht in Deutschland. Alle anderen Einkünfte müssen im Wohnsitzstaat (also Spanien) versteuert werden.
Alle über die Rente/Pension hinausgehenden Einkünfte durch Arbeit, Mieteinnahmen, usw. werden grundsätzlich in dem Staat besteuert, in dem sie anfallen. Dabei spielt der Wohnsitz dann nur insoweit eine Rolle, als die Steuersätze in Deutschland je nach Wohnsitzstaat unterschiedlich sind. Allerdings muss man die im anderen Staat versteuerten Einkünfte im jeweils anderen Staat anzeigen. Also, wer in Deutschland Geld kriegt, dort Steuern zahlt, aber in Spanien wohnt, muss Einkünfte und Vermögen beim spanischen Finanzamt anmelden. Besteuert werden sie dort nicht, können aber bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes für spanische Einkünfte angerechnet werden (Progressionsvorbehalt; Deutschland macht das schon seit Jahrzehnten so).
Auch meine Frau und ich planen, Ende nächsten Jahres als Residenten nach Teneriffa zu ziehen. Wir sind beide Rentner, somit werden wir unsere Renten in Teneriffa anmelden und versteuern müssen. Was ich bisher nicht in Erfahrung bringen konnte, wie steht es mit einer Unfallrente, die ist in Deutschland ja steuerfrei, wie wird das in Teneriffa gehandhabt? Kann mir da vielleicht jemand eine Auskunft geben?
In Spanien gilt sicher auch die Unfallrente als Einkommen dazu.
Mache auch gleich einen Antrag auf Schwerbehinderung, das bringt einen bestimmten Steuerfreibetrag auch in Spanien mit sich.
Deutschland erhebt auch beim Wegzug keine Steuern darauf so dass gemäß den Definitionen und Regelungen des Artikels 17 DBA 2013 auch Unfallrenten in Spanien nach dem spanischen Steuerrecht voll versteuert werden müssen. Dazu können die im spanischen Steuerrecht für die IRPF vorgesehenen Abzüge und Freibeträge geltend gemacht werden. Hierzu würde ich auch dringend den Besuch beim Steuerberater anraten.
Danke, dann bin ich ein bisschen schlauer. Inwiefern man Abzüge, Freibeträge usw geltend machen kann muss man wirklich vor Ort klären. Ich werde mir mal einen Steuerfachmann suchen müssen.
Hallo Gemeide!
Wie kann man erreichen, dass man als Rentner (keine weiteren Einkünfte außer der Rente aus Deutschland) weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft wird? Denn nur so gilt der Freibetrag für die im Ausland lebenden Rentner. Wir wurden automatisch als beschränkt steuerpflichtig eingestuft und müssen nun 15 % unserer Jahresrente ans Finanzamt Neubrandenburg abdrücken. Das ist für unsere winzig kleine Rente viel zu viel. Dem spanischen Steuerbescheid nach sind wir in Spanien steuerfrei. Es ist eine Schweinerei und Diskriminierung beim Steuerrecht einen Unterschied zu machen ob jemand im Ausland lebt. Renten sollten grundsätzlich steuerfrei sein, weil als Arbeitnehmer haben wir Jahrzehnte lang genug Einkommensteuer abgeführt.
Deutsche Rentner, die im Ausland leben, sind in Deutschland automatisch beschränkt steuerpflichtig und verlieren somit unter anderem den Vorzug des Grundfreibetrags. Unter bestimmten Bedingungen ist es aber auch bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt möglich, weiter die Vorteile des deutschen Steuersystems zu nutzen. Da du deinen Angaben gemäß keine weiteren Einkünfte im Ausland erzielst, solltest du einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, nach Paragraf 1 EStG, siehe Absatz 3.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
Im Falle Spaniens gilt der deutsche Grundfreibetrag dann in voller Höhe.
Danke Rainer aber das alles wussten wir schon.
Um den Antrag stellen zu können müssen wir zusammenveranlagt sein, was das Finanzamt Neubrandenburg nicht mitmacht. Deshalb habe ich ja die Frage ins Forum geschmissen, um zu erfahren, wie IHR es macht um den Freibetrag nutzen zu können. Oder zahlt ihr alle brav weiter Steuern?
Es verhält sich genau andersrum. Der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht kann unabhängig voneinander erfolgen aber für die Zusammenveranlagung ist es Voraussetzung, dass ihr beide die unbeschränkte Steuerpflicht anerkannt bekommt. Sind alle Bedingungen erfüllt, wovon gemäß deiner Beschreibung ausgegangen werden kann, wird das zuständige Finanzamt Neubrandenburg kein Hindernis darstellen.
Alles weitere im entsprechenden Merkblatt des Bundesfinanzministeriums.
Warum in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein wollen und in Spanien somit beschränkt steuerpflichtig und wird von der Rente von 24% pauschal versteuert. Dazu kommen meines Wissens Steuersatz der Autonomen Region und Freibeträge und bis 22.000 Euro im Jahr werden nicht mehr berücksichtigt. Richtig oder ist meine Rechnung falsch?
Wieso sollte die Rente bei beschränkter Steuerpflicht in Spanien nicht versteuert werden? Das wäre mir neu und kann mir einer eine Quelle dazu nennen?
Nennenswerte Vorteile ergeben sich durch den Grundfreibetrag und in speziellen Fällen durch personen- sowie familienbezogene Steuervergünstigungen, die Deutschland gewährt. In den meisten Fällen ist es aber weniger eine Frage, wieviel Steuer anfällt, sondern hauptsächlich, wer sie erhält (Deutschland oder Spanien). Warum einige die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland unbedingt beibehalten wollen und für sich beantragen, müssen die Betroffenen daher selbst beantworten. Ein Forum kann keinen Steuerberater ersetzen.
Auf legalem Weg musst du den Abschlag wohl hinnehmen oder vielleicht findest du noch ein Zimmer bei Nachbarn in Deutschland oder ähnliches. Und die 183-Tage-Regel muss man ja auch beachten.
Was, 24% auf die Rente als Resident Spanien? Das wäre viel, finde ich. Außerdem (zu verrechnen) die Steuer in Deutschen, welche ja steigt ab 2030, 10% Quellsteuer... wenn ich 2000,-/24K habe, wären/sind ca. 11K in Deutschland steuerfrei, der Rest sehr niedrig versteuert. Fällt der Freibetrag weg, werden die 24K direkt voll versteuert, das wäre schon einiges mehr bei dem wenigen Netto.
Ich frage mich, was wäre am einfachsten und relativ günstiger?
Nach meinem Wissen ist 24% Steuer pauschal bei beschränkter Steuerpflicht in Spanien. Bei unbeschränkter Steuerpflicht in Spanien erhält man einen Freibetrag in Höhe von 6.700 Euro ab 65 jabre und mit Ehefrau von 3.400 Euro. Beide Freibeträge werden vom Jahreseinkommen insgesamt 10.100 Euro abgezogen und diese Bemessungsgrundlage wird in Spanien progressiv versteuert. Bitte meinen Beitrag korrigieren falls es nicht so ist.
Danke
Nach langem hin und her wurden wir doch zusammen veranlagt und als unbeschränkt besteuerbar anerkannt. Die eingezahlte Steuer wurde restlos zurückerstattet. Das Spanische Fiskus will auch kein Geld von uns, dazu sind unsere Renten zu niedrig. Also Ende gut, Alles gut.....
Bis hierher habe ich aus den verschiedenen Beiträgen entnommen, dass man in Deutschland einen Freibetrag hat, der vom Renteneinkommen abgezogen wird und der Rest nur niedrig versteuert wird. Hier in Spanien wird mit 24 % pauschal besteuert (der Satz ist eine Frechheit) oder progressiv unter Berücksichtigung von 6700.- € Freibetrag. Interessant wäre da als Beispiel ein Renteneinkommen von knapp unter 30.000.- jährlich. Laut einem Steuerberater kann man das nicht sagen, da angeblich immer erst gegen Jahresende die Steuersätze für das entsprechende Jahr bekannt sind.
Und wie ist das mit den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern, die doch, nach meinem laienhaften Empfinden, dem Namen nach eine doppelte Besteuerung verhindern sollten.
kommt immer daruaf an wann man Rentner wird, die Freibeträge werden immer niedriger ja später man in Rente geht.
Korrekt was man auch dadran sieht, dass immer mehr Rentner Pfand sammeln!
Praktisch alle "grenzen" wurden zu ungunsten des AN verschoben, mehr % Steuern/-Anteil, weniger Freigrenzen usw., später Rente, höherer Eigenanteil
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