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Leitfaden für Einwanderer
Hallo Sonnen-Freunde,
ich werde nach Teneriffa auswandern und habe mal angefangen eine Art To-Do Liste aufzuschreiben...
- NIE beantragen
- Krankenversicherung klären
- Bankkonto eröffnen
- Wohnsitz anmelden
- Hund (Chip, Tollwut-Impfung)
- Steuerliche Situation klären
Es scheint irgendwie drei Arten der Anmeldung zu geben? NIE, Empadronamiento und Residencia. Worin besteht der Unterscheid und wie läuft das mit der Krankenversicherung?
Habt ihr sonst noch Tipps, was fehlt in der Liste?
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11.08.2013, 13:04
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#2
Ja es gibt die NIE, das Empadronamiento und die so genannte Residencia. Brauchst du alle drei wenn du nach Teneriffa auswanderst.
Eine gute Vorbereitung ist sehr sinnvoll aber bei deinem Kenntnisstand such dir lieber jemanden, der sich mit dem ganzen Behördenkram auskennt und die Sprache spricht. Sonst bist du damit Wochen und Monate beschäftigt. Ich hatte eine Gestoría und nach drei Wochen war fast alles erledigt.
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12.08.2013, 13:25
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#3
NIE und Residencia könntest du in einem Aufwasch erledigen, wenn du die Krankenkasse klar hast. Eine Krankenkasse hast du, wenn du einen ordnungsgemäß beim Arbeitsamt und der Sozialversicherung registrierten Arbeitsvertrag hast (wofür man eine NIE braucht). Da im Fall eines Arbeitsvertrages, die Krankenkasse und Residencia sich gegenseitig bedingen, kann es u.U. einfacher sein, erst die NIE zu beantragen (fertig in einer Woche), danach die Wohnsitzanmeldung (Empadronamiento beim Ayuntamiento) und den Arbeitsvertrag zu machen und anzumelden, und dann die Residencia zu beantragen.
Was du mit deinem deutschen Wohnsitz machst, interessiert in diesem Zusammenhang nicht. Die Steuerpflicht für das gesamte Welteinkommen richtet sich nach dem überwiegenden Aufenthalt (>183 Tage/Jahr), ganz gleich ob und wo ein weiterer Wohnsitz angemeldet wurde. Davon unbeschadet sind Einkünfte dem Grunde nach immer in dem Staat zu versteuern, in dem sie anfallen. Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland sollen eine doppelte Steuerlast (durch Wohnsitz in Spanien und Einkommen in Deutschland) verhindern.
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und deinen Wohnsitz nach Spanien verlegst, so bleibst du in Deutschland mit dem deutschen Einkommen KV-pflichtig. Du zahlst auch weiterhin Beiträge an die deutsche KV. Die KV stellt dir aber ein Formular E122 aus, mit dem du in der spanischen Seguridad Social aufgenommen wirst. Die spanische Seguridad Social erbringt dann die Leistungen (wie für in Spanien gesetzlich Versicherte auch) und reicht die Rechnungen an die deutsche KV weiter.
Bist du aber freiwillig oder privat versichert, endet die Versicherung in der Regel (Versicherungsbedingungen prüfen!) durch Wegzug ins Ausland. Dann werden auch keine Beiträge mehr in Deutschland fällig. So geht es z.B. pensionierten Beamten. Sie müssen sich in Spanien nach einer geeigneten privaten Versicherung umsehen, oder einen der Tatbestände für eine Pflichtversicherung in der SegSoc erfüllen (Arbeitsvertrag, spanische Rente oder Selbständigkeit in Spanien). Allerdings behalten Beamte ihre Beihilfeberechtigung, die in den meisten Fällen als ausreichende KV für die Residencia anerkannt wird. Weitere Tipps zum Thema KV finden sich hier und in anderen Foren zuhauf.
Ich empfehle immer professionelle Beratung für die Einwanderung in Anspruch zu nehmen.
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26.08.2013, 21:57
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#4
Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort.
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10.08.2023, 20:35
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#5
Allgemein wird immer die Besorgung der NIE und des Empadronamiento und eventuell noch auf die Eröffnung eines Bankkontos bei einer spanischen Bank empfohlen. Nun habe ich durch das Forum erstmals vom Fahrtauglichkeitstest erfahren.
Gibt es außerdem noch andere Fußangeln, die, weil man von ihnen nie etwas erfahren hat, zu entsprechenden Problemen führen können? Ist da nicht schon einmal jemand auf die Idee gekommen, eine komplette Aufstellung für Neuankömmlinge anzufertigen?
Freundliche Grüße
Albrecht
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10.08.2023, 23:07
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#6
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