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Thema: Umzugsgut nach Teneriffa verzollen

  1. #1

    54 Jahre alt
    16 Beiträge seit 06/2010

    Umzugsgut nach Teneriffa verzollen

    Hallo

    die Kanaren gelten trotz EU-Zugehörigkeit zollrechtlich als EU-Ausland.

    Angenommen ich lasse mir per Spedition ein paar Umzugskartons von Deutschland nach Teneriffa bringen. Wie behandelt das der kanarische Zoll? Wie viel Zollgebühren bzw. Nachversteuerung wird fällig?

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Kanarienvogel
    64 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    263 Beiträge seit 05/2013
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    81
    Die Zollabwicklung muss von einer Agencia de Aduana gemacht werden, und das kostet immer um die 150 €, wenn es sich um ein paar Kubikmeter handelt. Eine kleine Paketsendung (auch DHL) wird von Correos für 14 € durch den Zoll gebracht und Paketdienste (UPS, MRW, NACEX usw.) verlangen für diese Dienstleistung unterschiedlich viel.

    Wenn du aus der EU kommst und das als persönliches Umzugsgut deklariert wird, fallen keine Zollgebühren und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Eine Kopie des Ausweises und der NIE muss beim Zoll vorliegen.


  3. Nach oben    #3
    Avatar von Platano
    aus Teneriffa
    2.120 Beiträge seit 07/2013
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    215
    Ich als Schweizer musste mein Umzugsgut damals leider komplett nachversteuern.

  4. Nach oben    #4

    73 Jahre alt
    aus D-42489 Wülfrath
    8 Beiträge seit 01/2013
    Mich betrifft das Thema vielleicht auch bald.

    Ich habe aber nicht vor, direkt nach meiner Ankunft einen Behördenmarathon zu absolvieren. Kann man auch freiwillig verzollen, also komplett ohne NIE, Residencia und Empadronamiento die Steuern einfach zahlen und danach Ruhe haben?

    Wie ist es denn z. B. wenn ich alles in mein Wohnmobil packe und einfach von Bord der Fähre fahre?

  5. Nach oben    #5
    Avatar von Kanarienvogel
    64 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    263 Beiträge seit 05/2013
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    81
    Ohne NIE kann man eigentlich gar nichts, auch keine Steuern zahlen. Zumindest dieses Papier wirst du also brauchen. Und dann ist es ja auch nicht so, als ob die Residencia eine freiwillige Angelegenheit wäre, sondern du bist innerhalb von 90 Tagen dazu verpflichtet.

    Wenn du Glück hast, wirst du zwar weder auf dem Festland bei der Abfahrt noch auf Teneriffa bei der Ankunft kontrolliert. Aber dann hast du ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen hier, was nicht vom Zoll als Umzugsgut registriert wurde. Und wenn du das nicht innerhalb von 6 Wochen nach Einreise auf ein spanisches Kennzeichen umrüstest, wird das teuer. Zum einen die IGIC, zum anderen die AIM. Und wenn 6 Monate verstrichen sind, ohne dass du umgemeldet hast, dann fängt es an richtig teuer zu werden. Da ein deutsches Kennzeichen irgendwann einem Polizisten auffallen wird (die sind ja schließlich nicht blöde), kriegst du Stress. Und wenn du das Fährticket nicht mehr hast, kriegst du noch mehr Stress.

  6. Nach oben    #6

    34 Jahre alt
    4 Beiträge seit 06/2023

    Zollanmeldung nachträglich

    Ich bin vor kurzem nach Teneriffa umgezogen und bisher ging alles soweit ohne Probleme mit Anmeldungen oder Ummeldungen. Beim Umzug habe ich das Umzugsgut im PKW mitgebracht. Ich würde aber trotzdem gerne das Nötigste, welches mich begleitet hat beim Zoll anmelden um es offiziell abzusegnen. Ich habe bereits recherchiert aber konnte nicht genau herausfinden wo man welche Formulare ausfüllen muss. Kennt jemand von euch eine gute Anlaufstelle dafür (Website, Gestor, etc). Vielen Dank und sonnige Grüße natürlich an alle.

  7. Nach oben    #7
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.662 Beiträge seit 11/2010
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    1.179
    Dein privates Umzugsgut hätte bei einem Wechsels des Hauptwohnsitzes nach Teneriffa von der Einfuhrumsatzsteuer befreit werden können.

    Artikel 14: https://www.boe.es/eli/es/l/1991/06/07/20/con

    So lange es sich um gewöhnliches Umzugsgut ohne besonderen Wert handelt und keine gewerbliche Veräußerung desselben geplant ist, besteht für eine nachträgliche Deklarierung meines Erachtens keine Notwendigkeit. Eine ordnungsgemäße Verzollung ist aber für Fahrzeuge wichtig. Ein mitgebrachtes Fahrzeug sollte beim Zoll als Umzugsgut registriert sein und anschließend an- bzw. umgemeldet werden.

    https://www.teneriffaforum.de/showth...en-importieren

  8. Nach oben    #8

    34 Jahre alt
    4 Beiträge seit 06/2023
    Vielen Dank für die Erklärung. Dann habe ich ja schon alles richtig gemacht. Mein PKW ist schon erfolgreich umgemeldet.

  9. Nach oben    #9

    14 Beiträge seit 12/2022
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    2

    Umzugsgut deklarieren

    Wie ist das mit der Deklaration des Umzugsguts? Reicht das, wenn ich auf den Karton/Liste z. B. Hausrat aufschreibe oder muss das genauer beschrieben sein?

  10. Nach oben    #10
     Unterstützer/in Avatar von MiLe
    60 Jahre alt
    aus Fasnia
    357 Beiträge seit 04/2022
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    119
    Mir wurde von meiner Spedition empfohlen, die Packliste möglichst detailliert auszuführen. Also ein Karton Kleidung, der nächste Geschirr u.s.w. Im Idealfall auch auf spanisch, englisch sollte aber auch reichen. Die Begründung für all das war, dass je detaillierter (und damit glaubwürdiger) der Inhalt beschrieben wird, desto weniger hart wird kontrolliert.

  11. Nach oben    #11
     Unterstützer/in
    60 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg, Puntillo del Sol
    338 Beiträge seit 11/2013
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    122
    Wie MiLe schon sagte, am Besten überall "usado" dazuschreiben. Gebrauchte Artikel sind weniger wert.

    LG Elke

  12. Tamarillo´s Beitrag erhielt 3 mal Dank und/oder Zustimmung von:


  13. Nach oben    #12

    14 Beiträge seit 12/2022
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    2
    Besten Dank für die Hilfe. Da sind die Spanier mal nicht so bürokratisch, wie man ihnen nachsagt - oder? Ich will auf jeden Fall Ärger vermeiden. Deshalb frage ich lieber mal was zu viel. LG Gabi

  14. Nach oben    #13
     Unterstützer/in Avatar von MiLe
    60 Jahre alt
    aus Fasnia
    357 Beiträge seit 04/2022
    Gracias
    119
    Wenn man will, lässt sich immer etwas finden. Fast jeder hat auch irgendwelche neuen Sachen im Umzugsgut drin. Auch die Sache mit dem unbehandelten Holz ist so ein Beispiel, wo Verbote bestehen. Fallen der Besenstiel oder Kochlöffel auf? Daher eben mein Ansatz, es den Kontrolleuren so transparent zu machen, dass sie ihre Zeit lieber auf andere Kandidaten verwenden.

  15. Nach oben    #14
     Unterstützer/in
    60 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg, Puntillo del Sol
    338 Beiträge seit 11/2013
    Gracias
    122
    Bei neuen Artikeln ist es sinnvoll, sie gebraucht aussehen zu lassen. Also den Originalkarton austauschen, nicht gerade die Rechnung mit dazu...
    Neue Artikel (die sich nicht verbergen lassen) müssen meines Wissens nach mit einer Zollwarennummer (frag mich nicht, wie die genau heißt) und dem Warenwert genau deklariert werden. Ein Umzugsunternehmen (wie z.B. Mobiltrans) kann dir da genaue Auskunft geben.

  16. Nach oben    #15

    14 Beiträge seit 12/2022
    Gracias
    2
    Ich habe mich noch mit (vielen) neuen Spannbettbezügen und Kissenbezüge eingedeckt. Werde alles auspacken und unter die gebrauchten mischen. Bin ehrlich sehr froh, dass es so ein Forum gibt und Menschen, die sich auskennen und antworten.

  17. Nach oben    #16
     Unterstützer/in Avatar von abindiesonne
    aus BW / Los Realejos
    325 Beiträge seit 06/2023
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    193
    Ich habe jetzt extra das ganze Thema zwei mal durchgelesen aber nirgends den Steuersatz (Zollgebühren) gefunden. Da ich vorerst keine Residencia beantragen werde, kann ich wahrscheinlich auch die Vergünstigungen als Umzugsgut nicht in Anspruch nehmen. Daher würde mich schon interessieren wieviel Prozent auf den Wert (und wer ermittelt den?) oder feste Pauschalen (nicht die Gebühren für den Dienstleister, der die Zollanmeldung erledigt), anfallen, wenn ich gebrauchten Hausrat einführe.

  18. Nach oben    #17
     Unterstützer/in Avatar von MiLe
    60 Jahre alt
    aus Fasnia
    357 Beiträge seit 04/2022
    Gracias
    119
    Die Residencia braucht's dafür nicht, NIE und Empadronimiento reichen aus. Zu den Steuersätzen kann ich nichts sagen, weil für meinen gut gefüllten 40-Fuß-Container habe ich genau 0,nix Zoll und Steuern gezahlt, lediglich die Gebühren für den Zollagenten und Co.

  19. MiLe´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  20. Nach oben    #18

    45 Jahre alt
    aus El Sauzal
    55 Beiträge seit 09/2023
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    11

    Fallbeispiel eines Nichtresidenten

    Folgende Situation:

    - ich habe ein Haus im Norden gekauft
    - ich möchte aktuell KEIN Resident werden
    - ich werde im Januar mit meinem VW-Bus auf die Insel fahren (der Bus bleibt "Deutscher", keine Ummeldung geplant, ich fahre ihn im April wieder nach Deutschland)

    Mein Plan ist, den Bus mit allem möglichen Werkzeug (Schweißgerät, Fräse, Tauchsäge, Werkbank etc.) vollzuladen, damit sich das Ganze lohnt und ich die Spedition spare. Das Werkzeug ist zum großen Teil gebraucht. Aber auch eine neue Poolpumpe ist dabei, die ich in DE gekauft und versteuert habe.

    Wenn ich Euch richtig verstehe, dann muss ich auch gebrauchtes Werkzeug bei der Einreise versteuern? Wirklich alles? Ich habe im Netz nichts richtiges dazu gefunden.

    Vorab Danke & VG
    Tom

  21. Nach oben    #19
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.662 Beiträge seit 11/2010
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    1.179
    Ja, das wäre bei der Zollstelle am Hafen anzumelden und Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Ob neue oder gebrauchte Güter spielt keine Rolle und Freibeträge gibt es für Nichtresidenten auch nicht. Nur Reisende genießen einen Freibetrag von 430 Euro Warenwert für Güter des persönlichen oder familiären Gebrauchs während einer Reise, welche keiner gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

    Das und mehr nachzulesen im entsprechenden Gesetz:

    https://www.boe.es/eli/es/l/1991/06/07/20/con

    Wenn du dein Haus schon länger als ein Jahr hast, könntest du die Ausnahmeregelungen aus Artikel 3 und 4 des Kapitel 14 für dich in Anspruch nehmen. Demnach darf zumindest gewöhnliche Haushaltsausstattung abgabenfrei eingeführt werden, wenn man den Nebenwohnsitz schon mindestens 12 Monate inne hat.

  22. Nach oben    #20
    Avatar von webwood
    aus Puntillo del Sol
    254 Beiträge seit 11/2018
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    73

    Fristen für Abgabenbefreiung

    Wie ist das eigentlich mit dem Empadronamiento bzw. der 90 Tage Frist? Wahrscheinlich muss ich erstmal ohne meine Frau eine Wohnung für uns suchen. Wenn ich was finden sollte, habe ich meinen Wohnsitz aber noch in BRD. Kündigungsfrist wären ohnehin 3 Monate plus eben evtl. Genesungszeitspanne meiner Frau. Also garantiert über der 90 Tage Frist. Gleichzeitig sind wir aber keine Urlauber, sondern wollen unseren Hauptwohnsitz auf der Insel haben ergo Umzugsgut und Auto entsprechen als Umzugsgut deklarieren. Was gilt dann als Stichtag? Anmietung der Wohnung oder endgültige Abmeldung in BRD?
    Danke schon mal für eure Antworten

  23. Nach oben    #21
     Unterstützer/in Avatar von MiLe
    60 Jahre alt
    aus Fasnia
    357 Beiträge seit 04/2022
    Gracias
    119
    Wie alt das Empadroniamento schon sein darf, um das Umzugsgut ohne Steuern/Zölle hierher zu bekommen, weiss ich allerdings nicht. Nur - so kurz kann die Frist nicht sein, schließlich hat man ja alleine schon über die Containerlaufzeit schon keine Kontrolle.

  24. MiLe´s Beitrag erhielt 2 mal Dank und/oder Zustimmung von:


  25. Nach oben    #22
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.662 Beiträge seit 11/2010
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    1.179
    Im betreffenden IGIC-Gesetz ist von erfolgtem Wohnortwechsel die Rede. Gemäß Verwaltungsverordnung gilt vorrangig die Abmeldung beim bisherigen Einwohneramt als Stichtag. Ab dann hat man grundsätzlich ein Jahr Zeit, sein Umzugsgut sowie Fahrzeuge abgabenfrei zu importieren. Nachdem die Einfuhranmeldung bzw. Deklaration des Umzugsguts erfolgte, sollte man für die Formalitäten aber nicht mehr so viel Zeit verlieren, weil andernfalls trotzdem Einfuhrumsatzsteuer als Sicherheitsleistung erhoben werden kann.

    Nicht-Spanisch-Sprechenden empfehle ich, Importdienstleister in Anspruch zu nehmen.

  26. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  27. Nach oben    #23

    45 Jahre alt
    aus El Sauzal
    55 Beiträge seit 09/2023
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    11
    Lieben Dank für deine tolle Hilfe.
    Gruß
    Tom

  28. Nach oben    #24

    64 Jahre alt
    aus Kloten, CH und San Miguel de Abona
    170 Beiträge seit 05/2022
    Gracias
    32

    Befreiung als Schweizer

    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    https://www.boe.es/eli/es/l/1991/06/07/20/con

    Wenn du dein Haus schon länger als ein Jahr hast, könntest du die Ausnahmeregelungen aus Artikel 3 und 4 des Kapitel 14 für dich in Anspruch nehmen. Demnach darf zumindest gewöhnliche Haushaltsausstattung abgabenfrei eingeführt werden, wenn man den Nebenwohnsitz schon mindestens 12 Monate inne hat.
    Gilt das für alle oder nur für EU-Bürger? Da die Schweiz nicht in der EU ist, fragt ich mich, ob ich das in Anspruch nehmen kann.

  29. Nach oben    #25
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.662 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.179
    Zitat Zitat von Platano Beitrag anzeigen
    Ich als Schweizer musste mein Umzugsgut damals leider komplett nachversteuern.
    Zitat Zitat von Mike60 Beitrag anzeigen
    Da die Schweiz nicht in der EU ist, fragt ich mich, ob ich das in Anspruch nehmen kann.
    Das steht alles in dem mehrfach verlinkten Gesetz erklärt. Demnach ist für die Steuerbefreiung für importiertes Umzugsgut nicht die Staatsbürgerschaft maßgeblich, sondern der Herkunftsort. Die Schweiz gehört nicht zu den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Nur wenn Schweizer zuletzt im EWR ansässig waren, können sie für ihr Umzugsgut von dort die Steuerbefreiung beanspruchen.

  30. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  31. Nach oben    #26

    64 Jahre alt
    aus Kloten, CH und San Miguel de Abona
    170 Beiträge seit 05/2022
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    32
    Danke. Weiss man zufällig, wie hoch die Verzollung prozentual ist? Ich hätte nur gebrauchte Sachen mitzunehmen.

  32. Nach oben    #27
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.662 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.179
    Eine Privatperson aus einem Drittland wie der Schweiz zahlt hauptsächlich 7 Prozent IGIC nach. Weitere Zolltarife und Importsteuern wie AIEM fallen bei privatem Umzugsgut in der Regel nicht an. Wie hoch die Besteuerung tatsächlich ausfällt, hängt aber wesentlich davon ab, wie geschickt bzw. professionell man sein Umzugsgut gegenüber dem Zollagenten deklariert. Die Grundlage ist natürlich eine glaubhafte Auflistung unter Angabe realistischer Zeitwerte für seine gebrauchten Sachen. Am besten lässt man diesen Prozess von dem Transportunternehmen oder seiner Gestoría abwickeln.

  33. Nach oben    #28

    64 Jahre alt
    aus Kloten, CH und San Miguel de Abona
    170 Beiträge seit 05/2022
    Gracias
    32
    Alles klar. Danke

  34. Nach oben    #29

    45 Jahre alt
    aus El Sauzal
    55 Beiträge seit 09/2023
    Gracias
    11
    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    Wie hoch die Besteuerung tatsächlich ausfällt, hängt aber wesentlich davon ab, wie geschickt bzw. professionell man sein Umzugsgut gegenüber dem Zollagenten deklariert. Die Grundlage ist natürlich eine glaubhafte Auflistung unter Angabe realistischer Zeitwerte für seine gebrauchten Sachen. Am besten lässt man diesen Prozess von dem Transportunternehmen oder seiner Gestoría abwickeln.
    Dem stimme ich voll und ganz zu. Ich habe super Erfahrungen mit Mobiltrans gemacht. Die kennen sich mega aus und haben hier und da legale Tricks und Kniffe, auf die man erstmal kommen muss.

  35. Nach oben    #30

    14 Beiträge seit 12/2022
    Gracias
    2
    Ich habe meinen Umzug auch mit Mobiltrans gemacht und war auch sehr zufrieden. 5 Sterne!


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