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Thema: Eingetragene Lebenspartnerschaft in Spanien

  1. #1

    49 Jahre alt
    aus Taunus
    5 Beiträge seit 07/2012

    Eingetragene Lebenspartnerschaft in Spanien

    Ich habe nie vor zu heiraten. In Deutschland werden unverheiratete Paare außer bei Hartz4 als Bedarfsgemeinschaft ja nicht als Partnerschaft anerkannt. Nun habe ich gelesen, dass es in Spanien auch eine so genannte Eingetragene Lebenspartnerschaft gibt.

    Gibt es die nur in Spanien oder auch auf Teneriffa?

    Ist das wie hierzulande nur für gleichgeschlechtliche Paare vorgesehen oder auch für Mann/Frau-Paare möglich?

    Welche Vorteile und Nachteile hat das?

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    1.658 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    669
    Das kommt auf die Rechtslage der einzelnen autonomen Regionen Spaniens an.
    Außer einer Ehe (Matrimonio) können auf Teneriffa auch zwei nicht verheiratete Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts eine auf Dauer angelegte faktische Partnerschaft (Pareja de hecho) in ein Register eintragen lassen. Davon wird von der jüngeren Generation immer häufiger Gebrauch gemacht.
    Auf den Kanaren hat die Pareja de hecho meines Wissens zudem auch Auswirkung im Erbfall. Das ist nicht überall in Spanien so.


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