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Thema: Kindergeld und Elterngeld auf Teneriffa

  1. #1

    52 Jahre alt
    16 Beiträge seit 06/2010

    Kindergeld und Elterngeld auf Teneriffa

    Hallo

    Gibt es auf Teneriffa auch Kindergeld, Elterngeld oder ähnliche finanzielle Unterstützung vom Staat oder bekommt man es weiterhin aus Deutschland gezahlt, wenn Eltern und Kinder deutsche Staatsbürger sind?

    Weiß das jemand?

  2. Nach oben    #2

    45 Jahre alt
    162 Beiträge seit 10/2010
    Gracias
    19
    Ich hatte mich auch mit dieser Fragestellung beschäftigt und das Thema inzwischen abgehakt.

    In Teneriffa leben und Geld aus Deutschland erhalten, ist bis auf seltene Ausnahmefälle nicht legal möglich. Denn Kindergeld oder Elterngeld aus Deutschland erhält nur, wer auch in Deutschland lebt, d.h. seinen ständigen Wohnsitz und/oder unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland hat.

    Das spanische Kindergeld ist vom Einkommen abhängig und beträgt für nicht-behinderte Kinder nur rund 25 Euro/Monat. Dabei muss man sozial-versicherungspflichtig sein und darf aber nicht mehr als rund 9000 Euro/Jahr verdienen. Normalverdiener gehen also meistens leer aus. Für in Spanien neugeborene Kinder gibt es lediglich einen Einmalzuschuss von rund 2.500 Euro. Die genauen Voraussetzungen sind mir nicht bekannt.


  3. Nach oben    #3
    Avatar von Kanarienvogel
    63 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg
    286 Beiträge seit 05/2013
    Gracias
    81
    Kindergeld in Deutschland erhält man, wenn man in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte hat. Beispiel: Ich bin pensionierter Beamter, und erhalte deshalb Bezüge aus Deutschland. Die muss ich in Deutschland versteuern, obwohl ich in Spanien wohne. Dafür habe ich in Deutschland Anspruch auf Kindergeld. Ein Wohnsitz in Deutschland ist NICHT erforderlich. Aber: Man muss dann in Deutschland die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger beantragen. Erst dann hat man auch den Anspruch auf das Kindergeld. Voraussetzung dafür ist, dass man den überwiegenden Teil des Gesamteinkommens in Deutschland versteuern muss (z.B. weil das Einkommen in Deutschland erzielt wird).

    In Spanien erhalten Eltern ein Kindergeld (subsidio familiar) von ca. 26 € monatlich, wenn ihre Einkünfte die Einkommensgrenze (ca. 9000€ für Alleinstehende, + einen geringen Betrag pro Familienmitglied; es zählen alle Einkünfte der Familie, auch aus Deutschland) nicht übersteigen. Diese Grenze wird jährlich angepasst und auf der Website der Seguridad Social veröffentlicht. Die Anträge stellt man im CAISS (Centro de Asistencia del Instituto de la Seguridad Social), das für den jeweiligen Wohnort zuständig ist.

    Treffen beide Ansprüche zusammen (also Anspruch auf deutsches UND spanisches Kindergeld), dann wird das spanische Kindergeld auf das deutsche angerechnet.

    Die spanische Einmalzahlung zur Geburt wurde vor wenigen Jahren eingestellt (leere Kassen wegen Krise).

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