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Thema: Auto verschrotten auf Teneriffa

  1. #1

    60 Jahre alt
    2 Beiträge seit 01/2013

    Auto verschrotten auf Teneriffa

    Hallo,
    ich möchte mein altes Auto abmelden und verschrotten lassen.
    Könnt ihr mir sagen, wie und wo ich das machen kann?

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.733 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.217
    Wende dich an einen Autoverwerter. Die machen normalerweise auch die baja definitiva beim Trafico und dieses meldet die Verschrottung an deine Gemeinde, damit keine Kfz-Steuer mehr anfällt.


  3. Nach oben    #3

    5 Beiträge seit 02/2017
    Hallo, gibt es auch im Norden von Teneriffa einen Autofriedhof oder wo kommen da die alten Autos hin?

  4. Nach oben    #4
    Avatar von ThomasHerzog
    61 Jahre alt
    aus El Sauzal + Hanau
    238 Beiträge seit 12/2015
    Gracias
    138
    Ja, es auf Teneriffa eine Menge Autoschrottplätze, natürlich auch im Norden.

  5. Nach oben    #5
     Unterstützer/in Avatar von MiLe
    60 Jahre alt
    aus Fasnia
    373 Beiträge seit 04/2022
    Gracias
    133
    Leider muss ich wohl mein altgedientes Arbeitsauto verschrotten lassen aber ich habekeine Ahnung, wie so etwas hier abzulaufen hat. Meine erste Idee: Die Werkstatt, zu der abgeschleppt wurde zu bitten, sich um das organisatorische zu kümmern (Abschleppen zum Schrottplatz) und die behördliche Abwicklung einer Gestoría zu überlassen.

    Liege ich da falsch, gibt es bessere Ansätze?

    Das zweite Mal auf 160.000 km hat sich der Keilriemen aufgespalten, ist dadurch in den Zahnriemen gelangt, was zur Folge hatte, dass 16 Ventile 4 Kolben küssen. Jetzt ist es endgültig ein wirtschaftlicher Totalschaden, für die Reparaturkosten bekomme ich was besseres gebrauchtes.
    Grüße, Michael

  6. Nach oben    #6
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.733 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.217
    Du kannst das deine Werkstatt erledigen lassen oder dein Auto natürlich direkt von einem der zugelassenen Verwerter abholen lassen. Wichtig, dass sie eine CAT-Nummer haben, die belegt, dass es sich um zugelassene Verwerter handelt. Wegen des Schrottwerts erfolgt die Annahme in der Regel kostenlos. Auch die definitive Abmeldung beim Verkehrsamt gehört normalerweise als Dienstleistung mit dazu.

    Eine Liste der zugelassenen Verwerter findest du auf den Seiten der DGT...

    https://www.dgt.es/conoce-la-dgt/con...o-de-Vehiculos

  7. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  8. Nach oben    #7

    41 Beiträge seit 07/2023
    Gracias
    9

    Herrenloses Fahrzeug abmelden/verschrotten

    Ich brauche mal einen Rat zum Thema Autoabmeldung bzw. Stilllegung.

    Folgender Fall: bei einem befreundeten kinderlosem Rentnerehepaar, beide Residenten seit Jahren, ist vor Monaten der Mann verstorben. Auf dessen Name ist ein altes Auto angemeldet, immer noch. Die hinterbliebene Ehefrau hat sich zwar beim Notar um einen Erbschein bemüht, aber erfolglos. Weil die erforderlichen Papiere wie Geburtsurkunden, Postillen usw. einfach nicht beibringbar sind. Ohne Erbschein keine Ummeldung.

    Fazit: Auto ist auf einen Toten angemeldet. Jetzt ist das Auto mit kapitalem Motorschaden im öffentlichem Verkehrsraum abgestellt. Eine Instandsetzung lohnt nicht. Abmelden und verschrotten kann die Frau es aber auch nicht, weil ja nicht Eigentümerin. Wie kriegt die das Schrottauto weg? Einfach abwarten bis der grüne Zettel drauf klebt? Sie würde das lieber umweltbewusst regeln. Scheitert aber an der Bürokratie. Was nun?

  9. Nach oben    #8
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.733 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.217
    Die grundsätzliche Fragestellung wäre zunächst, ob das Fahrzeug nicht doch einen verantwortlichen Eigentümer hat, entweder durch Testament oder Erbannahme gemäß Kapitel 4, Abschnitt 1 bis 3...

    https://www.boe.es/eli/es/rd/1889/07/24/(1)/con#civ-11

    Ansonsten, wenn wirklich niemand per Testament oder Erbe die Verantwortung trägt, ist das Fahrzeug tatsächlich verwaist. Auch die Witwe hat dann kein Recht, irgendetwas dem Auto betreffend zu tun. Nach Ablauf einer Karenzzeit geht das Fahrzeug dann gemäß Kapitel 4, Abschnitt 4 in staatlichen Besitz über...

    https://www.boe.es/eli/es/rd/1889/07...con#scuarta-12

    Für die Umwelt ist das vielleicht nicht der Idealfall, weil bis zur Klärung und tatsächlichen Inobhutnahme durch die Gemeinde viele Monate oder sogar Jahre vergehen könnten, die das Fahrzeug rumgammelt. Um diese Zeit etwas zu verkürzen, könnte man zur Gemeinde gehen und sie über die Umstände informieren.

  10. Nach oben    #9

    41 Beiträge seit 07/2023
    Gracias
    9
    Danke für ausführliche Antwort. Damit ist klar, dass es für die Witwe keine Möglichkeit gibt, die Angelegenheit in ihren Namen zu regeln.


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