...immer öfter lese ich von Politikern die Forderung nach einer Begrenzung des Immobilienerwerbs durch Ausländer auf den Kanaren.
https://x.com/ionebelarra/status/1634479275263795206
Solche regulatorischen Ambitionen sind vermutlich noch lange nicht mehrheitsfähig aber die Häufung solcher politischen Positionierungen, wie ich sie wahrnehme, könnten dieses brisante Thema eines Tages auf die Wahlkampfagenda treten lassen. Man sollte dann nicht überrascht sein. Allerdings verbietet Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union derartige Beschränkungen des Kapitalverkehrs im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien zumindest für EU-Bürger.
https://eur-lex.europa.eu/eli/treaty/tfeu_2012/oj
Demnach würde sich eine solche Maßnahme wohl nur bei Nicht-EU-Käufern anwenden lassen.
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