Der Thread ist schon ein wenig abgehangen aber das meiste dürfte Gültigkeit haben. Ich bin inzwischen genau an dem Punkt das ich jetzt loslegen könnte. Im November bin ich unten, will Makler quälen und müsste mich jetzt wieder mit den Kanzleien in Verbindung setzen. Aber aktuell bremst mich da der innere Schweinehund aus.
- Ob die Immo belastet ist sollte man am Grundbuch ersehen können (nota simple reicht). Allerdings ist das anders aufgebaut als bei uns. Die nota simple kann man für kleines Geld i.d.R. auch online ziehen.
- ggf. kann man auf eine Gestoia komplett verzichten. Kleinere Wohnungen bekommt man eh nur über Makler. Zur Wohnungsbesichtigung kommt der Makler mit und der sollte wenigstens in Englisch erklären können was wichtig ist.
Die NIE und das spanische Konto kann man auch selber machen. Ich wollte urspünglich auch dafür eine Gestoia einspannen aber ich habs dann diesen Mai alles selber gemacht (aber auf einer anderen Kanareninsel). Man lernt dabei gleich wunderbar wie die Leute hier unten ticken. Auch wenn die Kanaren zu Spanien gehören ist der Menschenschlag hier gefühlt deutlich anders (was nicht negativ gemeint ist. Man muss sich eben darauf einlassen). Ohne die NIE geht inzwischen absolut nix mehr. Um die muss man sich als erstes kümmern. Wie das funtioniert ist im Forum Seitenweise beschrieben. Danach kommt das spanische Konto. Das ist auch in Zeiten von BIC und IBAN leider zwingend erforderlich.- Beim spanischen Konto sind inzwischen sowohl eine NIE als auch die Angabe der deutschen Steuernummer Pflicht. Beides hat sich erst kürzlich (in den letzten 12 Monaten) geändert. Nachfrage bei der Bank-Hotline ist sinnlos weil nach deren Angaben bis heute nur der Perso notwendig ist.
Ich bin bei der Sabadell hängen geblieben. Das muss man nicht unbedingt und es gibt auch viele andere Banken die viel können. Die sprechen aber in nahezu jeder Filliale meine Sprache und haben eine deutschsprachige Hotline und einen Übersetzungsservice für eigene Dokumente. Allerdings sind die nicht grade kostenneutral. Für die Kaufabwicklung werde ich aber dabei bleiben. Danach kann man sehen ob eine Gestoia für unbeglaubigte Übersetzungen nicht günstiger ist.- In Spanien ticken die Uhren anders. Zudem spricht man (ich jedenfalls) nicht die Landessprache. Viele Dinge sind dort völlig anders als hier. Das gilt zB. für Vorverträge und mündliche Absprachen. Die sind da unten nämlich im Gegensatz zu D bindent. Hier ist sehr viel Vorsicht geboten! Makler zahlt dort i.d.R. der Verkäufer. Das ist in D auch nicht unbedingt immer so. Ich habe beschlossen da nicht blind rein zu laufen auch wenn ich sicherlich im Vergleich zu vielen anderen Erstkäufern recht gut informiert bin. Vermutlich genau deswegen...
Es gibt Rechtsanwaltkanzleien die sich auf die Immo-Käufe in Spanien spezialisiert haben. Hier hatte ich vor knapp 1,5 Jahren mal erste Kontakte geknüpft. Die übernehmen die komplette Vorarbeit. Angefangen vom Abfragen der Dokumente bis hin zu deren Prüfung. Auf Wunsch erscheint auch jemand aus einer spanischen Partnerkanzlei zum Notartermin. Kostenpunkt - etwa das zweifache einer Gestoia. Das gibt aber auch keine 100% Sicherheit. Zumindest der Gerichtsstand, falls etwas daneben geht, ist dann erst einmal Deutschland. Abgesehen davon müsste der Gestoia-Vertrag eigentlich auch zweisprachig sein. Die Bezahlung läuft meistens mit beglaubigten Barchecks daher ist es i.d.R. notwendig zum Notartermin selber vor Ort zu sein. Es ginge auch so aber die meisten Anwäte wollen den Part mit dem Geld nicht weil sie Angst haben das man ihnen was in Richtung Steuerhinterziehung anhängt.
Ich weiss von einer Variante mit einer Kanzlei in Luxemburg die in der Hinsicht schmerzfrei sind(die Luxemburger Gesetze sind wohl deutlich laxer). Wohl wäre mir dabei aber nicht weil dann zum Einen noch ein EU-Land mit unbekannter Gesetzgebung drin hängt und zum Anderen ich ein wenig Bedenken mit dem Geld habe. Die Variante ist mir nicht ganz geheuer.
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